Kollektive Biographik: Grundauswertung des BIOSOP-Projektes

Prof. Dr. Wilhelm H. Schröder

Angewandte Kollektive Biographik: Grundauswertung und Datensatz des BIOSOP-Projektes

1. Grundinformationen zum BIOSOP-Datensatz

Es war nicht primäre Aufgabe des BIOSOP-Projekts, eine wissenschaftlich umfassende kollektive Biographie der Grundgesamtheit zu erarbeiten. BIOSOP will kollektiv-biographische Einzelforschung nicht vorwegnehmen; detaillierte kollektive Biographien über die Grundgesamtheit oder über größere Teilgrundgesamtheiten können nur Gegenstand künftiger weiterer Forschungsprojekte sein. Der Intention des BIOSOP-Handbuches entsprechend, wird nur eine Grundauswertung des Datenmaterials vorgenommen. Diese Grundauswertung soll den inhaltlichen und methodischen Zugang des Nutzers zum ausgebreiteten biographischen Material erschließen, exemplarische Forschungsprobleme aufwerfen und die Grundgesamtheit in einem deskriptiv-statistischen Kontext beschreiben.

Um eine kollektiv-biographische Auswertung der Grundgesamtheit zu ermöglichen, wurden nach Abschluß der redaktionellen Arbeiten ausgewählte Informationen der Biographien nach einem Erhebungsschema codiert und maschinenlesbar aufbereitet. Der BIOSOP-Datensatz, der in der Folge kurz dokumentiert wird, enthält eine eng begrenzte Auswahl relevanter biographischer Merkmale und wurde unter Einsatz des Analysepakets SPSS (Statistical Package for the Social Sciences) ausgewertet. Auch im Hinblick auf die Datenerhebung und Datenverarbeitung wurde BIOSOP weitestgehend kompatibel zu BIOKAND angelegt.

Aufgrund der vorgegebenen Definition eines „sozialdemokratischen Parlamentariers“ konnten für die Zeit von 1867 bis 1933 (bzw. für Danzig bis 1938) zum Erhebungsbeginn insgesamt 2.420 (100%) Parlamentarier (Reichs- und Landtagsabgeordnete) nachgewiesen werden, darunter befinden sich 177 (7%) Frauen.

  • Alle Aussagen der folgenden kollektiv-biographischen Grundauswertung beziehen sich auf diese 2.420 Analyseeinheiten; d.h. jeder Parlamentarier ging – unabhängig von Art und Zahl der Mandate – nur einmal in die Auswertung ein.

  • Diese 2.420 Parlamentarier übten allerdings insgesamt 6.997 Mandate aus, d.h. durchschnittlich erhielt jeder Parlamentarier 2,9 Mandate.

  • Das Einzelmandat ist die Analyseeinheit auf der niedrigsten Aggregatebene; entsprechend wurden die folgenden Variablen für jedes Mandat eines Abgeordneten erhoben, d.h. der Datensatz umfaßt tatsächlich 6.997 Analyseeinheiten.

  • Eine dadurch mögliche detaillierte Analyse auf Einzelmandatsebene kann in diesem Rahmen nicht erfolgen; eine Auswertung auf dieser Einzelmandatsebene erfolgt allerdings dennoch in Form der zahlreichen Fraktionsprofile innerhalb der BIOSOP-Chronik. Diese kollektiv-biographischen Profile für alle Reichstags- und Landtagsfraktionen enthalten knappe Angaben zu besonders relevanten (und dicht belegten) Merkmalen der Fraktionsmitglieder.

Neben einer Reihe von Kenndaten enthält der BIOSOP-Datensatz für jede Analyseeinheit Angaben zu folgenden Variablen:

BIOSOP-Datensatz: Wahlunabhängige biographische Variablen

Personenstand und Sozialisation:

  • Geschlecht
  • Beruf des Vaters bzw. (bei Unehelichkeit) der Mutter
  • Geburtsdatum (Geburtsjahr und Geburtsmonat)
  • Geburtsregion
  • Sterbedatum (Sterbejahr und Sterbemonat)
  • Sterberegion
  • Religionsbekenntnis
  • Bildung
  • „Erlernter“ Beruf
  • Militärverhältnisse
  • Familienstand (Jahr der ersten Eheschließung)
  • Beitritt zur Arbeiterbewegung (Jahr des Ersteintritts)

Politische und Berufliche Karriere bis 1933:

  • Gesamtdauer der Mandatsausübung bis 1933
  • Kandidatur zum Reichstag
  • Mitgliedschaft im Reichstag 1867-1933
  • Mitgliedschaft in einem Landtag 1871-1933
  • Funktion in Politik und Verwaltung 1: Reichsregierung
  • Funktion in Politik und Verwaltung 2: Reichsverwaltung
  • Funktion in Politik und Verwaltung 3: Landesregierung
  • Funktion in Politik und Verwaltung 4: Landesverwaltung
  • Funktion in Politik und Verwaltung 5: Bezirks- und Kreisverwaltung
  • Funktion in Politik und Verwaltung 6: Kommunalverwaltung
  • Hauptamtliche Tätigkeit in den „freien“ Gewerkschaften
  • Relevante regionale / überregionale Funktion in den „freien“ Gewerkschaften
  • Hauptamtliche Tätigkeit in den Genossenschaften
  • Relevante regionale / überregionale Funktion in den Genossenschaften
  • Hauptamtliche Tätigkeit in den Krankenkassen
  • Relevante regionale / überregionale Funktion in den Krankenkassen
  • Hauptamtliche Tätigkeit in den „sozialdemokratischen“ Parteiorganisationen
  • Relevante regionale / überregionale Funktion in den „sozialdemokratischen“ Parteiorganisationen
  • Hauptamtliche Tätigkeit in der „sozialdemokratischen“ Parteipublizistik

Informationen über die Zeit nach 1933:

  • Haft in der NS-Zeit
  • Emigration in der NS-Zeit
  • Relevante Funktion in Politik und Verwaltung nach 1945 in den Westzonen / BRD
  • Relevante Funktion in Politik und Verwaltung nach 1945 in der SBZ / DDR
  • Mitgliedschaft im Bundestag (BRD)
  • Mitgliedschaft in der Volkskammer (DDR)

BIOSOP-Datensatz: Wahlabhängige biographische Variablen

  • Art des Mandats (Reichstag oder Landtag)
  • Laufende Nummer des Mandats (bezogen auf den Mandatsträger)
  • Mandatsregion
  • Mandatsveränderungen (Nachrücken oder vorzeitiges Ausscheiden)
  • Fraktionszugehörigkeit (während der Mandatsperiode)
  • Wahljahr (bzw. Eintrittsjahr ins Parlament)
  • Dauer der Mandatsausübung bis zum (erneuten) Mandatsantritt
  • „Ausgeübter“ Beruf (bei Mandatsantritt)

In diesem Rahmen kann keine umfassende Dokumentation des Datensatzes (Erhebungssituation, Begriffsdefinitionen, Erläuterungen etc.) erfolgen; im Anhang wird eine Überblick zur Codierung und Klassifizierung gegeben. Soweit unbedingt notwendig enthält die folgende Auswertung einige ergänzende Erläuterungen zu den einzelnen Variablen, insbesondere die Angabe zur jeweiligen Datendichte.

2. Herkunft: Geburt, Vaterberuf, Religionsbekenntnis

Die Datendichte der Variable „Geburtsjahr“ ist mit 94% im Hinblick auf die ursprüngliche Quellenlage überraschend hoch. Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich über mehr als ein Jahrhundert: von Jahrgang 1805 bis 1906. Die häufigsten Geburtsjahre sind

  • 1876 (94; 4%),
  • 1881 (88; 4%),
  • 1878 (86; 4%),
  • 1873 (79; 3%),
  • 1875 (77; 3%),
  • 1880 (76; 3%),
  • 1874 (75; 3%).

Die höchste Verteilungsdichte liegt zwischen den Jahrgängen 1868 und 1887, in diesen 20 Jahren wurden insgesamt 1.386 (57%) Parlamentarier geboren; der enger gefaßten Geburtsjahrgangskohorte 1873-1882 gehören noch 783 (32%) Parlamentarier an. Inwieweit die Bildung von Geburtsjahrgangskohorten sinnvoll ist oder ob die Bildung anderer funktional definierter Kohorten (z.B. die „Generation des Sozialistengesetzes“, die „Organisationsgründergeneration von 1890-1893“ oder die „Parlamentariergeneration der verfassunggebenden Landesversammlungen 1918-1919“) angemessen sind, müssen erst weitere Analysen erbringen.

  • Während der BIOKAND-Datensatz den Geburtsort dem jeweiligen Reichstagswahlkreis (nach der gültigen Wahlkreisgeometrie des Kaiserreichs) zugeordnet hat, wurde bei BIOSOP eine höhere Aggregationsstufe gewählt. Im BIOSOP-Datensatz wurde der Geburtsort dem jeweiligen deutschen Einzelstaat (nach der Ländereinteilung des Kaiserreichs) zugeordnet; damit wird zumindest die Vergleichbarkeit mit anderen Daten auf Länderebene ermöglicht. Bei außerdeutschen Geburtsorten wurde nur eine globale Zuordnung (Europa, Außerhalb Europas) durchgeführt. Die Datendichte der Variable „Geburtsregion“ ist mit 93% ebenfalls sehr hoch; merkliche Defizite bestehen nur für die Landtagsabgeordneten einiger kleiner Bundesländer. Da das passive Wahlrecht bei allen beobachteten Wahlen die Reichsangehörigkeit bzw. die Staatsbürgerschaft eines Bundeslandes voraussetzte, sind erwartungsgemäß fast alle Parlamentarier innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches geboren. Unter den Parlamentariern befinden sich dennoch 22 (1%) Auslandsdeutsche bzw. eingebürgerte Ausländer und 20 (1%) Elsaß-Lothringer, die teilweise schon vor der Annektion von Elsaß-Lothringen durch das Deutsche Reich und somit in Frankreich geboren sind. Ansonsten sind die Parlamentarier innerhalb des Deutschen Reiches geboren (Mindestangaben):
  • 969 (40%) in Preußen (48 Ostpreußen, 35 Westpreußen + 49 Danzig, 69 Berlin, 77 Brandenburg, 39 Pommern, 26 Posen, 121 Schlesien, 117 Prov. Sachsen, 71 Schleswig-Holstein, 113 Prov. Hannover, 60 Westfalen, 55 Hessen-Nassau, 84 Rheinprovinz, 5 Hohenzollern),
  • 198 (8%) in Bayern (28 Oberbayern, 14 Niederbayern, 32 Pfalz, 14 Oberpfalz, 31 Oberfranken, 35 Mittelfranken, 22 Unterfranken, 22 Schwaben),
  • 184 (8%) in Sachsen (53 KH Dresden, 55 KH Leipzig, 60 KH Zwickau, 6 KH Bautzen, 10 keine KH-Zuordnung),
  • 118 (5%) in Thüringen (25 Sachsen-Weimar, 20 Sachsen-Meiningen, 16 Sachsen-Coburg-Gotha, 15 Sachsen-Altenburg, 15 Schwarzburg-Rudolstadt, 9 Schwarzburg-Sondershausen, 8 Reuß jüngere Linie, 7 Reuß ältere Linie, 3 keine Einzelland-Zuordnung),
  • 99 (4%) in Württemberg (44 Neckarkreis, 15 Schwarzwaldkreis, 16 Jagstkreis, 20 Donaukreis, 4 keine Kreis-Zuordnung),
  • 93 (4%) in Mecklenburg-Schwerin,
  • 81 (3%) in Hamburg,
  • 76 (3%) in Baden,
  • 75 (3%) in Hessen,
  • 74 (3%) in Bremen,
  • 56 (2%) in Braunschweig,
  • 42 (2%) in Oldenburg,
  • 26 (1%) in Lippe,
  • 19 (1%) in Schaumburg-Lippe,
  • 11 in Mecklenburg-Strelitz und
  • 9 in Waldeck.

Ein Vergleich zwischen der Verteilung der regionalspezifischen Gebürtigkeit der Abgeordneten und der Verteilung der Zahl der regionalspezifischen Abgeordneten aufgrund der Wahlergebnisse erfolgt für die einzelnen Länder weiter unten in der Chronik; hier zeigt es sich u.a., inwieweit die Landtagsabgeordneten im jeweiligen Lande geboren sein mußten und ob es z.B. „Überschuß“-Länder gibt, in denen weit mehr Abgeordnete geboren waren, als es von der Gesamtzahl der Abgeordneten des „Überschuß“-Landes zu erwarten wäre.

Die soziale Herkunft wird üblicherweise durch den Beruf des Vaters indiziert; auf die in der Forschung vieldiskutierte Problematik beim Erheben und Verwenden dieses Indikators kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Aber auch unter Ausblendung der Indikatorenprobleme sind aufgrund erheblicher Quellendefizite nur grobe Aussagen über die soziale Herkunft der Parlamentarier möglich. Hinzuweisen wäre in diesem Zusammmenhang insbesondere auf den starken Bias, der die einschlägigen Quellen regelmäßig prägt. Insoweit die Angabe zum Vaterberuf nicht den amtlichen Quellen (Kirchenbüchern, Standesamtsregistern) entnommen, sondern in einer Quelle von den Parlamentariern selbst gemacht worden sind, wird bevorzugt der vom Status her höchstrangige Beruf des Vaters (z. B. Schuhmachermeister, Zigarrenfabrikant, Kaufmann etc.) angegeben – unabhängig davon, wann, wie lange und mit welchem Resultat der Vater diesen Beruf ausgeübt hat – oder die Angabe eines Vaterberufs mit niedrigem Status wird bewußt weggelassen. Leider besitzen wir nur für gut die Hälfte (54%) der Parlamentarier verläßliche Informationen über den Vaterberuf.

  • Klassifiziert man die Berufe nach nur 5 Statusgruppen, dann lassen sich die Väterberufe folgendermaßen zuordnen (Mindestangaben):
  • 265 (11%) „Unselbständige ungelernte Arbeiter“,
  • 406 (17%) „Unselbständige gelernte Arbeiter“,
  • 119 (5%) „Untere / Mittlere Angestellte / Beamte“ (u.a. 23 Eisenbahner),
  • 387 (16%) „Selbständige“ (u.a. 157 Handwerksmeister, 97 Bauern, 90 Kaufleute, 22 Kleinfabrikanten, 18 Gastwirte) und
  • 109 (5%) „Bürgerliche Berufe“ (u.a. 25 Lehrer, 25 Höhere Beamte, 9 Ärzte, 8 Geistliche).
  • Differenziert man nach handwerklichen Einzelberufsgruppen, ergibt sich folgende obere Rangliste:
  • 52 Weber (17 selbständig),
  • 47 Schuhmacher (21 selbständig),
  • 46 Schneider (26 selbständig),
  • 45 Maurer (3 selbständig),
  • 44 Tischler (18 selbständig),
  • 27 Zimmerer (3 selbständig),
  • 25 Schlosser (6 selbständig),
  • 20 Töpfer (7 selbständig),
  • 19 Schmiede (8 selbständig).

Die Zahl der nachweisbar unehelich geborenen Abgeordneten ist mit nur 47 (2%) sicherlich viel zu gering. Der Anteil der unehelich Geborenen an der Gesamtzahl der Geburten betrug vergleichsweise allgemein in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert z.B. in Preußen ca. 7%-8%, in Sachsen ca. 12%-15% und in Bayern ca. 13%- 20%. Für den hohen Anteil der illegitimen Geburten gibt es eine Reihe von Erklärungsfaktoren, die wichtigste Rolle spielten dabei die sozialökonomisch und die rechtlich bedingten Erschwernisse der Eheschließungen. Die nachträgliche Legitimierung (per matrimonium subsequens) der unehelichen Geburt war – wenn auch regional unterschiedlich – weitverbreitet, so wurden z.B. in Bayern in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ca. 13%-20% aller unehelichen Geburten nachträglich legitimiert. Bei den unehelich geborenen Parlamentariern ist nur von wenigen eine nachträgliche Legitimierung bekannt. Bei den Müttern handelte es sich weitgehend um Dienstmägde oder um Töchter, die im Haushalt des Vaters „mithelfend“ tätig waren; entsprechend wurde in der Regel die uneheliche Herkunft der niedrigsten Statusgruppe zugeordnet.

Zweifellos gehört das Religionsbekenntnis zu den wichtigsten Variablen in der deutschen Wahlforschung. Bei der Erhebung wurde versucht, die Konfessionszugehörigkeit bei Geburt bzw. Taufe auch für solche Abgeordnete festzustellen, die später aus der Kirche austraten oder zu einer anderen Konfession / Religionsgemeinschaft überwechselten. Allerdings ließ sich die (ggf. ehemalige) Konfessionszugehörigkeit der Abgeordneten nur schwer und nicht immer zuverlässig feststellen. Ebenso ließ sich nur in den seltensten Fällen z. B. der Zeitpunkt des Kirchenaustrittes eruieren, eine Erhebung dieses Austrittsdatums unterblieb daher; unter diesen Umständen lassen sich z.B. Hypothesen, die u.a. politisch motivierte kollektive „Austrittswellen“ behaupten, nicht überprüfen. Da Religion „als Privatsache“ betrachtet wurde, fehlen z.B. in den meisten autobiographischen Quellen der Reichstagskandidaten die Angabe der (ehemaligen) Konfessionszugehörigkeit. Dennoch liegen hier für drei Viertel (74%) der Parlamentarier verläßliche Informationen vor.

Der ursprünglichen Konfession nach waren mind. 1.054 (44%) Parlamentarier Mitglied der evangelischen Kirche; von diesen protestantischen Parlamentariern traten in der Folge mindestens 338 (32% von 1.054) aus der Kirche aus. Der römisch-katholischen Kirche gehörten ursprünglich mind. 247 (10%) Parlamentarier an; von diesen katholischen Parlamentariern traten mind. 105 (43% von 247) aus der Kirche aus. Das heißt, bei der Kirchenaustrittsbewegung läßt sich – mit Vorbehalt – ein signifikanter Unterschied bei den Angehörigen der beiden christlichen Konfessionen beobachten: Katholiken neigten danach mehr zum Kirchenaustritt als Protestanten. Die Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften sind insgesamt nur relativ gering, bezogen aber auf ihren Anteil an der Gesamtbevölkerung, relativ stark vertreten. Dies gilt vor allem für die Angehörigen der jüdischen Glaubensgemeinschaft, die mit mind. 64 (3%) Parlamentarier vertreten ist; von diesen jüdischen Parlamentariern traten allerdings mind. 34 (53% von 64) aus der jüdischen Glaubensgemeinschaft aus. Nur 18 (1%) Parlamentarier gehörten sonstigen Glaubensgemeinschaften (überwiegend deutsch-katholisch) an. Insgesamt traten mind. 882 (36%, einschließlich der Abgeordneten, deren frühere Konfessionszugehörigkeit nicht bekannt war) der Abgeordneten im Laufe der Jahre aus den christlichen oder jüdischen Glaubensgemeinschaften aus und blieben konfessionslos bzw. freireligiös.

