Sozialdemokratische Parlamentarier in den deutschen Reichs- und Landtagen 1919-1933

1919 (Jan. 5) Baden (→ 1921 Okt.)
  Bei den Wahlen zur »badischen Nationalversammlung« wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen schon umfassenden allgemeinen Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP erlebt eine klare Wahlniederlage, sie erhält nur einen Gesamtstimmenanteil von 1,5% und damit nicht die erforderliche Stimmenanzahl für den Gewinn eines Mandates. Die MSP erhält einen Stimmenanteil von 32,1% und gewinnt insgesamt 36 Mandate (von 107). Beide sozialdemokratischen Parteien erhalten zusammen einen Stimmenanteil von 33,6% und 36 Mandate. Bei insgesamt 4 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (28,3%) legt die SP mit 5,3% noch einiges zu – allerdings weniger als allgemein erwartet; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1913 (22,5%) steigert sich die SP deutlich um 11,1%, im Vergleich mit dem besten Landtagswahlergebnis im Kaiserreich (1909: 28,7%) allerdings weniger deutlich um 4,9%. Im Vergleich mit den 2 Wochen später stattfindenden Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse etwas schlechter (NV: 34,8%; Differenz: 1,2%). Hinter dem Zentrum (40 Mandate) und noch vor der Deutschen Demokratischen Partei (25) stellt die SP nun die zweitstärkste Fraktion. Für die MSP ziehen gleich 4 Frauen zum ersten Mal in den Landtag ein: die derzeitige Hausfrau und Vorsitzende der sozialdemokratischen Frauen Badens Therese Blase, die derzeitige Hausfrau und spätere langjährige Schriftführerin des Landtags Kunigunde Fischer, die gelernte Handlungsgehilfin und derzeitige Genossenschaftsangestellte Luise Kräuter (Tochter des ehemaligen MdL Baden Ernst Kräuter) und die derzeitige Hausfrau und Mitglied des badischen Verfassungsausschusses Sofie Regenscheit. Schon vor der Wahl hat sich am 10. November 1918 zunächst unter Führung der MSP eine »Provisorische Volksregierung« gebildet unter Beteiligung von USP, Zentrum, Nationalliberalen und Fortschrittlicher Volkspartei; nach der Wahlniederlage der USP scheiden deren Regierungsmitglieder am 8. Januar 1919 aus. Am 2. April 1919 kommt es zur badischen Variante der »Weimarer Koalition«, nämlich zu einer großen Koalition zwischen (M)SP, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei mit jährlich wechselndem Staatspräsidenten; diese Drei-Parteien-Koalition wird bis 1929 andauern. Erster sozialdemokratischer Regierungschef (Vorsitzender der Provisorischen Volksregierung bzw. Staatspräsident) wird der gelernte Schreiner und derzeitige Gastwirt und MSP-Landesvorsitzende Anton Geiss. Die badische Nationalversammlung bleibt auch nach Verabschiedung der Verfassung im März 1919 weiterhin bestehen.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 6 MdL vorzeitig aus und 6 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 42 MdL (100%), darunter befinden sich 4 (10%) Frauen. 30 MdL (71%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 24 (57%) in Baden, 7 (17%) in Bayern, 4 (10%) in Preußen, je 2 (5%) in Württemberg und Thüringen, je 1 (2%) in Sachsen, Anhalt und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 20 MdL (48%) evangelisch, 10 MdL (24%) katholisch und 2 MdL (5%) jüdisch; mind. 18 MdL (43%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 31 MdL (74%) nur die Volksschule und 11 MdL (26%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Einjährigem, 1 mit Lehrerseminar, 4 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (7%) »Ungelernte Arbeiter«, 30 (60%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 6 Schlosser, 5 Buchdrucker, 3 Schneider), 4 (10%) »Angestellte« und 5 (12%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 7 (17%) »Unselbständige Arbeiter«, 8 (19%) »Selbständige« (u. a. 3 Gastwirte), 3 (7%) »Bürgerliche Berufe«, 7 (17%) »Politische Beamte« (5 Länder, 2 Kommunen), 15 (36%) »Arbeiterbeamte« (5 Partei, 4 Parteipublizistik, 3 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 2 (5%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 26 bis 66 Jahre und beträgt durchschnittlich 44 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 20 MdL (48%) bis unter 5 Jahre, 6 MdL (14%) 5 bis 9 Jahre, 13 MdL (31%) 10 bis 19 Jahre und 3 MdL (7%) 20 Jahre und länger.
1919 (Jan. 12) Bayern (→ 1920 Juni)
  Bei den Wahlen zum Landtag wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen an ein bestimmtes Steueraufkommen gebundenen allgemeinen Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die Wahlen finden nur in den rechtsrheinischen Bezirken Bayerns statt; in der Pfalz werden die Wahlen erst drei Wochen später durchgeführt. Die USP erlebt eine deutliche Wahlniederlage, sie erhält einen Gesamtstimmenanteil von 2,5% und insgesamt nur 3 Mandate. Die MSP erhält dagegen einen Stimmenanteil von 33,0% und gewinnt insgesamt 61 Mandate. Beide sozialdemokratische Parteien erhalten zusammen 35,5% aller Stimmen und 64 Mandate (von 180). Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (27,3%) legt die SP mit 8,2% deutlich zu; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1912 (Mandatsanteil: 18,4%) steigert sich die SP sogar um 17,1%. Im Vergleich mit den 1 Woche später stattfindenden Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse etwas schlechter (NV: 37,3%; Differenz: 1,8%). Hinter der Bayerischen Volkspartei (66 Mandate) und noch mit großem Abstand vor der Deutschen Demokratischen Partei (25) stellt die SP nun die zweitstärkste Fraktion. Für die MSP ziehen 2 Frauen zum ersten Mal in den Landtag ein: die verheiratete Augsburger Textilarbeiterin Aurelie Deffner und die gelernte Schneiderin und derzeitige Hausfrau und Vorsitzende der Münchener SP-Frauen Emilie Mauerer. Als erster Sozialdemokrat wird der gelernte Tapezierer und derzeitige Parteisekretär Franz Schmitt (schon seit 1899 MdL Bayern; vorher Präsident des provisorischen Nationalrats in Bayern) zum Präsidenten des bayerischen Landtags gewählt. Schon vor der Wahl hat sich am 7. November 1918 zunächst unter Führung der USP eine provisorische Regierung gebildet unter Beteiligung von MSP und parteilosen Ministern. Erster sozialdemokratischer Ministerpräsident in Bayern wird der akademisch gebildete Schriftsteller und derzeitige Vorsitzender des Münchener Arbeiter-, Soldaten – und Bauernrates Kurt Eisner, der zu den Mitbegründern der USP gehört; nach der Ermordung Eisners (am 21. Februar 1919) scheiden die USP-Minister aus der Regierung aus. Am 1. März 1919 wählt nicht der Landtag, sondern der bayerische Rätekongreß eine neue Regierung unter Führung der MSP; kurzfristig ist der gelernte Zinngießer und ehemalige Parteiredakteur Martin Segitz (seit 1897 MdL Bayern, seit 1898 bzw. seit 1912 MdR) nominell Präsident der bayerischen Räterepublik. Zu einer ähnlich kurzfristigen Regierungsbildung unter Führung der USP kommt es nach der Ausrufung der Räterepublik vom 7. bis 13. April. Nachdem sich unter Führung der MSP schon am 18. März 1919 eine Regierung unter Beteiligung des Bauernbundes und parteiloser Minister gebildet hat, kommt es am 12. April 1919 zu einer bayerischen Variante der »Weimarer Koalition«, nämlich zu einer großen Koalition zwischen (M)SP, Bayerischer Volkspartei (Zentrum) und Deutscher Demokratischer Partei; diese Regierungskoalition wird noch vor den nächsten Landtagswahlen im März 1920 scheitern; ab dem 16. März 1920 wird die SP an keiner bayerischen Regierung mehr bis 1933 beteiligt sein. Sozialdemokratischer Ministerpräsident (seit März 1919) wird ein führender Repräsentant der SP-Pfalz, wo die Partei erfolgreicher als in den rechtsrheinischenden Gebieten abgeschnitten hat, es ist der ehemalige pfälzische Volksschullehrer und hauptamtliche Kaiserslauterner Stadtrat Johannes Hoffmann (seit 1908 MdL Bayern, seit 1912 MdR). Der bayerische Landtag bleibt auch nach Vetabschiedung der Verfassung im August 1919 weiterhin bestehen.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 6 MdL vorzeitig aus und 6 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 70 MdL (100%), darunter befinden sich 2 (3%) Frauen. 3 MdL (4%) gehören bei Mandatsantritt der USP an. 48 MdL (69%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 46 (66%) in Bayern (5 Oberbayern, 3 Niederbayern, 7 Pfalz, 2 Oberpfalz, 13 Oberfranken, 8 Mittelfranken, 2 Unterfranken, 6 Schwaben), 11 (16%) in Preußen, 4 (6%) in Württemberg, 3 (4%) in Sachsen, 2 (3%) in Thüringen, je 1 (l%) in Hessen, Lübeck, Hamburg und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 33 MdL (47%) evangelisch, 25 MdL (36%) kathol isch und 4 MdL (6%) jüdisch; mind. 25 MdL (36%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies spater tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 57 MdL (81%) nur die Volksschule und 13 MdL (19%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 2 mit Lehrerseminar, 3 mit Studium ohne und 3 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 (9%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 3 Landarbeiter), 53 (76%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 5 Maurer, 5 Tischler, 5 Schlosser, 4 Buchdrucker), 2 (3%) »Angestellte« und 9 (13%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 3 Rechtsanwälte, 2 Lehrer, 2 Schriftsteller). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (4%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (l%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 14 (20%) »Selbständige« (u. a. 6 Kleinhändler, 4 Gastwirte, 3 Handwerksmeister), 6 (9%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 2 Rechtsanwälte), 5 (7%) »Politische Beamte« (2 Länder, 3 Kommunen) und 39 (56%) »Arbeiterbeamte« (6 Partei, 8 Parteipublizistik, 14 Gewerkschaften, 8 Genossenschaften, 3 Krankenkassen) und 2 (3%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 66 Jahre und beträgt durchschnittlich 47 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 34 MdL (49%) bis unter 5 Jahre, 14 MdL (20%) 5 bis 9 Jahre, 15 MdL (21%) 10 bis 19 Jahre und 7 MdL (10%) 20 Jahre und länger.
1919 (Jan. 12) Württemberg (→ 1920 Juni)
  Bei den Wahlen zur »verfassunggebenden Landesversammlung« wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen allgemeinen Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP erlebt eine deutliche Wahlniederlage, sie erhält nur einen Gesamtstimmenanteil von 3,1% und damit insgesamt 4 Mandate. Die MSP erhält dagegen einen Stimmenanteil von 34,5% und gewinnt insgesamt 52 Mandate (von 150). Beide sozialdemokratischen Parteien erhalten zusammen einen Stimmenanteil von 37,5% und 56 Mandate. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (32,5%) legt die SP mit 5,0% noch einiges zu; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1912 (Mandatsanteil: 29,0%) steigert sich die SP deutlich um 8,5%. Im Vergleich mit den 1 Woche später stattfindenden Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse etwas schlechter (NV: 38,7%; Differenz: 1,2%). Die MSP ist mit 52 Mandaten (von 150) die stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei (38 Mandate) und dem Zentrum (31). Für die USP zieht 1 Frau und für die MSP ziehen 4 Frauen zum ersten Mal in den Landtag ein: für die USP die ehemalige Lehrerin und derzeitige Parteiredakteurin Klara Zetkin (prominente Parteiführerin im Kaiserreich, wechselt bei Mandatsantritt von der USP zur KPD, ab 1920 MdR für die KPD); für die MSP die Hausfrau und Göppinger Stadträtin Mathilde Brückner, die Hausfrau und Heilbronner Gastwirtin Emilie Hiller (bis 1933 MdL Württemberg), die ehemalige Textilarbeiterin und derzeitige Hausfrau und Gemeinderätin Laura Schradin aus Reutlingen und die ehemalige Hausangestellte und derzeitige Hausfrau Fanny Vorhölzer (ihr Ehemann Karl ist gleichzeitig Abgeordneter der Landesversammlung). Als erster Sozialdemokrat wird der gelernte Drechsler und derzeitige Schriftsteller Wilhelm Keil (seit 1910 MdR, seit 1900 MdL Württemberg, später Minister, nach 1945 wichtige Ämter in Württemberg-Baden) zum Landtagspräsidenten gewählt. Im November 1918 (6. November -9. November 1918) wird zunächst ein Übergangskabinett gebildet, die MSP ist daran mit einem Minister (Dr. Hugo Lindemann) beteiligt. Am 9. November 1918 wird eine provisorische Regierung unter Führung der MSP gebildet, an der die USP beteiligt ist. Schon am 10. November 1918 wird diese provisorische Regierung um Vertreter des Zentrums, der Fortschrittlichen Volkspartei (Deutschen Demokratischen Partei) und der Nationalliberalen erweitert; erster (und einziger) sozialdemokratischer Regierungschef (Vorsitzender bzw. Ministerpräsident bzw. Staatspräsident) wird der akademisch gebildete Schriftsteller Wilhelm Bios (mit Unterbrechungen seit 1877 MdR). Vor der Landtagswahl im Januar 1919 verläßt die USP am 10. Januar 1919 die Regierung. Am 8. März 1919 kommt es zur Württembergischen Variante der »Weimarer Koalition«; unter Führung der MSP wird eine Regierungskoalition geschaffen zwischen MSP, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei; die Koalition verfügt über eine deutliche parlamentarische Mehrheit. Die verfassunggebende württembergische Landesversammlung bleibt auch nach Verabschiedung der Verfassung im September 1919 weiterhin bestehen.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 9 MdL vorzeitig aus und 9 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 65 MdL (100%), darunter befinden sich 5 (8%) Frauen. 1 USP-MdL wechselt zu Beginn der Mandatsperiode zur KP. 48 MdL (74%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 38 (58%) in Württemberg (23 Neckarkreis, 3 Schwarzwaldkreis, 6 Jagstkreis, 6 Donaukreis), 13 (20%) in Preußen, 5 (8%) in Bayern, 4 (6%) in Baden, 3 (5%) in Sachsen und 2 (3%) im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 34 MdL (52%) evangelisch, 9 MdL (14%) katholisch und 1 MdL (2%) jüdisch; mind. 13 MdL (20%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 46 MdL (71%) nur die Volksschule und 13 MdL (20%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 2 mit Lehrerseminar, 1 mit Studium ohne und 3 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 3 (5%) »Ungelernte Arbeiter«, 50 (77%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 8 Schlosser, 7 Tischler, 6 Buchdrucker, 4 Gold/Silberarbeiter, 4 Schmiede), 5 (8%) »Angestellte« und 6 (9%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 2 Lehrer, 2 Schriftsteller). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 6 (9%) »Unselbständige Arbeiter«, 7 (ll%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 10 (15%) »Selbständige« (u. a. 6 Handwerksmeister), 2 (3%) »Bürgerliche Berufe« (2 Lehrer), 6 (9%) »Politische Beamte« (6 Länder) und 30 (46%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 8 Parteipublizistik, 14 Gewerkschaften, 3 Genossenschaften, 2 Krankenkassen) und 3 (5%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 70 Jahre und beträgt durchschnittlich 47 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 40 MdL (62%) bis unter 5 Jahre, 7 MdL (ll%) 5 bis 9 Jahre, 14 MdL (22%) 10 bis 19 Jahre und 4 MdL (6%) 20 Jahre und länger.
1919 (Jan. 19) Reich (→ 1920 Juni)
  Bei den Wahlen zur Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung wird zum ersten Mal das allgemeine, geheime, gleiche und direkte Proportionalwahlsystem angewandt. Vor allem durch die Ausdehnung des Wahlrechts auf Frauen und auf Militärpersonen sowie durch das Absenken des Mindestalters für Wähler (von 25 Jahre auf 20) vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten gegenüber dem bisherigen allgemeinen Männerwahlrecht. Während die bürgerlichen Parteien in zahlreichen Wahlkreisen ihre Wahlvorschläge miteinander verbinden, gehen sowohl MSP als auch USP nur wenige (und nur zwischen MSP und USP) Wahlvorschlägeverbindungen ein. In folgenden 6 Wahlkreisen verbinden MSP und USP ihre Wahlvorschläge: WK 2 (Westpreußen), WK 13 (RB Merseburg), WK 15 (RB Aurich, RB Osnabrück, Oldenburg), WK 24 (Oberbayern/Schwaben), WK 36 (Thüringen) und WK 37 (Hamburg/Bremen/RB Stade). Nur die Deutsche Demokratische Partei und die MSP sind durch eigene bzw. verbundene Wahlvorschläge in allen 37 Wahlkreisen präsent. Die USP ist in folgenden 4 Wahlkreisen nicht durch einen eigenen bzw. verbundenen Wahlvorschlag vertreten (d. h. da noch keine Reichswahlvorschläge zugelassen‘ sind, können in diesen Wahlkreisen für die USP keine gültigen Stimmen abgegeben werden): WK 8 (Posen), WK 21 (RB Koblenz, RB Trier), WK 33 (Baden) und WK 35 (Beide Mecklenburg/Lübeck).
