Quellen und Methoden: Chronik

a) Konzept: Biographisch-statistische Chronik

Die Wahlgeschichte der Sozialdemokratie seit Begründung des Norddeutschen Bundes bis zum Ende der Weimarer Republik präsentiert sich dem Historiker in einer kaum noch überschaubaren regionalen Vielfalt. (178)(178) Eine spezifische Wahlgeschichte der Sozialdemokratie (einschließlich der Landtagswahlen) liegt weder für das Kaiserreich noch für die Weimarer Republik vor; für Teildarstellungen zur Geschichte des Kaiserreichs vgl. zuletzt die einschlägigen Beiträge in: Gerhard A. Ritter (Hrsg.), Aufstieg der deutschen Arbeiterbewegung, a. a. O. – Zur allgemeinen Wahlgeschichte (einschließlich der regionalen Entwicklungen) vgl. insbesondere die schon oben genannten wahlgeschichtlichen Arbeitsbücher (dort auch zahlreiche Literaturverweise) von Gerhard A. Ritter/Merith Niehuss und von Jürgen Falter (Wahlen und Abstimmungen) sowie die ältere Übersichtsdarstellung bei Bernhard Vogel/Dieter Nohlen/Rainer-Olaf Schultze (Wahlen in Deutschland); für Teildarstellungen zur allgemeinen Wahlgeschichte vgl. u. a. die einschlägigen Beiträge in: Gerhard A. Ritter (Hrsg.), Gesellschaft, Parlament und Regierung, Düsseldorf 1976; Otto Büsch/Monika Wölk/Wolfgang Wölk (Hrsg.), Wählerbewegung in der deutschen Geschichte, Berlin 1978; Otto Büsch (Hrsg.), Wählerbewegung in der Europäischen Geschichte, Berlin 1980; Heinrich Best (Hrsg.), Politik und Milieu, Wahl- und Eliteforschung im historischen und interkulturellen Vergleich, St. Katharinen 1989. Die deutsche Sozialdemokratie, der oft einseitig »Zentralismus« und »Internationalismus« zugeschrieben wurde und noch wird, entfaltete sich tatsächlich im Rahmen der föderalen Struktur des Reiches in den Einzelstaaten in höchst differenzierter regionalspezifischer Weise. (179)(179) Zum Regionalismus der deutschen Parteien im Kaiserreich vgl. zusammenfassend: Gerhard A. Ritter, Die deutschen Parteien 1830-1914, Göttingen 1985, S. 29-33 und öfters. – Vgl. jüngst u.a.: Detlef Lehnen, Zur historischen Soziographie der »Volkspartei«, Wählerstruktur und Regionalisierung im deutschen Parteiensystem seit der Reichsgründung, in: Archiv für Sozialgeschichte 29 (1989), S. 1 ff.; Elfi Bedikat, Wahlkämpfe in Europa 1884-1889, Parteiensysteme und Politikstile in Deutschland, Frankreich und Großbritannien, Wiesbaden 1988; Stefan Immerfall, Territorium und Wahlverhalten, Zur Modellierung geopolitischer und geoökonomischer Entwicklungsprozesse, Leverkusen 1991. Eine systematische wissenschaftliche Bearbeitung dieser Wahlgeschichte mit der dafür notwendigen regionalen Tiefe steht noch aus; eine solche umfassende Darstellung kann auch im Rahmen eines biographischen Handbuches nicht geleistet werden. Ein biographisches Handbuch dagegen ist in der Regel ein Nachschlagewerk, das man punktuell nach Informationen zu einer bestimmten Person bzw. zu einer begrenzten Zahl von Personen durchsucht. Ist die gesuchte Person gefunden, erhält der Benutzer – neben zahlreichen anderen biographischen Informationen – den Hinweis auf Art und Dauer der Parlamentsmitgliedschaft. Die Parlamentsmitgliedschaft ist für die Grundgesamtheit konstitutiv und stellt von daher das wichtigste Informationssegment dar. Wie aber soll der Benutzer die Bedeutung, die Umstände etc. dieser Parlamentsmitgliedschaft für die von ihm ausgewählten Personen bewerten? Für ein angemessenes Verständnis der Parlamentarierbiographien ist es unerläßlich, zumindest die unmittelbaren historischen Kontextinformationen zu wissen, wie z. B. Wahlrechtsformen, Wahldaten, Wahlergebnisse, Vergleiche mit früheren Wahlen, einschlägige Parteitagsbeschlüsse bis hin zu einer deskriptiven Ubersicht zur jeweiligen »Sozialstruktur« der einzelnen Fraktionen in den Reichs- und Landtagen. Selbst wenn eine umfassende Monographie zur Wahlgeschichte der Sozialdemokratie verfügbar wäre, wäre es einem Benutzer, der sich in kurzer Zeit und mit möglichst geringem Aufwand über die Biographie eines oder mehrerer Abgeordneten informieren will, in der Regel nicht zuzumuten, eine solche Monographie vollständig durchzusehen, um die benötigten Kontextinformationen herauszusuchen.