3. Bildung und „Erlernter“ Beruf

  • Die Datenbasis für die Variable „Höchster erreichter Bildungsabschluß“ beträgt 75% der Fälle, aber die fehlenden Angaben lassen sich anhand anderer Indikatoren (vor allem anhand des erlernten Berufs) mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit rekonstruieren. Die Variable wurde nach 9 Klassen differenziert erhoben:
  • „Volksschule“,
  • „Mittelschule ohne Abschluß“,
  • „Mittelschule mit Abschluß / ‚Tertia‘-Abschluß“,
  • „Höhere Schule ohne ‚Einjähriges’*,
  • „Höhere Schule mit ‚Einjährigem‘ (Obersekundareife)“,
  • „Höhere Schule mit Abitur“,
  • „Lehrerseminar mit Abschluß“,
  • „Universität ohne Abschluß“,
  • „Universität mit Abschluß“.
  • Die Parlamentarier können aufgrund ihrer Schul- bzw. Hochschulausbildung in drei klar voneinander abgrenzbare Gruppen gegliedert werden:
  • Absolventen der Volksschule,
  • Absolventen der Mittelschulen (und vergleichbarer Klassenstufen in höheren Schulen) und
  • die „Akademiker“ – im weitesten Sinne – (zumindest mit dem „Einjährigen“, mit Abitur, mit Studium oder mit dem Abschluß von Präparandenanstalt / Lehrerseminar).

Von allen Abgeordneten haben mind. 1.297 (54%) nur die Volksschule besucht. Über die beträchtlichen Unterschiede in der Qualität der vermittelten elementaren Schulbildung läßt sich nur vermuten, da nur selten in den Quellen Informationen darüber vorhanden sind. Bei den „Volksschulen“ wäre es z. B. wünschenswert gewesen, die einklassigen Volksschultypen (z. B. die traditionale „Dorfschule“) von den mehrklassigen Volksschultypen (vor 1914 keine 8-klassigen, sondern maximal 6-klassige Volksschulen) zu unterscheiden. Dies hätte sich aufgrund der Quellenlage nur in den seltensten Fällen zuverlässig nachweisen lassen. Nur die in den Biographien zahlreichen Hinweise auf ergänzende meist berufsbezogene Fortbildung, z. B. der (derzeit meist freiwillige) Besuch von Fortbildungs- und Gewerbeschulen oder anderer Fortbildungseinrichtungen, ließe hier präzisere Rückschlüsse auf die Bildungssituation der Volksschulabsolventen zu.

Eine besondere Art von Zusatzqualifikation bot sich z. B. vor 1914 durch den Besuch der zentralen Parteischule und / oder Gewerkschaftsschule in Berlin. Die Parteischule wurde 1906 eingerichtet; bis 1914 fanden 7 Halbjahres-Kurse mit insgesamt 203 Teilnehmern statt. Der Besuch der Parteischule sicherte den Teilnehmern in der Regel die anschließende Neueinstellung als „Arbeiterbeamter“ bzw. die Förderung der bisherigen Karriere als „Arbeiterbeamter“. Auch für den Einstieg in eine parlamentarische Karriere war dieser Besuch offensichtlich von Nutzen: mind. 41 Parlamentarier absolvierten die zentrale Parteischule, d. h. umgekehrt, daß ca. 20% aller Parteischulabsolventen später ein parlamentarisches Mandat erhielten. Dabei scheinen die Absolventen des Kurses 1907/1908 (mind. 8 Parlamentarier) und des Kurses 1912/13 (mind. 7 Parlamentarier) besonders erfolgreich gewesen zu sein. Der Besuch der zentralen Gewerkschaftsschule in Berlin spielte für die Parlamentarier dagegen nur eine geringe Rolle. Die Gewerkschaftsschule wurde ebenfalls 1906 eingerichtet; bis 1914 fanden 22 Vier- bzw. Sechswochen-Kurse mit insgesamt 1.417 Teilnehmern statt. Nur 13 Parlamentarier besuchten nachweislich die gewerkschaftlichen Unterrichtskurse.

Insgesamt mind. 191 (8%) Parlamentarier haben Mittelschulen, (höhere) Bürgerschulen, Realschulen, Lateinschulen oder die Unter- bzw. Mittelstufe von Gymnasien (ohne „Einjähriges“) besucht.4 Unter „Mittelschulen“ wurden alle Schultypen subsumiert, die wohl über die Qualifikation der normalen Volksschule hinausführten, jedoch nicht über das Recht zum „Einjährigen“-Abschluß verfügten. Leider wissen wir in den meisten Fällen nicht, ob die Schulen bis zu einer bestimmten Klassenstufe oder bis zum normalen Abschluß besucht wurden. Die immerhin 42 Gymnasiasten ohne „Einjähriges“ verließen in der Regel das Gymnasium – oft durchaus plangemäß mit Quarta-Abschluß (dem sogenannten „Handwerker-Abitur“) oder mit Tertia-Abschluß (für den Eintritt in den Postdienst); diese Gymnasiasten als „Schulabbrecher“ zu bezeichnen, entspricht zumindest nicht dem zeitgenössischen Verständnis, das nicht nur im „Einjährigen“ und im „Abitur“ einen regelgerechten Schulabschluß sah.

Im Rahmen des „Berechtigungswesens“ im Kaiserreich war zweifellos das Recht des „Einjährigen“-Abschlusses das entscheidende Kriterium für die Statusdifferenzierung der unterschiedlichen Schultypen. Diese Bedeutung des „Einjährigen“ trifft grundsätzlich – wenn auch in abgeschwächter Form – noch für die Weimarer Republik zu. Unter „höhere Schulen“ wurden daher alle Schultypen subsumiert, die zumindest zum „Einjährigen“-Abschluß bzw. zur „Obersekundareife“ führten; z. B. „Gymnasium“, „Oberrealschule“, „Realgymnasium“, „Lateinschule“.

Die Eingangs-Barriere zum „Berechtigungswesen“ im Kaiserreich, das „Einjährige“, überwanden immerhin mind. 230 (10%) der Abgeordneten; darunter befinden sich 10 Frauen (6% von 177).

Hinzu kommen noch 104 (4%) Volksschullehrer, die in der Regel Präparandenanstalt und Lehrerseminar absolviert hatten und die im Kaiserreich bei der Ausübung des Militärdienstes vergleichbare Sonderbedingungen wie die Absolventen des Einjährigen-Freiwilligendienstes vorfanden. Unter den Volksschullehrern befinden sich mind. 14 Frauen (8% von 177). Die Volksschullehrer wurden in der zeitgenössischen SPD vereinfacht mit zu den „Akademikern“ gezählt.

26 (1%) Abgeordnete verließen die höhere Schule mit dem „Einjährigen“ und 11 mit dem Abitur (ohne anschließendes Studium).

193 (8%) Abgeordnete (darunter 9 Frauen) absolvierten ein Universitätsstudium, davon verließen 44 (Frauen: 3) die Universität ohne erkennbaren Abschluß. Hier sollte man zumindest bei Absolventen von Fächern, die keine formalen staatlichen Abschlüsse aufwiesen, zurückhaltend mit der Bezeichnung „Studienabbrecher“ sein. Das Anstreben eines förmlichen Abschlusses eines Universitätsstudiums war insbesondere im Kaiserreich nicht selbstverständlich, d. h. „ohne Abschluß“ mußte nicht gleichbedeutend sein mit einem „Studienabbruch“ und „ohne Qualifikation“, sondern konnte durchaus berufsqualifizierend sein. Dies galt insbesondere für Studierende mit dem Berufsziel des Journalisten bzw. des „Schriftstellers“. Umgekehrt bedeutet das allerdings auch nicht, daß jeder „Studienabbruch“ planvoll und berufsbedingt vollzogen wurde; aber im Verhältnis zur großen Zahl der Akademiker mit formalen Studienabschluß bilden jene Abgeordnete, die aus vorrangig politischen Gründen die Universität vorzeitig verlassen mußten, nur eine kleine Minorität.

Insgesamt 89 (4%) Abgeordnete schlossen ihr Universitätsstudium mit der Promotion ab; dem zumindest noch im Kaiserreich weitreichenden Promotionsrecht der Philosophischen Fakultät entsprechend, dominieren die Parlamentarier mit dem Abschluß „Dr.phil.“ (35), allerdings dicht gefolgt von denen mit „Dr.jur.“ (28) und denen mit „Dr.med.“ (15) und „Dr.rer.pol.“ (11). Aber auch eine Reihe von Nicht-Akademikern unter den Abgeordneten erlangte die Doktorwürde; mind. 23 (1%) Parlamentariern wurde in Anerkennung ihrer Verdienste – überwiegend nach 1945 und im fortgeschrittenen Alter – die Ehrendoktorwürde verliehen.

Unter „erlernter“ Beruf wird diejenige Tätigkeit verstanden, die der jeweilige Abgeordnete unmittelbar nach seiner Schul- bzw. Universitätsausbildung zumindest eine bestimmte Zeit (d.h. i.d.R. 2 bis 4 Jahre) ausgeübt hat. Die „erlernten“ Berufe der Abgeordneten wurden zwar äußerst differenziert erhoben, aber in unserem Zusammenhang aus analytischen Gründen in nur vier Berufsklassen zusammengefaßt: „Ungelernte Arbeiter“, „Gelernte Arbeiter“, „Angestellte“ und „Bürgerliche Berufe“. Die Datendichte der Variable „Erlernter Beruf“ ist mit 93% der Fälle sehr hoch. Soziale Herkunft und Schulverhältnisse prägten wesentlich die Möglichkeiten der Berufsausbildung: die „Volksschulabsolventen“ und die „Mittelschulabsolventen“ blieben bestenfalls auf handwerkliche und kaufmännische Lehrberufe verwiesen, nur den „Akademikern“ standen die „bürgerlich-akademischen Berufe“ offen.

Die un- und angelernten Arbeiter, insbesondere Tagelöhner (ohne Spezifikation), Land-, Fabrik- und Bauarbeiter, sind mit einem Anteil von knapp einem Zehntel (mind. 214; 9%) nur gering unter den Parlamentariern repräsentiert. Dieser Anteil wäre noch wesentlich geringer, wenn die Sondergruppe der Tabakarbeiter, die sich nach ihrem Selbstverständnis gern zu den handwerklich gelernten Berufen zählten, nicht amtlicherweise zu den un- und angelernten Arbeiter gerechnet würde. Insgesamt sind die Tabakarbeiter mit einem Anteil von 2% (57) unter den Parlamentariern vertreten, wobei die zahlenmäßige Bedeutung der Tabakarbeiter nur bis 1919/20 (verfassunggebende Landesversammlungen) anhielt und dann stetig abnahm. Die hohe politische Überrepräsentanz der Tabakarbeiter insbesondere im Kaiserreich ist sicherlich eines der auffälligsten Ergebnisse bei der Analyse der erlernten Berufe – eine Überrepräsentanz, die zweifellos ein Ergebnis einer eigentümlichen deutschen Entwicklung darstellt und bestenfalls in der besonderen Bedeutung der amerikanischen Zigarrenmacher für die Gewerkschaftsbewegung in den USA ein Pendant in anderen Ländern findet. Bereinigt man die Zahlen für die ungelernten Arbeiter im Hinblick auf die Tabakarbeiter, dann ergibt sich ein entsprechend geringerer Anteil für die Ungelernten: 6% (mind. 157). Ob bereinigt oder unbereinigt, die un- oder angelernten Arbeiter blieben unter den Parlamentariern eine Ausnahmeerscheinung und waren – gemessen an dem vermuteten Gesamtanteil der un- und angelernten Arbeiter an der Wählerschaft – stark unterrepräsentiert.

  • Zweifellos ist der gelernte Arbeiter der typische sozialdemokratische Parlamentarier: mind. 1.482 (61%) Abgeordnete haben eine handwerkliche Lehre oder eine Ausbildung als industrielle Facharbeiter absolviert. Ordnet man die erlernten Berufe nach Einzelberufsgruppen, ergibt sich folgende obere Rangliste:
  • 199 (8%) Schlosser (einschl. Klempner und Maschinenbauer),
  • 186 (8%) Tischler (einschl. Klaviermacher),
  • 133 (5%) Buchdrucker (Schriftsetzer),
  • 122 (5%) Maurer (einschl. Stukkateure),
  • 57 (2%) Schuhmacher,
  • 53 (2%) Dreher,
  • 50 (2%) Weber (einschl. Wirker),
  • 48 (2%) Schneider,
  • 44 (2%) Maler (einschl. Lackierer und Anstreicher),
  • 42 (2%) Former,
  • 40 (2%) Schmiede,
  • 36 (1%) Zimmerer.
  • Klassifiziert man die erlernten Berufe (nur gelernte Arbeiter) nach der Organisationsstruktur des freigewerkschaftlichen Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) am Ende der Weimarer Republik (1931), dann ergibt sich folgende obere Rangliste:
  • 402 (17%) im Metallarbeiter-Verband,
  • 261 (11%) im Holzarbeiter-Verband,
  • 145 (6%) im Baugewerksbund,
  • 133 (5%) im Buchdrucker-Verband,
  • 90 (4%) im Bekleidungsarbeiter-Verband,
  • 66 (3%) im Nahrungsmittel- und Getränkearbeiterverband,
  • 57 (2%) im Schuhmacher-Verband,
  • 53 (2%) im Textilarbeiterverband.

Die relativ schwache Repräsentanz der un- und angelernten Arbeiter und die Dominanz der „gelernten“ Arbeiter unter den Abgeordneten spiegelt auch in der Grundtendenz die allgemeine Berufsstruktur (nach dem erlernten Beruf) der Parteimitgliedschaft wider. Die sozialdemokratische Partei war im Kaiserreich zweifellos eine Arbeiterpartei, Schätzungen gehen z. B. für die sozialdemokratische Parteimitgliedschaft vor 1914 von einem Anteil der Arbeiter von 80%-90% und einem der „Nicht-Arbeiter“ von 5%-20% aus. Diese Aussage gilt sicher wenn auch modifiziert – ebenso für die Parteimitgliedschaft in der Weimarer Republik; eine parteieigene reichsweite Erhebung z. B. ergab 1930 für die sozialdemokratische Parteimitgliedschaft einen Anteil der Arbeiter von 60%, der Angestellten von 10%, der Hausfrauen von 17% und der „Nicht-Arbeiter / Angestellten“ von 13%. Gemessen am erlernten Beruf, wurde die SPD als „Arbeiterpartei“ in den deutschen Parlamenten auch weitgehend von „Arbeitern“ vertreten.

  • Die Anzahl der Abgeordneten, die zumindest ursprünglich einen bürgerlich-akademischen Beruf (im oben definierten „weiteren Sinn“) erlernt hatten, ist mit mind. 300 (12%) erwartungsgemäß gering. Ordnet man die erlernten Berufe nach Einzelberufsgruppen, ergibt sich folgende obere Rangliste der „Akademiker“:
  • 141 (6%) Lehrer,
  • 58 (2%) Schriftsteller (Journalisten),
  • 45 (2%) Rechtsanwälte,
  • 19 (1%) Ärzte,
  • 16 (1%) Höhere Beamte.

Der Anteil der „Akademiker“ wäre jedoch wesentlich geringer, wenn die Gruppe der Lehrer, die sich weitestgehend aus Volksschullehrern ohne eigentliche „akademische“ Ausbildung rekrutierte, nicht hinzugerechnet würde. Die Gruppe der „Akademiker“ unter den Abgeordneten würde dann nahezu halbiert auf 159 (7%). Ob um die Volksschullehrer „bereinigt“ oder nicht, die „Akademiker“ blieben unter den sozialdemokratischen Parlamentariern eher Ausnahmeerscheinungen.

  • Die Verteilung der „erlernten“ Berufe der weiblichen Abgeordneten unterscheidet sich erwartungsgemäß von den vorgenannten allgemeinen Ergebnissen. Leider ist die Datendichte mit nur 74% deutlich schlechter als die für alle Abgeordneten. Insbesondere nennen Parlamentarierinnen, die in den Quellen ihren Beruf / Stand mit „Hausfrau“ angegeben, oft keinen „erlernten“ Beruf; dies hatte offensichtlich vor allem seinen Grund darin, daß viele Frauen ihre früheren Tätigkeiten (z.B. als Dienstmädchen oder als ungelernte Fabrikarbeiterin) nicht als „Beruf“ einschätzten und daher auf entsprechende Angaben verzichteten. Ordnet man die erlernten Berufe nach Einzelberufsgruppen, ergibt sich folgende frauenspezifische obere Rangliste Mindestangaben):
  • 36 (20% von 177) „Hausangestellte“ (Dienstmädchen),
  • 21 (12%) Lehrerinnen,
  • 17 (10%) Handlungsgehilfinnen (Verkäuferinnen),
  • 10 (6%) gelernte Arbeiterinnen in der Bekleidungsindustrie (u.a. 7 Schneiderinnen),
  • 10 (6%) ungelernte Textilarbeiterinnen.

4. Militärverhältnisse, Eintritt in die Arbeiterbewegung, Familienstand

Die Datendichte der Variable „Militärverhältnisse“ ist mit 37% aller Fälle sehr gering. Insgesamt liegen Angaben nur über 901 Abgeordnete (177 militärfreie Frauen und 724 Männer) vor; hinzurechnen kann man noch ca. 30 weitere Abgeordnete, die den Jahrgängen 1900 und jünger angehörten und in der Regel nicht mehr von der Wehrpflicht betroffen gewesen sein dürften. Erfaßt werden sollten alle Parlamentarier, die „gedient“ und ggf. an einem der Kriege 1870-1871, 1914-1918 und (vom Lebensalter her nur eingeschränkt) 1939-1945 teilgenommen hatten. Ähnlich wie schon bei der Angabe der Religionszugehörigkeit fehlen in den meisten autobiographischen Quellen der Parlamentarier im Kaiserreich bewußt die Angaben zu den Militärverhältnissen. Erst in den Quellen der Weimarer Zeit wird meist zumindest die Weltkriegsteilnahme erwähnt. Die relativ geringe Datendichte, die auch durch weitere Recherchen nicht sichtbar hätte verbessert werden können, mindert wesentlich die Aussagekraft dieser Variablen. Eine verläßliche Schätzung für die Grundgesamtheit ist nicht möglich.

Nachweisbar „militärfrei“ waren nur 63 (3%) männliche Abgeordnete; hinzu kommen die 177 militärfreien weiblichen Abgeordneten und die oben erwähnten ca. 30 „jungen“ Abgeordneten, so daß insgesamt mind. 270 (11%) Abgeordnete militärfrei blieben.

  • Dagegen hatten mind. 661 (27%) Parlamentarier „gedient“; davon nahmen:
  • 11 am Deutsch-Französischen Krieg 1870-1871,
  • 479 (20%) am Ersten Weltkrieg 1914-1918 ,
  • 25 (1%) am Zweiten Weltkrieg 1939-1945 teil,
  • 19 (1%) Abgeordnete nahmen sogar an beiden Weltkriegen teil.

Welche militärischen Ränge die Parlamentarier bekleideten, ließ sich nur selten feststellen; nachweisbar dienten im Ersten Weltkrieg mind. 36 Parlamentarier als Offiziere und 26 als Unteroffiziere.

Mind. 5 Abgeordnete fielen im Felde; in insgesamt mind. 67 (3%) Fällen hinterließ die Kriegsteilnahme bei den betroffenen Abgeordneten schwere dauerhafte Kriegsbeschädigungen.