Das Wahlergebnis für die USP bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück: sie erreicht nur einen Stimmenanteil von 7,6% und erhält insgesamt 22 Mandate (von 423). Aufgrund der Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach der Methode d’Hondt und des Fehlens der Reststimmenverwertung auf Reichsebene erhält die USP zudem ca. 10 Mandate weniger, als ihr nach dem relativen Stimmenergebnis hätten zufallen können. In 7 Ländern (von 25) ist die USP nicht vertreten: Baden, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Coburg, Schaumburg-Lippe und Waldeck. In 18 Ländern erhält die USP überhaupt Stimmenanteile, in 8 Ländern davon über dem Reichsdurchschnitt: Schwarzburg-Sondershausen (54,9%), Sachsen- Gotha (53,5%), Beide Reuß (47,5%), Braunsch weig (28,3%), Bremen (18,2%), Sachsen (14,1%), Sachsen-Weimar und Preußen (7,9%) – nur in den 3 erstgenannten thüringischen Kleinstaaten ist die USP stärker als die MSP; in 10 Ländern bleibt die USP unter dem Reichsdurchschnitt: Hamburg (6,7%), Oldenburg (6,4%), Bayern (3,7%), Württemberg (2,8%), Schwarzburg-Rudolstadt (2,6%), Sachsen-Altenburg (2,5%), Sachsen-Meiningen (2,2%), Hessen (1,9%), Anhalt (l,9%) und Lippe (0,5%).
Auch die meist hochgesteckten Erwartungen der MSP gehen bei den Wahlen nicht in Erfüllung, obwohl die MSP die unbestreitbare Wahlsiegerin ist und fast doppelt soviel Stimmen auf sich vereinigt wie die zweitstärkste Partei. Die MSP erreicht immerhin einen hohen Stimmenanteil von 37,9% und erhält insgesamt 165 Mandate (einschließlich der 2 Mandate, die bei den Wahlen der Osttruppen am 2. Februar 1919 gewonnen werden). In 15 Ländern liegt der Stimmenanteil der MSP über dem Reichsdurchschnitt: Schwarzburg-Rudolstadt (60,0%), Sachsen-Meiningen (59,1%), Lübeck (58,9%), Anhalt (57,6%), Sachsen-Altenburg (56,0%), Schaumburg-Lippe (55,6%), Sachsen-Coburg (54,0%), Hamburg (51,3%), Lippe (49,9%), Mecklenburg-Strelitz (49,0%), Mecklenburg-Schwerin (47,9%), Sachsen (46,0%), Sachsen-Weimar (45,2%), Hessen (44,3%) und Bremen (42,0%). Unter dem Reichsdurchschnitt liegen z. B. die bevölkerungsreichen Länder Preußen (36,8%), Württemberg (35,9%), Baden (34,8%) und Bayern (33,6%), außerdem Waldeck (37,9%), Oldenburg (31,8%) und Braunschweig (29,8%). Die mit Abstand schlechtesten Wahlergebnisse erzielt die MSP erwartungsgemäß in den USP-Hochburgen Beide Reuß (16,4%), Sachsen-Gotha (7,7%) und Schwarzburg-Sondershausen (5,7%).
Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen verzeichnen den größten Wahlerfolg auf Reichsebene für den gesamten Zeitraum 1867 bis 1933, verfehlen aber noch deutlich eine absolute Mehrheit in der Nationalversammlung; sie erhalten einen Stimmenanteil von 45,5% und 187 Mandate (von 423, das entspricht einem Mandatsanteil von 44,2%). Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (Stimmenanteil: 34,8%; Mandatsanteil: 27,7%) kann sich die Sozialdemokratie stark um 10,7% bzw. um 16,5% verbessern. Die Sozialdemokratie erringt in 16 Ländern (von 25) die absolute Stimmenmehrheit: Beide Reuß (63,9%), Schwarzburg-Rudolstadt (62,6%), Sachsen-Meiningen (61,3%), Sachsen-Gotha (61,2%), Schwarzburg-Sondershausen (60,6%), Bremen (60,2%), Sachsen (60,1%), Anhalt (59,5%), Lübeck (58,9%), Sachsen-Altenburg (58,5%), Braunschweig (58,1%), Hamburg (58,0%), Schaumburg-Lippe (55,6%), Sachsen-Coburg (54,0%), Sachsen-Weimar (53,1%) und Lippe (50,4%), d. h. mit Ausnahme der alten SP-Hochburg Sachsen nur in Kleinstaaten. Während Mecklenburg-Strelitz (49,0%), Mecklenburg-Schwerin (47,9%), Hessen (46,2%) und Preußen (44,7%) etwa dem Reichsdurchschnitt entsprechen, liegen nur 5 Länder deutlich unter dem Reichsdurchschnitt (45,5%), darunter allerdings die relativ bevölkerungsreichen süddeutschen Staaten: Württemberg (38,7%), Oldenburg (38,2%), Waldeck (37,9%), Bayern (37,3%) und als Schlußlicht Baden (34,8%). In allen Ländern erzielt die Sozialdemokratie ihr jeweils bestes Reichstagswahlergebnis in der Weimarer Republik. Vergleicht man die länderspezifischen Ergebnisse für die Wahlen zur Nationalversammlung mit denen der letzten Reichstagswahlen 1912, ergeben sich große länderspezifische Unterschiede. Sieht man von den Verlusten in der SP-Hochburg Hamburg ( 3,2%) einmal ab, legt die SP 1919 in jedem Land zwischen 5% und 25% zu. In folgenden 8 Ländern gewinnt die SP über dem Reichsdurchschnitt hinzu: Waldeck ( + 24,2%), Lippe (+23,1%), Schaumburg-Lippe ( + 19,4%), Mecklenburg-Strelitz ( + 18,3%), Schwarzburg-Sondershausen (+15,8%), Preußen ( + 12,6%!), Sachsen-Coburg ( + 11,8%) und Anhalt (+11,4%) -d. h. mit Ausnahme von Anhalt alles Länder mit relativ geringer SP-Repräsentanz 1912. In folgenden 17 Ländern gewinnt die SP nur unter Reichsdurchschnitt hinzu: Schwarzburg-Rudolstadt ( + 10,3%), Sachsen-Gotha (+10,3%), Bayern ( + 10,0%), Reuß jüngere Linie (+9,7%), Sachsen-Meiningen ( + 9,7%), Sachsen-Altenburg ( + 9,6%), Braunschweig ( + 9,5%), Reuß ältere Linie ( + 9,4%), Mecklenburg-Schwerin (+7,5%), Sachsen-Weimar (+7,2%), Hessen ( + 6,9%), Bremen (+6,8%), Baden ( + 6,5%), Lübeck ( + 6,4%), Oldenburg ( + 5,1%), Sachsen ( + 5,1%) und Württemberg ( + 5,0%) – d.h. eben nicht nur Länder mit hoher SP-Repräsentanz 1912, bei denen eine geringere Steigerungsrate zu erwarten wäre.
Die MSP stellt mit 165 Mandaten (von 423) die mit Abstand stärkste Fraktion vor dem Zentrum (Christliche Volkspartei, 91 Mandate), der Deutschen Demokratischen Partei (75), der Deutschnationalen Volkspartei (44), der USP (22) und der Deutschen Volkspartei (19). Für die MSP werden 19 Frauen und für die USP 3 Frauen zum ersten Mal als Abgeordnete in ein nationales Parlament gewählt: für die MSP die Schriftstellerin und Hausfrau Anna Bios (Ehefrau des Württembergischen Staatspräsidenten Wilhelm Bios), die ehemalige Hausangestellte und derzeitige Schriftstellerin Klara Böhm Schuch (bis 1933 MdR und Schriftführerin des Reichstages), die gelernte Schneiderin und derzeitige Gastwirtin Minna Bollmann (1921-1933 MdL Preußen), die ehemalige Hausangestellte und derzeitige Hausfrau Wilhelmine Eichler (1919-1920 MdL Sachsen-Altenburg, 1924 KPD), die ehemalige Kontoristin und derzeitige Hausfrau Frieda Hauke (ihr Ehegatte Paul ist zugleich MdL Preußen), die Hausfrau Else Höfs (1921 1928 MdL Preußen), die ehemalige Hausangestellte und derzeitige Parteisekretärin im MSP-Zentralvorstand Marie Juchacz (bis 1933 MdR, zahlreiche führende Parteifunktionen, u. a. Vorsitzende des Hauptausschusses der Arbeiterwohlfahrt), die ehemalige Wirtschafterin und derzeitige Schriftstellerin Wilhelmine Kahler (schon in den 1890er-Jahren Spitzenfunktionen in der Gewerkschaftsbewegung), das ehemalige Kindermädchen und derzeitige Schriftstellerin Gertrud Lodahl, die ehemalige Hausangestellte und derzeitige Hausfrau Frieda Lührs, die ehemalige Blumenarbeiterin und derzeitige Hausfrau Ernestine Lutze, die Lehrerin Antonie Pfülf (bis 1933 MdR), die ehemalige Hausangestellte und derzeitige Hausfrau Johanna Reitze (bis 1932 MdR, 1919-1920 MdL Hamburg), die ehemalige Hausangestellte und derzeitige Schriftstellerin Elisabeth Röhl (1921-1930 MdL Preußen, ihr späterer Ehegatte Emil Kirschmann ist ab 1924 MdR), die gelernte Näherin und derzeitige Hausfrau Elfriede Ryneck (bis 1924 MdR, 1924-1933 MdL Preußen, bis 1933 Mitglied des zentralen SP-Partei-vorstands), die ehemalige Tabakarbeiterin und derzeitige Hausfrau Minna Schilling (bis 1928 MdR), die ehemalige Stenotypistin und derzeitige Schriftstellerin Louise Schröder (bis 1933 MdR, nach 1945 u. a. MdB, MdL Berlin, Berliner Bürgermeisterin), die ehemalige Kurbelstepperin und derzeitige Gewerkschaftsangestellte Anna Simon (1921-1924 MdL Preußen) und die Hausfrau Johanna Tesch (bis 1924 MdR); für die USP die ehemalige Hausangestellte und derzeitige Hausfrau Lore Agnes (bis 1933 MdR und Schriftführerin des Reichstages), die ehemalige Kontoristin und derzeitige Hausfrau Anna Hübler und die ehemalige Kindergärtnerin und derzeitige Parteisekretärin im USP-Zentralvorstand Louise Zietz (bis zu ihrem frühen Tode 1922 MdR, USP-Spitzenkandidatin in zahlreichen Wahlkreisen). Als erster Sozialdemokrat wird der ehemalige Gymnasiallehrer und derzeitige Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt Dr. Eduard David (1903-1933 MdR, später u. a. Reichsminister und Gesandter des Reichs) zum Präsidenten der Nationalversammlung gewählt. Schon nach einer Woche tritt Eduard David in die Reichsregierung ein und legt sein Amt daher nieder; Nachfolger wird kein Sozialdemokrat, sondern der frühere Reichstagspräsident und spätere Reichskanzler Konstantin Fehrenbach vom Zentrum.
Schon am 4. Oktober 1918 tritt als Staatssekretär ohne Geschäftsbereich der gelernte Schriftsetzer und derzeitige Parteisekretär bzw. Mitvorsitzende des MSP-Zentralvorstands Philipp Scheidemann (1903-1933 MdR, später Reichsministerpräsident, Kasseler Oberbürgermeister) der erste Sozialdemokrat in eine Reichsregierung (Kabinett Max von Baden) ein. Nach der Demission Max von Badens wird als erster Sozialdemokrat am 9. November 1918 der gelernte Sattler und derzeitige Mitvorsitzende des MSP-Zentralvorstands Friedrich Ebert (seit 1912 MdR, 1900-1905 MdL Bremen, später Reichspräsident) für kurze Zeit Reichskanzler. Schon am 16. November 1918 bilden MSP und USP mit dem Rat der Volksbeauftragten eine provisorische Regierung; sozialdemokratische Regierungschefs (Vorsitzende) werden für die MSP Friedrich Eben und für die USP der Rechtsanwalt und derzeitige Mitvorsitzende des USP-Zentralvorstands Hugo Haase (seit 1897 bzw. 1912 MdR, fällt knapp ein Jahr später einem Attentat zum Opfer). Am 29. Dezember 1918 treten die USP-Volksbeauftragten aus Protest gegen den Einsatz von Militär in Berlin zurück; die MSP bildet in der Folge den Rat der Volksbeauftragten alleine, Friedrich Eben bleibt Vorsitzender. Am 13. Februar 1919 bildet sich unter Führung der MSP eine Koalitionsregierung zwischen MSP, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei (»Weimarer Koalition«); für den am 11. Februar 1919 zum Reichspräsidenten gewählten Friedrich Eben übernimmt nun Philipp Scheidemann als »Reichsministerpräsident« die Führung der Regierungsgeschäfte. Aus Protest gegen die Unterzeichnung des Versailler Vertrages erklärt das Ministerium Scheidemann am 20. Juni 1919 seinen Rücktritt. Die Weimarer Koalition wird fortgesetzt; Nachfolger Scheidemanns als Reichsministerpräsident (seit August 1919 Reichskanzler) wird am 21. Juni 1919 der ehemalige Bürogehilfe und derzeitige Reichsarbeitsminister Gustav Bauer (1912-1925 MdR, langjähriger Zweiter Vorsitzender der Generalkommission der Gewerkschaften). Im Gefolge des Kapp-Lüttwitz-Putsches kommt es am 27. März 1920 zu einer Regierungsumbildung (l. Kabinett Hermann Müller); Nachfolger von Gustav Bauer als Reichskanzler wird für wenige Monate der ehemalige Handlungsgehilfe und derzeitige Mitvorsitzende des MSP-Zentralvorstandes und Reichsaußenminister Hermann Müller (1916-1931 MdR, später auch Vorsitzender der SP-Reichstagsfrak-tion). Die Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung bleibt auch nach Verabschiedung der Verfassung im August 1919 bestehen; erst durch die Verabschiedung des Reichstagswahlgesetzes vom April 1920 wird die Auflösung der Nationalversammlung bzw. das Ausschreiben der Wahlen zum ersten Weimarer Reichstag möglich.