Diese »Standard-Informationssituation« hat letztlich den Ausschlag dafür gegeben, die Fülle der historischen Kontextinformationen nicht in Form einer Monographie, sondern in Form einer »biographisch-statistischen Chronik« aufzubereiten. Strukturbildendes Prinzip der Chronik ist dabei die zeitliche Abfolge von Wahlen: unter dem jeweiligen Wahldatum finden sich alle Informationen zu der jeweiligen Wahl und zu der ihr folgenden Mandatsperiode. (180)(180) Die BIOSOP-Chronik folgt demnach einem ganz andren strukturbildenden Prinzip als die bewährte dreibändige »Chronik der Sozialdemokratie« (2. Aufl., Bonn 1978) von Dieter Schuster, der nach »traditionalem« Muster die unterschiedlichsten Informationen zur sozialdemokratischen Parteigeschichte nach Einzelereignissen datiert. Am Ende der noch unten zu erläuternden historischen Teilphasen werden die Informationen der Einzelwahlen noch einmal zusammenfassend im Vergleich mit anderen Wahlen dargestellt. Uber das Auffinden von Einzelinformationen hinaus, erlaubt die Chronik einerseits den »tra-ditionalen« zeitorientierten und querschnittlich angelegten Zugriff: man liest die Informationen in der vorgegebenen Reihenfolge durch und verschafft sich dadurch einen Überblick über alle in einer bestimmten Zeit stattgefundenen Wahlen. Die Chronik erlaubt andererseits durch entsprechende Verweisangaben einen sachorientierten und längsschnittlich angelegten Zugriff: man liest z. B. die Informationen zur Landtagswahl eines bestimmten Landes durch und verschafft sich mit Hilfe der jeweiligen regionalspezifischen Verweise einen raschen Überblick über alle weiteren in diesem Lande stattgefundenen Wahlen.

Um ein Mindestmaß der Vergleichbarkeit zwischen den vielen Reichs- und Landtagswahlen zu gewährleisten, wurden die Wahlbeschreibungen in Form einer »Normalchronik« standardisiert. Jeder Chroniktext enthält daher – nach Möglichkeit – eine Reihe von Standardinformationen; diese Standardinformationen werden – bei Bedarf – um weitere nichtstandardisierte Informationen ergänzt.

Die Normalchronik enthält folgende Informationselemente:

A.Informationsleiste
A.1Datumsangabe
A.2Datumsverweis
A.3Informationseinheit
B.Chroniktext
B.lStandardinformationen zu den einzelnen Reichstagswahlen
B.l.lNummerierung der Reichstagswahl
B.1.2Angaben zum allgemeinen Wahlergebnis (Reichsebene)
B.1.3Angabe der spezifischen Wahlergebnisse (Einzelwahlkreis- und Länderebene)
B.1.4Informationen zu bestimmten Abgeordneten
B.1.5Informationen über Koalitionen / Regierungsbeteiligungen
B.1.6Informationen zur Zusammensetzung der Fraktion
B.1.7Information zu Nach- und Ersatzwahlen im Kaiserreich (eigene Chronikdatierung!)