Sowohl die Kriegsteilnahme als auch die Kriegsbeschädigung spielten mittelbar in einer Reihe von Fällen eine bedeutsame Rolle für die politische bzw. parlamentarische Karriere. Die Kriegsteilnehmer waren in der Regel im Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold und die Kriegsbeschädigten im Reichsbund der Kriegsbeschädigten organisiert und versahen dort meist führende Funktionen zumindest auf der Lokal-, aber auch auf der Regionalebene. Führende Funktionen in beiden (sozialdemokratisch orientierten) Massenorganisationen scheinen offensichtlich mitentscheidend auch bei der Auswahl der Parlamentskandidaten gewesen zu sein.

Die Datendichte der Variable „Jahr des Beitritts zur Arbeiterbewegung“ ist mit 33% sehr gering. Die verläßliche Feststellung des Eintrittsdatums der Parlamentarier in Partei und ggf. Gewerkschaften wird durch eine Reihe gravierender Probleme erschwert. Vor dem Hintergrund der repressiven Vereinsgesetzgebung im Kaiserreich wurde bis 1904 die Mitgliedschaft in der SPD nur vage definiert: „Zur Partei gehörig wird jede Person betrachtet, die sich zu den Grundsätzen des Parteiprogramms bekennt und die Partei nach Kräften unterstützt.“ Erst später wurden z.B. einheitliche Mitgliedsbücher eingeführt, was die einfache formale Objektivierung der Parteimitgliedschaft erlaubt. Die notwendigerweise nur vage Definition der Partei-Mitgliedschaft öffnete gerade in den 1880er und 1890er Jahren Tor und Tür für „selbsternannte“ Sozialdemokraten. In der Regel hing es in dieser frühen Phase von der subjektiven Einschätzung eines Sozialdemokraten ab, wann er sich zur Partei „zugehörig“ gefühlt hat; entsprechend liegen selten die Angaben präziser Eintrittsdaten vor, sondern meistens die Bestimmungen von „Eintritts-Zeiträumen“. Oft machten die Parlamentarier ihren „Eintritt“ erst mit der Übernahme der ersten Parteifunktion fest.

Da die Gewerkschaften schon frühzeitig Unterstützungsbücher für Mitglieder, Mitgliedsbücher etc. führten, ist hier eine genauere Bestimmung des Eintrittsdatums möglich. Allerdings unterlag es für die Zeit vor 1890 meist der subjektiven Einschätzung, ob z.B. der „Schlosser-Fachverein“ oder der „Reiseunterstützungsverein“ schon als „Gewerkschaft“ betrachtet wurde oder nicht. Viele Gewerkschaftsmitglieder geben als Eintrittsdatum zu den Gewerkschaften erst das Beitrittsdatum zu einem der großen gewerkschaftlichen Einzelverbände nach 1889/90 an. Die Erhebung sollte den Ersteintritt in eine Organisation der Arbeiterbewegung registrieren, d.h. lagen unterschiedliche Eintrittsjahre für den Eintritt in die Partei und für den Eintritt in die Gewerkschaften vor, dann wurde das früheste Eintrittsjahr erfaßt.

Die meisten Angaben zum Eintrittsdatum sind autobiographische Angaben. Während ein Teil der „älteren“ Parlamentarier nur das Jahr oder die Zeitphase angibt, als sie gesinnungsmäßig (nicht unbedingt als aktives Parteimitglied) zur Sozialdemokratie kamen, gibt ein anderer Teil dagegen als Eintrittsdatum z.B. das Gründungsdatum des nominell „sozialdemokratischen“ Parteivereins an, während vorhergehende Aktivitäten in „Arbeiter“-Vereinen oder für die noch nicht organisatorisch verfestigte Sozialdemokratie unberücksichtigt bleiben. Je später der Beitritt erfolgte, um so präziser und objektivierbarer ließ sich das Beitrittsdatum eruieren. Ingesamt liegen für die weit überwiegende Mehrheit der Parlamentarier solche autobiographischen Angaben vor.

  • Bei der Analyse wurden jedoch nur solche Angaben berücksichtigt, die zumindest das präzise Jahr des Eintritts in die Arbeiterbewegung enthielten; dadurch gingen nur noch ein Drittel (795; 33%) aller Fälle in die Analyse mit ein. Danach traten der Partei oder einer Gewerkschaft bei (Mindestangaben):
  • 220 (9%; 28% von 795) Parlamentarier schon vor dem Fall des Sozialistengesetzes (1890),
  • 455 (19%; 57% von 795) Parlamentarier zwischen dem Fall des Sozialistengesetzes und dem Beginn des Ersten Weltkrieges (1890-1914),
  • 120 (5%; 15% von 795) Parlamentarier erst nach Beginn des Ersten Weltkrieges.
  • Die häufigsten Eintrittsjahre sind für die
  • Phase bis 1890: die Jahre 1888 (22 Fälle), 1887 (18) und 1885 (15),
  • Phase 1890-1914: die Jahre 1903 (32), 1900 (31) sowie 1902 und 1908 (je 26),
  • Phase nach 1914: die Jahre 1918 (häufigstes Jahr: 46) und 1919 (26).
  • Der Entschluß, der Partei oder Gewerkschaft beizutreten, erfolgte in der Regel schon in jungen Jahren:
  • im Jahrzehnt zwischen dem 17. und 26. Lebensjahr traten drei Viertel (75%),
  • in den sieben Jahren zwischen dem 19. und 25. Lebensjahr noch knapp zwei Drittel (63%) der Partei oder Gewerkschaft bei.

Im 18. und 19. Lebensjahr, d.h. meist nach Abschluß der Lehre und auf Wanderschaft und im Kaiserreich noch vor dem Militärdienst, finden sich die Eintritts-Höchstzahlen: knapp ein Viertel (24%) der Parlamentarier tritt in dieser kurzen Lebensphase bei. Bis zum Ende des dritten Lebensjahrzehntes waren fast neun Zehntel (87%) Mitglied der Partei oder Gewerkschaft. Entsprechend bilden die Abgeordneten, die erst im vierten (9%) oder sogar erst im fünften Lebensjahrzehnt und später (4%) als Mitglied zur Sozialdemokratie fanden, nur Ausnahmen.

Das Eintrittsalter reicht von 14 Jahren bis 68 Jahren und beträgt durchschnittlich 23 Jahre (quantitativ leicht erhöht durch „Ausreißer“ mit sehr hohem Eintrittsalter).

Die Datendichte für das Eintrittsalter der weiblichen Abgeordneten ist leider ebenso gering; die bekannten Daten deuten aber auf ein höheres Eintrittsalter der Frauen hin. Im Jahrzehnt zwischen dem 20. und 29. Lebensjahr traten gut drei Viertel (77%) bei. Höchstzahlen finden sich im 23. und 24. Lebensjahr (zusammen 24%). Das durchschnittliche Eintrittsalter der Frauen beträgt knapp 26 Jahre.

Die Datendichte der Variable „Heirat“ ist mit 42% gering. Neben der Rekonstruktion der typischen Lebenszyklen dient die Untersuchung zum Familienstand vor allem zur Überprüfung des offensichtlichen Zusammenhangs zwischen „Verheiratet-sein-müssen“ und dem Einstieg in eine politische Karriere. Aufschlußreich für die eigentliche Lebenslaufanalyse wäre sicher auch die Erfassung von Informationen zu den Ehegatten und zur Familie des Abgeordneten gewesen; allerdings fehlen hier in den allermeisten Fällen über die kirchlich und / oder standesamtlich beurkundeten Informationen hinaus Quellen überhaupt bzw. zuverlässige Angaben. Ausnahmen bilden hier vor allem Ehegatten von Parlamentariern, die selbst an führender Stelle politisch und schriftstellerisch aktiv waren. Ähnlich interessant wäre sicherlich die Untersuchung der Umstände und Gründe für die Wiederverheiratung von (mehrfach verheirateten) Abgeordneten gewesen und welchen Einfluß die Wiederverheiratung auf den Karriereverlauf genommen hat. Insbesondere wäre auch der Zusammenhang von Familienverhältnissen und politischer Karriere bei den weiblichen Abgeordneten zu untersuchen.

Nur 42 (2%) Parlamentarier blieben nachweislich ledig; insgesamt dürfte es nur sehr wenige unverheiratete Abgeordnete gegeben haben, ihr Anteil dürfte maximal 5% – 10% betragen haben. Dagegen waren mind. 972 (40%) Abgeordnete nachweislich verheiratet. Ohne hier auf die Gründe für die offensichtliche allgemeine Notwendigkeit der Verheiratung einzugehen, dürfte sicher sein, daß der typische Abgeordnete zweifellos verheiratet war.

Leider wissen wir nur von drei Zehntel (705; 29%) aller Fälle das präzise Datum der (ersten) Heirat: Drei Fünftel (417; 59%) aller bekannter Heiratsdaten liegt zwischen 1896 und 1913; 1904 mit 29 (1%) Fällen, 1900 mit 28 (1%) und 1910 mit 27 (1%) sind die häufigsten Heiratsjahre.

Danach heirateten ca. drei Viertel (76%) der Abgeordneten im dritten Lebensjahrzehnt, insbesondere bei den Männern in den Jahren nach Absolvierung des Militärdienstes (ca. 62%) im Alter von 22-28 Jahren, ca. ein Fünftel (19%) im vierten und nur eine kleine Minderheit (5%) erst im fünften Lebensjahrzehnt oder sogar noch später.

Das Heiratsalter reicht von sehr jungen 17 Jahren bis hin zu sehr alten 77 Jahren und beträgt durchschnittlich 28 Jahre (quantitativ stark erhöht durch „Ausreißer“ mit sehr hohem Heiratsalter). Das durchschnittliche Heiratsalter der Abgeordneten (einschließlich der durchschnittlich früher heiratenden Frauen) unterscheidet sich damit nicht wesentlich vom durchschnittlichen Heiratsalter der Männer im Deutschen Reich insgesamt, das im Untersuchungszeitraum ca. 29-30 Jahre betrug.%1%6%4

Die verfügbaren Daten über das Heiratsalter der weiblichen Abgeordneten deuten auf ein erheblich jüngeres Heiratsalter hin: ca. zwei Drittel (65%) der Frauen waren spätestens mit 24 Jahren verheiratet; das Heiratsalter der Frauen beträgt durchschnittlich nur 24 Jahre und liegt damit deutlich unter dem aller verheirateten Abgeordneten. Das durchschnittliche Heiratsalter der Parlamentarierinnen unterscheidet sich damit nicht wesentlich vom durchschnittlichen Heiratsalter der Frauen im Deutschen Reich insgesamt, das im Untersuchungszeitraum ca. 25-26 Jahre betrug.

  • Für die Parlamentarierinnen wurde zusätzlich die eheliche „Fruchtbarkeit“ erhoben, da die Zahl der Kinder wesentlich die Handlungsspielräume für politische Aktivitäten bestimmte. Von 46 verheirateten Parlamentarierinnen liegen Angaben vor (Mindestangaben):
  • 4 Frauen blieben ohne Kinder,
  • 23 hatten 1 Kind,
  • 6 hatten 2 Kinder,
  • 10 hatten 3 Kinder,
  • 1 hatte 4 Kinder,
  • 2 hatten 6 Kinder.

Mindestens 123 (5%) Abgeordnete haben mehrfach die Ehe geschlossen: davon 117 zweimal und 6 dreimal. Ob der zweiten Eheschließung der Tod des ersten Ehepartners oder eine Scheidung vom ersten Ehepartner vorausging, läßt sich in den meisten Fällen nicht belegen. Orientiert man sich an allgemeinen Daten für die Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik, dann waren bei einer Wiederverheiratung die Männer zu ca. 8%-12,5% verwitwet und zu ca. 1%-12% geschieden, die Frauen zu ca. 5%-7% verwitwet und zu ca. 2%-8% geschieden.

Nur für die weiblichen Abgeordneten wurden vergleichbare Daten erhoben: danach waren mind. 18 (10%) frühzeitig verwitwet und mind. 7 (4%) geschieden.

  • Bemerkenswert in diesem Zusammenhang sind auch die Verwandtschaftsbeziehungen unter den Parlamentariern. Enge Verwandtschaftsbeziehungen im Rahmen der Kernfamilie lassen sich in einer überraschend hohen Zahl von Fällen nachweisen, zudem muß man auch hier ebenfalls von einer Dunkelziffer nicht definitiv nachweisbarer Beziehungen (Informationsdefizite sind insbesondere bei dem Nachweis „angeheirateter“ Verwandter zu vermuten) ausgehen. Offensichtlich spielte auch in der Sozialdemokratie die Familie als „Mittel“ der Politik eine bedeutsame Rolle: diese reicht von dem Vorteil, Sohn eines erfolgreichen Politikers zu sein (z.B. Karl Liebknecht), bis hin zu einer Art „Verheiratungsstrategie“ von Töchtern bekannter Politiker mit aufstrebenden (oft akademisch gebildeten) Parteigenossen (z.B. die Ehe von Dr. Benno Chajes mit der Stieftochter Eduard Bernsteins). Nimmt man nicht nur die Parlamentarier in den Blick, sondern bezieht auch nichtparlamentarische Führungsgruppen der Sozialdemokratie mit ein, dann ließen sich vermutlich auch erstaunliche konnubiale Verflechtungen innerhalb der Führungsgruppen feststellen.
  • Die Relation „Vater-Sohn“ besteht bei den Parlamentariern in 11 Fällen (d.h. es betrifft 22 Abgeordnete, immerhin knapp 1% aller Abgeordneten):
  • Friedrich und Friedrich (jun.) Ebert (beide MdR), Friedrich und Heinrich Eckardt (beide eine Zeitlang gleichzeitig MdL Meiningen), Hermann und Karl Garbe (beide MdL Preußen), Bruno und Hans Geiser, Friedrich und Kurt Geyer (beide eine Zeitlang gleichzeitig MdR), Heinrich und Wilhelm Hansmann, Wilhelm und Karl Liebknecht (beide MdR), Wilhelm und Theodor Liebknecht, Friedrich und Gerhart Seger (beide MdR), Heinrich sen. und Heinrich jun. Wassermann (beide MdL Braunschweig) sowie Karl Friedrich und Victor Weigelt (beide MdL Meiningen).
  • Die Relation „Vater-Tochter“ gibt es nur zweimal:
  • Ernst und Luise Kräuter (beide MdL Baden) sowie Gustav Kittler und Emilie Hiller (beide MdL Württemberg).
  • Die Relationen „Mutter-Sohn“ und „Mutter-Tochter“ sind dagegen nicht nachweisbar.
  • Die Relation „Bruder-Bruder“ existiert in 7 Fällen:
  • Adolf und Heinrich Braun (beide MdR), Heinrich und Karl Fick (beide eine Zeitlang gleichzeitig MdL Oldenburg), Eugen und Oscar Geck, August und Paul Junke (beide eine Zeitlang gleichzeitig MdL Braunschweig), Karl und Theodor Liebknecht (beide MdL Preußen), Adam und Hermann Remmele (beide eine Zeitlang gleichzeitig MdR, allerdings nicht in derselben Fraktion) sowie Heinrich und Wilhelm Stolle (beide eine Zeitlang gleichzeitig MdL Sachsen).
  • Die Relation „Bruder-Schwester“ kommt zweimal vor:
  • Anna und August Siemsen (beide eine Zeitlang gleichzeitig MdR) sowie Christina Noll und Georg Simon.
  • Die Relation „Schwester-Schwester“ kommt nur einmal vor:
  • Marie Juchacz und Elisabeth Kirschmann-Röhl (beide geb. Gohlke, beide eine Zeitlang gleichzeitig MdR).
  • Die Relation „Ehefrau-Ehemann„ bildete mit insgesamt 18 Fällen die mit Abstand häufigste Verwandtschaftsrelation:
  • Anna und Wilhelm Blos (beide MdR), Elisabeth und Friedrich Frerichs (beide eine Zeitlang gleichzeitig MdL Oldenburg), Anna und Kurt Geyer, Frieda und Paul Hauke, Luise und Franz Jäckstat (beide eine Zeitlang gleichzeitig MdL Lübeck), Else (Höfs) und Karl Kirchmann (beide eine Zeitlang gleichzeitig MdL Preußen), Elisabeth (Röhl) und Emil Kirschmann (beide MdR), Marie und Fritz Kunert (beide MdR), Selma und Max Lohse, Emilie und Georg Mauerer, Helene und Wilhelm Mengel (beide eine Zeitlang gleichzeitig MdL Lübeck), Maria und Gottlieb Reese, Amalie und Albert Rudolph (beide gleichzeitig MdL Sachsen-Weimar), Ida und Gustav Stengele (beide MdL Hamburg), Ida und Albin Undeutsch (beide gleichzeitig MdL Braunschweig), Fanny und Karl Vorhölzer (beide gleichzeitig MdL Württemberg), Mathilde und Emmanuel Wurm (beide MdR) sowie Anna und Hans Ziegler.

5. Gesamtberufskarriere

  • Unter „ausgeübter“ Beruf soll diejenige Tätigkeit verstanden werden, die der Kandidat zur Zeit der Wahl überwiegend verrichtet und die als Haupterwerb dient. Die Datendichte der Variable „Ausgeübter Beruf bei erstem Mandatsantritt“ ist mit 99% nahezu lückenlos. Wie alle Berufsangaben wurde auch der „ausgeübte“ Beruf der Abgeordneten äußerst differenziert erhoben. Klassifiziert man dennoch die ausgeübten Berufe bei erstem Mandatsantritt aus analytischen Gründen nach nur 8 Statusgruppen erhält man folgende Verteilung:
  • 64 (3%) „Unselbständige ungelernte Arbeiter“,
  • 304 (13%) „Unselbständige gelernte Arbeiter“,
  • 142 (6%) „Untere / Mittlere Angestellte / Beamte“,
  • 293 (12%) „Selbständige“,
  • 198 (8%) „Bürgerliche Berufe“,
  • 132 (5%) „Politische Beamte“,
  • 1.142 (47%) „Arbeiterbeamte“ und
  • 125 (5%) „Ohne Beruf“.
  • Immerhin 368 (15%) Parlamentarier übten bei ihrem ersten Mandatsantritt ihren unselbständigen Arbeiterberuf noch aus und hatten zumindest nominell keinen beruflichen bzw. sozialen Aufstieg vollzogen. An Einzelberufsgruppen dominieren hier handwerkliche Grundberufe:
  • 52 (2%) Schlosser,
  • 41 (2%) Maurer,
  • 25 (1%) Tischler und
  • 24 (1%) Buchdrucker.

Abgeordnete, die zumindest bei erstem Mandatsantritt noch einen unselbständigen Arbeiterberuf ausüben, bilden im Reichstag und in den Landtagen der größeren Länder nur Ausnahmen und kommen weitestgehend nur in den Landtagen kleinerer Länder vor.