Bis zur nächsten Reichstagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 15 MdR vorzeitig aus (darunter 1 Nachrücker) und 15 MdR treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 203 MdR (100%), darunter befinden sich 25 (12%) Frauen. 23 MdR (11%) gehören bei Mandatsantritt der USP an. 128 MdR (63%) werden zum ersten Mal in den Reichstag gewählt. Die MdR sind in folgenden Ländern geboren: 119 (59%) in Preußen (8 Ostpreußen, 7 Westpreußen, 10 Berlin, 14 Brandenburg, 1 Pommern, 6 Posen, 14 Schlesien, 16 Prov. Sachsen, 7 Schleswig-Holstein, 9 Hannover, 12 Westfalen, 8 Hessen-Nassau, 7 Rheinprovinz), 22 (11%) in Sachsen (8 KH Dresden, 5 KH Leipzig, 8 KH Zwickau, 1 KH Bautzen), 18 (9%) in Bayern (3 Oberbayern, 1 Niederbayern, 3 Pfalz, 1 Oberpfalz, 1 Oberfranken, 2 Mittelfranken, 2 Unterfranken, 5 Schwaben), je 7 (3%) in Württemberg (3 Neckarkreis, 1 Schwarzwaldkreis, 3 Donaukreis), Baden und Hessen, 6 (3%) in Hamburg, 5 (2%) in Thüringen, 3 (l%) in Braunschweig, je 2 (l%) in Mecklenburg-Schwerin und im Ausland, je 1 (0%) in Oldenburg, Waldeck, Lübeck, Bremen und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 96 MdR (47%) evangelisch, 29 MdR (14%) katholisch und 11 MdR (5%) jüdisch; mind. 145 MdR (71%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die Berufe der Väter der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 89 (44%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 7 Weber, 5 Maurer, 5 Schneider, 5 Schlosser, 5 Zimmerer, 5 Tabakarbeiter, 4 Bergarbeiter), 13 (6%) »Untere/Mittlere Angestellte/ Beamte«, 67 (33%) »Selbständige« (13 Bauern, 13 Kaufleute, 5 Kleinfabrikanten, 36 Handwerksmeister, darunter 11 Schneider-, 7 Weber-, 5 Zimmerer- und 4 Tischlermeister) und 13 (6%) »Bürgerliche Berufe«. Die MdR haben folgende Schulbildung absolviert: 140 MdR (69%) nur die Volksschule und 63 MdR (31%) weiterführende Schulen (darunter 6 mit Einjährigem, 7 mit Lehrerseminar, 10 mit Studium ohne und 13 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 23 (ll%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 10 Tabakarbeiter, 4 Bergarbeiter), 125 (62%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 17 Schlosser, 14 Tischler, 12 Maurer, 10 Buchdrucker, 6 Schneider, 5 Schuhmacher), 27 (13%) »Angestellte« (u. a. 7 Hausangestellte) und 25 (12%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 9 Schriftsteller, 7 Lehrer, 7 Rechtsanwälte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 (3%) »Unselbständige Arbeiter«, 6 (3%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 9 (5%) »Selbständige«, 10 (5%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 6 Rechtsanwälte), 35 (17%) »Politische Beamte« (13 Reich, 13 Länder, 3 Bezirke/Kreise, 6 Kommunen), 123 (61%) »Arbeiterbeamte« (30 Partei, 43 Parteipublizistik, 47 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 2 Krankenkassen) und 14 (7%) »Ohne Beruf« (u. a. 12 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 28 bis 78 Jahre und beträgt durchschnittlich 48 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Reichstagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 82 MdR (40%) bis unter 5 Jahre, 38 MdR (19%) 5 bis 9 Jahre, 53 MdR (26%) 10 bis 19 Jahre und 30 MdR (15%) 20 Jahre und länger. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 83 MdR (41%) bei den Gewerkschaften, 13 MdR (6%) bei den Genossenschaften, 16 MdR (8%) bei den Krankenkassen, 66 MdR (33%) bei der Partei und 93 MdR (46%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 14 MdR (7%) in der Reichsregierung, 58 MdR (29%) in der Reichsverwaltung, 34 MdR (17%) in der Landesregierung, 49 MdR (24%) in der Landesverwaltung, 24 MdR (12%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 38 MdR (19%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 52 MdR (26%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus.
1919 (Jan. 26) Preußen (→ 1921 Feb.)
  Bei den Wahlen zur »Verfassunggebenden Landesversammlung« wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen Dreiklassen-Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP erlebt eine Wahlniederlage, sie erhält nur einen Gesamtstimmenanteil von 7,4% und gewinnt insgesamt 24 Mandate. Die MSP dagegen geht als Wahlsiegerin hervor; sie erhält einen Stimmenanteil von 36,4% und gewinnt insgesamt 145 Mandate (von 40l). Beide sozialdemokratischen Parteien erhalten zusammen einen Stimmenanteil von 43,8% und insgesamt 169 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (32,1%) legt die SP mit 11,7% deutlich zu; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1913 (Mandatsanteil: 2,3%) steigert sich die SP gewaltig um 41,5%. Im Vergleich mit den 1 Woche zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse unwesentlich schlechter (NV: 44,7%; Diff erenz: 0,9%). Die MSP ist mit 145 Mand aten (von 40l) die mit Abstand stärkste Fraktion vor dem Zentrum (Christliche Volkspartei, 85 Mandate bzw. 94 einschließlich der Weifen), der Deutschen Demokratischen Partei (65), der Deutschnationalen Volkspartei (48), der USP (24) und der Deutschen Volkspartei (23). Für die MSP ziehen 10 und für die USP 2 Frauen zum ersten Mal als Abgeordnete in den Landtag ein: für die MSP die Frankfurter Hausfrau Lina Ege (bis 1928 MdL Preußen), die Harburger Hausfrau Barbara Gotthusen, die Altenessener Hausfrau Emma Grasse, die ehemalige Buchdruckereihilfsarbei-terin und derzeitige Gewerkschaftsredakteurin Gertrud Hanna aus Berlin (bis 1933 MdL Preußen), die Königsberger Volksschullehrerin Else Jacquet, die ehemalige Hausangestellte und derzeitige Vorsitzende des Hausangestelltenverbandes Luise Kahler aus Berlin (bis 1932 MdL Preußen, zahlreiche Gewerkschaftsfunktionen), die ehemalige Näherin und derzeitige Breslauer Hausfrau Berta Lawatsch (bis 1924 MdL Preußen), die ehemalige Hausangestellte und derzeitige Schriftstellerin Anna Mosegaard, die derzeitige Oberlehrerin Dr. Hildegard Weg-scheider (bis 1933 MdL Preußen, erste Frau mit Promotion in Preußen, später u. a. Ober-schulrätin), die Witwe und derzeitige Werftarbeiterin Antonie Wohlgemuth (bis 1933 MdL Preußen, 1920 auch MdL Danzig, ab 1946 u. a. Mitglied des zentralen SED-Parteivorstands); für die USP: die ehemalige Kontoristin und derzeitige Genossenschaftsbuchhalterin Martha Arendsee (bis 1924 MdL, ab 1924 MdR, ab 1920 KPD, ab 1946 u. a. Mitglied des zentralen SED-Parteivorstands) und die Erfurter Hausfrau Christine John. Als erster Sozialdemokrat wird der gelernte Maler und derzeitige Oberbürgermeister von Hannover Robert Leinert (1908-1933 MdL Preußen, u.a. 1918/19 Vorsitzender des Zentral rats der deutschen sozialistischen Republik) zum Landtagspräsidenten in Preußen gewählt.
Schon am 14. November 1918 hat sich eine Koalitionsregierung zwischen MSP und USP gebildet unter Beteiligung einiger parteiloser Minister und eines Vertreters der Deutschen Demokratischen Partei; die provisorische Regierung wird gemeinsam von zwei Vorsitzenden geführt. Die ersten sozialdemokratischen Regierungschefs (Vorsitzende der provisorischen Regierung) in Preußen sind: der akademisch gebildete Schriftsteller Paul Hirsch (MSP, 1908-1932 MdL Preußen, später u. a. Minister bzw. Ministerpräsident, Dortmunder Bürgermeister) und der Schriftsteller Heinrich Ströbel (USP, seit 1908 MdL Preußen, ab 1924 MdR, später Mitvorsitzender der SAPD). Am 3. Januar 1919 treten die USP-Regierungsmitglieder zurück, die MSP führt die Regierung alleine weiter. Am 25. März 1919 bildet sich unter Führung der MSP eine Regierungskoalition zwischen MSP, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei ohne Beteiligung der USP; damit kommt es zur preußischen Variante der »Weimarer Koalition«, die in der Landesversammlung sogar über eine Drei-Viertel-Mehrheit verfügt. Diese Drei-Parteien-Koalition wird – mit einer kurzen Unterbrechung 1921 – bis 1933 fortdauern. Regierungschef (Ministerpräsident bzw. Präsident des Staatsministeriums) bleibt zunächst Paul Hirsch. Nach dem Kapp-Putsch tritt Paul Hirsch im März 1920 zurück, sein Nachfolger als Präsident des Staatsministeriums wird am 29. März 1920 der gelernte Schriftsetzer und derzeitige Preußische Landwirtschaftsminister Otto Braun (1913-1933 MdL Preußen, 1919-1933 MdR). Die preußische verfassunggebende Landesversammlung löst sich nach Verabschiedung der Verfassung im November 1920 auf.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 19 MdL vorzeitig aus und 21 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 190 MdL (100%), darunter befinden sich 14 (7%) Frauen. 30 MdL (16%) gehören bei Mandatsantritt der USP an, davon wechseln 10 MdL im Laufe der Mandatsperiode zur KP. 182 MdL (96%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 150 (79%) in Preußen (10 Ostpreußen, 6 Westpreußen, 17 Berlin, 14 Brandenburg, 10 Pommern, 4 Posen, 25 Schlesien, 18 Prov. Sachsen, 6 Schleswig-Holstein, 11 Hannover, 7 Westfalen, 9 Hessen-Nassau, 13 Rheinprovinz), 9 (5%) in Sachsen, 8 (4%) in Bayern, 4 (2%) in Hessen, 3 (2%) in Thüringen, je 2 (l%) in Mecklenburg-Schwerin und Lübeck, je 1 (l%) in Württemberg, Baden, Braunschweig, Lippe und Hamburg. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 83 MdL (44%) evangelisch, 16 MdL (8%) katholisch und 6 MdL (3%) jüdisch; mind. 129 MdL (68%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 139 MdL (73%) nur die Volksschule und 41 MdL (22%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 1 mit Abitur, 5 mit Lehrerseminar, 1 mit Studium ohne und 17 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 22 (12%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 10 Bergarbeiter, 4 Tabakarbeiter), 135 (71%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 15 Schlosser, 11 Tischler, 9 Buchdrucker, 9 Maurer, 6 Schmiede, 6 Maler, 5 Dreher, 5 Zimmerer, 4 Schneider, 4 Schuhmacher, 4 Former), 11 (6%) »Angestellte« (2 Hausangestellte, sonst Handlungs- und Bürogehilfen) und 22 (12%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 8 Lehrer, 7 Rechtsanwälte, 3 Schriftsteller). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 7 (4%) »Unselbständige Arbeiter«, 12 (6%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte« (u. a. 5 Eisenbahner), 10 (5%) »Selbständige« (3 Bauern, 3 Kleinhändler, 2 Gastwirte, 2 Handwerksmeister), 19 (10%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 7 Lehrer, 5 Rechtsanwälte), 17 (9%) »Politische Beamte« (3 Länder, 2 Bezirke/Kreise, 12 Kommunen) und 117 (62%) »Arbeiterbeamte« (29 Partei, 28 Parteipublizistik, 44 Gewerkschaften, 10 Genossenschaften, 5 Krankenkassen, 1 Sonstige) und 8 (4%) »Ohne Beruf« (8 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 24 bis 62 Jahre und beträgt durchschnittlich 44 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 109 MdL (57%) bis unter 5 Jahre, 37 MdL (19%) 5 bis 9 Jahre, 41 MdL (22%) 10 bis 19 Jahre und 3 MdL (2%) 20 Jahre und länger.
1919 (Jan. 26) Hessen (→ 1921 Nov.)
  Bei den Wahlen zur »Verfassunggebenden Volkskammer« wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen allgemeinen Zensus-Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP erlebt eine klare Wahlniederlage, sie erhält nur einen Gesamtstimmenanteil von 1,5%, was gerade zum Gewinn eines einzigen Mandats ausreicht. Die MSP dagegen geht als eindeutige Wahlsiegerin hervor; sie erhält einen Stimmenanteil von 44,5% und gewinnt insgesamt 31 Mandate (von 70). Beide sozialdemokratischen Parteien erhalten zusammen einen Stimmenanteil von 46,0% und 32 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (39,3%) legt die SP mit 6,7% noch einiges zu; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1911 (Mandatsanteil: 13,8%) steigert sich die SP besonders stark um 32,2%. Im Vergleich mit den 1 Woche zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse unwesentlich schlechter (NV: 46,2%; Differenz: 0,2%). Die MSP ist mit 31 Mandaten (von 70) die mit Abstand stärkste Fraktion vor dem Zentrum und der Deutschen Demokratischen Partei (jeweils 13 Mandate). Für die MSP ziehen 2 Frauen zum ersten Mal in den Landtag ein: die Darmstädter Hausfrau Anna Maria Rauck und die Offenbacher Hausfrau Margarethe Steinhäuser. Als erster Sozialdemokrat wird der gelernte Schriftsetzer und derzeitige Mainzer Bürgermeister Bernhard Adelung (seit 1903 bzw. 1911 MdL Hessen; später u. a. Staatspräsident) zum Landtagspräsidenten gewählt. Schon am 11. November bzw. am 14. November 1918 hat sich unter Führung der MSP eine Koalitionregierung gebildet zwischen MSP, Zentrum und Fortschrittlicher Volkspartei (Deutsche Demokratische Partei), ohne Beteiligung der USP; damit kommt es früh zur hessischen Variante der »Weimarer Koalition« – der ersten »Weimarer Koalition« im Deutschen Reich überhaupt. Diese Drei-Parteien-Koalition wird bis 1931 Bestand haben. Erster sozialdemokratischer Regierungschef (Ministerpräsident bzw. Staatspräsident) wird der gelernte Schlosser und derzeitige Geschäftsführer der Offenbacher Parteizeitung Karl Ulrich (seit 1884 MdL Hessen, seit 1890 bzw. 1907 MdR). Die hessische verfassunggebende Volkskammer bleibt auch nach Verabschiedung der Verfassung im Dezember 1919 weiterhin bestehen.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 34 MdL (100%), darunter befinden sich 2 (6%) Frauen. 27 MdL (79%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 17 (50%) in Hessen, 9 (26%) in Preußen, je 2 (6%) in Bayern und Thüringen, je 1 (3%) in Sachsen, Württemberg, Braunschweig und Bremen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 20 MdL (59%) evangelisch, 8 MdL (24%) katholisch und 1 MdL (3%) jüdisc h; mind. 13 MdL (38%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 25 MdL (74%) nur die Volksschule und 9 MdL (26%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Lehrerseminar, 2 mit Studium ohne und 2 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (9%) »Ungelernte Arbeiter«, 25 (74%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Maurer, 3 Schlosser, 3 Tischler), 3 (9%) »Angestellte« und 3 (9%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (3%) »Unselbständiger Arbeiter«, 6 (18%) »Selbständige«, 1 (3%) »Bürgerlicher Beruf«, 7 (21%) »Politische Beamte« (3 Länder, 1 Bezirke/ Kreise, 3 Kommunen), 17 (50%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 5 Parteipublizistik, 5 Gewerkschaften, 3 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 2 (6%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 34 bis 66 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 15 MdL (44%) bis unter 5 Jahre, 7 MdL (21%) 5 bis 9 Jahre, 9 MdL (26%) 10 bis 19 Jahre und 3 MdL (9%) 20 Jah re und länger.
1919 (Jan. 26) Lippe (→ 1921 Jan.)
  Bei den Wahlen zum Landtag wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; vor allem durch das neue Frauenwahlrecht steigert sich erheblich die Zahl der Wahlberechtigten gegenüber dem bisherigen Dreiklassen-Männerwahlrecht. Bei dieser Wahl gibt es allerdings eine Reihe von eigentümlichen Wahlrechtsbestimmungen: es besteht Wahlpflicht, Reichsangehörige müssen mindestens schon 2 Jahre im Lande wohnen, das Mindestalter für Wahlberechtigte beträgt 24 Jahre und das für Abgeordnete 27 Jahre; erst bei der nächsten Wahl gleicht Lippe weitgehend sein Wahlrecht den anderen Ländern an. Die USP tritt zur Landtagswahl nicht mit eigenen Kandidaten an und wird in Lippe auch in Zukunft nur eine äußerst geringe Rolle spielen. Die MSP erringt auf Anhieb die absolute Mehrheit; sie erhält einen Stimmenanteil von 50,1% und gewinnt insgesamt 11 Mandate (von 2l). Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (27,3%) verdoppelt die SP mit einem Zuwachs von 22,8% fast ihren Stimmenanteil; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1913 (Mandatsanteil: 4,8%) steigert sich die SP gewaltig um 45,3%. Im Vergleich mit den 1 Woche zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse unwesentlich schlechter (NV: 50,4%; Differenz: 0,3%). Die MSP stellt mit 11 Mandaten (von 21) die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (5 Mandate) und der Deutschen Demokratischen Partei (4). Für die MSP zieht eine Frau zum ersten Mal in den Landtag ein: die Wäschenäherin Auguste Bracht aus Orlinghausen. Als erster Sozialdemokrat wird der gelernte Stellmacher und derzeitige Lemgoer Konsumvereinsgeschäftsführer Wilhelm Mademann (1912 Reichstagskandidat) zum Präsidenten des Lippischen Landtages gewählt. Trotz absoluter MSP-Mehrheit kommt es am 13. Februar 1919 unter Führung der MSP zu einer Regierungskoalition zwischen MSP und der Deutschen Demokratischen Partei. Erster sozialdemokratischer Regierungschef (Vorsitzender des Landespräsidiums) wird der gelernte Stellmacher und derzeitige Konsumvereinsverwalter Clemens Becker (1899-1908 MdL Lippe, seit 1903 Reichstagskandidat). Am 17. Dezember 1920 wird der gelernte Buchhändler und derzeitige Schriftsteller Heinrich Drake (u. a. nach 1945 Landes- und Regierungspräsident) als Nachfolger Beckers Regierungschef. Drake wird bis Februar 1933 Regierungschef bleiben, damit ist er der einzige Sozialdemokrat, der fast während der gesamten Weimarer Republik kontinuierlich als Regierungschef tätig sein wird. Der lippische Landtag löst sich nach Verabschiedung der Verfassung im Dezember 1920 auf.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 4 MdL (einschließlich eines wieder ausscheidenden Nachrückers) vorzeitig aus und 4 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 15 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (7%) Frau. 13 MdL (87%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 11 (80%) in Lippe, 3 (20%) in Preußen und 1 (7%) in Schaumburg-Lippe. Der ursprünglichen Konfession nach sind 13 MdL (87%) evangelisch und 2 MdL (13%) katholisch; mind. 1 MdL (7%) ist schon aus der Kirche ausgetreten oder wird dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 14 MdL (93%) nur die Volksschule und 1 MdL (7%) weiterführende Schulen. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (27%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 3 Tabakarbeiter), 9 (60%) »Gelernte Arbeiter« und 2 (13%) »Angestellte«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 (40%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (7%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 3 (20%) »Selbständige«, 1 (7%) »Politischer Beamter« (l Länder) und 4 (27%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 1 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften) und 3 (5%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt beträgt durchschnittlich 42 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 10 MdL (67%) bis unter 5 Jahre, 1 MdL (7%) 5 bis 9 Jahre, 3 MdL (20%) 10 bis 19 Jahre und 1 MdL (7%) 20 Jahre und länger.