B.2Standardinformationen zur kollektiven Kurzbiographie der Reichstagsabgeordneten für das Kaiserreich bzw. für die Weimarer Republik ingesamt
B.3Standardinformationen zu den einzelnen Landtagswahlen
B.3.1Nummerierung der Landtagswahl
B.3.2Angabe des Wahlergebnisses
B.3.3Informationen zu bestimmten Abgeordneten
B.3.4Informationen über Koalitionen / Regierungsbeteiligungen
B.3.5Informationen zur Zusammensetzung der Landtagsfraktion
B.4Standardinformationen zu den Landtagswahlen (Phasenübersicht) insgesamt
B.5Standardinformationen zur kollektiven Kurzbiographie der Abgeordneten der jeweiligen Einzellandtage für das Kaiserreich bzw. für die Weimarer Republik ingesamt
B.6Standardinformationen zu den Vorlagen/Beschlüssen der Parteitage
B.6.1Wiedergabe von Beschlüssen und Resolutionen
B.6.2Informationen zu den Wahlkampfkosten

b) Erläuterungen zur »Normalchronik«

A.Informationsleiste
A.1Datumsangabe: »1913 (Okt. 21)«
 Die Datumsangabe enthält den ersten Wahltermin, entsprechend erfolgt auch die zeitliche Einordnung in die Chronik. Während in der Weimarer Republik unter dem Verhältniswahlrecht in der Regel die Wahlen nur an einem einzigen Tag stattfanden, fanden im Kaiserreich – je nach Wahlrecht – die Wahlen an mehreren Tagen statt; in der Regel gab es im Kaiserreich zumindest zwei Termine (Haupt- und Stichwahl, Wahlmänner- und Abgeordnetenwahl etc.) oder der ganze Wahlvorgang konnte (z. B. bei einem ständisch- bzw. gruppenorientierten Wahlrecht) aus einer Vielzahl von Teilwahlen bestehen, so daß sich das Wahlprocedere über Monate erstrecken konnte. Während der erste Wahltermin der Landtagswahlen im Kaiserreich weitestgehend in den historischen Quellen objektiviert werden konnte, blieben die weiteren Wahltermine teilweise ungesichert; auf die Angabe der anderen Wahltermine wurde daher verzichtet.
Bei Gesamtübersichten (z. B. »Baden: Landtagsabgeordnete im Kaiserreich«, »Länder«) wird als Datumsangabe in der Regel der letzte Monat des beschriebenen Zeitraums (z. B. »1918 (Nov.)«, »1933 (März)«) angegeben.
A.2Datumsverweis: »(→ 1893 Okt.)«
 Der Datumsverweis gibt prospektiv an, wann in der Chronik die nächste Information zu der betreffenden Informationseinheit erfolgt.
A.3Informationseinheit: »Reich«, »Länder«, »Bremen«, »SPD-Parteitag in Mainz«
 Die Informationseinheit gibt an, ob es sich um Informationen zu den Reichstagswahlen (Haupt-, Stich-, Ersatz- und Nachwahlen), zu den Reichstagswahlen für eine bestimmte Phase insgesamt, zu den Landtagswahlen in einem Einzelstaat, zu den Landtagswahlen für eine bestimmte Phase insgesamt oder zu den Beschlüssen der sozialdemokratischen Parteitage handelt. Alle Informationen der Chronik werden auf diese vorgenannten 5 Informationseinheiten bezogen und wiedergegeben.
B.Chroniktext
B.lStandardinformationen zu den einzelnen Reichstagswahlen
B.l.lNummerierung der Reichstagswahl:
 Jede Reichstagswahl wird durch eine fortlaufende Nummer gekennzeichnet. Im Kaiserreich beginnt die fortlaufende Zählung mit den Reichstagswahlen 1871 (1871 = 1. und 1912 = 15. Reichstagswahl). In der Weimarer Republik beginnt die fortlaufende Zählung mit den Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung 1919 (1919 = 1. und 1933 = 9. Reichstagswahl).
B.1.2Angaben zum allgemeinen Wahlergebnis (Reichsebene):
 Die Angaben enthalten zumindest:Nennung des absoluten Stimmenergebnisses bzw. der relativen Stimmenanteile (einschließlich der Veränderungsraten zur vorhergehenden Wahl);Nennung der absoluten Zahl der SP-Mandate insgesamt; bei den Reichstagswahlen des Kaiserreichs werden die Zahl der Reichstagskandidaturen und der SP-Mandatsanteil (einschließlich der Veränderungsraten zur vorhergehenden Wahl) ergänzend genannt;Vergleich der Fraktionsstärke der SP mit der anderer relevanter Parteien in der Weimarer Republik bzw. mit der relevanter Fraktionen anderer politischer Richtungen im Kaiserreich.