Ebenso typisch für Landtage kleinerer Länder sind die nur 142 (6%) Abgeordneten, die bei Mandatsantritt noch als „Untere / Mittlere Angestellte / Beamte“ beschäftigt waren. Nach der amtlichen Zuordnung müßten zu dieser Gruppe auch die 102 Volks- und Mittelschullehrer als Angehörige des „Mittleren Beamtendienstes“ gerechnet werden, dann würde diese Gruppe insgesamt 244 (10%) Abgeordnete zählen. Diese ohne die Lehrer nur sehr kleine Statusgruppe umfaßt sowohl Abgeordnete, die ehemals einen Arbeiterberuf ausgeübt und wahrscheinlich schon einen beruflichen Aufstieg erlebt hatten, und solche Abgeordnete, die hier ihren erlernten Beruf noch ausüben und wahrscheinlich keinen beruflichen Aufstieg bis dahin erlebt hatten. An Einzelberufsgruppen dominieren hier: 39 mittlere und 24 untere Angestellte / Beamte im öffentlichen Dienst (ohne politische Beamte), 23 Büroangestellte, 15 Werkmeister, 15 Handlungsgehilfen und 11 Techniker / Ingenieure. Nicht zu dieser Gruppe (sondern zu den Arbeitern) gezählt wurden definitionsgemäß die Arbeiter bei der Eisenbahn (20), Post (7) und bei den Gemeinden (10).

Insgesamt 293 (12%) Abgeordnete waren bei Erstmandatsantritt als „Selbständige“ tätig; nur im Kaiserreich konnten die Selbständigen als sozialdemokratische Parlamentarier eine zahlenmäßig bedeutsame Rolle spielen.

Die 81 (2%) Handwerksmeister (darunter u. a. 18 Tischler-, 14 Schneider- und 13 Schuhmachermeister) und 42 (1%) Kleinfabrikanten rekrutierten sich ausnahmslos aus ehemaligen Arbeitern / Handwerkern, d.h. zumindest formal hatte dieser Teil der Arbeiterschaft im Rahmen der intragenerationellen Mobilität ganz und im Rahmen der intergenerationellen Mobilität teilweise einen Aufstieg in die untere Mittelschicht bzw. in das Kleinbürgertum vollzogen.

Die 89 (2%) Kaufleute (in der Regel Kleinhändler) rekrutierten sich ebenfalls weit überwiegend aus ehemaligen Arbeitern. Während bei den Väterberufen die Bauern immerhin noch mit mind. 97 Fällen vertreten waren, war mit 21 (1%) die Zahl der selbständigen Landwirte (überwiegend Kleinbauern, teilweise mit einem Nebenberuf) unter den Abgeordneten verschwindend gering; da sie zudem über eine Reihe von Parlamenten verstreut waren, gehörte in der Regel höchstens ein einziger Landwirt der sozialdemokratischen Fraktion an.

  • Insgesamt 198 (8%) Abgeordnete übten beim Erstmandatsantritt noch einen „Bürgerlichen Beruf“ aus. Ordnet man die bürgerlich-akademischen Berufe nach Einzelberufsgruppen, dann dominieren hier folgende Berufe:
  • 107 (4%) Lehrer,
  • 35 (1%) Rechtsanwälte,
  • 26 (1%) Höhere Beamte,
  • 14 (1%) Ärzte.

Mind. 102 „gelernte Akademiker“ waren inzwischen in andere Statusgruppen übergewechselt, insbesondere zur Statusgruppe der „Arbeiterbeamten“ (als Schriftsteller / Journalisten / Dozenten etc.) und zu der der „Politischen Beamten“ (als Minister, Staatssekretäre, Ministerialbeamte etc.).

In die Statusgruppe der „Politischen Beamten“ überzuwechseln, war zumindest für sozialdemokratische Abgeordnete erst seit dem November 1918 möglich. Insgesamt 132 (5%) Abgeordnete rückten in der Weimarer Republik bei ihrem ersten Mandat als „Politische Beamte“ in das Parlament ein. Im Kaiserreich blieben Sozialdemokraten vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen, eine personelle Beteiligung der SPD sogar an der Reichsregierung oder an den Bundesländerregierungen war zumindest bis 1917/18 undenkbar. Zumindest in den Anfangsjahren der Weimarer Republik war die SPD nicht nur an der Reichsregierung, sondern auch an zahlreichen Länderregierungen beteiligt; ebenso hatten Sozialdemokraten – wenigstens prinzipiell – Zugang zu allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung. Da die Parlamentarier zweifellos wesentliche Teile der disponiblen politischen Funktionselite der SPD, die für Ämter in der öffentlichen Verwaltung vorrangig in Frage gekommen waren, umfaßten, war eine sichtbare Partizipation der Parlamentarier an der Vergabe öffentlicher Ämter zu erwarten. Inwieweit es den sozialdemokratischen Parlamentariern gelungen war, diese Erwartungen zu erfüllen, läßt sich erst ermessen, wenn man nicht nur den Beruf bei Erstmandatsantritt, sondern die Gesamtberufskarriere in den Blick nimmt. Die folgenden Angaben beziehen sich sinnvollerweise nur auf die 1919 noch lebenden Parlamentarier (max. 2.298). Die Erfolgsbilanz der Parlamentarier im Hinblick auf die Besetzung von Ämtern in der allgemeinen Politik / öffentlichen Verwaltung in der Weimarer Republik ist allerdings beeindruckend:

Funktionsebene „Reich“:

  • 217 (1% von 2.298) Abgeordnete avancierten zu Mitgliedern der Reichsregierung (Volksbeauftragte, Reichskanzler, Reichsminister); 192 (8% von 2 298) Abgeordnete übernahmen Funktionen in der Reichsverwaltung (Staatssekretär, Gesandter, Reichsministerialrat, Reichskommissar, … Beamter im Reichsdienst).
  • Funktionsebene „Länder“:
  • 220 (10%) Abgeordnete wurden als Mitglieder von Länderregierungen (Volksbeauftragte, Ministerpräsident, Minister, Staatsrat im Ministerrang, Senator der Stadtstaaten . .) berufen; 400 (17%) übernahmen (hauptamtliche) Funktionen in der Landesverwaltung (Staatssekretär, Staatsrat ohne Ministerrang, Gesandter bei der Reichsregierung, Regierungsrat, Oberpräsident, … Beamter in der Landesverwaltung).
  • Funktionsebene „Bezirke und Kreise“:
  • 138 (6%) Abgeordnete rückten in (hauptamtliche) Positionen der Bezirk- und Kreisverwaltung (Regierungspräsident, Landrat, Kreisdirektor … Beamter der Bezirks- und Kreisverwaltung) ein.
  • Funktionsebene „Städte und Gemeinden“:
  • 457 (20%) Abgeordnete rückten in (hauptamtliche) Positionen der Kommmunalverwaltung (Oberbürgermeister, Bürgermeister, besoldeter Stadtrat, Arbeitsamtsdirektor, … Beamter der kommunalen Verwaltung) ein.

Unter „hauptamtlicher“ Tätigkeit soll in der Regel die Tätigkeit verstanden werden, die überwiegend verrichtet wird und zum Haupterwerb dient (vgl. „ausgeübter“ Beruf). Einschränkend muß allerdings bemerkt werden, daß hier die Dauer der Positionen in der Politik / öffentlichen Verwaltung nicht berücksichtigt worden ist; viele der Spitzenämter, z.B. die Ministerämter auf Reichs- und Landesebene, sind selten langfristig, sondern meist nur kurzfristig von den Betroffenen ausgeübt worden. Aber insgesamt zeigt sich im Vergleich mit dem Kaiserreich ein starker Wandel in der Berufsstruktur der Parlamentarier in der Zeit der Weimarer Republik. Während die Arbeiterbewegung relativ schnell ihre einseitige Rolle als nahezu exklusiver Arbeitgeber der Abgeordneten verlor, rückte vor allem der öffentliche Dienst als hauptamtliches Tätigkeitsfeld in den Vordergrund; zudem wurden die Grenzen zwischen öffentlichem Dienst und Dienst in der Arbeiterbewegung durchlässig, so daß der Wechsel von dem einen in den anderen Dienst oder die Rückkehr in den vorherigen Dienst zumindest prinzipiell möglich wurden.

Die im Kaiserreich sehr stark und in der Weimarer Republik noch stark dominierende Statusgruppe bilden die sogenannten „Arbeiterbeamten“. Unter der Bezeichnung „Arbeiterbeamte“ werden im Sinne des zeitgenössischen Sprachgebrauchs alle hauptamtlichen Tätigkeiten subsumiert, bei denen einer der Sektoren der Arbeiterbewegung – Partei, Gewerkschaft, Genossenschaft, sonstige Arbeiterverbände – unmittelbar oder wie bei den Krankenkassen mittelbar als Arbeitgeber fungierte. Tatsächlich gaben viele Abgeordnete schon vor dem Einzug in das Parlament irgendwann den bisherigen Beruf auf und wechselten in eine Arbeiterbeamtenposition; bei Erstmandatsantritt waren 1.142 (47%) Abgeordnete als Arbeiterbeamte beschäftigt. Die Arbeiterbeamten waren allerdings in den einzelnen Bereichen der Arbeiterbewegung in höchst unterschiedlicher Zahl beschäftigt.

  • Innerhalb der sozialdemokratischen Parteiorganisation waren bei Erstmandatsantritt 192 (8%) Abgeordnete beschäftigt; hier handelt es sich hauptsächlich um die verschiedenen Varianten des Parteisekretärs (differenziert nach Funktionsebenen), aber auch um Positionen im Büro- und sonstigem Hilfspersonal. Die 192 Parteibeamten verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Positionen:
  • 14 Sekretäre im zentralen Parteivorstand,
  • 80 Landes- und Bezirksparteisekretäre,
  • 16 Wahlkreis- und Unterbezirksparteisekretäre,
  • 79 Ortsparteisekretäre und nur
  • 3 Angestellte des Büro- und Hilfspersonals.

Im Rahmen der Gesamtberufskarriere nahmen 410 (17%) Abgeordnete dauerhaft oder vorübergehend eine hauptamtliche Position innerhalb der Partei ein.

  • Innerhalb der sozialdemokratischen Parteipublizistik waren bei Erstmandatsantritt 342 (14%) Abgeordnete beschäftigt; hier handelt es sich um eine Vielzahl von Tätigkeiten, insbesondere im Redaktionsbereich (freie Schriftsteller, Redakteure, Berichterstatter, Büropersonal), im administrativen / distributiven Bereich („Buchdruckereibesitzer“, Geschäftsführer, Expedienten, Spediteure, Buchhändler, Akquisiteure, Kolporteure) und im drucktechnischen Bereich (Maschinenmeister, Korrektoren, Metteure, Drucker, Schriftsetzer). Die 342 Publizistikbeamten verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Bereiche (Positionen):
  • 246 (10%) im Redaktionsbereich (32 freie Schriftsteller, 210 Redakteure, 4 Berichterstatter),
  • 90 (4%) im administrativen / distributiven Bereich (51 Geschäftsführer, 25 Expeditionsangestellte, 7 Buchhandlungsangestellte, 2 Akquisiteure, 5 Positionen im Büro- und Hilfspersonal) und nur
  • 6 Positionen im drucktechnischen Bereich.

Im Rahmen der Gesamtberufskarriere nahmen 572 (24%) Abgeordnete dauerhaft oder vorübergehend eine hauptamtliche Position innerhalb der Parteipublizistik ein.

  • Innerhalb der sozialdemokratisch orientierten „freien“ Gewerkschaftsbewegung waren bei Erstmandatsantritt 414 (17%) Abgeordnete beschäftigt; hier handelt es sich hauptsächlich um die verschiedenen Varianten des Gewerkschaftssekretärs / -angestellten (differenziert nach Funktionsebenen), aber auch um die zumindest im Kaiserreich besonders wichtige Position des Arbeitersekretärs. Die 414 Gewerkschaftsbeamten verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Funktionsebenen bei der Generalkommission / dem ADGB-Bundesvorstands und den Einzelgewerkschaften:

  • 58 (2%) Positionen in den Reichsverwaltungen (Haupt- und Zentralvorstände),

  • 90 (4%) in den Bezirks- bzw. Gauverwaltungen und

  • 201 (8%) in den Ortsverwaltungen, dazu

  • 65 (3%) Arbeitersekretäre.

  • Die 349 Gewerkschaftsbeamten (ohne Arbeitersekretäre) waren insbesondere in folgenden Einzelgewerkschaften (Klassifikation nach dem Stand von 1931) beschäftigt:

  • 72 (3%) im Metallarbeiter-Verband,

  • 39 (2%) im Baugewerksbund,

  • 25 (1%) im Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe etc.,

  • 23 (1%) im Fabrikarbeiterverband,

  • 23 (1%) im Landarbeiterverband,

  • 21 (1%) im Textilarbeiterverband,

  • 15 im Holzarbeiter-Verband,

  • 14 im Bergarbeiter-Verband,

  • 12 im Eisenbahner-Verband.

Bei der Generalkommission bzw. beim ADGB-Bundesvorstand waren 38 Abgeordnete beschäftigt.

Im Rahmen der Gesamtberufskarriere nahmen 570 (24%) Abgeordnete dauerhaft oder vorübergehend eine hauptamtliche Position innerhalb der Gewerkschaftsbewegung ein.

  • Innerhalb der Genossenschaftsbewegung (Konsum- und Produktionsgenossenschaften, einschließlich der genossenschaftlichen Versicherung „Volksfürsorge“) waren bei Erstmandatsantritt 114 (5%) Abgeordnete beschäftigt; hier handelt es sich hauptsächlich um die verschiedenen Varianten des Genossenschaftssekretärs / -angestellten (differenziert nach Funktionsebenen). Die 114 Genossenschaftsbeamten waren weitestgehend in den Konsumgenossenschaften, weniger in den Produktionsgenossenschaften und (seit 1913) bei der „Volksfürsorge“ beschäftigt, sie verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Funktionsebenen:

  • 7 Positionen in der Reichsverwaltung,

  • 2 Positionen in den Bezirks- bzw. Gauverwaltungen und

  • 105 Positionen in Ortsverwaltungen (Geschäftsführer, Kassierer, Lagerhalter, Verkäufer).

Im Rahmen der Gesamtberufskarriere nahmen 222 (9%) Abgeordnete dauerhaft oder vorübergehend eine hauptamtliche Position innerhalb der Genossenschaftsbewegung ein.

  • Innerhalb der sonstigen Kultur- und Massenorganisationen der Arbeiterbewegungen (u. a. Arbeiter-Sport, Arbeiter-Sängerbewegung, Arbeiter-Esperanto-Bund, Arbeiter-Abstinentenbund, Arbeitersamariter-Bund, Freidenker-Bewegung) waren bei Erstmandatsantritt nur 20 (1%) Abgeordnete beschäftigt; hier handelt es sich hauptsächlich um die verschiedenen Varianten der Angestellten der sonstigen Kultur- und Massenorganisationen (differenziert nach Funktionsebenen). Die 20 Angestellten der proletarischen Massenverbände verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Funktionsebenen:

  • 4 Positionen in der Reichsverwaltung,

  • 5 Positionen in den Bezirks- bzw. Gauverwaltungen,

  • 11 Positionen in den Ortsverwaltungen.

Im Rahmen der Gesamtberufskarriere nahmen allerdings 442 (18%) Abgeordnete dauerhaft oder vorübergehend eine hauptamtliche Position bzw. eine teilbesoldete Spitzenfunktion innerhalb der sonstigen Kultur- und Massenorganisationen der Arbeiterbewegung und weiterer Verbände ein.

  • Innerhalb der Krankenkassen (allgemeine und berufsbezogene Krankenkassen sowie das einschlägige Versicherungswesen) waren bei Erstmandatsantritt 60 (2%) Abgeordnete beschäftigt; hier handelt es sich hauptsächlich um die verschiedenen Varianten der Angestellten der öffentlichen (Allgemeinen) Ortskrankenkassen und der Berufskrankenkassen (differenziert nach Funktionsebenen). Die Krankenkassenangestellten verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Funktionsebenen:

  • 9 Positionen in der Reichsverwaltung und

  • 51 Positionen in den Ortsverwaltungen (Rendant, Geschäftsführer, Kassierer, Kontrolleur).

Im Rahmen der Gesamtberufskarriere nahmen 118 (5%) Abgeordnete dauerhaft oder vorübergehend eine hauptamtliche Position innerhalb der Krankenkassen ein.

Insgesamt 125 (6%) Abgeordnete gehören in die Statusgruppe „Ohne Beruf“; diese Gruppe setzt sich fast nur aus weiblichen Abgeordneten zusammen: 113 Hausfrauen und 12 (männliche) Rentner / Privatiers.

  • Die Verteilung der bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der Frauen wird entsprechend dominiert durch die zahlreichen Hausfrauen, andere Statusgruppen fallen bei den Parlamentarierinnen dagegen kaum ins Gewicht:

  • 113 (64% von 177) Hausfrauen,

  • 29 (16%) „Arbeiterbeamte“ (5 Partei, 12 Parteipublizistik, 8 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Sonstige),

  • 14 (8%) „Bürgerliche Berufe“ (u.a. 11 Lehrerinnen),

  • 9 (5%) „Untere / Mittlere Angestellte / Beamte“,

  • 8 (5%) „Unselbständige Arbeiter“,

  • 2 (1%) „Politische Beamte“,

  • 2 (1%) „Selbständige“.

6. Parlamentarische Mandate

Schon Robert Michels weist auf den allgemein verbreiteten parlamentarischen Charakter des „politischen Führertums in der Demokratie“ und auf den besonders hohen Grad von Parlamentarismus in der deutschen Sozialdemokratie hin (z. B. die „Parlamentarisierung“ des Parteivorstands). Die Bedeutung vor allem der Reichstagswahlen als wichtigster Gradmesser des erreichten politischen Erfolges ist an anderer Stelle schon beschrieben worden. Einen ähnlich hohen – wenn auch ebenfalls nicht unumstrittenen – Stellenwert besaß die Arbeit der Abgeordneten in den Parlamenten; auch hier hat Robert Michels schon eine Reihe anschaulicher Belege angeführt. Entsprechend entsandte die SPD nach Möglichkeit ihre hervorragendsten Parteipolitiker in die Parlamente, bevorzugt in den Reichstag, aber seit den 1890er-Jahren trotz restriktiver Wahlgesetzgebung – in zunehmenden Maße auch in die Landtage.

Parlamentarier zu werden, wurde für die ambitionierten politischen Funktionäre zur obligatorischen Zielprojektion der angestrebten politischen Karriere. Parlamentarier zu sein, war nicht nur innerhalb der Parteibewegung mit einem oft sprunghaften Statuszuwachs verbunden, sondern bedeutete auch die Chance auf mehr Unabhängigkeit von der Parteibasis und den Parteigremien. Das parlamentarische Mandat dauerte in der Regel mehrere Jahre und konnte formell zumindest von der Partei nicht entzogen werden; erst nach Ablauf des Mandats und bei der Notwendigkeit, erneut als aussichtsreicher Kandidat nominiert zu werden, wäre ein direktes Eingreifen der Partei wieder möglich. Als besonders wichtiges Argument für ein bestimmtes Maß an Unabhängigkeit von der Partei konnte zudem in die Debatte eingebracht werden, daß der Abgeordnete primär seinen (parteipolitisch oft nicht organisierten) Wählern gegenüber verpflichtet war und erst sekundär seiner Partei gegenüber, die ihn nominiert hatte

  • Insgesamt 2.420 Sozialdemokraten bewarben sich im Untersuchungszeitraum erfolgreich um ein Reichs- und / oder Landtagsmandat.
  • 562 (23%) zogen als Parlamentarier in den Reichstag ein, davon

  • 125 (5%) nur im Kaiserreich,

  • 346 (14%) nur in der Weimarer Republik (darunter 49 Frauen),

  • 91 (4%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik.