1919 (Jan. 26) Mecklenburg-Schwerin (→ 1920 Juni)
  Die Wahlen zum verfassunggebenden Landtag sind die ersten Landtagswahlen in Mecklenburg-Schwerin überhaupt. Die USP, die am 6. Januar 1919 ohne Erfolg einen Putsch in Schwerin angezettelt hat, beteiligt sich nicht mit eigenen Kandidaten an der Wahl; die USP wird im Lande auch später nur eine geringe Rolle spielen. Die MSP erhält einen Stimmenanteil von 47,9% und gewinnt damit 32 Mandate (von 64), d. h. genau die Hälfte aller Mandate. Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (37,4%) gewinnt die SP mit 10,5% stark hinzu. Im Vergleich mit den 1 Woche zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse genau gleich (NV: 47,9%; Differenz: 0%). Die MSP stellt mit 32 Abgeordneten die mit Abstand größte Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei (17) und der Deutschnationalen Volkspartei (l0). Unter den MSP-Abgeordneten befindet sich keine Frau. Als erster Sozialdemokrat wird der gelernte Nadler und derzeitige Geschäftsführer des Rostocker Metallarbeiterverbands Julius Asch (ab Aug. 1919 Minister) zum Präsidenten des Landtages von Mecklenburg-Schwerin gewählt. Schon vor der Wahl hat sich am 14. November 1918 zunächst unter Führung der Deutschdemokraten eine »Volksregierung« gebildet; der Regierungskoalition gehören die Deutschdemokraten und die MSP an, unter zeitweiser Beteiligung von USP (13. Dezember 1918 – 10. Januar 1919) und Nationalliberalen. Am 22. Februar 1919 wird die Regierungskoalition von Deutschdemokraten und MSP bestätigt und fortgesetzt, ohne Beteiligung anderer Parteien; obwohl die MSP die mit Abstand stärkste Partei ist, stellt sie nicht den Regierungschef. Nach Verabschiedung der Verfassung im Mai 1920 löst sich der verfassunggebende Landtag auf.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 33 MdL (100%), darunter befinden sich keine Frauen. Alle 33 MdL (100%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 18 (55%) in Mecklenburg-Schwerin, 9 (27%) in Preußen, 2 (6%) in Thüringen, je 1 (3%) in Sachsen, Hessen, Hamburg und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – fast alle MdL evangelisch; 1 MdL ist jüdisch. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 26 MdL (79%) nur die Volksschule und 7 MdL (21%) weiterführende Schulen (darunter kein »Akademiker«). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (12%) »Ungelernte Arbeiter«, 26 (79%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 8 Tischler) und 3 (9%) »Angestellte«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (12%) »Unselbständige Arbeiter«, 2 (6%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 7 (21%) »Selbständige« (u. a. 3 Handwerksmeister), 5 (15%) »Politische Beamte« (2 Länder, 3 Kommunen) und 15 (45%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 1 Parteipublizistik, 4 Gewerkschaften, 6 Genossenschaften, 2 Krankenkassen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 28 bis 56 Jahre und beträgt durchschnittlich 45 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 23 MdL (70%) bis unter 5 Jahre, 7 MdL (21%) 5 bis 9 Jahre und 3 MdL (9%) 10 bis 19 Jahre.
1919 (Jan. 26) Sachsen-Altenburg (→ 1920 Juni)
  Bei den Wahlen zur »Verfassunggebenden Landesversammlung« des Freistaates wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen an Mindeststeuerleistung geknüpften, eingeschränkten allgemeinen Männerwahlrecht bzw. Dreiklassenwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP hat für die Wahl keine eigenen Kandidaten aufgestellt. Die MSP erringt eine klare absolute Mehrheit; sie erhält einen Stimmenanteil von 58,6% und insgesamt 24 Mandate (von 40). Im Vergl eich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (48,9%) kann die SP ihren Stimmenanteil noch deutlich um 9,7% steigern; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1913 (Mandatsanteil: 21,9%) steigert sich die SP besonders stark um 36,7%. Im Vergleich mit den 1 Woche zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse nahezu gleich (NV: 58,5%; Differenz: 0,1%). Die MSP stellt mit 24 Mandaten (von 40) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei (ll Mandate) und der Deutschnationalen Volkspartei (5). Für die MSP zieht zum ersten Mal eine Frau in den Landtag ein: die Etuiarbeiterin und Hausfrau Wilhelmine Eichler (seit 1919 MdR, 1924 zur KPD). Als erster Sozialdemokrat wird im März 1919 der gelernte Porzellanmaler und derzeitige Kaufmann Emil Böhme (seit 1907 MdL Sachsen-Altenburg, ab März 1919 Staatsrat) zum Landtagspräsidenten in Sachsen-Altenburg gewählt. Schon am 11. November 1918 beteiligt sich die MSP an der Regierung; dieses Staatsministerium unter Führung eines bürgerlichen Ministers tritt am 26. März 1919 zurück. Trotz absoluter MSP-Mehrheit bildet sich am 27. März 1919 unter Führung der MSP eine Regierungskoalition zwischen MSP und Deutscher Demokratischer Partei; erster sozialdemokratischer Regierungschef (Vorsitzender des Staatsministeriums) wird der gelernte Schlosser und derzeitige Geschäftsführer des Altenburger Metallarbeiterverbands August Frölich (ab 1920 MdL Thüringen, ab 1924 MdR, ab 1946 SED, 1949-1950 MdV). Die Landesversammlung wird nach Anschluß an Thüringen als Gebietsvertretung Sachsen-Altenburg (mit verminderter Abgeordnetenzahl) weitergeführt.
Bis zum Juni 1920 scheiden 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser letzten Wahlperiode besteht aus insgesamt 26 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (4%) Frau. 20 MdL (77%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 2 (8%) »Ungelernte Arbeiter« und 18 (69%) »Gel ernte Arbeiter« (u. a. 3 Hutmacher, 3 Schlosser, 3 Weber). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 9 (35%) »Unselbständige Arbeiter«, 3 (12%) »Selbständige«, 2 (8%) »Politische Beamte« (2 Länder), 12 (46%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 4 Parteipublizistik, 5 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften). Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 19 MdL (73%) bis unter 5 Jahre, 1 MdL (4%) 5 bis 9 Jah re und 6 MdL (23%) 10 bis 19 Jahre.
1919 (Jan. 26) Schwarzburg-Sondershausen (→ 1920 Juni)
  Bei den Wahlen zum Landtag wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem teils ständisch orientierten, teils an das Steueraufkommen geknüpftem Zweiklassen-Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Beide sozialdemokratischen Parteien kandidieren auf einer gemeinsamen Liste und erhalten eine klare absolute Mehrheit; die SP erhält einen Stimmenanteil von 62,9% und gewinnt insgesamt 10 Mandate (von 16). Die USP ethält 2 Mandate, die MSP erhält 8 Mandate. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (44,8%) kann die SP ihren Stimmenanteil noch stark um 18,1% verbessern; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1912 (Mandatsanteil: 5,6%) steigert sich die SP gewaltig um 57,3%. Im Vergleich mit den 1 Woche zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse etwas besser (NV: 62,9%; Differenz: 1,3%). Die MSP stellt mit 8 Mandaten (von 16) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei (3 Mandate). Weder für die USP und MSP noch für die anderen Parteien zieht eine Frau als Abgeordnete in den Landtag ein. Als erster Sozialdemokrat wird im Februar 1919 der gelernte Kürschner und derzeitige Arbeitersekretär Wilhelm Bärwinkel (seit 1912 einziger SP-MdL Schwarzburg-Sondershausen, seit 1917 USP, ab 1921 MdL Thüringen) zum Landtagspräsidenten in Schwarzburg-Sondershausen gewählt. Nach Abdankung des Fürsten am 25. November 1918 bleibt das ehemals vom Fürsten ernannte Staatsministerium im Amt, das von je 2 Sozialdemokraten und Nationalliberalen »unterstützt« wird; dieses Staatsministerium wird im April 1919 bestätigt und um einen nichtbeamteten »Volksminister« (der obengenannte Wilhelm Bärwinkel) und um 3 nichtbeamtete Mitglieder (davon je eines von der MSP, der USP und den bürgerlichen Parteien) erweitert. Obwohl die MSP die Hälfte der Mandate besitzt, stellt sie weder den Landtagspräsidenten (den stellt die USP) noch den Regierungschef; die vorherrschende Rolle der USP hat persönliche Gründe und hängt mit der in der Landespolitik dominanten Rolle Wilhelm Bärwinkels (der seit 1918 auch Vorsitzender der deutschen Kürschnergewerkschaft ist) zusammen. Der Landtag wird nach Anschluß an Thüringen als Gebietsvertretung Schwarzburg-Sondershausen (mit verminderter Abgeordnetenzahl) weitergeführt.
Bis zum Juni 1920 ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser letzten Wahlperiode besteht aus insgesamt 10 MdL, darunter befindet sich keine Frau. 9 MdL werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 4 in Schwarzburg-Sondershausen, 1 im übrigen Thüringen, 2 in Preußen und 1 in Sachsen. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 »Ungelernter Arbeiter«, 8 »Gelernte Arbeiter« und 1 »Angestellter«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 »Unselbständige Arbeiter«, 2 »Selbständige«, 1 »Politischer Beamter« (l Kommunen) und 4 »Arbeiterbeamte« (3 Gewerkschaften, 1 Krankenkassen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 54 Jahre und beträgt durchschnittlich 42 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 8 MdL bis unter 5 Jahre, 1 MdL 5 bis 9 Jahre und 1 MdL 10 bis 19 Jahre.
1919 (Feb. 2) Beide Reuß (→ 1920 Juni)
  Bei den Wahlen zum gemeinsamen Landtag (später »Volksrat«) der beiden Freistaaten Reuß (diese schließen sich im April 1919 zum Volksstaat Reuß zusammen) wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen an Mindeststeuerleistung geknüpften, eingeschränkten allgemeinen Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. In Reuß jüngere Linie sind die Listen der beiden sozialdemokratischen Parteien verbunden, in Reuß ältere Linie dagegen nicht. Die USP erhält insgesamt 7, die MSP 15 Mandate. Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 61,6% (RäL: 60,5%, RjL: 62,1%) und insgesamt 22 (RäL: 9, RjL: 13) Mandate (von 36). Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (RäL: 54,5%, RjL: 54,2%) kann die SP ihren Stimmenanteil mit 6,0% bzw. 7,9% noch deutlich steigern; im Vergleich mit den letzten Landtagswahlen (Mandatsanteil; RäL 1911: 16,7%, RjL 1913: 9,5%) steigert sich die SP besonders stark um 43,8% (RäL) bzw. um sogar 52,6% (RjL). Im Vergleich mit den 2 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse etwas schlechter (NV: 63,9%; Differenz: 2,3%). Die MSP stellt mit 15 Mandaten (von 36) die stärkste Fraktion vor der USP, der Deutschen Demokratischen Partei und der Deutschnationalen/Deutschen Volkspartei (alle jeweils 7 Mandate). Für die MSP ziehen zum ersten Mal 2 Frauen in den Landtag ein: die Greizer Kontoristin Lucie Fischer (ab 1927 auch MdL Thüringen) und die Geraer Arbeiterin und Hausfrau Ida Opitz. Als erster Sozialdemokrat wird der gelernte Metallhandwerker und derzeitige Parteiredakteur Wilhelm Leven (seit 1898 MdL Reuß ä. L.) zum Landtagspräsidenten in Reuß gewählt. Schon vor der Wahl hat im November 1918 die MSP in Reuß jüngere Linie das Staatsministerium übernommen; erster (und einziger) sozialdemokratischer Regierungschef (Staatsminister) in Reuß jüngere Linie wird Karl Freiherr von Brandenstein (später u. a. Minister in Thüringen). Seit Anfang Dezember 1918 übernimmt der Vollzugsausschuß der Verwaltungsgemeinschaft der Freistaaten Reuß unter Beteiligung von MSP und USP die Verwaltungsgeschäfte. Mit dem Zusammenschluß der beiden Länder zum Volkstaat Reuß bildet sich am 17. April 1919 unter Führung der MSP eine Regierungskoalition zwischen MSP und USP; Regierungschef (Staatsminister) wird Karl Freiherr von Brandenstein. Der Volksrat Reuß wird nach Anschluß an Thüringen als Gebietsvertretung Reuß (mit verminderter Abgeordnetenzahl) weitergeführt.
Bis zum Juni 1920 treten keine Mandatsveränderungen ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser letzten Wahlperiode besteht aus insgesamt 22 MdL (100%), darunter befinden sich 2 (4%) Frauen. 21 MdL (95%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 7 (32%) in beiden Reuß, 3 (18%) im übrigen Thüringen, 5 (23%) in Sachsen und 2 (12%) in Preußen. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 3 (18%) »Ungelernte Arbeiter«, 15 (68%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 7 Weber, 3 Tischler) und 1 (5%) »Angestellter«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (18%) »Unselbständige Arbeiter«, 4 (18%) »Selbständige«, 14 (64%) »Arbeiterbeamte« (6 Parteipublizistik, 4 Gewerkschaften, 4 Genossenschaften) und 1 (5%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 23 bis 63 Jahre und beträgt durchschnittlich 49 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: alle MdL (100%) bis unter 5 Jahre.
1919 (Feb. 2) Sachsen (→ 1920 Nov.)
  Bei den Wahlen zur Volkskammer wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem an ein Mindeststeueraufkommen bzw. Grundbesitz geknüpften allgemeinen Männer-Pluralwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP erhält nur einen Stimmenanteil von 16,3% und gewinnt insgesamt 15 Mandate. Die MSP erreicht einen Stimmenanteil von 41,6% und gewinnt 42 Mandate. Beide sozialdemokratische Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 57,9% und insgesamt 57 Mandate (von 96). Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (55,0%) kann die SP ihren Stimmenanteil noch leicht um 2,9% verbessern; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1909 (Mandatsanteil: 27,5%) steigert sich die SP besonders stark um 30,4%. Im Vergleich mit den 2 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse etwas schlechter (NV: 60,1%; Differenz: 2,2%). Die MSP stellt mit 42 Mandaten (von 96) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei (22 Mandate), der USP (15) und der Deutschnationalen Volkspartei (13). Für die USP und MSP zieht jeweils eine Frau zum ersten Mal als Abgeordnete in den Landtag ein: für die MSP die ehemalige Textilarbeiterin und Wirtschafterin und derzeitige Hausfrau Helene Wagner (seit 1919 Reichstagskandidatin); für die USP die ehemalige Sekretärin und derzeitige Schriftstellerin und Hausfrau Anna Geyer (ihr Ehemann Kurt und ihr Schwiegervater Friedrich sitzen gleichzeitig im Reichstag). Als erster Sozialdemokrat wird im Februar 1919 der ehemalige Minister Julius Fräßdorf (siehe unten) als Landtagspräsident gewählt.