B.1.3Angabe der spezifischen Wahlergebnisse (Einzelwahlkreis- und Länderebene):
 Nennung der Mandatsveränderungen auf Einzelwahlkreisebene (verlorene und gewonnene Einzelwahlkreise) im Kaiserreich;Nennung der SP-Hochburgen (Wahlkreise mit mehr als 60% Stimmenanteil bei der Hauptwahl) im Kaiserreich;Zahl der Mandate pro Land im Kaiserreich; »Länder« sind hier die 26 Einzelstaaten (einschließlich Elsaß-Lothringen, Preußen und Bayern ohne weitere Differenzierung);Nennung derjenigen »Länder«, die bei der Wahl im Hinblick auf den Mandatsanteil ihre höchste länderspezifische SP-Reichstagsrepräsentanz im Kaiserreich erreichen (ggf. Vergleich mit der SP-Landtagsrepräsentanz);Nennung der regionalen Stimmenanteile und Veränderungsraten im Kaiserreich; »Regionen« sind hier in einem engeren Sinne alle Einzelstaaten mit Ausnahme der thüringischen Kleinstaaten, die zu einem »Großthüringen« zusammengefaßt sind, so daß dadurch die Zahl der Regionen auf nur 19 begrenzt wird;Nennung der regionalen Stimmenanteile und Veränderungsraten in der Weimarer Republik; »Regionen« sind hier alle Einzelstaaten (bis 1920: 25; bis 1929: 19; bis 1933: 18).
B.1.4Informationen zu bestimmten Abgeordneten:
 Nennung des/der jeweils ersten SP-Reichstagsabgeordneten (mit Kurzinformation zur Person) in einer Region im Kaiserreich; »Regionen« sind hier in einem weiteren Sinne die preußischen Provinzen, die bayerischen Regierungsbezirke und die übrigen Einzelstaaten, so daß dadurch die Zahl der Regionen 45 (24 Einzelstaaten, 12 preußische Provinzen und Berlin, 8 bayerische Regierungsbezirke) beträgt;Nennung der ersten Frau(en) in der SP-Fraktion (mit Kurzinformation zur Person; nur Weimarer Republik);Nennung der SP-Präsidenten im Reichstagspräsidium (mit Kurzinformation zur Person; nur Weimarer Republik).
B.1.5Informationen über Koalitionen / Regierungsbeteiligungen:
 Im Kaiserreich werden nach Möglichkeit Wahlabkommen und parlamentarische Bündnisse der SP mit anderen Parteien genannt.In der Weimarer Republik wird in jedem Fall die aus den Wahlen hervorgehende Regierungsbildung und eventuell sich dabei ergebende Veränderungen während der Wahlperiode beschrieben. Im Falle einer Regierungsbildung unter SP-Führung wird der sozialdemokratische Regierungschef mit Namen und knappen biographischen Hinweisen vorgestellt.
B.1.6Informationen zur Zusammensetzung der Fraktion:
 Würde man zu jeder Reichstagsfraktion ein kollektivbiographisches Profil in der Ausführlichkeit erstellen – wie es in der kollektivbiographisch Beschreibung der Grundgesamtheit geschehen ist – würde dies bei 24 Reichstagsfraktionen zweifellos d en Rahmen dieses Handbuches sprengen. Kurze Erläuterungen zu den in den Fraktionsprofilen benutzten Variablen finden sich oben in der Beschreibung des BIOSOP-Datensatzes bzw. in der allgemeinen Kollektiv-Biographie der Grundgesamtheit. Auf die Angabe der Datendichte für die folgenden Informationen (»Variablen«) – wie sie in der kollektivbiographischen Beschreibung der Grundgesamtheit geschehen ist – wird hier generell verzichtet, um den Chroniktext nicht völlig unlesbar und unübersichtlich zu machen. Wenn die ausgewerteten Daten nicht vollständig (100%- Datendichte) vorliegen, wird standardmäßig vor die Zahlenangaben als Hinweis ein »mind.« gesetzt. Die tatsächliche Datendichte läßt sich leicht aus der Summierung der angegebenen Prozentwerte errechnen, da aus methodischen Erwägungen heraus auf eine lineare Hochrechnung der fehlenden Werte auf 100% verzichtet wurde. Wenn Daten fehlen, dann handelt es sich hier nicht um eine »zufällige« oder »repräsentative« Stichprobe, die sich nach der Wahrscheinlichkeitstheorie berechnen läßt, sondern um Quellendefizite, die aus vielerlei Gründen enstanden sind, aber keineswegs Resultate einer notwendig mathematisch »zufälligen« Stichprobenziehung darstellen. Überhaupt wurden nur Informationen zu »Variablen« aufgenommen, die mindestens eine 60% Datendichte aufweisen. Fehlen daher im Fraktionsprofil Informationen zu bestimmten »Variablen«, bedeutet dies, daß keine 60%-Datendichte erzielt werden konnte. Allerdings gilt dies nur für Landtagsfraktionen, da für die Reichstagsfraktionen für jede Variable eine hohe Datendichte vorgelegen hat.