  • 2.062 (85%) zogen als Parlamentarier in einen Landtag ein, davon

  • 186 (8%) nur im Kaiserreich,

  • 1.684 (70%) nur in der Weimarer Republik (darunter 138 Frauen),

  • 192 (8%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik.

„Doppelmandate“ (d.h. in diesem Zusammenhang die gleichzeitige Ausübung von Reichs- und Landtagsmandat) waren in der Partei in der Regel unerwünscht, wurden aber im Kaiserreich bei prominenten Politikern geduldet. In der Weimarer Republik untersagte schon der Weimarer SPD-Parteitag 1919 die Ausübung von Doppelmandaten (mit einigen wenigen „erlaubten“ Ausnahmen); dieser Beschluß wurde auch weitestgehend befolgt, so daß z.B. in den Reichstag gewählte oder nachrückende Landtagsabgeordnete vor Eintritt in den Reichstag ihr Landtagsmandat niederlegten. Vor diesem Hintergrund erklärt sich der relativ geringe Anteil von solchen Abgeordneten (204; 8%; darunter 10 Frauen), die (in der Regel nacheinander) sowohl ein Reichstags- als auch ein Landtagsmandat ausübten.

Dieser Beschluß führte faktisch zu einer Karrierisierung bzw. Hierarchisierung parlamentarischer Mandate; es wäre in diesem Zusammenhang zu überprüfen, inwieweit das Verbot von Doppelmandaten und die Karrierisierung „nach unten„ bis hin zum kommunalen Mandat fortgeführt worden ist. Die Einschränkung der vertikalen Mandatskumulation durch einen einzigen Abgeordneten erhöhte sicherlich die Chancen anderer Bewerber auf die Nominierung für ein Parlamentsmandat – allerdings nicht für jüngere Bewerber, wie dies von der Partei erhofft wurde. Das weitgehend eingehaltene Verbot von Doppelmandaten dürfte sicherlich auch die Integration einzelstaatlicher und nationalstaatlicher Politik auf parlamentarischer Ebene in der SPD behindert haben

  • Die personelle Zirkulation, insbesondere durch Zahl und Anteil von Erstmandataren indiziert, ist ein wichtiger Indikator für die Regenerationsfähigkeit und Offenheit der SPD-Reichstagsfraktion. Die Verteilung des „Erstwahljahres“ (d.h. desjenigen Jahres, in dem der jeweilige Abgeordnete zum ersten Mal in den Reichstag gewählt wurde bzw. nachrückte) spiegelt in groben Zügen die Wahl- und Parlamentsgeschichte der SPD wider:

  • Bis zum Fall des Sozialistengesetzes 1890 war es nur 81 (3%) Abgeordneten gelungen, ein Reichs- oder Landtagsmandat zu erringen, wobei das Jahr 1890 mit 21 die höchste Zahl der Erstmandatare aufweist.

  • In der langen Phase vom Fall des Sozialistengesetzes bis zur Novemberrevolution 1918 gelangten weitere 423 (17%) Sozialdemokraten zum ersten Mal in einen Reichs- oder Landtag, wobei die Jahre 1912 (65), 1909 (41), 1903 (30), 1911 (29) und 1902 (26) die meisten Erstmandatare aufweisen.

  • Allein in der kurzen Phase von Dezember 1918 bis 1921 erhielten 1 275 (53%; darunter 121 Frauen) Sozialdemokraten zum ersten Mal (und meist nur für kurze Zeit) ein Reichs- oder Landtagsmandat, wobei die Jahre 1919 (812 Erstmandatare!), 1920 (273) und 1921 (119) die höchsten jährlichen Zahlen von Erstmandatare für den gesamten Untersuchungszeitraum aufweisen.

  • In der Phase von 1922 bis 1933 (bzw. bis 1938) zogen dagegen nur noch 628 (26%; darunter 56 Frauen) zum ersten Mal in einen Reichs- oder Landtag ein, wobei die Jahre 1924 (105), 1928 (104), 1932 (70), 1933 (59) und 1927 (56) die meisten Erstmandatare aufweisen.

Die Datendichte des „Erstwahlalters“ der Abgeordneten (d. h. das Lebensalter des Abgeordneten zur Zeit der ersten Wahl ins Parlament) entspricht mit 93% der des Geburtsalters. Dieses Erstwahlalter reicht von 22 bis 77 Jahre und beträgt durchschnittlich 42 Jahre (Median: 42 Jahre; Modalwert: 43 Jahre); die Kohorte der 1052 (43%) Abgeordneten, die im Alter zwischen 37 und 46 Jahren zum ersten Mal in das Parlament gewählt wurden, dominiert klar.

Das Erstwahlalter von Parlamentarierinnen unterscheidet sich davon nur in Nuancen. Klassifiziert man das Erstwahlalter nach schematischen Altersklassen ergeben sich folgende relative Anteile an den Parlamentariern:

  • 4% „Unter-30-Jährige“,

  • 39% „30-39-Jährige“,

  • 43% „40-49-Jährige“,

  • 16% „50-59-Jährige“,

  • 3% „Über-59-Jährige„.

Nicht nur das vorgeschriebene Abgeordnetenmindestalter des passiven Wahlrechts (im Kaiserreich zwischen 25 und 30 Jahre; in der Weimarer Republik zwischen 20 und 27 Jahre) ist für das relativ hohe Erstwahlalter verantwortlich; vor allem erfolgte die Nominierung der Parlamentarier in der Regel aus dem Kreis der „bewährten“ Parteigenossen, die auf eine langjährige Parteipraxis verweisen konnten. Offensichtlich scheint sich diese „Bewährungszeit“ im Untersuchungszeitraum ständig verlängert zu haben, so daß das Erstwahlalter deutlich stieg.

  • Die besonders in der Weimarer Republik beklagte „Überalterung“ der sozialdemokratischen Fraktionen entstand rechnerisch nicht nur durch das steigende durchschnittliche Erstwahlalter, sondern auch durch eine relativ hohe Stabilität der Abgeordnetenbesetzung bzw. der Mandatsausübung. Die Gesamtmandatsdauer reicht von nur 1 Tag bis 43 Jahre. Klassifiziert man die Gesamtmandatsdauer nach schematischen Klassen, ergibt sich folgende Verteilung:

  • 1.307 (54%) Abgeordnete übten ihr Mandat bis zu max. 4.4 Jahre (d.h. etwa eine Mandatsperiode lang) aus, wobei die Abgeordneten mit sehr kurzer Mandatsdauer (bis 1.4 Jahre) stark überwiegen (521; 26%);

  • 584 (24%) übten ihr Mandat zwischen 4.5 und 9.4 Jahre (d. h. etwa zwei Mandatsperioden) aus, wobei die Abgeordneten mit einer Mandatsdauer von 4.5 bis 6.4 Jahren stark dominieren (288; 12%);

  • 446 (18%) übten ihr Mandat 9.5 bis 19.4 Jahre aus (d.h. etwa drei bis vier Mandatsperioden), wobei die Abgeordneten mit einer Mandatsdauer von 12.5 bis 14.5 Jahren stark dominieren (260; 11%);

  • 83 (3%) Abgeordnete übten schließlich ihr Mandat 19.5 Jahre und länger aus, wobei die Abgeordneten mit einer Mandatsdauer von 19.5 bis 23.4 Jahre leicht dominieren (38; 2%).

  • Erwartungsgemäß ist die Mandatsdauer der Parlamentarierinnen (maximal 14 Jahre) geringer:

  • 102 (58% von 177) übten ihr Mandat bis zu max. 4.4 Jahre aus, wobei auch hier die Abgeordneten mit sehr kurzer Mandatsdauer (bis 1.4 Jahre) stark überwiegen (54; 31% von 177);

  • 38 (21% von 177) übten ihr Mandat zwischen 4.5 und 9.4 Jahre aus, wobei ebenfalls die Abgeordneten mit einer Mandatsdauer von 4.5 bis 6.4 Jahren dominieren (20; 11% von 177);

  • 37 (21% von 177) übten ihr Mandat länger als 9.4 Jahre aus, wobei allein 16 Parlamentarierinnen ihr Mandat während der gesamten Weimarer Republik ausübten.
  • Inwieweit bestand nun eine Kontinuität zwischen der Weimarer Republik und der Zeit nach 1945 im Hinblick auf eine erneute parlamentarische Tätigkeit der Abgeordneten? Bis 1946 waren schon mehr als die Hälfte (mind. 52%) der Abgeordneten verstorben, kamen demnach für eine erneute parlamentarische Tätigkeit nicht in Betracht.

  • Mind. 336 (darunter 31 Frauen) ehemalige Abgeordnete waren nach 1945 nachweislich in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik erneut politisch aktiv; davon übten 111 (darunter 12 Frauen) Abgeordnete ein Landtagsmandat und noch 32 (darunter 2 Frauen) ein Bundestagsmandat aus.

  • Mind. 82 (darunter 8 Frauen) Abgeordnete waren nach 1945 in der SBZ bzw. in der DDR erneut politisch aktiv; davon übten 26 (darunter 2 Frauen) ein Landtagsmandat (die Landtage wurden jedoch schon 1951 aufgelöst) und 14 (darunter keine Frau) ein Volkskammermandat aus.

7. Lebensdauer und Tod

Die Datendichte der Variable „Lebensdauer“ ist mit 80% relativ hoch. Die Spannweite der Lebensdauer der Parlamentarier reicht von nur kurzen 24 Jahren bis hin zu langen 98 Jahren. 11 Abgeordnete lebten zur Zeit der Erhebung noch: Hermine Berthold, Karl Paul Bielig, Gottfried Bock, Erich Brost, Bernhard Brügmann, Josef Felder, Franz Höppner, Paula Karpinski, Anna Köpcke, Hildegard Ollenhauer und Albert Sanneck.

Die Jahre, in denen mit Abstand die meisten Abgeordneten starben, sind:

  • 1945 (100 Todesfälle),

  • 1944 (56),
  • 1957 (50),

  • 1933 (48).

Die Lebensjahre, in denen die meisten Abgeordneten starben, sind:

  • 77 Jahre (65 Todesfälle),

  • 75 Jahre (63 Fälle),

  • 70 Jahre (62 Fälle),

  • 76 Jahre (61 Fälle),

  • 71 Jahre (60 Fälle).

  • Vor dem 40. Lebensjahr starben nur 20 (0,8%) Parlamentarier,

  • vor dem 50. Lebensjahr 121 (5,0%) Parlamentarier,

  • vor dem 60. Lebensjahr 385 (15,9%) Parlamentarier.

Die durchschnittliche Lebensdauer der Parlamentarier beträgt 70.1 Jahre (Median: 70.0). Damit liegt die durchschnittliche Lebenserwartung der Parlamentarier, auch wenn man deren Durchschnittsalter bei der Übernahme des Mandats berücksichtigt, noch höher als die der damaligen männlichen Bevölkerung im Deutschen Reich.

Diese Ergebnisse dürften der wohl bekanntesten zeitgenössischen Hypothese zur Lebenserwartung der sozialdemokratischen „Berufsführer“ deutlich widersprechen; Robert Michels hatte behauptet, daß vor allem die Überhäufung mit den vielfältigsten Ämtern für diese „Berufsführer … in hohem Maße anstrengend“ und „gesundheitlich aufreibend“ sei und daß dies zumindest „für die nervenschwächeren unter ihnen“ einen frühzeitigen, vorzeitigen Tod bedeute. Wenn man die relativ niedrige durchschnittliche Lebenserwartung von bestimmten Berufsangehörigen (z.B. von Maurern, Schuhmachern, Tabakarbeitern), die besonders häufig unter den Parlamentariern (zumindest dem „erlernten“ Beruf nach) vertreten waren, betrachtet, dann gewinnt man eher den Eindruck, daß gerade die Aufgabe des (strapaziösen) erlernten (Arbeiter-)Berufes und der Wechsel insbesondere in eine Arbeiterbeamtenposition für viele Abgeordnete nicht „lebensverkürzend“, sondern deutlich „lebensverlängernd“ gewirkt hat.

Das Lebensalter der Parlamentarierinnen liegt deutlich höher als das der männlichen Abgeordneten. Die Spannweite der Lebensdauer der Parlamentarierinnen reicht von 42 Jahren bis hin zu langen 98 Jahren; 4 Frauen lebten zur Zeit der Erhebung noch.

Die Todesjahre streuen stark, kein Jahr ist besonders häufig repräsentiert. Vor dem 40. Lebensjahr starb soweit bekannt – keine Parlamentarierin, vor dem 50. Lebensjahr starben nur 5 (1% von 177) und vor dem 60. Lebensjahr 18 (10% von 177) Parlamentarierinnen.

Die durchschnittliche Lebensdauer der Parlamentarierinnen beträgt 74.6 Jahre (Median: 76.0); damit liegt die durchschnittliche Lebenserwartung der Parlamentarierinnen um 4 bis 5 Jahre höher als die der männlichen Abgeordneten.

Für den Sterbeort bestanden dieselben (länderbezogenen) Erhebungsregeln wie bei der Geburtsregion; außergewöhnliche Sterbeorte (hier in der Regel Tod in einem Konzentrationslager, Zuchthaus / Gefängnis oder als Kriegsteilnehmer) erhielten eigene Codes zugewiesen. Die Datendichte ist mit 80% deutlich geringer als bei dem Geburtsort, aber deutlich höher als ursprünglich erwartet wurde.

Zumindest bei den Landtagsabgeordneten wird der Sterbeort (Sterberegion) wesentlich durch das Land, in der der jeweilige Abgeordnete sein Mandat ausgeübt hat, bestimmt. Zieht man die Grundgesamtheiten der Landtage für die Weimarer Republik als Beispiele heran, läßt sich dieser Zusammenhang deutlich erkennen.

  • Im Mandatsland selbst sterben u.a. in

  • Schaumburg-Lippe 95% der Abgeordneten (85% sind auch dort geboren),

  • Bayern 94% (gebürtig: 80%),

  • Bremen 86% (gebürtig: 34%),

  • Hessen 81% (gebürtig: 57%),

  • Lübeck 76% (gebürtig: 37%),

  • Baden 73% (gebürtig: 53%),

  • Hamburg 68% (gebürtig: 33%),
  • Oldenburg 60% (gebürtig: 35%).

Insgesamt sterben die Abgeordneten in folgenden Ländern:

  • 540 (22%) in Preußen,

  • 170 (7%) in Hamburg,

  • 169 (7%) in Bremen,

  • 160 (7%) in Bayern,

  • 97 (4%) in Württemberg,

  • 90 (4%) in Sachsen,

  • 87 (4%) in Lübeck,

  • 85 (4%) in Baden,

  • 74 (3%) in Thüringen,

  • 73 (3%) in Hessen,

  • 58 (2%) in Braunschweig,

  • 40 (2%) in Oldenburg,

  • 30 (1%) in Mecklenburg-Schwerin,

  • 23 (1%) in Lippe,

  • 20 (1%) in Anhalt,

  • 19 (1%) in Schaumburg-Lippe,

  • 13 (1%) in Waldeck,

  • 6 in Mecklenburg-Strelitz.

Insgesamt verstarben mindestens 64 (3%) Abgeordnete in NS-Haft und 87 (4%) Abgeordnete in der Emigration; 5 Abgeordnete fielen als Soldaten im Felde.

8. „Typischer“ Lebenslauf

Faßt man – je nach Lebenslaufvariable – die Modalwerte, die arithmetischen Mittel, die dichtesten Verteilungen etc., die sich für die Kollektivbiographie ergeben haben, zusammen und kondensiert diese zu einem quasi individualbiographischen Konstrukt „typischer Lebenslauf“, erhält man folgendes Ergebnis:

Der „typische männliche sozialdemokratische Parlamentarier“ …

  • ist zwischen 1868 und 1887 (insbesondere 1873 bis 1882) in einem Ort, der in der späteren Mandatsregion (allgemein: in Preußen) liegt, geboren.

  • ist Sohn eines handwerklich gelernten Arbeiters, der zumindest vorübergehend auch gewerberechtlich als Selbständiger tätig war.

  • gehört zunächst der protestantischen Kirche an und tritt später aus der Kirche aus.

  • besucht die Volksschule und bildet sich später in der Fortbildungsschule oder in Bildungskursen weiter.

  • erlernt – ähnlich wie der Vater – einen Handwerksberuf bzw. einen industriellen Facharbeiterberuf.

  • absolviert einen mehrjährigen Militärdienst, nimmt aber nicht mehr aktiv als Soldat am Ersten Weltkrieg teil.

  • heiratet nach der Absolvierung des Militärdienstes im Alter zwischen 22 und 28 Jahren.

  • hat frühzeitigen Kontakt zur Arbeiterbewegung und tritt im Alter zwischen 19 und 25 Jahren der Partei bzw. der Gewerkschaft bei.

  • übt längere Zeit – teils als Selbständiger – seinen erlernten Beruf aus und übernimmt später – noch vor Mandatsantritt – eine besoldete Arbeiterbeamten-Position (insbesondere bei den Gewerkschaften und der Parteipublizistik).

  • wird nach einer langjährigen „Bewährungszeit“ in der Arbeiterbewegung im Alter zwischen 37 und 46 Jahren und in der Phase von Dezember 1918 bis 1921 zum ersten Mal als Abgeordneter in den Landtag seiner „Geburtsheimat“ gewählt; sein Landtagsmandat übt er nur für eine Mandatsperiode aus.
  • stirbt nach dem 67. Lebensjahr in seiner Mandatsregion.

Die „typische sozialdemokratische Parlamentarierin“ …

  • ist zwischen 1875 und 1888 in einem Ort, der in der späteren Mandatsregion (allgemein: in Preußen) liegt, geboren.

  • ist Tochter eines handwerklich gelernten Arbeiters, der zumindest vorübergehend auch gewerberechtlich als Selbständiger tätig war.

  • gehört zunächst der protestantischen Kirche an und tritt später aus der Kirche aus.

  • besucht die Volksschule.

  • arbeitet nach Schulabschluß als „Angestellte“ (Dienstmädchen, Handlungsgehilfin) oder als „Arbeiterin“.

  • heiratet früh (spätestens im 24. Lebensjahr).

  • hat frühzeitigen Kontakt zur Arbeiterbewegung und tritt im Alter zwischen 20 und 29 Jahren der Partei bzw. der Gewerkschaft bei.

  • übt bis zur frühen Heirat ihren erlernten Beruf aus und ist anschließend als Hausfrau tätig.

  • wird nach einer langjährigen „Bewährungszeit“ in der Arbeiterbewegung im Alter zwischen 38 und 47 Jahren und in der Phase von Dezember 1918 bis 1920 zum ersten Mal als Abgeordnete in den Landtag ihrer „Geburtsheimat“ gewählt; ihr Landtagsmandat übt sie nur für eine Mandatsperiode aus.

  • stirbt nach dem 73. Lebensjahr in ihrer Mandatsregion.