Schon am 1. November 1918 treten 2 MSP-Vertreter als Minister ohne Portefeuille in die sächsische Regierung ein; dies sind die ersten sozialdemokratischen Länderminister überhaupt: der gelernte Töpfer und derzeitige Krankenkassenvorsitzende Julius Fräßdorf (seit 1895 bzw. 1909 MdL Sachsen, langjähriger Reichstagskandidat und MdR) und der gelernte Gürtler und derzeitige Arbeitersekretär Max Heidt (seit 1909 MdL Sachsen, später Minister und Ministerpräsident). Dieses Kabinett wird schon am 15. November 1919 abgelöst durch einen unter Führung der USP stehenden Rat der Volksbeauftragten mit USP- und MSP-Vertretern; erster sozialdemokratischer Regierungschef (Vorsitzender des Rats der Volksbeauftragten) wird der ehemalige Handlungsgehilfe und derzeitige Buchhändler Richard Lipinski (seit 1898 Reichstagskandidat und zeitweise MdR, später Minister). Die USP-Volksbeauftragten verlassen am 16. Januar 1919 die Regierung, daraufhin wird der Rat der Volksbeauftragten allein von der MSP besetzt; neuer Regierungschef (Vorsitzender) wird der Parteiredakteur und derzeitige Volksbeauftragte für Justiz Dr. Georg Gradnauer (seit 1898 bzw. seit 1912 MdR, später Reichsminister und sächsischer Gesandter). Nach den Wahlen wird am 14. März 1919 ein allein aus MSP-Vertretern bestehendes Minderheitenkabinett gebildet; Dr. Georg Gradnauer bleibt Regierungschef (Ministerpräsident). Im Oktober kommt es unter Führung der MSP zu einer Regierungskoalition zwischen MSP und Deutscher Demokratischer Partei, das Kabinett verfügt dadurch über eine klare parlamentarische Mehrheit; Dr. Georg Gradnauer bleibt Ministerpräsident. Am 4. Mai 1920 wird Dr. Gradnauer als Ministerpräsident abgelöst durch den gelernten Stukkateur und vormaligen Kultusminister Wilhelm Buck (seit 1913 MdR, seit 1926 Vorsitzender der ASP). Nach Verabschiedung der Verfassung im November 1920 löst sich die Volkskammer auf.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 6 MdL vorzeitig aus und 6 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 63 MdL (100%), darunter befinden sich 2 (3%) Frauen. 41 MdL (65%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 34 (54%) in Sachsen (7 KH Dresden, 10 KH Leipzig, 12 KH Zwickau, 1 KH Bautzen, 4 ohne KH-Spezifikation), 18 (29%) in Preußen, je 1 (2%) in Bayern und in Thüringen. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 34 MdL (54%) nur die Volksschule und 4 MdL (6%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Lehrerseminar). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 7 (11%) »Ungelernte Arbeiter«, 44 (70%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 6 Weber, 5 Buchdrucker, 4 Tischler, 4 Dreher), 4 (6%) »Angestellte« und 1 (2%) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (5%) »Unselbständige Arbeiter«, 3 (5%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 5 (8%) »Selbständige«, 3 (5%) »Politische Beamte« (2 Länder, 1 Kommunen), 46 (73%) »Arbeiterbeamte« (4 Partei, 17 Parteipublizistik, 16 Gewerkschaften, 7 Genossenschaften, 2 Krankenkassen) und 3 (5%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 22 bis 78 Jahre und beträgt durchschnittlich 49 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 23 MdL (37%) bis unter 5 Jahre, 10 MdL (16%) 5 bis 9 Jahre und 30 MdL (48%) 10 bis 19 Jahre.
1919 (Feb. 9) Lübeck (→ 1921 Nov.)
  Bei den Wahlen zur Bürgerschaft wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen allgemeinen Zweiklassen-Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP spielt in Lübeck nur eine äußerst geringe Rolle; sie tritt zu den Bürgerschaftswahlen nicht an und wird auch nie mit einem Abgeordneten in der Bürgerschaft vertreten sein. Die MSP erringt dagegen auf Anhieb die absolute Mehrheit mit einem Stimmenanteil von 52,5% und mit einem Gewinn von insgesamt 42 Mandaten (von 80). Bei insgesamt 6 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Die SP erreicht exakt das Ergebnis der letzten Reichstagswahl 1912 (52,5%); im Vergleich mit der letzten Bürgerschaftswahl 1913 (Mandatsanteil: 10,8%) aber steigert sich die SP gewaltig um 41,7%. Im Vergleich mit den 3 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse erheblich schlechter (NV: 58,9%; Differenz: 6,4%). Die MSP ist mit 42 Mandaten (von 80) die stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei (29 Mandate). Für die MSP ziehen 3 Frauen zum ersten Mal in die Bürgerschaft ein: die Hausfrau Luise Jäckstat (ihr Ehemann Franz ist zugleich MdB Lübeck), die Hausfrau Helene Mengel (ihr Ehemann Wilhelm rückt in die Bürgerschaft nach) und die Hausfrau Elisabeth Stark. Als erster Sozialdemokrat wird der gelernte Schriftsetzer und derzeitige Parteiredakteur Paul Lö-wigt (seit 1909 MdB Lübeck, seit März 1919 Senator, seit Juni 1926 Bürgermeister) zum Präsidenten (»Wortführer«) der Lübecker Bürgerschaft gewählt. Bis März 1919 amtierte der alte Senat, der schon vor November 1918 bestanden hat, weiter. Nach der Bürgerschaftswahl verzichtet die MSP – trotz absoluter Mehrheit – auf einen reinen MSP-Senat; am 14. März 1919 treten zunächst nur 4 Sozialdemokraten in den Senat ein. In der Folge werden neuzubesetzende Senatorenposten mit Sozialdemokraten, aber auch mit bürgerlichen Vertretern besetzt. Diese bürgerlich-sozialdemokratische Senatsregierung wird bis 1933 fortbestehen. Obwohl die MSP bzw. SP bis 1933 (eine Ausnahme 1926, als die vereinten bürgerlichen Gruppen 1 Mandat mehr aufweisen) die stärkste Fraktion stellen wird, besetzt die MSP bzw. SP erst 1926 das Amt des Bürgermeisters. Obwohl die Verfassung der Freien und Hansestadt Lübeck im Mai 1920 verabschiedet wird, bleibt die Bürgerschaft darüberhinaus bestehen.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 9 MdL vorzeitig aus und 9 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 51 MdL (100%), darunter befinden sich 3 (6%) Frauen. 39 MdL (76%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 20 (39%) in Lübeck, 12 (24%) in Preußen, 9 (18%) in Mecklenburg-Schwerin, 5 (10%) in Oldenburg, 2 (4%) in Sachsen und je 1 (2%) in Baden, Bremen und Hamburg. Der ursprünglichen Konfession nach sind 49 MdL (96%) evangelisch und 2 MdL (4%) katholisch; mind. 5 MdL (10%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 8 (16%) »Ungelernte Arbeiter«, 35 (69%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 8 Schlosser, 5 Tischler), 4 (8%) »Angestellte« und 4 (8%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 3 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 8 (16%) »Unselbständige Arbeiter«, 3 (6%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 5 (10%) »Selbständige«, 3 (6%) »Bürgerliche Berufe« (3 Lehrer), 1 (2%) »Politischer Beamter« (l Kommunen), 28 (55%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 3 Parteipublizistik, 11 Gewerkschaften, 9 Genossenschaften, 3 Krankenkassen) und 3 (6%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 28 bis 78 Jahre und beträgt durchschnittlich 49 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 16 MdL (31%) bis unter 5 Jahre, 15 MdL (29%) 5 bis 9 Jahre, 18 MdL (35%) 10 bis 19 Jahre und 2 MdL (4%) 20 Jahre und länger.
1919 (Feb. 9) Coburg (→ 1920 Juli)
  Bei den Wahlen zur »Landesversammlung« des Freistaates Coburg (seit November 1918 faktisch von Gotha getrennt) wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen an Mindeststeuerleistung geknüpften, eingeschränkten allgemeinen Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP hat für die Wahl keine eigenen Kandidaten aufgestellt. Die MSP erringt eine klare absolute Mehrheit; sie erhält einen Stimmenanteil von 58,6% und insgesamt 7 Mandate (von ll). Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (Wahlkreis Coburg: 42,8%) kann die SP ihren Stimmenanteil noch stark um 15,8% steigern; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1913 (Mandatsanteil im Coburger »Sonderlandtag«: 0%) steigert sich die SP extrem stark um 58,6%. Im Vergleich mit den 3 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse deutlich besser (NV: 54,0%; Differenz: 4,6%). Die MSP stellt mit 7 Mandaten (von ll) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei (3 Mandate) und der Deutschnationalen Volkspartei/Bauernverein (l). Weder für die MSP noch für die bürgerlichen Parteien zieht zum ersten Mal eine Frau als Abgeordnete in den Landtag ein. Als erster Sozialdemokrat wird im März 1919 der ehemalige Metalldrücker und derzeitige Krankenkassengeschäftsführer Erhard Kirchner zum Landtagspräsidenten in (Sachsen-) Coburg gewählt. Im November 1918 bleibt der bisherige (nationalliberale) Staatsminister im Amt; im Februar 1919 wird zunächst das Staatsministerium um zwei Staatsräte der MSP erweitert. Am 11. Juli 1919 wird unter Führung der MSP eine Regierungskoalition zwischen MSP und Deutscher Demokratischer Partei gebildet; erster sozialdemokratischer Regierungschef (Vorsitzender des Staatsministeriums) wird der gelernte Kaufmann und derzeitige Parteiredakteur Franz Klingler (ab 1920 MdL Bayern). Die Landesversammlung wird mit Anschluß Coburgs an Bayern im Juli 1920 aufgelöst.
Bis zum Juli 1920 ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser letzten Wahlperiode besteht aus insgesamt 7 MdL, darunter befindet sich keine Frau. Alle 7 MdL werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 5 in Sachsen-Coburg-Gotha, je 1 in Sachsen Weimar und in Württemberg. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 6 MdL nur die Volksschule und 1 MdL weiterführende Schulen (Mittelschule). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 »Gelernte Arbeiter« und 1 »Angestellter«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 »Unselbständiger Arbeiter«, 1 »Politischer Beamter« (l Länder) und 5 »Arbeiterbeamte« (l Parteipublizistik, 1 Genossenschaften, 3 Krankenkassen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 53 Jahre und beträgt durchschnittlich 48 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 7 MdL bis unter 5 Jahre.
1919 (Feb. 16) Schaumburg-Lippe (→ 1922 Apr.)
  Bei den Wahlen zum Landtag wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen ständisch orientierten bzw. allgemeinen Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP tritt zur Landtagswahl nicht mit eigenen Kandidaten an und wird in Lippe auch in Zukunft nur eine äußerst geringe Rolle spielen. Die MSP erringt auf Anhieb eine absolute Mehrheit; sie erhält einen Stimmenanteil von 54,1% und insgesamt 8 Mandate (von 15). Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (36,0%) kann die SP ihren Stimmenanteil noch stark um 18,1% steigern; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1911 (Mandatsanteil: 6,7%) steigert sich die SP extrem stark um 47,4%. Im Vergleich mit den 4 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse etwas schlechter (NV: 55,6%; Differenz: 1,5%). Die MSP stellt mit 8 Mandaten (von 15) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei und der Deutschnationalen Volkspartei (jeweils 2 Mandate). Für die MSP zieht zum ersten Mal eine Frau als Abgeordnete in den Landtag ein: die Leiterin der sozialdemokratische Frauenbewegung in Schaumburg-Lippe und Hausfrau Marie Kreft (bis 1933 MdL Schaumburg-Lippe). Schon im Oktober 1918 ernennt der Fürst ein Ubergangskabinett ohne Beteiligung der MSP. Am 4. Dezember 1918 bildet sich dann unter Führung der MSP ein regierender »Landesrat« mit Beteiligung der Deutschen Demokratischen Partei; erster sozialdemokratischer Regierungschef (Vorsitzender des Landesrates) wird der gelernte Glasmacher und derzeitige Gastwirt Heinrich Lorenz (seit 1906 MdL Schaumburg-Lippe, mit kurzer Unterbrechung bis 1933 Regierungsmitglied). Am 14. März 1919 wird die bisherige Regierungskoalition zwischen MSP und Deutscher Demokratischer Partei fortgesetzt; den formellen Vorsitz der Regierung übernimmt ein parteiloser beamteter Staatsrat. Der Landtag wird nach der Verabschiedung der Verfassung im Februar 1922 aufgelöst.
Bis zur nächsten Landtagswahl ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »SP-Gesamt-fraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 8 MdL, darunter befindet sich 1 Frau. 7 MdL werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 7 in Schaumburg-Lippe und 1 in Preußen. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 »Ungelernte Arbeiter« und 4 »Gelernte Arbeiter«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 »Unselbständige Arbeiter«, 2 »Selbständige« und 1 »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 37 bis 49 Jahre und beträgt durchschnittlich 44 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 1 MdL bis unter 5 Jahre, 3 MdL 5 bis 9 Jahre und 4 MdL 10 bis 19 Jahre.
1919 (Feb. 23) Gotha (→ 1920 Juni)
  Bei den Wahlen zur »Landesversammlung« des Freistaates Gotha (seit November 1918 faktisch von Coburg getrennt) wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen an Mindeststeuerleistung geknüpften, eingeschränkten allgemeinen Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP hat hier eine ihrer stärksten Hochburgen und erringt auf Anhieb die absolute Mehrheit; sie erhält einen Stimmenanteil von 50,7% und gewinnt insgesamt 10 Mandate (von 19). Die MSP spielt nur eine periphere Rolle; sie erhält einen Stimmenanteil von 9,3% und ist damit nur mit einem Abgeordneten im Landtag vertreten. Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 60,0% und 11 Mandate. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (Wahlkreis Gotha: 54,0%) kann die SP ihren Stimmenanteil noch um 6,0% verbessern; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1913 (Mandatsanteil im »Sonderlandtag« Gotha: 47,4%) steigert sich die SP stark um 12,6%. Im Vergleich mit den 5 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse etwas schlechter (NV: 61,2%; Differenz: 1,2%). Die USP stellt mit 10 Mandaten (von 19) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei (4 Mandate) und der Deutschnationalen Volkspartei/Deutschen Volkspartei (3). Für die USP zieht zum ersten Mal eine Frau als Abgeordnete in den Landtag ein: die Arbeiterin und Hausfrau Auguste Drechsel aus Gotha (1919 auch Reichstagskandidatin). Als erster Sozialdemokrat wird im März 1919 der ehemalige Porzellanformer und derzeitige Materialwarenhändler Heinrich Wolf (seit 1896 MdL Sachsen-Coburg-Gotha) zum Landtagspräsidenten in (Sachsen-)Gotha gewählt. Im November 1918 bleibt der bisherige Staatsminister auch in der provisorischen Regierung im Amt, hinzu kommt noch der nur mit USP-Vertretern besetzte Rat der Volksbeauftragten; Vorsitzender des Rats der Volksbeauftragten ist zunächst Wilhelm Bock. Am 6. Februar 1919 tritt der bisherige Staatsminister zurück, seither führt der Rat der Volksbeauftragten allein die Regierungsgeschäfte weiter; den Vorsitz übernimmt der Bildhauer Adolf Schauder (seit 1896 bzw. seit 1908 MdL Sachsen-Coburg-Gotha). Die Landesversammlung wird noch vor dem Anschluß Gothas an Thüringen aufgelöst und Neuwahlen angesetzt; damit ist der Freistaat Gotha der einzige thüringische Kleinstaat der insgesamt zweimal in Weimar einen eigenen Landtag wählen wird.
Bis zum Juni 1920 scheiden insgesamt (MSP und USP) 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser letzten Wahlperiode besteht aus insgesamt 14 MdL (100%), darunter befinden sich 2 (14%) Frauen. Alle 14 MdL (100%) werden zum ersten Mal in den Landtag (des Freistaates Gotha) gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 2 (13%) in Sachsen-Coburg-Gotha, 4 (29%) in Preußen, je 1 in Sachsen und im übrigen Thüringen. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 8 (57%) »Gelernte Arbeiter«, 1 (7%) »Angestellter« und 1 (7%) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 3 (21%) »Unselbständige Arbeiter«, 2 (14%) »Selbständige«, 1 (7%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 1 (7%) »Bürgerlicher Beruf«, 1 (7%) »Politischer Beamter« (l Länder), 3 (21%) »Arbeiterbeamte« (2 Parteipublizistik, 1 Genossenschaften) und 2 (14%) »Ohne Beruf«. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: Alle 14 MdL (100%) bis unter 5 Jahre (für Sachsen-Coburg-Gotha insgesamt: 1 MdL 10 bis 19 Jahre).