Eine Prozentuierung der absoluten Zahlenangaben erfolgt nur, wenn die Fraktionsstärke mehr als 10 Abgeordnete beträgt. Angesicht der bestehenden Datendefizite würde die präzise Angabe der Prozentwerte (zumindest mit der Angabe der Dezimalstelle) eine Genauigkeit vortäuschen, die meist nicht gegebenen ist; es wird daher grundsätzlich auf die Angabe der Dezimalstellen verzichtet und entweder auf- oder abgerundet. Entsprechende Überlegungen und Vorgaben gelten auch für die unterschiedlichen Altersangaben. Die Veränderungen bei den Häufigkeitsverteilungen der Variablen der beschriebenen Fraktionsstruktur gegenüber der Zusammensetzung der vorhergehenden Fraktion werden nur in absoluten Werten angegeben.
Folgende Informationen werden vermittelt:Zahl der nachträglichen Zugänge und vorzeitigen Abgänge von Abgeordneten während der Mandatsperiode;Umfang der »Gesamtfraktion« (= Fraktion, einschließlich aller Zu- und Abgänge während der Mandatsperiode), über deren Zusammensetzung in der Folge berichtet wird;Zahl/Anteil der Frauen (nur Weimarer Republik);Zahl/Anteil der USP-Abgeordneten und Zahl der Fraktionswechsler (nur Weimarer Republik);Zahl/Anteil der »Parlamentsneulinge« (Erstmandatare);Zahl/Anteil der Länder/Regionen, in denen die Abgeordneten geboren wurden; für die bevölkerungsreichsten Bundesländer erfolgt in Klammern eine Differenzierung nach Provinzen bzw. Bezirken bzw. Kreishauptmannschaften bzw. Oberkreisen;Zahl/Anteil der Konfessionen/Glaubensgemeinschaften, denen die Abgeordneten zumindest ursprünglich angehört haben, und Zahl der aus der Kirche ausgetretenen Abgeordneten;Zahl/Anteil der Schultypen, die die Abgeordneten absolviert haben (höchster erreichter Bildungsabschluß); dabei wird die Zahl der Volksschulabsolventen der Gesamtzahl der Absolventen weiterführender Schulen gegenübergestellt; bei den Absolventen weiterführender Schulen werden die jeweiligen Zahlen für die Absolventen mit Einjährigem, mit Abitur, mit Lehrerseminar und mit Studium ohne bzw. mit Abschluß differenziert genannt;Zahl/Anteil der Klassen der »erlernten« Berufe, die die Abgeordneten nach Bildungsabschluß ausgeübt hatten; die Zuordnung erfolgt nach 4 Berufsklassen (ggf. mit Nennung der am häufigsten vertretenen Einzelberufe): »Ungelernte/Angelernte Arbeiter«, »Gelernte Arbeiter«, »Angestellte« und »Bürgerliche Berufe«; »Bürgerliche Berufe« schließen – im weiteren Sinn des zeitgenössischen Verständnisses in der Sozialdemokratie – auch »nichtakademische« Berufe (wie z. B. Volksschullehrer) ein, die sich durch ihre Bildungsqualifikation dennoch deutlich von den Volksschulabsolventen unterscheiden;Zahl/Anteil der Klassen der zur Zeit der Wahl »ausgeübten« Berufe; die Zuordnung erfolgt nach 7 Berufsklassen (ggf. mit Nennung der am häufigsten vertretenen Einzelberufsgruppen): »Unselbständige Arbeiter«, »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, »Selbständige«, »Bürgerliche Berufe«, »Politische Beamte« (differenziert nach Funktionsebenen: Reichs-, Länder-, Bezirks-/Kreis- und Kommunalverwaltung; nur Weimarer Republik), »Arbeiterbeamte« (differenzierte Angaben zu den einzelnen Sektoren der Arbeiterbewegung: Partei, Parteipublizistik, Gewerkschaften, Genossenschaften, Krankenkassen und sonstige Einrichtungen) und »Ohne Beruf«;Angabe der Spannweite des Alters bei Mandatsantritt und des durchschnittlichen Alters der Fraktion bei Mandatsantritt;Angaben zur Gesamtmandatsdauer im Reichstag, zu Mitgliedschaften im Reichstag und Landtag sowie zu (erfolglosen) Reichstagskandidaturen; die Angaben sind wahlunabhängig und beziehen sich auf die politische Gesamtkarriere der Abgeordneten, d. h. es werden alle Positionen vor, während und nach der Mandatsausübung erfaßt;Angaben zu hauptamtlichen Positionen im Rahmen der Arbeiterbewegung (»Arbeiterbeamte«) für die Bereiche Gewerkschaften, Genossenschaften, Krankenkassen, Partei (ohne Publizistik) und Parteipublizistik; die Angaben sind wahlunabhängig und beziehen sich auf die berufliche Gesamtkarriere der Abgeordneten, d. h. es werden alle Positionen vor, während und nach der Mandatsausübung erfaßt.