An diesen Konstrukten „typischer Parlamentarier“ und „typische Parlamentarierin“ überrascht die zunächst aufgrund der kollektivbiographischen Betrachtungsweise nicht erwartete individualbiographische „Realitätsnähe“: cum grano salis bilden diese Typen in den Grundzügen die Lebensläufe zahlreicher Parlamentarier / Parlamentarierinnen auch tatsächlich ab. Dieses Ergebnis wird auch durch weitergehende Analyseverfahren (wie Kontrastgruppenanalyse oder Clusteranalyse), die hier nicht vorgestellt werden konnten, bestätigt, d.h. hier konnte u.a. auch ein individueller „Haupttypus“ unter den Lebensläufen der sozialdemokratischen Parlamentarier herausgearbeitet werden. Allerdings zeigen diese weitergehenden Verfahren auch, daß es „den„ typischen Lebenslauf sicherlich nicht gibt, sondern daß sich – je nach vorgegebenem Klassifikationszusammenhang – eine Reihe von unterschiedlichen Typen erkennen lassen.

9. Anhang: Dokumentation zum Datensatz „Sozialdemokratische Parlamentarier in den Deutschen Reichs- und Landtagen„ (BIOSOP)

9.1 GESIS-Studienbeschreibung des BIOSOP-Datensatzes

Die individuelle Beratung von Wissenschaftler, Studenten und interessierten Nutzern ist eine wesentliche Aufgabe des Datenarchivs für Empirische Sozialforschung. Sie erstreckt sich von Suche nach geeigneten Datensätzen über die Literatursuche bis hin zur Lösung von methodisch-technischen Problemen der Sekundäranalyse. Ihre Hauptanutzung finden die Archivbestände im Rahmen von Forschungsprojekten, Dissertationen und Examensarbeiten. Aber auch bei der Methodenausbildung sowie der inhaltlichen Weiterbildung von Studenten werden Daten aus dem Datenarchiv in zunehmendem Maße verwendet.

Das Gesamtverzeichnis bietet dem Nutzer eine erste Kurzübersicht über die Gesamtbestände des Archivs.

Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Datensätze findet man im Datenbestandskatalog Hier wird der Nutzer durch verschiedene Suchoptionen unterstützt. Auf dieser Stufe ist eine Vorauswahl von Datensätzen möglich.

In der Folge wird die kurze Beschreibung des BIOSOP-Projektes, wie sie (leicht variiert) im Datenbestandsverzeichnis enthalten ist, wiedergegeben.

GESIS-Studiennummer: 8011

Titel:

Sozialdemokratische Parlamentarier in den deutschen Reichs- und Landtagen 1867 bis 1933 (BIOSOP)

Erhebungszeitraum:

1983-1993.

Primärforscher:

Wilhelm Heinz Schröder,

Institut für Geschichtswissenschaft, Technische Universität Berlin;

Zentrum für Historische Sozialforschung, Köln.

Inhalt:

Kollektivbiographische Untersuchung der Lebensläufe sozialdemokratischer Parlamentarier im allgemeinen (vor allem im Hinblick auf berufliche und politische Karrieremuster) und der Struktur sozialdemokratischer Fraktionen im Reichstag und in den Landtagen im besonderen.

Themen:

Geburt, Heirat, Alter und Tod; soziale und regionale Herkunft; schulische und berufliche Ausbildung; Positionen der Berufskarriere; Ämter in Politik/Öffentlicher Verwaltung/Verbände und in der Arbeiterbewegung (Parteiorganisation, Publizistik, Gewerkschaften, Genossenschaften, Krankenkassen); Modalitäten des parlamentarischen Mandats.

Grundgesamtheit und Auswahl:

Untersuchungsgebiet:

Norddeutscher Bund, Deutsches Reich; deutsche Einzelstaaten.

Auswahl:

Totalerhebung aller (ca. 7000) Mandate der (ca. 2420) sozialdemokratischen Parlamentarier:

  • im Norddeutschen Reichstag,
  • im Deutschen Reichstag des Kaiserreichs,
  • in der Deutschen Nationalversammlung,
  • in den Reichstagen der Weimarer Republik,
  • in den Landtagen (Bürgerschaft, Abgeordnetenhaus, Zweite Kammer, Volkskammer etc.) der 26 Bundesstaaten des Kaiserreichs bzw.
  • in den Landtagen der (zunächst 25, dann) 18 bzw. 17 Einzelstaaten der Weimarer Republik, einschließlich der Mandate des Danziger Volkstages (1920-1937).

Erhebungsverfahren:

Quellen:

  • systematische Erschließung von gedruckten Quellen: publizierte amtliche Quellen (u.a. Wahlpublikationen, Verhandlungsprotokolle des Reichstags und der Landtage, Staats- und Parlamentshandbücher, Verzeichnisse unterschiedlicher Art), publizierte nichtamtliche Quellen (Primär- und Sekundärliteratur mit Biographien bzw. biographischen Annotationen oder Listen bzw.Verzeichnissen von sozialdemokratischen Funktionären), allgemeine biographische Nachschlagewerke und Sammlungen sowie sonstige allgemeine Quellen (u.a. Zeitschriften, Tageszeitungen, Jahrbücher, Almanache, Berichte, Protokolle etc. der Arbeiterbewegung);

  • systematische Erschließung archivalischer Quellen: Bestände zum Personenstandswesen (Kirchenbücher, Standesamts- und Melderegister etc.), zum Gerichts- und Polizeiwesen (Akten über politische Strafsachen/Deliquenten, Fahndungs- und Ausweisungsakten, Akten verdächtigter und überwachter Personen bei der Politischen Polizei etc.), zum Regierungs-, Verwaltungs- und Vereinswesen (Berichte der Landräte, Akten bzw. Materialien zu den Reichs- und Landtagswahlen etc.);
  • punktuelle Erschließung biographischer Quellen durch (insgesamt ca. 9000) postalische Um- und Anfragen: Befragung von Archiven, Standesämtern, Meldebehörden, arbeitgebenden Einrichtungen und Nachkommen der Parlamentarier.

Datensatz

Anzahl der Einheiten: 6.997

Anzahl der Variablen:

Daten-Typ: Einfachlochung

Veröffentlichung:

Schröder, Wilhelm Heinz: Sozialdemokratische Parlamentarier in den deutschen Reichs- und Landtagen 1867-1933. Biographien – Chronik – Wahldokumentation. Ein Handbuch. Düsseldorf: Droste Verlag 1995.

GESIS-Kategorie:

Historische Sozialforschung

Zugangsklasse:

C

9.2 BIOSOP-Variablenliste

GESCHL

Geschlecht

Print Format: F1

Write Format: F1

Missing Values: 0

Value Label

0 K. A.

1 MAENNLICH

2 WEIBLICH

GEBJAHR

GEBURTSJAHR

Print Format: F3

Write Format: F3

Missing Values: 0

Value Label

Direkt: Hunderter, Zehner, Einer

GEBMON

GEBURTSMONAT

Print Format: F2

Write Format: F2

Missing Values: 0

Value Label

Direkt: Zehner, Einer

TODJAHR

TODESJAHR

Print Format: F3

Write Format: F3

Missing Values: 0

ValueLabel

Direkt: Hunderter, Zehner, Einer

001 lebt noch <1987>

TODMON

TODESMONAT

Print Format: F2

Write Format: F2

Missing Values: 0

Value Label

Direkt: Zehner, Einer

GEBREG

GEBURTSWAHLKREIS

Print Format: F2

Write Format: F2

Missing Values: 0

ValueLabel

0 BEKANNT, K.A.

1 DEUTSCHES REICH

2 PREUSSEN

3 OSTPREUSSEN

4 WESTPREUSSEN

5 BERLIN

6 BRANDENBURG

7 POMMERN

8 POSEN

9 SCHLESIEN

10 SACHSEN

11 SCHLESWIG-HOLSTEIN

12 HANNOVER

13 WESTFALEN

14 HESSEN-NASSAU

15 RHEINPROVINZ

16 HOHENZOLLERN

20 BAYERN

21 OBERBAYERN

22 NIEDERBAYERN

23 PFALZ

24 OBERPFALZ

25 OBERFRANKEN

26 MITTELFRANKEN

27 UNTERFRANKEN

28 SCHWABEN

30 SACHSEN

31 KREISHAUPTMANNSCHAFT DRESDEN

32 KREISHAUPTMANNSCHAFT LEIPZIG

33 KREISHAUPTMANNSCHAFT ZWICKAU

34 KREISHAUPTMANNSCHAFT BAUTZEN

35 WUERTTEMBERG

36 NECKARKREIS

37 SCHWARZWALDKREIS

38 JAGSTKREIS

39 DONAUKREIS

40 BADEN

41 HESSEN

42 MECKLENBURG-SCHWERIN

43 MECKLENBURG-STRELITZ

44 OLDENBURG

45 BRAUNSCHWEIG

46 ANHALT

47 WALDECK

48 LIPPE

49 SCHAUMBURG-LIPPE

50 LUEBECK

51 BREMEN

52 HAMBURG

53 DANZIG

54 ELSASS-LOTHRINGEN

60 THUERINGEN

61 SACHSEN-MEININGEN

62 SACHSEN-ALTENBURG

63 SACHSEN-WEIMAR

64 SACHSEN-COBURG-GOTHA

65 SCHWARZBURG-RUDOLSTADT

66 SCHWARZBURG-SONDERSHAUSEN

67 REUSS AELTERE LINIE

68 REUSS JUENGERE LINIE

69 BEIDE REUSS

70 AUSLAND: EUROPA

71 Freistaat Coburg

72 Freistaat Gotha

80 AUSLAND: AUSSEREUROP

TODREG

STERBEREGION

Print Format: F2

Write Format: F2

Missing Values: 0

ValueLabel

>>> 0 bis 80 wie GEBREG <<<

90 TOD IM KZ

91 TOD IN HAFT

92 TOD ALS SOLDAT

KONF

RELIGIONSBEKENNTNIS

Print Format: F1

Write Format: F1

Missing Values: 0

ValueLabel

0 K. A.

1 EVANGELISCH

2 EVANGELISCH, SPAETER DISSIDENT

3 KATHOLISCH

4 KATHOLISCH; SPAETER DISSIDENT

5 JUEDISCH

6 JUEDISCH, SPAETER DISSIDENT

7 DISSIDENT

8 SONSTIGES

BILDUNG

HOECHSTER ERREICHTER BILDUNGSABSCHLUSS

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 K. A.

1 VOLKSSCHULE

2 MITTELSCHULE OHNE ABSCHLUSS

3 MITTELSCHULE MIT ABSCHLUSS

4 HOEHERE SCHULE OHNE EINJAEHRIGES

5 HOEHERE SCHULE MIT EINJAEHRIGEM

6 HOEHERE SCHULE MIT ABITUR

7 LEHRERSEMINAR MIT ABSCHLUSS

8 UNIVERSITAET OHNE ABSCHLUSS

9 UNIVERSITAET MIT ABSCHLUSS

MILIT

MILITAERVERHAELTNISSE

Print Format: F1

Write Format: F1

Missing Values: 0

ValueLabel

0 K. A.

1 MILITAERFREI

2 GEDIENT

3 KRIEGSTEILNEHMER 1870-71

4 KRIEGSTEILNEHMER 1914-18

5 KRIEGSTEILNEHMER 1939-45

6 KRIEGSTEILNEHMER 1914-1918 UND 1939-1945

HEIRAT

JAHR Der ERSTEN EHESCHLIESSUNG

Print Format: F3

Write Format: F3

Missing Values: 0

ValueLabel

Direkt: Hunderter, Zehner, Einer

0 K. A.

111 LEDIG

222 VERHEIRATET <JAHR UNBEKANNT>

EINTRITT

EINTRITT IN DIE ARBEITERBEWEGUNG

Print Format: F2

Write Format: F2

Missing Values: 44

ValueLabel

Direkt: Zehner, Einer

44 K. A.

KENNGG

KENNUNG FUER GRUNDGESAMTHEIT

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 GRUNDGESAMTHEIT

KENNPARL

KENNUNG: MDR ODER MDL?

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

1 MDR

2 MDL

LFNR

LAUFENDE MANDATSNUMMER (MDL ODER MDR)

Print Format: F2

Write Format: F2

Direkt: Zehner, Einer

MANDREG

MANDATSREGION

Print Format: F2

Write Format: F2

ValueLabel

>>> 00 – 80, siehe GEBREG <<<

PERIODE

NUMMER DER LEGISLATURPERIODE

Print Format: F2

Write Format: F2

ValueLabel

Direkt: Zehner, Einer

MANDAEND

MANDATSVERAENDERUNGEN

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 RUECKT NACH

2 SCHEIDET VORZEITIG AUS

FRAK

FRAKTIONSZUGEHOERIGKEIT WAEHREND MANDATSPERIODE

Print Format: F1

Write Format: F1

Missing Values: 0

ValueLabel

0 K. A.

1 SPD, MSPD

2 USPD

3 SPD, SPAETER USPD

4 SPD, SPAETER KPD

5 USPD, SPAETER SPD

6 USPD, SPAETER KPD

7 KPD, SPAETER SPD

8 SPD, SPAETER SAP

9 SONSTIGE VERAENDERUNGEN

JAHR

WAHLJAHR BZW. EINTRITTSJAHR INS PARLAMENT

Print Format: F2

Write Format: F2

Missing Values: 44

ValueLabel

Direkt: Zehner, Einer

44 K. A.

DAU1

GESAMTDAUER (IN JAHREN) DER MANDATSAUSUEBUNG

(WAHLUNABHAENGIG)

Print Format: F2

Write Format: F2

ValueLabel

0 UNTER 0.5 JAHRE

1 0.5-1.4 JAHRE

2 1.5-2.4 JAHRE

3 2.5-3.4 JAHRE

  • 3.5-4.4 JAHRE

  • 4.5-5.4 JAHRE

6 – 43 USW: ANALOG CODES 0-5

99 ERSTMANDAT

DAU2

GESAMTDAUER DER MANDATSAUSUEBUNG

(WAHLABHAENGIG)

Print Format: F2

Write Format: F2

ValueLabel

0 UNTER 0.5 JAHRE

1 0.5-1.4 JAHRE

2 1.5-2.4 JAHRE

3 2.5-3.4 JAHRE

  • 3.5-4.4 JAHRE
  • 4.5-5.4 JAHRE

6 – 43 USW: ANALOG CODES 0-5

99 ERSTMANDAT

MDR

MITGLIED DES REICHSTAGES

Print Format: F1

Write Format: F1

Missing Values: 9

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 NUR KAISERREICH

2 NUR WEIMARER REPUBLIK

3 KAISERREICH + WEIMAR

MDL

MITGLIED DES LANDTAGES

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 NUR KAISERREICH

2 NUR WEIMARER REPUBLIK

3 KAISERREICH + WEIMAR

MDB

MITGLIED DES BUNDESTAGES (BRD)

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

MDV

MITGLIED DER VOLKSKAMMER (DDR)