1919 (Feb. 23) Oldenburg (→ 1920 Juni)
  Bei den Wahlen zur »Verfassunggebenden Oldenburgischen Landesversammlung« wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen allgemeinen Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP tritt zur Landtagswahl nicht mit eigenen Kandidaten an und wird in Oldenburg auch in Zukunft keine wesentliche Rolle mehr spielen. Die MSP erhält einen Stimmenanteil von 33,4% und gewinnt insgesamt 16 Mandate (von 48). Bei insgesamt 7 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (33,1%) kann die SP ihren Stimmenanteil nur behaupten; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1916 (Mandatsanteil: 24,4%) steigert sich die SP immerhin deutlich um 9,0%. Im Vergleich mit den 5 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse deutlich schlechter (NV: 38,2%; Differenz: 4,8%). Die MSP stellt mit 16 Mandaten (von 46) die stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei (15 Mandate) und dem Zentrum (ll). Weder für die MSP noch für die USP zieht eine Frau in den Landtag ein; es wird bis Januar 1931 dauern, bis die erste SP-Abgeordnete als Nachrückerin in den Landtag kommt. Schon vor der Wahl kommt es am 11. November 1918 zur Bildung eines Regierungsdirektoriums, an dem MSP, USP, Zentrum und Deutschdemokraten beteiligt sind; erster (und einziger) sozialdemokratischer Regierungschef (Präsident) in Oldenburg wird der gelernte Maschinenschlosser und vormalige Chemnitzer Parteisekretär Bernhard Kuhnt von der USP (ab 1920 MdR), der allerdings schon am 31. Januar 1919 beurlaubt und am 3. März 1919 seines Amtes enthoben wird. Erst am 21. Juni 1919 wird unter Führung der Deutschdemokraten eine oldenburgische Variante der »Weimarer Koalition« gebildet zwischen MSP, Deutscher Demokratischer Partei und Zentrum; diese Koalition wird bis April 1923 andauern. Die oldenburgische Landesversammlung bleibt auch nach Verabschiedung der Verfassung im Juni 1919 weiter bestehen.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 18 MdL (l 00%), darunter befindet sich keine Frau. 11 MdL (61%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 4 (22%) in Oldenburg, 8 (44%) in Preußen, 2 (ll%) in Bayern, je 1 (6%) in Württemberg, Mecklen-burg-Strelitz und Lübeck. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 12 MdL (67%) evangelisch und 2 MdL (11%) katholisch; mind. 4 MdL (22%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 3 (17%) »Ungelernte Arbeiter« und 12 (67%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Schlosser). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (22%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (6%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 4 (22%) »Selbständige«, 1 (6%) »Bürgerlicher Beruf«, 2 (ll%) »Politische Beamte« (2 Kommunen) und 6 (33%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 1 Parteipublizistik, 1 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 33 bis 62 Jahre und beträgt durchschnittlich 44 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 8 MdL (44%) bis unter 5 Jahre, 4 MdL (22%) 5 bis 9 Jahre, 4 MdL (22%) 10 bis 19 Jah re und 2 MdL (11%) 20 Jahre und länger.
1919 (März 2) Außerordentlicher USPD-Parteitag in Berlin
  Der Parteitag nimmt einen Antrag an, in dem es heißt: »Der Parteitag erblickt in der Nationalversammlung in Weimar weder ein Volksparlament noch den Ausdruck des wirklichen proletarischen Volkswillens. Eine Regierung wie in Weimar, die sich nur auf Bajonette stützt, muß und wird der baldigen Auflösung entgegengehen«.
1919 (März 9) Bremen (→ 1920 Juni)
  Bei den Wahlen zur »Verfassunggebenden Bremischen Nationalversammlung« wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen berufsständisch orientierten bzw. allgemeinen Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP bleibt deutlich hinter ihren Erwartungen zurück; sie erhält einen Gesamtstimmenanteil von 19,3% und insgesamt 38 Mandate. Die MSP erhält dagegen einen höheren Stimmenanteil von 32,7% und gewinnt insgesamt 67 Mandate (hinzu kommen noch 2 für die MSP optierende Abgeordnete der Berufsliste). Beide sozialdemokratische Parteien erhalten zusammen 52,0% aller Stimmen und 105 (bzw. 107) Mandate (von 200). Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (53,4%) verliert die SP sogar leicht mit 1,4%; im Vergleich mit der letzten Bürgerschaftsswahl 1911 (Mandatsanteil: 10,7%) aber steigert sich die SP gewaltig um 41,3%. Im Vergleich mit den 7 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Bürgerschaftswahlergebnisse wesentlicher schlechter (NV: 60,2%; Differenz: 8,2%). Die MSP ist mit 67 Mandaten (von 200) die stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei (39 Mandate) und der USP (38). In Bremen beteiligt sich im übrigen zum ersten Mal die junge KPD an einer Landtagswahl und erhält auf Anhieb 15 Mandate, die ansonsten vermutlich der USP zugekommen wären. Für die MSP ziehen 4 und für die USP 2 Frauen zum ersten Mal in die Bürgerschaft ein: für die MSP die ehemalige Lehrerin und derzeitige Hausfrau Rita Bardenheuer (Schriftführerin der Bürgerschaft), die Hausfrau und derzeitige Vorsitzende des Hausangestelltenverbands Hanna Härder, die Hausfrau Elise Jensen, die Hausfrau Klara Jungmittag (bleibt bis 1933 ununterbrochen Mitglied der Bürgerschaft); für die USP die Witwe und derzeitige Krankenkassenangestellte Hermine Scharke und die Leiterin der USP- bzw. SP-Frauengruppe Bremen während der Weimarer Republik, die ehemalige Hausangestellte und derzeitige Hausfrau Anna Stiegler. Der Bremer Senat bleibt im November 1918 zunächst im Amt, wird aber durch den Bremer Arbeiter- und Soldatenrat kontrolliert. Nachdem die Bremer Räterepublik (10. Januar – 4. Februar 1919; Vorsitzende des Rates der Volksbeauftragten: Alfred Henke und Johann Knief) durch den Einsatz der Reichswehr beendet worden ist, bildet am 4. Februar 1919 zunächst die MSP alleine eine provisorische Regierung. Nach der Bürgerschaftswahl kommt eine Koalition zwischen MSP und USP nicht zustande, stattdessen wird am 10. April 1919 eine Regierungskoalition unter Führung der MSP gebildet zwischen MSP, Deutscher Demokratischer Partei und Deutscher Volkspartei; erster sozialdemokratischer Regierungschef in Bremen (Präsident des vorläufigen Senats) ist bis Dezember 1919 der ehemalige Tabakarbeiter und derzeitige Vorsitzende des Tabakarbeiterverbands Karl Deichmann (seit 1912 MdR). Die verfassunggebende Nationalversammlung Bremens löst sich mit Verabschiedung der Verfassung der freien Hansestadt Bremen im Mai 1920 auf.
Bis zur nächsten Landtagswahl ergibt sich eine Reihe von Mandatsveränderungen. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 121 MdL (100%), darunter befinden sich 9 (7%) Frauen. 104 MdL (86%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 44 (36%) in Bremen, 45 (37%) in Preußen, je 5 (4%) in Sachsen, Mecklenburg-Schwerin und Oldenburg, 3 (2%) in Bayern, je 2 (2%) in Württemberg, Hessen, Anhalt und im Ausland, je 1 (l%) in Braunschweig, Lübeck, Thüringen und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 100 MdL (83%) evangelisch und 6 MdL (5%) katholisch ; mind. 37 MdL (31%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 9 (7%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 6 Tabakarbeiter), 73 (60%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 10 Schlosser, 10 Maurer, 10 Tischler, 6 Buchdrucker, 5 Schmiede), 15 (12%) »Angestellte« und 11 (9%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 7 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 37 (31%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 6 Schlosser, 6 Tischler, 4 Maurer), 10 (8%) »Untere/Mittlere Angestellte/ Beamte«, 14 (12%) »Selbständige« (u. a. 6 Kleinhändler, 5 Gastwirte), 8 (7%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 Lehrer), 2 (2%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Kommunen), 42 (35%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 9 Parteipublizistik, 24 Gewerkschaften, 3 Genossenschaften, 3 Krankenkassen) und 8 (7%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 78 Jahre und beträgt durchschnittlich 44 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 67 MdL (55%) bis unter 5 Jahre, 15 MdL (12%) 5 bis 9 Jahre, 33 MdL (27%) 10 bis 19 Jahre und 6 MdL (5%) 20 Jahre und länger.
1919 (März 9) Sachsen-Meiningen (→ 1920 Juni)
  Bei den Wahlen zum Landtag wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen Dreiklassen-Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP erhält einen Stimmenanteil von 7,7% und insgesamt 2 Mandate. Die MSP erringt eine knappe absolute Mehrheit; sie erhält einen Stimmenanteil von 52,2% und insgesamt 13 Mandate. Die beiden sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 59,9% und insgesamt 15 Mandate (von 24). Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (51,6%) kann die SP ihren Stimmenanteil noch deutlich um 7,5% steigern; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1909 (Mandatsanteil: 37,5%) steigert sich die SP besonders stark um 22,4%. Im Vergleich mit den 7 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse etwas schlechter (NV: 61,3%; Differenz: 1,4%). Die MSP stellt mit 13 Mandaten (von 24) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (5 Mandate) und der Deutschen Demokratischen Partei (3). Für die MSP zieht zum ersten Mal eine Frau in den Landtag ein: die Hausfrau Anna Müller aus Köppelsdorf rückt im Oktober 1919 nach. Als erster Sozialdemokrat wird im April 1919 der gelernte Handlungsgehilfe und derzeitige Konsumvereinsgeschäftsführer Eduard Wehder (seit 1891 MdL Sachsen-Meiningen, seit 1909 Landtagsvizepräsident) zum Landtagspräsidenten in Sachsen-Meiningen gewählt. Schon am 10. November 1918 beteiligt sich die MSP an der Regierung; dieses Staatsministerium unter Führung eines bürgerlichen Ministers mit bürgerlichen und sozialdemokratischen Staatsräten wird nach der Wahl vom Landtag bestätigt. Trotz absoluter MSP-Mehrheit stellt die MSP nie den »Regierungschef«. Der Landtag wird nach Anschluß an Thüringen als Gebietsvertretung Sachsen-Meiningen (mit verminderter Abgeordnetenzahl) weitergeführt.
Bis zum Juni 1920 scheiden insgesamt (MSP und USP) 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser letzten Wahlperiode besteht aus insgesamt 17 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (6%) Frau. 9 MdL (53%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 4 (36%) in Sachsen-Meiningen, 3 (18%) im übrigen Thüringen und 4 (36%) in Sachsen. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 2 (12%) »Ungelernte Arbeiter«, 9 (53%) »Gelernte Arbeiter«, 1 (6%) »Angestellter« und 1 (6%) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (6%) »Unselbständiger Arbeiter«, 5 (29%) »Selbständige«, 1 (6%) »Bürgerlicher Beruf«, 9 (53%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 2 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 3 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 1 (6%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 67 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 10 MdL (59%) bis unter 5 Jahre, 2 MdL (12%) 5 bis 9 Jahre, 3 MdL (18%) 10 bis 19 Jahre und 2 MdL (12%) 20 Jahre und länger.
1919 (März 9) Sachsen-Weimar (→ 1920 Juni)
  Bei den Wahlen zum Landtag wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen an Mindeststeuerlei-stung geknüpften, eingeschränkten allgemeinen Männerwahlrecht bzw. Zweiklassenwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP erhät einen Stimmenanteil von 10,2% und gewinnt insgesamt 5 Mandate. Die MSP erhält einen Stimmenanteil von 40,4% und insgesamt 16 Mandate. Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 50,6% und insgesamt 21 Mandate (von 42), d. h. genau die Hälfte der Mandate. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (45,9%) kann die SP ihren Stimmenanteil noch leicht um 4,7% steigern; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1909 (Mandatsanteil: 10,5%) steigert sich die SP besonders stark um 40,1%. Im Vergleich mit den 7 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse etwas schlechter (NV: 53,1%; Differenz: 2,5%). Die MSP stellt mit 16 Mandaten (von 42) die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei und der Deutschen Demokratischen Partei (jeweils 10 Mandate). Für die MSP zieht zum ersten Mal eine Frau in den Landtag ein: die gelernte Erzieherin und derzeitige Hausfrau Amalie Rudolph aus Jena (ihr Ehemann Albert ist zugleich Abgeordneter). Als erster Sozialdemokrat wird im April 1919 der gelernte Schlosser und derzeitige Bezirksparteisekretär Hermann Leber (seit 1906 MdL Sachsen-Weimar, ab 1920 MdL Thüringen, später SP-Landesvorsitzender Thüringen) zum Landtagspräsidenten in Sachsen-Weimar gewählt. Schon im November 1918 bildet die MSP eine provisorische Regierung mit einem Staatskommissar und mehreren Beigeordneten; erster sozialdemokratischer Regierungschef (Staatskommissar) wird der gelernte Strumpfwirker und derzeitige Landesparteisekretär August Baudert (seit 1894 MdL Sachsen-Weimar, seit 1898 bzw. seit 1912 MdR). Im Mai 1919 wird unter Führung eines Deutschdemokraten eine Regierungskoalition zwischen MSP und den bürgerlichen Parteien gebildet. Die Landesversammlung wird nach Anschluß an Thüringen als Gebietsvertretung Sachsen-Weimar (mit verminderter Abgeordnetenzahl) weitergeführt.
Bis zum Juni 1920 scheiden insgesamt (MSP und USP) 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser letzten Wahlperiode besteht aus insgesamt 23 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (4%) Frau. 19 MdL (83%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 7 (32%) in Sachsen-Weimar, 6 (26%) im übrigen Thüringen, 7 (32%) in Preußen, 2 (9%) in Sachsen und 1 (4%) im Ausland. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 17 MdL (74%) nur die Volksschule und 6 MdL (26%) weiterführende Schulen (darunter keiner mit Studium). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 21 (91%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Schlosser) und 1 (4%) »Angestellter«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 8 (35%) »Unselbständige Arbeiter«, 4 (17%) »Selbständige«, 1 (4%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 1 (4%) »Politischer Beamter« (l Länder), 8 (35%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 5 Parteipublizistik, 1 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 1 (4%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 66 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 19 MdL (83%) bis unter 5 Jahre, kein MdL 5 bis 9 Jahre, 2 MdL (9%) 10 bis 19 Jah re und 2 MdL (9%) 20 Jahre und länger.
1919 (März 9) Waldeck (→ 1922 Mai)
  Bei den Wahlen zur »Verfassunggebenden Waldeck-Pyrmonter Landesvertretung« wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen Dreiklassen-Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP tritt zur Landtagswahl nicht mit eigenen Kandidaten an. Die MSP erhält einen Stimmenanteil von 30,4% und gewinnt insgesamt 7 Mandate (von 21), d. h. zum ersten Mal ist die Sozialdemokratie überhaupt im Landtag vertreten. Bei insgesamt 3 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (13,7%) kann die (M)SP mit einem Zuwachs von 26,7% fast ihren Stimmenanteil verdreifachen; im Vergleich mit den Landtagswahlen vor 1918, wo die SP nie ein Mandat erringen konnte, steigert sich die SP besonders stark um 30,4%. Im Vergleich mit den 7 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse erheblich schlechter (NV: 37,9%; Differenz: 7,5%). Die MSP stellt mit 7 Mandaten (von 2l) die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (6 Mandate) und der Deutschen Demokratischen Partei (4). Weder für die MSP noch für die anderen Parteien wird bis zur Auflösung der Landesvertretung 1929 jemals eine Frau als Abgeordnete in den Landtag einziehen. Ebenso wird nie ein Sozialdemokrat zum Präsidenten des Waldeck-schen Landtages gewählt werden. Aufgrund des Akzessionsvertrages von 1867 zwischen Waldeck und Preußen gibt es keine eigenständige Waldecksche Landesregierung; die innere Verwaltung obliegt einem preußischen Landesdirektor, die Hoheitsrechte übt nun ein vom Landtag gewählter »Landesausschuß« aus. Vor allem wegen des vermeintlich unmittelbar bevorstehenden Anschlusses Waldecks an Preußen beschließt die verfassunggebende waldecksche Landesvertretung keine definitive Verfassung. Am 1. April 1922 wird das ehemalige Fürstentum Pyrmont von Waldeck abgetrennt und mit Preußen vereinigt; nach Ausscheiden der 4 Abgeordneten für Pyrmont, umfaßt der Landtag nur noch 17 Abgeordnete. Nach Zustimmung zu einer vom preußischen Staatsministerium verordneten vorläufigen Verfassung im März 1922 löst sich die Landesvertretung auf.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 8 MdL, darunter befindet sich keine Frau. Alle 8 MdL werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 7 in Waldeck, 1 in Mecklenburg-Strelitz. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – alle MdL evangelisch. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 4 »Gelernte Arbeiter«, 1 »Angestellter« und 1 »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 »Unselbständiger Arbeiter«, 6 »Selbständige« und 1 »Bürgerlicher Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 38 bis 63 Jahre und beträgt durchschnittlich 50 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 6 MdL bis unter 5 Jahre, 1 MdL 5 bis 9 Jahre und 1 MdL 10 bis 19 Jahre.