B.1.7Information zu Nach- und Ersatzwahlen im Kaiserreich (eigene Chronikdatierung!):
 Angabe des Reichstagswahlkreises;Nennung des sozialdemokratischen Kandidaten (Alter, ausgeübter Beruf und Name);Nennung der Parteistellung des Gegenkandidaten.
B.2Standardinformationen zur kollektiven Kurzbiographie der Reichstagsabgeordneten für das Kaiserreich bzw. für die Weimarer Republik ingesamt:
 Vergleiche den Kommentar zu B.1.6 (Zusammensetzung der Reichstagsfraktion). Am Ende des Kaiserreichs (Datierung: November 1918) und am Ende der Weimarer Republik (Datierung: Juni 1933) werden die Reichstagsabgeordneten zusammenfassend in einer kollektiven Kurzbiographie beschrieben. Diese kollektiven Kurzbiographien enthalten neben Angaben, wie sie auch für die Einzelfraktionen gemacht werden, auch Angaben zum Lebenslauf nach 1933:
Angaben, wieviel Abgeordnete in NS-Haft verbracht worden sind und wieviele in der NS-Zeit emigrieren mußten;Angaben, wieviele Abgeordnete noch nach 1945 relevante Funktionen in Politik/Verwaltung der Westzonen/BRD bzw. der SBZ/DDR erfüllt haben, insbesondere wieviele noch Mitglied des Bundestages bzw. der Volkskammer gewesen sind.
B.3Standardinformationen zu den einzelnen Landtagswahlen:
B.3.1Nummerierung der Landtagswahl:
 Jede Landtagswahl wird durch eine fortlaufende Nummer gekennzeichnet. Im Kaiserreich, wo die SP in vielen Ländern erst relativ spät ein Mandat gewinnen kann, wird »SP-spezi-fisch« gezählt, d. h. erst mit Gewinn des ersten SP-Mandats werden alle weiteren Landtagswahlen bis 1918 fortlaufend durchnummeriert (l. SP = 1. Landtagswahl mit SP-Mandats-gewinn). In der Weimarer Republik, wo die SP bei allen Landtagswahlen Mandate gewinnen kann, werden alle Landtagswahlen – unabhängig von SP-Mandatsgewinnen – fortlaufend durchnummeriert (l. = 1. Landtagswahl in Weimar).
B.3.2Angabe des Wahlergebnisses:
 Absolute Stimmenergebnisse werden in der Regel nicht genannt; diese sind der statistischen Dokumentation zu entnehmen.Nennung der relativen Stimmenanteile (einschließlich der Veränderungsraten zur vorhergehenden Wahl) nur in der Weimarer Republik, wo das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlsystem praktiziert wurde; diese Angaben werden ausnahmsweise auch für diejenigen (wenigen) Landtagswahlen des Kaiserreichs gemacht, bei denen ein dem Reichstagswahlrecht ähnliches Wahlsystem praktiziert wurde;Nennung der absoluten Zahl der SP-Mandate und der Landtagsmandate insgesamt; bei den Landtagswahlen des Kaiserreichs wird auch der SP-Mandatsanteil (einschließlich der Veränderungsraten zur vorhergehenden Wahl) genannt als Ersatz für die fehlende Angabe der relativen Stimmenanteile;Vergleich der Fraktionsstärke der SP mit der anderer Parteien in der Weimarer Republik bzw. mit den Fraktionen anderer politischer Richtungen im Kaiserreich (nur ab einer Mindeststärke der SP-Fraktion und in der Regel nur für die größeren Länder);Angabe der Rangfolge des Wahlergebnisses (bestes, zweitbestes etc. Ergebnis) bei den Landtagswahlen der Weimarer Republik; bei den Landtagswahlen des Kaiserreichs wird nur das beste Wahlergebnis bezeichnet, dabei erfolgt ein Vergleich des besten Landtagswahlergebnisses mit dem besten Reichstagswahlergebnis.