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

RTKDT

REICHSTAGSKANDIDAT

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 NUR KAISERREICH

2 NUR WEIMARER REPUBLIK

3 KAISERREICH + WEIMAR

HAGEW

HAUPTAMTLICHE TAETIGIGKEIT: GEWERKSCHAFT

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

REGGEW

REGIONALFUNKTION: GEWERKSCHAFT

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

HAGEN

HAUPTAMTLICHE TAETIGKEIT: GENOSSENSCHAFT

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

REGGEN

REGIONALFUNKT: GENOSSENSCHAFT

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

HAKK

HAUPTAMTLICHE TAETIGKEIT: KRANKENKASSE

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

REGKK

REGIONALFUNKTION: KRANKENKASSE

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

HAPART

HAUPTAMTLICHE TAETIGKEIT: PARTEI

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

REGPART

REGIONALFUNKTION: PARTEI

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

HAPUBL

HAUPTAMTLICHE TAETIGKEIT: PUBLIZISTIK

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

FRREG

FUNKTION IN DER REICHSREGIERUNG

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

FRVERW

FUNKTION IN DER REICHSVERWALTUNG

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

FLREG

FUNKTION IN DER LANDESREGIERUNG

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

FLVERW

FUNKTION IN DER LANDESVERWALTUNG

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

FKRSVERW

FUNKTION IN DER BEZIRKS-/ KREISVERWALTUNG

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

FKOMVERW

FUNKTION IN DER KOMMUNALVERWALTUNG

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

FSONST

FUNKTION IN SONSTIGEN BEREICHEN

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

NSHAFT

HAFT IN DER ZEIT DES NATIONALSOZIALISMUS

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

EMIGRAT

EMIGRATION IN DER ZEIT DES NATIONALSOZIALISMUS

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA

FBRD

FUNKTION NACH 1945 IN DER BRD

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA, ABER NICHT MDL

2 JA, MDL

FDDR

FUNKTION NACH 1945 IN DER DDR

Print Format: F1

Write Format: F1

ValueLabel

0 UNZUTREFFEND

1 JA,ABER NICHT MDL

2 JA,MDL

VATBER

BERUF DES VATERS

Print Format: F3

Write Format: F3

Missing Values: 0

ValueLabel

>>> STANDARD-BERUFSKLASSIFIKATION <<<

ERLBER

ERLERNTER BERUF

Print Format: F3

Write Format: F3

Missing Values: 0

ValueLabel

>>> STANDARD-BERUFSKLASSIFIKATION <<<

BERUF

AUSGEUEBTER BERUF BEI MANDATSANTRITT

Print Format: F3

Write Format: F3

Missing Values: 0

ValueLabel

>>> STANDARD-BERUFSKLASSIFIKATION <<<

009 UNEHELICHE GEBURT

010 RITTERGUTSBESITZER

020 GUTSBESITZER

030 GROSSFABRIKANTEN

040 BANKIERS, GROSSKAUFLEUTE

050 LEITENDE ANGESTELLTE

060 LEITENDE WAHLBEAMTE

070 HOEHERE BEAMTE

071 PRAESIDENT, DIREKTOR, PROFESSOR

072 RAT, ASSESSOR, REFERENDAR, RICHTER

073 OBERLEHRER

074 PASTOR, KANTOR, PFARRER

090 FREIE BERUFE

091 RECHTSANWAELTE

092 AERZTE

093 APOTHEKER

094 ARCHITEKT

099 POLIZEIOBERST

100 GENERALSRANG

110 HAUPTMANN BIS OBERST

111 REICHSMINISTER, VOLKSBEAUFTRAGTER

112 STAATSSEKRETAER

113 LAENDERMINISTER

114 REGIERUNGSPRAESIDENT

115 POLIZEIPRAESIDENT, BERLIN

116 OBERBUERGERMEISTER, GROSSTADT

117 BOTSCHAFTER

118 REICHSKOMMISSAR

119 REGIERUNGSBEVOLLMAECHTIGTER

120 SENATOR

121 REGIERUNGSRAETE

122 LANDRAETE

123 BUERGERMEISTER, MITTELSTADT

124 GEMEINDEVORSTEHER

125 BESOLDETE STADTRAETE

126 DIREKTOR STAEDTISCHE EINRICHTUNG

127 BUERGERMEISTER, KLEINSTADT

128 ARBEITSAMT / LEITER

129 ARBEITSAMT / ANGESTELLTER

130 LTD. BEAMTER LANDESVERWALTUNG

131 LTD. BEAMTER KOMMUNAL- / KREISVERWALTUNG

140 VOLLBAUERN

150 KLEINBAUERN

160 HANDWERKSMEISTER

170 SPEZIALHANDWERKER

180 KAUFLEUTE

190 KLEINUNTERNEHMER, ZIGARRENFABRIKANTEN

200 KLEINHAENDLER

210 GASTWIRTE

220 MITTLERE BEAMTE

221 LEHRER, PRIVATLEHRER

222 REKTOREN, MITTELSCHULLEHRER

223 RENDANT, SEKRETAER, BUCHHALTER

224 BAUBEAMTE, INSPEKTOR

227 BEAMTE, ASSISTENTEN, POLIZISTEN

228 MEISTER IM TECHNISCHEN DIENST

229 POLIZEI (MITTLERER DIENST)

230 MITTLERER ANGESTELLTE

231 COMMIS, VERWALTER

232 WERKMEISTER, AUFSEHER

233 TECHNIKER, ZEICHNER, LABORANT

234 INGENIEUR, CHEMIKER

240 OFFIZIERE (LEUTNANTS)

250 UNTEROFFIZIERE

270 AGRARISCHE UNTERSCHICHT

290 GELERNTE ARBEITER

291 HANDWERKER

292 HANDWERKSGESELLEN

293 GELERNTE FABRIKARBEITER

300 ANGELERNTE ARBEITER

310 UNGELERNTE ARBEITER

340 UNTERE ANGESTELLTE

350 UNTERE BEAMTE, OEFFENTL. DIENST

360 SOLDATEN

361 POLIZISTEN

370 HAUSFRAUEN (OHNE DIFFERENZIERUNG)

371 HAUSFRAUEN GRUPPE 1

372 HAUSFRAUEN GRUPPE 2

373 HAUSFRAUEN GRUPPE 3

374 RENTNER, PRIVATIERS

375 RENTNER GRUPPE 1

376 RENTNER GRUPPE 2

377 RENTNER GRUPPE 3

400 PARTEIORGANISATION

401 SEKRETAERE IM PARTEIVORSTAND

402 LANDES-, BEZIRKSSEKRETAERE

403 WAHLKREIS-, UNTERBEZIRKSSEKRETAERE

404 LOKALSEKRETAERE

405 BUEROPERSONAL

406 SONST.HILFSPERSONAL

410 PARTEIPUBLIZISTIK(Positionen gruppiert nach Verlagsgrößengruppen)

411 REDAKTEURE GRUPPE 1

412 REDAKTEURE GRUPPE 2

413 REDAKTEURE GRUPPE 3

414 BERICHTERSTATTER GR 1

415 BERICHTERSTATTER GR 2

416 BERICHTERSTATTER GR 3

417 GESCHAEFTSFUEHRER GR 1

418 GESCHAEFTSFUEHRER GR 2

419 GESCHAEFTSFUEHRER GR 3

420 EXPEDITIONSANGESTELLTE

421 BUCHHANDLUNGSANGESTELLTE

422 AKQUISITEURE

423 KOLPORTEURE

424 BUEROPERSONAL

425 SONSTIGES HILFSPERSONAL

426 DRUCKEREIPERSONAL

430 FREIE MITARBEITER

431 SCHRIFTSTELLER GR 1

432 SCHRIFTSTELLER GR 2

433 SCHRIFTSTELLER GR 3

434 BERICHTERSTATTER

499 ARBEITERSEKRETAER

500-599 BERUFE NACH GERWERKSCHAFTEN (Positionen nach Einzelgewerkschaftsgruppen)

501 BAUGEWERKSBUND

502 ASPHALTEURE

503 BAUARBEITERVERBAND

504 BAU(HILFS)ARBEITER

505 DACHDECKER

506 GLASER

507 ISOLIERER, STEINHOLZLEGER

508 MAURER, STUKKATEURE

509 TOEPFER, OFENSETZER

510 BEKLEIDUNGSARBEITVERBAND

511 KUERSCHNER

512 SCHNEIDER

513 WAESCHEARBEITER, PLAETTERINNEN

514 BERGBAUINDUSTRIEARBEITER

515 NAHRUNGSMITTELARBEITER

516 BAECKER, KONDITOR

517 BOETTCHER, WEINKUEFER

518 BAUEREIARBEITERVERBAND

519 FLEISCHER

520 BRAUEREIARBEITER

521 MUEHLENARBEITER

522 BUCHBINDER, PAPIERVERARB.

523 BUCHDRUCKER, SETZER

524 EISENBAHNER

525 FABRIKARBEITERVERBAND

526 FABRIKARBEITER

527 GLASARBEITER

528 KERAMISCHERBUND

529 PORZELLANARBEITER

530 FRISEURE

531 GRAPHISCHE HILFSARBEITER

532 HOLZARBEITER

533 BILDHAUER, HOLZBILDHAUER

534 BUERSTEN-, KAMMACHER

535 DRECHSLER

536 HOLZ(HILFS)ARBEITER

537 KORBMACHER

538 SCHIRMMACHER

539 STELLMACHER, WAGNER

540 TISCHLER, SCHREINER

541 VERGOLDER

542 HOTEL-, RESTAURANTANGESTELLTE

543 GASTWIRTSGEHILFEN

544 HOTELDIENER

545 HUTARBEITER

546 KUPFERSCHMIEDE

547 LANDARBEITER

548 LEDERARBEITER

549 GERBER, LEDERZURICHTER

550 HANDSCHUHMACHER

551 LITHOGRAPHEN

552 SENEFELDERBUND

553 FORM-, NOTENSTECHER

554 MALER, LACKIERER

555 MASCHINIST, HEIZER

556 METALLARBEITER

557 MECHANIKER, UHRMACHER

558 SCHLOSSER, KLEMPNER

559 METALL(HILFS)ARBEITER

560 GOLD-, SILBERARBEITER

561 FORMER, NADLER

562 WERFTARBEITER

563 GRAVEURE, ZISELEURE

564 SCHMIEDE, FEILENHAUER

565 DREHER

566 SCHIFFSZIMMERER

567 MUSIKER

568 OEFFENTL.DIENST, ARBEITNEHMER

569 GEMEINDE-, STAATSARBEITER

570 MASSAGE, KRANKENPFLEGE

571 VERKEHRSBUND

572 HANDELS-, TRANSPORTARBEITER

573 HAFENARBEITER

574 SEELEUTE, FISCHER

575 POST-, TELEGRAPHENBEDIENSTETE

576 HAUSANGESTELLTE

577 GAERTNER

578 SATTLER, TAPEZIERERVERBAND

579 SATTLER

580 TAPEZIERER

581 PORTEFEUILLER

582 SCHORNSTEINFEGER

583 SCHUHMACHER

584 STEINARBEITERVERBAND

585 STEINBILDHAUER

586 STEINARBEITER

587 STEINSETZER

588 TABAKARBEITERVERBAND

589 TABAKARBEITER

590 ZIGARRENSORTIERER

591 TEXTILARBEITER

592 WEBER, LEINEWEBER

593 POSAMENTIERER

594 SEILER

595 ZIMMERER

596 ANGESTELLTE

597 BUEROGEHILFEN

598 HANDLUNGSGEHILFEN

600-699 GEWERKSCHAFTSORGANISATION: REICHSVERWALTUNG

600 GENERALKOMMISSION, ZENTRALREDAKTEUR

601-699 wie 501-599

700-799 GEWERKSCHAFTSORGANISATION: BEZIRKSVERWALTUNG

700-799 wie 600-699

800-899 GEWERKSCHAFTSORGANISATION: KOMMUNALVERWALTUNG

800-899 wie 600-699

900 GENOSSENSCHAFTEN

901 ANGESTELLTE, HAUPTVERWALTUNG

902 ANGESTELLTE, REG.-BEZ.VERWALTUNG

903 ANGESTELLTE; LOKALVERWALTUNG

904 SONSTIGE ARBEITERBEWEGUNG

905 ANGESTELLTE, HAUPTVERWALTUNG

906 ANGESTELLTE, LANDESVERWALTUNG

907 ANGESTELLTE, LOKALVERWALTUNG

910 KRANKENKASSEN

911 ANGESTELLTE, HAUPTVERWALTUNG / REDAKTEUR

912 ANGESTELLTE, REG.-BEZ.VERWALTUNG

913 ANGESTELLTE, LOKALVERWALTUNG

917 HANDWERKSMEISTER

918 DACHDECKERMEISTER

919 GLASERMEISTER

920 MAURERMEISTER

921 ZIMMERERMEISTER

922 MALER-, ANSTREICHERMEISTER

923 TOEPFERMEISTER

924 KUERSCHNERMEISTER

925 SCHNEIDERMEISTER

926 SCHUHMACHERMEISTER

927 BAECKERMEISTER

928 BOETTCHERMEISTER

929 MUELLER, SELBSTSTÄNDIGER

930 FLEISCHER-, METZGERMEISTER

931 BUCHBINDERMEISTER

932 BUCHDRUCKEREIBESITZER

933 FRISEURMEISTER

934 BILDHAUER, MEISTER

935 DRECHSLERMEISTER

936 STELLMACHERMEISTER

937 TISCHLERMEISTER

938 KUPFERSCHMIEDEMEISTER

939 SCHLOSSERMEISTER

940 FORMERMEISTER

941 SCHMIEDEMEISTER

942 WEBER-, WIRKERMEISTER

943 POSAMENTIERERMEISTER

944 SATTLERMEISTER

945 TAPEZIERERMEISTER

946 RIEMERMEISTER

947 GERBERMEISTER

948 KUEFERMEISTER

949 KEHLLEISTENFABRIKANT

950 STEINSETZERMEISTER

951 MAURERMEISTER

952 SCHORNSTEINFEGERMEISTER

953 KLEMPNERMEISTER

954 HEGEMEISTER

955 HUTMACHERMEISTER

956 WALZMEISTER

957 STEINMETZMEISTER

VB

VATERBERUF.(RECODIERT)

Print.Format: F2

Write Format: F2

Missing Values: 0

ValueLabel

>>> STANDARD-BERUFSKLASSIFIKATION (RECODIERT) <<<

EB

ERLERNTER BERUF (RECODIERT)

Print Format: F2

Write Format: F2

Missing Values: 0

ValueLabel

STANDARD-BERUFSKLASSIFIKATION (RECODIERT)

B

BEI MANDATSANTRITT AUSGEUEBTER BERUF

Print Format: F2

Write Format: F2

Missing Values: 0

ValueLabel

>>> STANDARD-BERUFSKLASSIFIKATION (RECODIERT) <<<

Standard-Berufsklassifikation:

Recodiert unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiterbeamten:

01 UNGELERNTE ARBEITER (UNSELBSTAENDIG)

02 GELERNTE ARBEITER (UNSELBSTAENDIG)

03 SELBSTAENDIGE

04 BUERGERLICHE BERUFE

05 POLITISCHE BEAMTE

06 ARBEITERBEAMTE

60 PARTEI

61PUBLIZISTIK

62 GEWERKSCHAFT

63 GENOSSENSCHAFT

64 SONSTIGE

65 KRANKENKASSE

07 OHNE BERUF

08 UNTERE / MITTLERE ANGESTELLTE / BEAMTE.

9.3 Exemplarische Auszüge aus dem BIOSOP-Datensatz

9.3.1 Datensatz-Auszug 1: Mandate Buchstabe A (01nnnn), 10 wahlunabhängige Variablen

ID GESCHL GEBJAHR GEBMON TODJAHR TODMON GEBREG TODREG KONF BILDUNG MILIT
10010 1 877 12 928 1 49 49 0 1 0
10010 1 877 12 928 1 49 49 0 1 0
10010 1 877 12 928 1 49 49 0 1 0
10020 1 876 5 949 10 23 23 2 9 4
10020 1 876 5 949 10 23 23 2 9 4
10020 1 876 5 949 10 23 23 2 9 4
10020 1 876 5 949 10 23 23 2 9 4
10020 1 876 5 949 10 23 23 2 9 4
10030 1 889 12 944 10 52 90 0 9 0
10030 1 889 12 944 10 52 90 0 9 0
10030 1 889 12 944 10 52 90 0 9 0
10030 1 889 12 944 10 52 90 0 9 0
10030 1 889 12 944 10 52 90 0 9 0
10040 1 876 11 943 2 51 41 1 1 0
10040 1 876 11 943 2 51 41 1 1 0
10040 1 876 11 943 2 51 41 1 1 0
10040 1 876 11 943 2 51 41 1 1 0
10040 1 876 11 943 2 51 41 1 1 0
10040 1 876 11 943 2 51 41 1 1 0
10040 1 876 11 943 2 51 41 1 1 0
10040 1 876 11 943 2 51 41 1 1 0
10040 1 876 11 943 2 51 41 1 1 0
10040 1 876 11 943 2 51 41 1 1 0
10040 1 876 11 943 2 51 41 1 1 0
10050 1 884 6 921 6 10 12 2 1 1
10050 1 884 6 921 6 10 12 2 1 1
10060 2 876 6 953 6 13 15 7 1 0
10060 2 876 6 953 6 13 15 7 1 0
10060 2 876 6 953 6 13 15 7 1 0
10060 2 876 6 953 6 13 15 7 1 0
10060 2 876 6 953 6 13 15 7 1 0
10060 2 876 6 953 6 13 15 7 1 0
10060 2 876 6 953 6 13 15 7 1 0
10060 2 876 6 953 6 13 15 7 1 0
10060 2 876 6 953 6 13 15 7 1 0
10070 1 858 4 904 1 36 36 7 8 2
10073 1 902 1 0 0 50 0 1 0 5
10073 1 902 1 0 0 50 0 1 0 5
10075 1 889 11 0 0 44 0 1 0 2
10075 1 889 11 0 0 44 0 1 0 2
10075 1 889 11 0 0 44 0 1 0 2
10080 1 876 5 951 4 45 45 1 1 0
10085 1 881 8 945 4 12 51 2 0 0
10090 1 887 5 933 2 12 48 1 1 4
10095 1 877 1 945 4 13 90 3 1 0
10100 1 855 7 930 4 32 10 2 1 0
10100 1 855 7 930 4 32 10 2 1 0
10100 1 855 7 930 4 32 10 2 1 0
10100 1 855 7 930 4 32 10 2 1 0
10100 1 855 7 930 4 32 10 2 1 0
10105 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0











ID GESCHL GEBJAHR GEBMON TODJAHR TODMON GEBREG TODREG KONF BILDUNG MILIT
10107 1 873 11 922 5 45 45 1 1 0
10110 1 879 1 971 7 24 40 7 1 4
10113 1 889 6 955 11 51 51 1 0 0
10113 1 889 6 955 11 51 51 1 0 0
10113 1 889 6 955 11 51 51 1 0 0
10117 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
10120 1 896 12 973 3 41 52 0 1 4
10120 1 896 12 973 3 41 52 0 1 4
10130 2 889 9 968 12 26 26 7 1 0
10130 2 889 9 968 12 26 26 7 1 0
10130 2 889 9 968 12 26 26 7 1 0
10130 2 889 9 968 12 26 26 7 1 0
10130 2 889 9 968 12 26 26 7 1 0
10140 1 883 1 951 10 24 25 7 3 4
10140 1 883 1 951 10 24 25 7 3 4
10140 1 883 1 951 10 24 25 7 3 4
10150 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
10150 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
10150 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
10150 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
10155 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
10155 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
10160 2 880 12 955 7 70 13 4 1 0
10160 2 880 12 955 7 70 13 4 1 0
10160 2 880 12 955 7 70 13 4 1 0
10160 2 880 12 955 7 70 13 4 1 0
10160 2 880 12 955 7 70 13 4 1 0
10160 2 880 12 955 7 70 13 4 1 0
10160 2 880 12 955 7 70 13 4 1 0
10170 1 877 1 934 10 41 41 1 1 0
10170 1 877 1 934 10 41 41 1 1 0
10170 1 877 1 934 10 41 41 1 1 0
10170 1 877 1 934 10 41 41 1 1 0
10170 1 877 1 934 10 41 41 1 1 0
10180 1 858 11 924 7 6 45 2 1 2
10180 1 858 11 924 7 6 45 2 1 2
10180 1 858 11 924 7 6 45 2 1 2
10180 1 858 11 924 7 6 45 2 1 2
10190 1 850 6 929 12 65 65 0 0 0
10190 1 850 6 929 12 65 65 0 0 0
10190 1 850 6 929 12 65 65 0 0 0
10190 1 850 6 929 12 65 65 0 0 0
10200 1 879 12 961 2 52 52 0 0 0
10200 1 879 12 961 2 52 52 0 0 0
10200 1 879 12 961 2 52 52 0 0 0
10200 1 879 12 961 2 52 52 0 0 0
10200 1 879 12 961 2 52 52 0 0 0
10200 1 879 12 961 2 52 52 0 0 0
10200 1 879 12 961 2 52 52 0 0 0
10205 1 886 10 946 7 4 35 0 1 4
10205 1 886 10 946 7 4 35 0 1 4











ID GESCHL GEBJAHR GEBMON TODJAHR TODMON GEBREG TODREG KONF BILDUNG MILIT
10205 1 886 10 946 7 4 35 0 1 4
10205 1 886 10 946 7 4 35 0 1 4
10210 1 885 6 938 3 14 14 0 4 0
10220 2 885 3 953 5 5 5 7 1 0
10230 1 886 10 0 0 9 0 0 0 0
10230 1 886 10 0 0 9 0 0 0 0
10233 1 884 6 964 10 8 14 0 0 0
10240 2 887 4 957 9 12 10 2 1 0
10240 2 887 4 957 9 12 10 2 1 0
10250 1 872 5 945 4 39 39 3 1 2
10260 1 874 1 943 1 27 40 7 1 0
10260 1 874 1 943 1 27 40 7 1 0
10260 1 874 1 943 1 27 40 7 1 0
10260 1 874 1 943 1 27 40 7 1 0
10260 1 874 1 943 1 27 40 7 1 0
10270 1 893 9 964 3 41 41 1 4 0
10275 1 870 7 960 5 64 64 0 1 4
10277 1 872 9 957 12 25 46 1 1 0
10277 1 872 9 957 12 25 46 1 1 0
10280 1 880 10 953 5 33 14 7 7 4
10280 1 880 10 953 5 33 14 7 7 4
10280 1 880 10 953 5 33 14 7 7 4
10280 1 880 10 953 5 33 14 7 7 4
10280 1 880 10 953 5 33 14 7 7 4
10280 1 880 10 953 5 33 14 7 7 4
10280 1 880 10 953 5 33 14 7 7 4
10280 1 880 10 953 5 33 14 7 7 4
10280 1 880 10 953 5 33 14 7 7 4
10290 1 875 2 932 4 6 42 6 1 2
10290 1 875 2 932 4 6 42 6 1 2
10290 1 875 2 932 4 6 42 6 1 2
10290 1 875 2 932 4 6 42 6 1 2
10290 1 875 2 932 4 6 42 6 1 2
10290 1 875 2 932 4 6 42 6 1 2
10290 1 875 2 932 4 6 42 6 1 2
10295 2 875 4 967 2 24 21 4 1 0
10295 2 875 4 967 2 24 21 4 1 0
10295 2 875 4 967 2 24 21 4 1 0
10300 1 880 4 0 0 9 0 7 1 0
10300 1 880 4 0 0 9 0 7 1 0
10305 1 845 12 0 0 0 0 3 0 0
10310 1 874 12 945 3 22 35 3 1 4
10310 1 874 12 945 3 22 35 3 1 4
10310 1 874 12 945 3 22 35 3 1 4
10310 1 874 12 945 3 22 35 3 1 4
10310 1 874 12 945 3 22 35 3 1 4
10310 1 874 12 945 3 22 35 3 1 4
10310 1 874 12 945 3 22 35 3 1 4
10310 1 874 12 945 3 22 35 3 1 4
10310 1 874 12 945 3 22 35 3 1 4
10320 1 846 4 907 4 22 5 3 1 2