1919 (März 16) Hamburg (→ 1921 Feb.)
  Mit den Wahlen zur Bürgerschaft endet relativ spät der Reigen der »ersten« Wahlen nach der Novemberrevolution. Es wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen ständisch orientierten bzw. allgemeinen Zweiklassen-Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Hinzu kommt – wie zuvor schon in Mecklenburg-Strelitz und Braunschweig – noch eine nur für diese erste Wahl gültige Sonderbestimmung, die den seit dem 15.2. 1919 in Hamburg wohnenden Ausländern das aktive (nicht das passive) Wahlrecht einräumt. Die USP bleibt auch hier deutlich hinter ihren Erwartungen zurück; sie erhält einen Gesamtstimmenanteil von nur 8,1% und insgesamt 13 Mandate. Die MSP erringt dagegen die absolute Mehrheit mit einem Stimmenanteil von 50,5% und mit einem Gewinn von insgesamt 82 Mandaten. Beide sozialdemokratische Parteien erhalten zusammen 58,6% aller Stimmen und 95 Mandate (von 160). Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (61,2%) verliert die SP sogar leicht mit 2,6%; im Vergleich mit der letzten Bürgerschaftswahl 1913 (Mandatsanteil: 12,5%) aber steigert sich die SP gewaltig um 46,1%. Im Vergleich mit den 8 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Bürgerschaftsergebnisse unwesentlich besser (NV: 58,0%; Differenz: 0,6%). Die MSP ist mit 82 Mandaten (von 160) die stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei (33 Mandate) und der USP sowie der Deutschen Volkspartei (je 13). Für die MSP ziehen 9 und für die USP 2 Frauen zum ersten Mal in die Bürgerschaft ein: für die MSP die ehemalige Hausangestellte und jetzige Geschäftsführerin des Hamburger Hausangestelltenverbands Marie Bautz, die Hausfrau und derzeitige Gewerkschaftsangestellte Emmy Kämmerer, die ehemalige Hausangestellte und Hausfrau Martha Kimmerling, die Lehrerin Katharina Kuhn, die ehemalige Volksschullehrerin und Hausfrau Adele Reiche, die ehemalige Hausangestellte und Hausfrau Johanna Reitze (seit 1919 MdR, zahlreiche politische Funktionen; der Ehemann Johannes war früher Reichstagskandidat), die Hausfrau Minna Schröder, die ehemalige Erzieherin und derzeitige Witwe Ida Sten-gele (der Ehemann Gustav war früher MdB Hamburg) und die ehemalige Schneiderin und Hausfrau Julie Stubbe; für die USP die Oberlehrerin Katherina Kuhn und die Volksschullehrerin Erna Rieckmann. Als erster Sozialdemokrat wird der gelernte Tischler und derzeitige Arbeitersekretär Berthold Große (seit 1907 MdB Hamburg, Mitvorsitzender des AuS-Rats Hamburg, SP Vorsitzender von Hamburg 3) zum Präsidenten der Hamburger Bürgerschaft gewählt. Im November 1918 bleibt der Senat zunächst bestehen, kontrolliert durch den Arbeiter- und Soldatenrat. Nach der Bürgerschaftswahl verzichtet die MSP – trotz absoluter Mehrheit – auf einen reinen MSP-Senat; am 28. März 1919 bildet sich eine Regierungskoalition zwischen MSP, Deutscher Demokratischer Partei und Deutscher Volkspartei sowie weiteren bürgerlichen Vertretern; diese Koalition wird bis 1933 andauern. Obwohl die MSP bzw. SP bis 1932 stets die stärkste Fraktion stellen wird, besetzt die MSP bzw. SP bis 1928 nur das Amt des Zweiten Bürgermeisters. Die Bürgerschaft löst sich mit Verabschiedung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg im Januar 1921 auf.
Die »SP Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 117 MdL (100%), darunter befinden sich 11 (9%) Frauen. 23 MdL (20%) gehören bei Mandatsantritt der USP an. 97 MdL (83%) werden zum ersten Mal in die Bürgerschaft gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 36 (31%) in Hamburg, 45 (38%) in Preußen, 9 (8%) in Mecklenburg-Schwerin, 8 (7%) in Sachsen, 6 (5%) in Bayern, 4 (3%) in Braunschweig, 2 (2%) in Thüringen, je 1 (l%) in Württemberg, Hessen, Oldenburg, Bremen und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 55 MdL (47%) evangelisch, 5 MdL (4%) katholisch und 3 MdL (3%) jüdisch; mind. 19 MdL (16%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 79 MdL (68%) nur die Volksschule und 30 MdL (26%) weiterführende Schulen (darunter 12 mit Lehrerseminar, 6 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 5 (4%) »Ungelernte Arbeiter«, 80 (68%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 13 Tischler, 12 Schlosser, 8 Maurer, 6 Buchdrucker, 6 Zimmerer, 5 Schneider, 4 Maler), 11 (9%) »Angestellte« (4 Hausangestellte, sonst Handlungs- und Bürogehilfen) und 18 (15%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 13 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 12 (10%) »Unselbständige Arbeiter«, 5 (4%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 6 (5%) »Selbständige«, 14 (12%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 10 Lehrer), 13 (11%) »Politische Beamte«, 60 (51%) »Arbeiterbeamte« (6 Partei, 8 Parteipublizistik, 28 Gewerkschaften, 9 Genossenschaften, 7 Krankenkassen, 2 Sonstige) und 7 (6%) »Ohne Beruf« (7 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 27 bis 70 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 57 MdL (49%) bis unter 5 Jahre, 20 MdL (17%) 5 bis 9 Jahre, 29 MdL (25%) 10 bis 19 Jahre und 11 MdL (9%) 20 Jahre und länger.
1919 (März 16) Schwarzburg-Rudolstadt (→ 1920 Juni)
  Bei den Wahlen zum Landtag wird zum ersten Mal das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Proportionalwahlsystem angewandt; gegenüber dem bisherigen an das Steueraufkommen geknüpften Zweiklassen-Männerwahlrecht vervielfacht sich die Zahl der Wahlberechtigten. Die USP erhält nur einen Stimmenanteil von 6,8%, was nicht zum Gewinn eines Mandates reicht. Die MSP erringt auf Anhieb die absolute Mehrheit; sie erhält einen Stimmenanteil von 54,1% und insgesamt 11 Mandate. Die beiden sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 60,9% und insgesamt 11 Mandate (von 17). Im Vergleich mit der letzten Reichstagswahl 1912 (52,3%) kann die SP ihren Stimmenanteil noch deutlich um 8,6% verbessern; im Vergleich mit der letzten Landtagswahl 1912 (Mandatsanteil: 56,3%) steigert sich die SP um 4,6%. Im Vergleich mit den 8 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse etwas schlechter (NV: 62,6%; Differenz: 1,7%). Die MSP stellt mit 11 Mandaten (von 17) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei (3 Mandate) und der Deutschen Volkspartei (2). Weder für die MSP noch für die anderen Parteien zieht eine Frau als Abgeordnete in den Landtag ein. Landtagspräsident in Schwarzburg-Rudolstadt bleibt Franz Winter, der schon seit 1912 im Amt ist. Nicht zuletzt wegen der schon seit 1911 vorhandenen absoluten SP-Mehrheit im Landtag löst sich der kaiserliche Landtag im November 1918 nicht auf, sondern tagt kontinuierlich weiter und verlängert insgesamt dreimal seine Amtszeit bis März 1919. Schon im November 1918 beteiligen sich die MSP und die Nationalliberalen am Staatsministerium; das noch vom Fürsten ernannte dreiköpfige Staatsministerium unter Führung des bisherigen fürstlichen Ministers mit beigeordneten bürgerlichen und sozialdemokratischen Mitgliedern bleibt bis März 1919 bestehen. Im März 1919 bildet sich unter Führung der MSP ein neues Staatsministerium (unter Beibehaltung zweier ehemals noch vom Fürsten ernannter Regierungsmitglieder); erster sozialdemokratischer Regierungschef (Vorsitzender des Staatsministeriums) wird der gelernte Tischler und derzeitige Konsumvereinsgeschäftsführer Emil Hartmann (seit 1902 MdL Schwarzburg-Rudolstadt, seit November 1918 Mitglied des Staatsministeriums, ab 1921 thüringischer Finanzminister). Der Landtag wird nach Anschluß an Thüringen als Gebietsvertretung Schwarzburg-Rudolstadt (mit verminderter Abgeordnetenzahl) weitergeführt.
Bis zum Juni 1920 scheiden 2 MdL aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamt-fraktion« besteht aus insgesamt 13 MdL (100%), darunter befindet sich keine Frau. 6 MdL (46%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 10 in Schwarzburg-Rudolstadt, 1 in Anhalt, 1 in Sachsen und 1 im übrigen Thüringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind alle 13 MdL (100%) evangelisch; 3 MdL werden später aus der Kirche austreten. Die »erlernten Berufe« der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 12 (92%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 3 Knopfmacher, 2 Tischler). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 7 (54%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (7%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 1 (7%) »Selbständiger« und 4 (30%) »Arbeiterbeamte« (l Gewerkschaften, 3 Genossenschaften). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 22 bis 63 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 6 MdL (46%) bis unter 5 Jahre, 3 MdL (23%) 5 bis 9 Jahre, 3 MdL (23%) 10 bis 19 Jahre und 1 MdL (7%) 20 Jahre und länger.
1919 (März 30) Mecklenburg-Strelitz (→ 1920 Mai)
  Nur 2 Wochen nach den letzten Wahlen zu den verfassunggebenden Landtagen wählt Mecklenburg-Strelitz schon zum zweiten Mal (erst im Mai 1920 finden die nächsten zweiten Wahlen in Braunschweig etc. statt). Die USP beteiligt sich erneut nicht mit eigenen Kandidaten an der Wahl. Die MSP kann sich knapp behaupten; sie erhält einen Stimmenanteil von 48,6% (-1,6%) und verliert – bei Reduzierung der Gesamtabgeordnetenzahl – nur 3 Mandate; damit besitzt die MSP mit 18 (von 35) eine knappe absolute Mehrheit. Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste Wahlergebnis. Im Vergleich mit den 10 Wochen zuvor stattgefundenen Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung sind die Landtagswahlergebnisse nur unwesentlich schlechter (NV: 49,0%; Differenz: 0,4%). Die MSP stellt mit 18 Abgeordneten weiterhin die größte Fraktion vor der Fraktion der Wirtschaftlichen Vereinigung (9) und der Deutschen Demokratischen Partei (8). Als erster Sozialdemokrat wird im Mai 1920 der derzeitige Leiter der Landeszentrale der Arbeiterräte Karl Bartosch (1919-1933 MdL Mecklenburg-Strelitz) zum Landtagspräsidenten in Mecklenburg-Strelitz gewählt. Am 16. Mai 1919 bildet sich unter Führung der MSP eine Regierungskoalition zwischen MSP und Deutscher Demokratischer Partei; Hans Krüger bleibt zunächst Regierungschef (Vorsitzender des Staatsministeriums). Am 13. Oktober 1919 wird als Nachfolger Krügers und zweiter Sozialdemokrat der Jurist und derzeitige Ministerialdirektor Dr. Kurt Freiherr von Reibnitz zum Vorsitzenden des Staatsministeriums gewählt. Der Landtag löst sich im März 1920 vorzeitig auf und schreibt Neuwahlen aus.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 4 MdL (darunter 2 Nachrücker) vorzeitig aus und 4 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 22 MdL (100%), darunter befinden sich 2 ( + 1; 9%) Frauen. 13 MdL (-8; 59%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 1 (-2; 5%) »Ungelernte Arbeiter«, 7 (-5; 32%) »Gelernte Arbeiter«, erneut 1 (5%) »Angestellter« und 4 ( + 4; 18%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 3 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 (-3; 27%) »Unselbständige Arbeiter«, 3 (4-3; 14%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 2 (-4; 9%) »Selbständige«, 4 (4-4; 18%) »Bürgerliche Berufe«, 4 (4-2; 18%) »Politische Beamte« (2 Länder, 1 Bezirke/Kreise, 1 Kommunen), erneut 2 (9%) »Arbeiterbeamte« (l Gewerkschaften, 1 Genossenschaften) und 1 (-1; 5%) »Ohne Beruf«. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: erneut 18 MdL (82%) bis unter 5 Jahre, erneut 2 MdL (9%) 5 bis 9 Jahre und 2 MdL (4-1; 9%) 10 bis 19 Jahre.
1919 (Juni 10) SPD-Parteitag in Weimar
  Der Parteitag nimmt eine Antrag im Hinblick auf die Regelung der Doppelmandats-Frage an: »Die Demokratisierung des Wahlrechts in Reich, Staat und Gemeinde hat die Zahl der parlamentarischen Mandate der Partei stark erhöht und zur Uebertragung mehrerer Mandate an einzelne Genossen geführt. Obwohl es durchaus nicht unerwünscht ist, daß die Verbindung und Zusammenarbeit der einzelnen Fraktionen durch einige Doppelmandatare inniger gestaltet und gesichert werden, birgt die Uebertragung mehrerer parlamentarischer Mandate an einen Genossen doch die Gefahr in sich, daß jedes Mandat nicht mit der gebotenen Hingabe ausgeübt werden kann. Da aber die Partei das größte Gewicht darauf legen muß, daß jedes von ihr vergebene Mandat mit Pflichttreue und Gewissenhaftigkeit ausgeübt wird, empfiehlt der Parteitag, parlamentarische Doppelmandate möglichst zu vermeiden«.- Im Hinblick auf die sozialdemokratischen Regierungsmitglieder erklärt der Parteitag, »daß Genossen, die Regierungsämter innehaben, der Partei verantwortlich sind. Er erklärt ferner, daß die Bekleidung eines Regierungsamtes kein Grund sein kann, den in Betracht kommenden Genossen das Recht abzuerkennen, im Parteivorstand, der Kontrollkommission und anderen Parteiinstanzen Aem-ter einzunehmen«.
1920 (April) Länder (seit 1918 Nov.)
  Mit der im Mai 1920 beginnenden Landtagswahlserie geht die Erste Phase und damit das nur kurz währende »Goldene Zeitalter« der Sozialdemokratie (MSP und USP zusammen) in der Weimarer Republik auch schon zu Ende. Nach der Novemberrevolution 1918 folgt vom Dezember 1918 bis März 1919 die Serie der ersten (25) Landtagswahlen, die in allen Ländern beeindruckende Wahlsiege für die Sozialdemokratie, insbesondere für die MSP erbringen.
Für die USP kommen die ersten Landtagswahlen viel zu früh, um wirklich erfolgreich zu sein. Achtungserfolge erzielt die noch relativ junge Partei nur dort, wo es ihr schon 1917/18 gelungen ist, eine Parteiorganisation aufzubauen und durch öffentliche Aktivitäten sich gegenüber der MSP zu profilieren. Ansonsten stehen der USP ab November 1918 bis zur jeweiligen 1. Landtagswahl nur wenige Wochen zur Verfügung, um eine Parteiorganisation neu einzurichten und um insbesondere Wahlkampf zu führen. In diesen gesellschaftlich, wirtschaftlich und politisch turbulenten Monaten gelingt es der USP nicht, ihr Programm einer größeren Wählerschaft zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, daß die USP in 10 Ländern (von 25) überhaupt nicht zur Landtagswahl antritt (bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung sind es nur 7 Länder ohne USP-Beteiligung): Anhalt, Lippe, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg, Schaumburg-Lippe und Waldeck; mithin ist die USP meist bei den Landtagswahlen in Kleinstaaten nicht präsent. Nennenswerte Erfolge erzielt die USP nur in 4 Ländern: Sachsen-Gotha (50,7%), Braunschweig (24,3%), Bremen (19,3%), und Sachsen (16,3%). In 2 Ländern tritt die USP erfolgreich zusammen mit der MSP auf einer gemeinsamen Liste an: Reuß und Schwarzburg-Sondershausen. In weiteren 9 Ländern spielt die USP bei den Landtagswahlen nur eine marginale Rolle: Sachsen- Weimar (10,2%), Hamburg (8,1%), Sachsen-Meiningen (7,7%), Preußen (7,4%), Schwarzburg-Rudolstadt (6,8%), Württemberg (3,1%), Bayern (2,5%), Hessen (l,5%) und Baden (l,5%). Abgesehen von der nur geringen grundsätzlichen Neigung der USP, sich an Regierungskoalitionen mit der MSP und/oder den bürgerlichen Parteien zu beteiligen, wäre die USP sowieso nur in 6 Ländern als Koalitionspartner ernsthaft in Frage gekommen; tatsächlich geschieht dies in 3 Ländern. Versehen mit einer absoluten parlamentarischen Mehrheit, regiert die USP in Sachsen-Gotha alleine; in Schwarzburg-Sondershausen und in Reuß ist die USP an Koalitionsregierungen beteiligt.