B.3.3Informationen zu bestimmten Abgeordneten:
 Nennung des/der ersten SP-Abgeordneten (mit Kurzinformation zur Person) im jeweiligen Einzellandtag (nur Kaiserreich);Nennung der ersten Frau(en) in der SP-Fraktion (mit Kurzinformation zur Person) des jeweiligen Einzellandtages (nur Weimarer Republik);Nennung von Mitgliedschaft (nur im Kaiserreich) bzw. Präsidentschaft im Landtagspräsidium (mit Kurzinformation zur Person).
B.3.4Informationen über Koalitionen / Regierungsbeteiligungen
 Im Kaiserreich werden nach Möglichkeit Wahlabkommen und parlamentarische Bündnisse der SP mit anderen Parteien genannt.In der Weimarer Republik wird in jedem Fall die aus den Wahlen hervorgehende Regierungsbildung und eventuelle Veränderungen während der Wahlperiode beschrieben. Im Falle einer Regierungsbildung unter SP-Führung wird der sozialdemokratische Regierungschef mit Namen und knappen biographischen Hinweisen vorgestellt.
B.3.5Informationen zur Zusammensetzung der Landtagsfraktion:
 Vergleiche den Kommentar zu B.1.6 (Zusammensetzung der Reichstagsfraktion).Angaben zu hauptamtlichen Positionen im Rahmen der Arbeiterbewegung (»Arbeiterbeamte«) für die Bereiche Gewerkschaften, Genossenschaften, Krankenkassen, Partei (ohne Publizistik) und Parteipublizistik; die Angaben sind wahlunabhängig und beziehen sich auf die berufliche Gesamtkarriere der Abgeordneten, d. h. es werden alle Positionen vor, während und nach der Mandatsausübung erfaßt.Zahl der nachträglichen Zugänge und vorzeitigen Abgänge von Abgeordneten während der Mandatsperiode;Umfang der »Gesamtfraktion« (= Fraktion, einschließlich aller Zu- und Abgänge während der Mandatsperiode), über deren Zusammensetzung in der Folge berichtet wird;Zahl/Anteil der Frauen (nur Weimarer Republik);Zahl/Anteil der USP-Abgeordneten und Zahl der Fraktionswechsler (nur Weimarer Republik);Zahl/Anteil der »Parlamentsneulinge« (Erstmandatare);Zahl/Anteil der Länder/Regionen, in denen die Abgeordneten geboren wurden;Zahl/Anteil der Konfessionen/Glaubensgemeinschaften, denen die Abgeordneten zumindest ursprünglich angehört haben;Zahl/Anteil der Schultypen (klassifiziert nach »Volksschule« vs. »weiterführende Schulen«), die die Abgeordneten absolviert haben (höchster erreichter Bildungsabschluß);Zahl/Anteil der Klassen der »erlernten« Berufe, die die Abgeordneten nach Bildungsabschluß ausgeübt hatten; die Zuordnung erfolgt nach 4 Berufsklassen (ggf. mit Nennung der am häufigsten vertretenen Einzelberufe): »Ungelernte/Angelernte Arbeiter«, »Gelernte Arbeiter«, »Angestellte« und »Bürgerliche Berufe«; »Bürgerliche Berufe« schließen – im weiteren Sinn des zeitgenössischen Verständnisses in der Sozialdemokratie – auch »nichtakademische« Berufe (wie z. B. Volksschullehrer) ein, die sich durch ihre Bildungsqualifikation dennoch deutlich von den Volksschulabsolventen unterscheiden;Zahl/Anteil der Klassen der zur Zeit der Wahl »ausgeübten« Berufe; die Zuordnung erfolgt nach 7 Berufsklassen (ggf. mit Nennung der am häufigsten vertretenen Einzelberufe): »Unselbständige Arbeiter«, »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, »Selbständige«, »Bürgerliche Berufe«, »Politische Beamte« (nur Weimarer Republik), »Arbeiterbeamte« und »Ohne Beruf«;Angabe der Spannweite des Alters und des durchschnittlichen Alters der Fraktion;Angaben zur Gesamtmandatsdauer (in Jahren) der einzelnen Abgeordneten im Landtag; die Angaben sind wahlunabhängig und nach 4 Klassen geordnet: Gesamtmandatsdauer »bis unter 5 Jahre«, »5 bis 9 Jahre«, »10 bis 19 Jahre« und »20 Jahre und länger«.