ID GESCHL GEBJAHR GEBMON TODJAHR TODMON GEBREG TODREG KONF BILDUNG MILIT
10320 1 846 4 907 4 22 5 3 1 2
10320 1 846 4 907 4 22 5 3 1 2
10320 1 846 4 907 4 22 5 3 1 2
10320 1 846 4 907 4 22 5 3 1 2
10320 1 846 4 907 4 22 5 3 1 2
10320 1 846 4 907 4 22 5 3 1 2
10320 1 846 4 907 4 22 5 3 1 2
10325 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
10330 1 884 5 969 12 28 5 5 3 0
10330 1 884 5 969 12 28 5 5 3 0
10330 1 884 5 969 12 28 5 5 3 0
10330 1 884 5 969 12 28 5 5 3 0
10330 1 884 5 969 12 28 5 5 3 0
10330 1 884 5 969 12 28 5 5 3 0
10330 1 884 5 969 12 28 5 5 3 0
10330 1 884 5 969 12 28 5 5 3 0
10340 1 884 8 964 4 21 21 3 7 0

9.3.2 Datensatz-Auszug 2: Mandate Buchstabe A (01nnnn), 10 wahlabhängige Variablen

ID KENNPARL LFNR MANDREG PERIODE MANDAEND FRAK JAHR DAU2
10010 2 1 49 9 0 1 19 99
10010 2 2 49 10 0 1 22 3
10010 2 3 49 11 2 1 25 6
10020 2 1 20 10 0 1 19 99
10020 2 2 20 11 0 1 20 1
10020 2 3 20 12 0 1 24 5
10020 2 4 20 13 0 1 28 9
10020 2 5 20 14 0 1 32 13
10030 2 1 52 18 1 1 24 99
10030 2 2 52 19 0 1 27 3
10030 2 3 52 20 0 1 28 3
10030 2 4 52 21 0 1 31 7
10030 2 5 52 22 0 1 32 7
10040 2 1 41 12 0 1 2 99
10040 2 2 41 13 0 1 5 3
10040 2 3 41 14 0 1 8 6
10040 2 4 41 15 0 1 11 9
10040 2 5 41 16 0 1 14 12
10040 2 6 41 17 0 1 19 16
10040 2 7 41 18 0 1 21 19
10040 2 8 41 19 0 1 24 22
10040 2 9 41 20 0 1 27 25
10040 2 10 41 21 0 1 31 29
10040 2 11 41 22 0 1 32 30
10050 1 1 12 16 1 2 19 99
10050 1 2 12 17 2 2 20 1
10060 1 1 15 16 0 2 19 99
10060 1 2 15 17 0 5 20 1
10060 1 3 15 18 0 1 24 5
10060 1 4 15 19 0 1 24 6
10060 1 5 15 20 0 1 28 9
10060 1 6 15 21 0 1 30 12
10060 1 7 15 22 0 1 32 14
10060 1 8 15 23 0 1 32 14
10060 1 9 15 24 0 1 33 14
10070 1 1 35 12 0 1 98 99
10073 2 1 50 27 0 1 29 99
10073 2 2 50 28 0 1 32 3
10075 2 1 51 18 1 1 22 99
10075 2 2 51 19 0 1 23 1
10075 2 3 51 20 0 1 24 3
10080 2 1 45 15 0 1 22 99
10085 2 1 51 16 0 2 19 99
10090 2 1 48 13 0 1 21 99
10095 2 1 2 16 1 1 30 99
10100 1 1 10 12 0 1 98 99
10100 1 2 10 13 1 1 5 5
10100 1 3 10 14 0 1 7 7
10100 1 4 10 15 0 1 12 12
10100 1 5 10 17 0 5 20 19
10105 2 1 2 13 1 1 19 99









ID KENNPARL LFNR MANDREG PERIODE MANDAEND FRAK JAHR DAU2
10107 2 1 45 13 1 2 20 99
10110 2 1 40 25 0 1 33 99
10113 2 1 51 16 0 2 19 99
10113 2 2 51 17 0 2 20 1
10113 2 3 51 18 0 5 21 2
10117 2 1 2 16 1 1 31 99
10120 2 1 52 21 0 1 31 99
10120 2 2 52 22 0 9 32 1
10130 2 1 20 11 0 1 20 99
10130 2 2 20 12 0 1 24 4
10130 2 3 20 13 0 1 28 8
10130 2 4 20 14 0 1 32 12
10130 2 5 20 15 0 1 33 13
10140 2 1 20 11 0 6 20 99
10140 2 2 20 12 0 7 24 4
10140 2 3 20 13 2 1 28 8
10150 2 1 43 3 1 1 20 99
10150 2 2 43 4 0 1 23 3
10150 2 3 43 5 0 1 27 7
10150 2 4 43 6 2 1 28 8
10155 2 1 53 1 0 2 20 99
10155 2 2 53 2 2 6 20 1
10160 1 1 9 17 0 1 20 99
10160 1 2 9 19 0 1 24 4
10160 1 3 9 20 0 1 28 7
10160 1 4 9 21 0 1 30 10
10160 1 5 9 22 0 1 32 12
10160 1 6 9 23 0 1 32 12
10160 1 7 9 24 0 1 33 12
10170 2 1 41 18 0 1 21 99
10170 2 2 41 19 0 1 24 3
10170 2 3 41 20 0 1 27 6
10170 2 4 41 21 0 1 31 10
10170 2 5 41 22 0 1 31 11
10180 1 1 6 12 0 1 98 99
10180 2 1 45 13 0 1 18 99
10180 1 2 45 15 0 1 12 5
10180 2 2 45 15 2 1 22 1
10190 2 1 65 6 0 1 87 99
10190 2 2 65 7 0 1 90 3
10190 2 3 65 8 0 1 93 6
10190 2 4 65 9 0 1 96 9
10200 2 1 52 16 0 1 19 99
10200 2 2 52 17 0 1 21 2
10200 2 3 52 18 0 1 24 5
10200 2 4 52 19 0 1 27 9
10200 2 5 52 20 0 1 28 9
10200 2 6 52 21 0 1 31 12
10200 2 7 52 22 0 1 32 13
10205 2 1 53 1 0 1 20 99
10205 2 2 53 2 0 1 20 1









ID KENNPARL LFNR MANDREG PERIODE MANDAEND FRAK JAHR DAU2
10205 2 3 53 3 0 1 23 3
10205 2 4 53 4 0 1 27 7
10210 2 1 47 3 1 1 25 99
10220 2 1 2 13 0 6 19 99
10230 2 1 30 25 0 1 29 99
10230 2 2 30 26 0 1 30 1
10233 2 1 47 2 1 1 23 99
10240 1 1 10 19 0 1 24 99
10240 1 2 10 20 0 1 28 3
10250 2 1 35 13 1 1 32 99
10260 2 1 40 21 1 1 19 99
10260 2 2 40 22 1 1 23 2
10260 2 3 40 23 1 1 28 4
10260 2 4 40 24 0 1 29 5
10260 2 5 40 25 0 1 33 9
10270 2 1 41 22 1 1 33 99
10275 2 1 71 1 0 1 19 99
10277 2 1 46 9 0 1 18 99
10277 2 2 46 10 0 1 20 2
10280 1 1 10 20 0 1 28 99
10280 2 1 30 21 0 1 19 99
10280 1 2 10 21 0 1 30 2
10280 2 2 30 22 0 1 20 2
10280 1 3 10 22 0 1 32 4
10280 2 3 30 23 0 1 22 4
10280 1 4 10 23 0 1 32 5
10280 2 4 30 24 2 1 26 8
10280 1 5 10 24 0 1 33 5
10290 2 1 42 1 0 1 19 99
10290 2 2 42 2 0 1 20 1
10290 2 3 42 3 0 1 21 2
10290 2 4 42 4 0 1 24 5
10290 2 5 42 5 0 1 26 7
10290 2 6 42 6 0 1 27 8
10290 2 7 42 7 2 1 29 10
10295 2 1 20 11 2 6 20 99
10295 2 2 20 12 0 1 24 1
10295 2 3 20 13 0 9 28 5
10300 2 1 2 13 0 1 19 99
10300 2 2 2 14 2 1 21 2
10305 2 1 48 9 0 1 4 99
10310 1 1 20 16 0 1 19 99
10310 2 1 20 8 0 1 7 99
10310 1 2 20 17 2 1 20 1
10310 2 2 20 9 0 1 12 5
10310 2 3 20 10 0 1 19 12
10310 2 4 20 11 0 1 20 13
10310 2 5 20 12 0 1 24 17
10310 2 6 20 13 0 1 28 21
10310 2 7 20 15 0 1 33 25
10320 1 1 10 5 0 1 79 99









ID KENNPARL LFNR MANDREG PERIODE MANDAEND FRAK JAHR DAU2
10320 1 2 10 6 1 1 80 2
10320 1 3 10 8 0 1 84 3
10320 1 4 10 10 0 1 90 6
10320 1 5 10 11 0 1 93 9
10320 1 6 10 12 0 1 98 14
10320 1 7 10 13 0 1 3 19
10320 1 8 10 14 2 1 7 22
10325 2 1 2 13 1 1 19 99
10330 1 1 1 17 1 5 21 99
10330 1 2 5 18 0 1 24 3
10330 1 3 5 19 0 1 24 4
10330 1 4 5 20 0 1 28 7
10330 1 5 5 21 0 1 30 9
10330 1 6 5 22 0 1 32 11
10330 1 7 5 23 0 1 32 12
10330 1 8 5 24 0 1 33 12
10340 2 1 20 11 0 5 20 99

9.3.3 Datensatz-Auszug 3: Mandate Buchstabe A (01nnnn), Bildung / Berufsvariablen

ID BILDUNG VATBER VB ERLBER EB BERUF B
10010 1 514 1,00 537 2,00 514 1,00
10010 1 514 1,00 537 2,00 514 1,00
10010 1 514 1,00 537 2,00 514 1,00
10020 9 927 3,00 91 4,00 127 5,00
10020 9 927 3,00 91 4,00 127 5,00
10020 9 927 3,00 91 4,00 127 5,00
10020 9 927 3,00 91 4,00 127 5,00
10020 9 927 3,00 91 4,00 127 5,00
10030 9 0 , 72 4,00 72 4,00
10030 9 0 , 72 4,00 72 4,00
10030 9 0 , 72 4,00 72 4,00
10030 9 0 , 72 4,00 126 5,00
10030 9 0 , 72 4,00 126 5,00
10040 1 572 1,00 523 2,00 413 61,00
10040 1 572 1,00 523 2,00 413 61,00
10040 1 572 1,00 523 2,00 413 61,00
10040 1 572 1,00 523 2,00 413 61,00
10040 1 572 1,00 523 2,00 413 61,00
10040 1 572 1,00 523 2,00 123 5,00
10040 1 572 1,00 523 2,00 123 5,00
10040 1 572 1,00 523 2,00 123 5,00
10040 1 572 1,00 523 2,00 123 5,00
10040 1 572 1,00 523 2,00 123 5,00
10040 1 572 1,00 523 2,00 113 5,00
10050 1 514 1,00 540 2,00 405 60,00
10050 1 514 1,00 540 2,00 405 60,00
10060 1 514 1,00 310 1,00 372 7,00
10060 1 514 1,00 310 1,00 372 7,00
10060 1 514 1,00 310 1,00 372 7,00
10060 1 514 1,00 310 1,00 372 7,00
10060 1 514 1,00 310 1,00 372 7,00
10060 1 514 1,00 310 1,00 372 7,00
10060 1 514 1,00 310 1,00 372 7,00
10060 1 514 1,00 310 1,00 372 7,00
10060 1 514 1,00 310 1,00 372 7,00
10070 8 0 , 93 4,00 499 62,00
10073 0 0 , 523 2,00 523 2,00
10073 0 0 , 523 2,00 523 2,00
10075 0 0 , 0 , 220 8,00
10075 0 0 , 0 , 220 8,00
10075 0 0 , 0 , 220 8,00
10080 1 577 2,00 540 2,00 747 62,00
10085 0 0 , 0 , 524 8,00
10090 1 929 3,00 540 2,00 847 62,00
10095 1 0 , 540 2,00 418 61,00
10100 1 925 3,00 512 2,00 925 3,00
10100 1 925 3,00 512 2,00 925 3,00
10100 1 925 3,00 512 2,00 925 3,00
10100 1 925 3,00 512 2,00 925 3,00
10100 1 925 3,00 512 2,00 925 3,00
10105 0 0 , 0 , 524 8,00








ID BILDUNG VATBER VB ERLBER EB BERUF B
10107 1 0 , 561 2,00 561 2,00
10110 1 516 2,00 516 2,00 403 60,00
10113 0 0 , 598 8,00 598 8,00
10113 0 0 , 598 8,00 598 8,00
10113 0 0 , 598 8,00 598 8,00
10117 0 0 , 0 , 556 2,00
10120 1 0 , 565 2,00 868 62,00
10120 1 0 , 565 2,00 868 62,00
10130 1 0 , 310 1,00 0 ,
10130 1 0 , 310 1,00 0 ,
10130 1 0 , 310 1,00 0 ,
10130 1 0 , 310 1,00 0 ,
10130 1 0 , 310 1,00 0 ,
10140 3 200 3,00 598 8,00 404 60,00
10140 3 200 3,00 598 8,00 404 60,00
10140 3 200 3,00 598 8,00 433 61,00
10150 0 0 , 0 , 125 5,00
10150 0 0 , 0 , 125 5,00
10150 0 0 , 0 , 125 5,00
10150 0 0 , 0 , 121 5,00
10155 0 0 , 0 , 310 1,00
10155 0 0 , 0 , 310 1,00
10160 1 508 2,00 591 1,00 373 7,00
10160 1 508 2,00 591 1,00 373 7,00
10160 1 508 2,00 591 1,00 373 7,00
10160 1 508 2,00 591 1,00 373 7,00
10160 1 508 2,00 591 1,00 373 7,00
10160 1 508 2,00 591 1,00 373 7,00
10160 1 508 2,00 591 1,00 373 7,00
10170 1 140 3,00 558 2,00 939 3,00
10170 1 140 3,00 558 2,00 939 3,00
10170 1 140 3,00 558 2,00 939 3,00
10170 1 140 3,00 558 2,00 939 3,00
10170 1 140 3,00 558 2,00 939 3,00
10180 1 90 4,00 589 1,00 200 3,00
10180 1 90 4,00 589 1,00 404 60,00
10180 1 90 4,00 589 1,00 404 60,00
10180 1 90 4,00 589 1,00 113 5,00
10190 0 310 1,00 532 2,00 190 3,00
10190 0 310 1,00 532 2,00 190 3,00
10190 0 310 1,00 532 2,00 190 3,00
10190 0 310 1,00 532 2,00 190 3,00
10200 0 0 , 597 8,00 223 8,00
10200 0 0 , 597 8,00 72 4,00
10200 0 0 , 597 8,00 72 4,00
10200 0 0 , 597 8,00 72 4,00
10200 0 0 , 597 8,00 72 4,00
10200 0 0 , 597 8,00 72 4,00
10200 0 0 , 597 8,00 72 4,00
10205 1 310 1,00 557 2,00 700 62,00
10205 1 310 1,00 557 2,00 700 62,00








ID BILDUNG VATBER VB ERLBER EB BERUF B
10205 1 310 1,00 557 2,00 856 62,00
10205 1 310 1,00 557 2,00 856 62,00
10210 4 94 4,00 233 8,00 127 5,00
10220 1 523 2,00 598 8,00 903 63,00
10230 0 0 , 540 2,00 700 62,00
10230 0 0 , 540 2,00 700 62,00
10233 0 0 , 525 1,00 525 1,00
10240 1 592 2,00 576 8,00 404 60,00
10240 1 592 2,00 576 8,00 404 60,00
10250 1 310 1,00 561 2,00 561 2,00
10260 1 574 1,00 585 2,00 585 2,00
10260 1 574 1,00 585 2,00 585 2,00
10260 1 574 1,00 585 2,00 585 2,00
10260 1 574 1,00 585 2,00 585 2,00
10260 1 574 1,00 585 2,00 585 2,00
10270 4 210 3,00 598 8,00 127 5,00
10275 1 361 8,00 540 2,00 113 5,00
10277 1 592 2,00 592 2,00 499 62,00
10277 1 592 2,00 592 2,00 499 62,00
10280 7 0 , 221 4,00 222 4,00
10280 7 0 , 221 4,00 224 8,00
10280 7 0 , 221 4,00 222 4,00
10280 7 0 , 221 4,00 224 8,00
10280 7 0 , 221 4,00 222 4,00
10280 7 0 , 221 4,00 224 8,00
10280 7 0 , 221 4,00 222 4,00
10280 7 0 , 221 4,00 72 4,00
10280 7 0 , 221 4,00 222 4,00
10290 1 0 , 561 2,00 856 62,00
10290 1 0 , 561 2,00 113 5,00
10290 1 0 , 561 2,00 113 5,00
10290 1 0 , 561 2,00 0 ,
10290 1 0 , 561 2,00 903 63,00
10290 1 0 , 561 2,00 70 4,00
10290 1 0 , 561 2,00 70 4,00
10295 1 150 3,00 576 8,00 373 7,00
10295 1 150 3,00 576 8,00 373 7,00
10295 1 150 3,00 576 8,00 373 7,00
10300 1 0 , 561 2,00 800 62,00
10300 1 0 , 561 2,00 800 62,00
10305 0 0 , 589 1,00 589 1,00
10310 1 591 1,00 547 1,00 402 60,00
10310 1 591 1,00 547 1,00 200 3,00
10310 1 591 1,00 547 1,00 402 60,00
10310 1 591 1,00 547 1,00 402 60,00
10310 1 591 1,00 547 1,00 402 60,00
10310 1 591 1,00 547 1,00 402 60,00
10310 1 591 1,00 547 1,00 412 61,00
10310 1 591 1,00 547 1,00 412 61,00
10310 1 591 1,00 547 1,00 412 61,00
10320 1 930 3,00 579 2,00 419 61,00








ID BILDUNG VATBER VB ERLBER EB BERUF B
10320 1 930 3,00 579 2,00 413 61,00
10320 1 930 3,00 579 2,00 540 2,00
10320 1 930 3,00 579 2,00 540 2,00
10320 1 930 3,00 579 2,00 401 60,00
10320 1 930 3,00 579 2,00 401 60,00
10320 1 930 3,00 579 2,00 401 60,00
10320 1 930 3,00 579 2,00 401 60,00
10325 0 0 , 0 , 140 3,00
10330 3 190 3,00 598 8,00 797 62,00
10330 3 190 3,00 598 8,00 797 62,00
10330 3 190 3,00 598 8,00 797 62,00
10330 3 190 3,00 598 8,00 797 62,00
10330 3 190 3,00 598 8,00 797 62,00
10330 3 190 3,00 598 8,00 797 62,00
10330 3 190 3,00 598 8,00 797 62,00
10330 3 190 3,00 598 8,00 797 62,00
10340 7 577 2,00 221 4,00 221 4,00