B.4Standardinformationen zu den Landtagswahlen (Phasenübersicht) insgesamt:
 Gemessen an der durchschnittlichen Entwicklung der SP Landtagswahlergebnisse, läßt sich die Zeit von 1871 bis 1933 in 12 Phasen gliedern: 1871-1890, 1890-1893, 1893-1898, 1898-1903, 1903-1906, 1907-1911, 1912-1918, 1919-1920, 1920-1922, 1923-1925, 1925-1929 und 1929-1933. Für jede dieser Phase werden zumindest folgende Informationen geliefert:Zahl der Landtagswahlen, an denen die SPD (Weimarer Republik auch USPD) beteiligt ist;Ubersicht über Ergebnisse bzw. Gewinne und Verluste bei den einzelnen Landtagswahlen;Übersicht über Beteiligung der SP an den Länderregierungen;Zahl der Landtage, in denen die SP vertreten ist, und Gesamtzahl der SP-Landtagsabgeord-neten (nur Kaiserreich);Vergleich der Landtagswahlergebnisse mit den Ergebnissen der nächstliegenden Reichstagswahl (nur Weimarer Republik).
B.5Standardinformationen zur kollektiven Kurzbiographie der Abgeordneten der jeweiligen Einzellandtage für das Kaiserreich bzw. für die Weimarer Republik ingesamt:
 Vergleiche den Kommentar zu B.1.6 (Zusammensetzung der Reichstagsfraktion). Am Ende des Kaiserreichs (Datierung: November 1918) und am Ende der Weimarer Republik (Datierung: Juni 1933) werden die Abgeordneten der jeweiligen Landtage zusammenfassend in einer kollektiven Kurzbiographie beschrieben. Diese kollektiven Kurzbiographien enthalten neben Angaben, wie sie auch für die Einzelfraktionen gemacht werden, auch weitere Angaben zur politischen und beruflichen Karriere bis 1933 sowie zum Lebenslauf nach 1933:Angaben zur Gesamtmandatsdauer im Reichstag, zu Mitgliedschaften im Reichstag und Landtag sowie zu (erfolglosen) Reichstagskandidaturen; die Angaben sind wahlunabhängig und beziehen sich auf die politische Gesamtkarriere der Abgeordneten, d. h. es werden alle Positionen vor, während und nach der Mandatsausübung erfaßt;Angaben zu hauptamtlichen Positionen im Rahmen der Arbeiterbewegung (»Arbeiterbeamte«) für die Bereiche Gewerkschaften, Genossenschaften, Krankenkassen, Partei (ohne Publizistik) und Parteipublizistik; die Angaben sind wahlunabhängig und beziehen sich auf die berufliche Gesamtkarriere der Abgeordneten, d. h. es werden alle Positionen vor, während und nach der Mandatsausübung erfaßt;Angaben, wieviel Abgeordnete in NS-Haft verbracht worden sind und wieviele in der NS-Zeit emigrieren mußten;Angaben, wieviele Abgeordnete noch nach 1945 relevante Funktionen in Politik/Verwaltung der Westzonen/BRD bzw. der SBZ/DDR erfüllt haben, insbesondere wieviele noch Mitglied des Bundestages bzw. der Volkskammer und/oder eines Landtages gewesen sind.
B.6Standardinformationen zu den Vorlagen/Beschlüssen der Parteitage
B.6.1Wiedergabe von Beschlüssen und Resolutionen:
 Die wichtigsten einschlägigen Beschlüsse und Resolutionen der »sozialdemokratischen« Parteikongresse bzw. Parteitage seit 1869 im Hinblick auf die Wahl- und Parlamentsfrage werden in ihren wesentlichen Aussagen wörtlich zitiert oder zusammengefaßt. Während die Zahl der einschlägigen Beschlüsse und Resolutionen bis in die 1890er Jahre relativ hoch ist, nimmt sie nach der Jahrhundertwende deutlich ab. In der Weimarer Republik schließlich werden derartige Beschlüsse und Resolutionen nur noch selten und nur in übergreifende Zusammenhänge eingebettet von Parteitagen verabschiedet.
B.6.2Informationen zu den Wahlkampfkosten:
 Die in der Abrechnung der zentralen SP-Parteikasse ausgewiesenen spezifischen Wahlkampfkosten werden genannt und im Verhältnis zu den Gesamtausgaben der Partei gesetzt. Die Angaben im Kaiserreich betreffen weitgehend nur die Reichstagswahlen, die in der Weimarer Republik auch andere Wahlen.