Gegenüber der USP verfügt die MSP als schon lang etablierte und hervorragend organisierte Massenpartei, die z. B. auch schon den seit November 1918 sukzesssive aus dem Kriegsdienst entlassenen Soldaten bestens bekannt ist, über entscheidende Startvorteile bei den Landtagswahlen. Selbstverständlich kandidiert die MSP bei allen Landtagswahlen – und dies mit beeindruckendem Erfolg. In 12 Ländern (davon in 2 Ländern zusammen mit der USP) verfügt die MSP über eine absolute Stimmenmehrheit: Schwarzburg-Sondershausen (62,9%), Reuß (61,6%), Sachsen-Coburg (58,6%), Sachsen-Altenburg (58,6%), Anhalt (58,0%), Schwarzburg-Rudolstadt (54,1%), Schaumburg-Lippe (54,1%), Lübeck (52,5%), Sachsen-Meiningen (52,2%), Hamburg (50,5%), Mecklenburg-Strelitz (50,2%) und Lippe (50,1%). In weiteren 12 Ländern weist die MSP hohe Stimmenanteile auf: Mecklenburg-Schwerin (47,9%), Hessen (44,5%), Sachsen (41,6%), Sachsen- Weimar (40,4%), Preußen (36,4%), Württemberg (34,4%), Oldenburg (33,4%), Bayern (33,0%), Bremen (32,7%), Baden (32,1%), Waldeck (30,4%) und Braunschweig (27,7%). Nur in der USP-Hochburg Sachsen-Gotha (9,3%) bleibt die MSP gering repräsentiert. Angesichts der dominanten Rolle, die die MSP in nahezu allen Landtagen spielt, ist die MSP in 23 Ländern (von 24, Waldeck hat keine eigene Länderregierung) an der jeweiligen Länderregierung beteiligt!
Wie bei den Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung erringt die Sozialdemokratie in 17 Ländern (von 25) die absolute Stimmenmehrheit bei den Landtagswahlen: Schwarzburg-Sondershausen (62,9%), Beide Reuß (61,6%), Schwarzburg-Rudolstadt (60,9%), Sachsen-Gotha (60,0%), Sachsen-Meiningen (59,9%), Hamburg (58,6%), Sachsen-Altenburg (58,6%), Sachsen-Coburg (58,6%), Anhalt (58,0%), Sachsen (57,9%), Schaumburg-Lippe (54,1%), Lübeck (52,5%), Bremen (52,0%), Braunschweig (52,0%), Sachsen-Weimar (50,6%), Mecklenburg-Strelitz (50,2%) und Lippe (50,1%), d. h. – wie auch bei den Wahlen zur Nationalversammlung – nur in Kleinstaaten mit Ausnahme von Sachsen. Nur in 8 Ländern verfehlt die Sozialdemokratie die absolute Stimmenmehrheit: Mecklenburg-Schwerin (47,9%), Hessen (46,0%), Preußen (43,8%), Württemberg (37,5%), Bayern (35,5%), Baden (33,6%), Oldenburg (33,4%) und Waldeck (30,4%). In allen Ländern erzielt die Sozialdemokratie ihr jeweils bestes Landtagswahlergebnis in der Weimarer Republik; einzige Ausnahme bildet Braunschweig, wo das Landtagswahlergebnis von 1920 noch um 0,1% besser liegt. Im Vergleich mit den jeweils letzten Landtagswahlen des Kaiserreichs (Mandatsanteile), die weitestgehend unter reaktionärem Wahlrecht stattgefunden haben, kann die SP in allen Ländern Gewinne – in der Regel sehr hohe Gewinne – für sich verbuchen: Sachsen-Coburg ( + 58,6%), Schwarzburg-Sondershausen (+57,3%), Anhalt ( + 55,2%), Reuß jüngere Linie ( + 54,2%), Braunschweig ( + 52,0%), Mecklenburg-Strelitz ( + 50,2%), Mecklenburg-Schwerin ( + 47,9%), Schaumburg-Lippe ( + 47,4%), Hamburg ( + 46,1%), Lippe ( + 45,3%), Reuß älter Linie ( + 43,8%), Lübeck ( + 41,7%), Preußen (+41,5%), Bremen ( + 41,3%), Sachsen-Altenburg ( + 36,7%), Sachsen-Weimar ( + 35,4%), Hessen (+32,2%), Waldeck ( + 30,6%), Sachsen ( + 30,4%), Sachsen-Meiningen ( + 22,4%), Bayern (+17,1%), Sachsen-Gotha (+12,6%), Baden (+11,1%), Oldenburg ( + 9,0%), Württemberg ( + 8,5%) und selbst im einzigen Land mit schon bestehender absoluter SP-Mehrheit Schwarzburg-Rudolstadt ( + 4,6%). Vergleicht man jedoch die Landtagswahlergebnisse mit den Ergebnissen der letzten Reichstagswahl von 1912, dann ergibt sich – unbeeinflußt durch die unterschiedlichen Landtagswahlrechtsformen im Kaiserreich – ein ungefähres Bild der tatsächlichen Zuwächse auf Länderebene. Danach gewinnt die SP in 22 Ländern (von 25) meist deutlich hinzu: Waldeck ( + 26,7%), Lippe (+23,8%), Mecklenburg-Strelitz (+19,5%), Schwarzburg-Sondershausen ( + 18,1%), Schaumburg-Lippe ( + 18,1%), Sachsen- Coburg (+15,8%), Anhalt (+11,8%), Preußen ( + 11,7%!), Mecklenburg-Schwerin (+10,5%), Sachsen-Altenburg (+9,7%), Schwarzburg-Rudolstadt ( + 8,6%), Bayern ( + 8,2%), Reuß jüngere Linie ( + 7,9%), Sachsen-Meiningen ( + 7,5%), Reuß ältere Linie ( + 6,0%), Sachsen-Gotha ( + 6,0%), Baden (+5,3%), Hessen ( + 5,2%), Württemberg ( + 5,0%), Braunschweig ( + 3,4%), Sachsen-Weimar ( + 3,0%), Sachsen ( + 2,9%) und Oldenburg ( + 0,3%); keinen Zuwachs für die SP ergibt sich in Lübeck (0%) und sogar Verluste ergeben sich in Bremen (-1,4%) sowie Hamburg (-2,6%).
Diese ersten Landtagswahlen haben in den Ländern die Mehrheitsverhältnisse meist radikal, zumindest aber wesentlich verändert: mit Ausnahme der Landtage in Bayern (dort die Bayerische Volkspartei) und in Baden (dort die Zentrumspartei), wo die SP bzw. MSP nur die zweitstärkste Fraktion bildet, stellt die SP bzw. MSP nun in allen Ländern die stärkste Landtagsfraktion, überwiegend sogar mit einer absoluten Mandatsmehrheit versehen. Im Kaiserreich ist es der SP nur in Schwarzburg-Rudolstadt gelungen, den Landtagspräsidenten zu stellen. Der (nicht immer befolgten) parlamentarischen Tradition entsprechend, nach der die stärkste Fraktion auch den Parlamentspräsidenten stellt, werden nun in fast allen deutschen Landtagen Sozialdemokraten zum ersten Mal zu Parlamentspräsidenten gewählt. Ausnahmen finden sich nur in Mecklenburg-Strelitz (erst im Mai 1919), Schaumburg-Lippe (1922) und Bremen (1931), wo Sozialdemokraten erst später zu Parlamentspräsidenten gewählt werden, sowie in Baden und Waldeck, wo nie ein Sozialdemokrat zum Parlamentspräsidenten gewählt werden wird. In der Regel zieht zumindest eine Frau als sozialdemokratische Abgeordnete in den jeweiligen Landtag ein. Ausnahmen dabei bilden Anhalt (erst im Dez. 1919), Mecklenburg-Schwerin (1920) und Oldenburg (l93l), wo erst später die erste Frau für die SP in den Landtagen ziehen wird, sowie Schwarzburg-Sondershausen, Sachsen-Coburg und Waldeck, wo nie eine Frau für die SP in den Landtag ziehen wird.
Seit November 1918 ist die SP (MSP bzw. USP) in allen Ländern mehr oder weniger an den Ubergangsregierungen, provisorischen Regierungen, Räten der Volksbeauftragten etc. beteiligt. An allen in der Folge parlamentarisch gewählten Länderregierungen ist die SP (MSP/USP) maßgeblich beteiligt. In 19 Ländern (von 24, Waldeck hat keine Regierung) stellt die SP vorübergehend oder bis zu den Neuwahlen im Mai 1920 den Regierungschef; in 3 Ländern (1921 Mecklenburg-Schwerin, 1926 Lübeck, 1928 Hamburg) stellt sie erst später und in 2 Ländern (Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Sondershausen) nie den Regierungschef. Nur in 3 thüringischen Kleinstaaten kommt es dauerhaft (bis zur Gründung von Thüringen) zu rein sozialdemokratischen Regierungen: Reuß (MSP und USP), Sachsen-Gotha (USP) und Schwarzburg-Rudolstadt (MSP). In allen übrigen Ländern bestehen Regierungskoalitionen mit bürgerlichen Parteien. Koalitionen von MSP und Deutscher Demokratischer Partei finden sich in 8 Ländern: Anhalt, Mecklenburg-Strelitz, Lippe, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Altenburg, Sachsen, Sachsen-Coburg und Schaumburg-Lippe. Varianten der »Weimarer Koalition« von MSP, Deutscher Demokratischer Partei und Zentrumspartei finden sich in 6 Ländern: Baden, Bayern, Württemberg, Preußen, Hessen und Oldenburg. Verschiedene Varianten der Koalition von MSP mit anderen bürgerlichen Parteien finden sich in 7 Ländern: Braunschweig, Schwarzburg-Sondershausen (mit USP), Lübeck, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar, Bremen und Hamburg.
1920 (Mai 16) Braunschweig (→ 1922 Jan.)
  Bei den (2.) Landtagswahlen erringt die USP einen großen Wahlsieg, sie erhält einen Gesamt-stimmenanteil von 37,3% (4-13,0%) und gewinnt 9 Mandate hinzu. Dies ist mit Abstand das beste Landtagswahlergebnis im Deutschen Reich, das die USP zwischen 1920 und 1922 aufweisen kann. Die MSP erhält dagegen nur einen Stimmenanteil von 14,8% (-12,9%) und verliert 8 Mandate. Beide sozialdemokratische Parteien erhalten zusammen 52,1% (4-0,1%) aller Stimmen und 32 (4-1) Mandate (von 60). Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis. Dieses Landtagswahlergebnis wird bei den 3 Wochen später stattfindenden Reichstagswahlen bestätigt werden (RT: 52,0%; Differenz: 0,1%). Die USP ist mit 23 Mandaten (von 60) die stärkste Fraktion – zusammen mit dem gleichstarken Braunschweiger Landeswahlverband (23 Mandate), die MSP ist mit nur 9 Mandaten drittstärkste Fraktion. Obwohl die bisherige Regierungskoalition weiterhin eine parlamentarische Mehrheit hat (allerdings hat sich das Kräfteverhältnis der Parteien untereinander deutlich zuungunsten der MSP verschoben), kommt es am 22. Juni 1920 zu einer neuen Regierungskoalition unter Führung der USP zwischen beiden sozialdemokratischen Parteien, die zusammen eine knappe parlamentarische Mehrheit im Landtag besitzen. Ministerpräsident wird zunächst erneut Josef Oerter, der schließlich im November 1921 an den Auseinan-, dersetzungen um die neue Verfassung scheitert. Oerters Nachfolger ist seit dem 24. November 1921 der gelernte Schlosser und ehemalige Volkskommissar August Junke, der schon seit Juni 1920 als Justizminister amtiert hat. Nach Verabschiedung der Verfassung löst sich der Landtag am 22. Dezember 1921 auf, es werden baldige Neuwahlen ausgeschrieben.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 35 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (3%) Frau. 16 MdL (-25; 46%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. erneut 19 (54%) in Braunschweig, 9 (-2; 27%) in Preußen, je 1 (3%) in Thüringen, Bayern und Hamburg. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 25 MdL (-5; 71%) evangelisch und 1 MdL (-2; 3%) katholisch; mind. 11 MdL (-6; 31%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 6 (4-2; 17%) »Ungelernte Arbeiter«, 23 (-8; 66%) »Gel ernte Arbeiter« (u. a. 5 Schlosser, 4 Maurer, 3 Buchdrucker), erneut 1 (3%) »Angestellter« und 2 (4-1; 6%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 13 (4-2; 37%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (-3; 3%) »Unterer-/Mittlerer Angestellter/Beamter«, erneut 7 (20%) »Selbständige« (u. a. 3 Handwerksmeister-/Kleinfabrikanten), 1 ( + 1; 3%) »Bürgerlicher Beruf«, 3 (-1; 9%) »Politische Beamte« (2 Länder, 1 Kommunen), 9 (-5; 26%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 3 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 2 Krankenkassen) und 1 (-1; 3%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 26 bis 77 Jahre und beträgt durchschnittlich 42 (-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 16 MdL (-13; 46%) bis unter 5 Jahre, 11 MdL (4-3; 31%) 5 bis 9 Jahre und 8 MdL (4-4; 23%) 10 bis 19 Jahre.
1920 (Mai 16) Danzig (→ 1923 Nov.)
  Nach der offiziellen Abtrennung der Freien Stadt Danzig am 10. Januar 1920 vom Deutschen Reich finden die Wahlen zur »Verfassunggebenden Versammlung« statt. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl nach dem Proportionalwahlsystem gewählt. Diese »Verfassunggebende« Versammlung wird sich nach Verabschiedung der Verfassung und der Proklamierung Danzigs als eigenständiges Staatswesen durch den Völkerbund (am 15. November 1920) am 6. Dezember 1920 als »Volkstag« konstituieren, ohne Neuwahlen herbeizuführen. Die USP erhält einen Stimmenanteil von 17,4% und 21 Mandate (von 120). Die USP-Fraktion wird sich am 28. Januar 1921 spalten; die Fraktionsmajorität (ll Abgeordnete) wechselt zur VKP über, die Fraktionsminorität (10 Abgeordnete) vereinigt sich am 18. November 1922 mit der MSP. Die MSP erhält nur einen Stimmenanteil von 15,9% und 19 Mandate. Beide sozialdemokratische Parteien erhalten zusammen ein Drittel (33,3%) aller Stimmen und 40 Mandate (von 120). Bei insgesamt 6 Volkstagswahlen bis 1935 ist dies das zweitbeste Ergebnis. Die USP (21 Mandate) stellt die zweitstärkste und die MSP (19) die drittstärkste Fraktion hinter der Deutschnationalen Volkspartei (34) und vor der Zentrumspartei (17), der Freien Wirtschaftlichen Vereinigung (12) und der Deutschdemokratischen Partei (l0). Auch nach ihrer Wiedervereinigung stellt die SP mit 30 Abgeordneten (von 120) nur die zweitstärkste Fraktion. Nach Übertritt von 6 kommunistischen Abgeordneten wird die SP mit 36 Mandaten zur stärksten Volkstags-Fraktion; daraufhin wird im Juni 1923 als erster Sozialdemokrat der gelernte Maurer und derzeitige Geschäftsführer des Danziger Parteiverlages Julius Gehl (u. a. 1919-1920 MdR und Reichskommissar für Westpreußen) zum Präsidenten des Danziger Volkstages gewählt. Für die MSP ziehen 2 Frauen und für die USP 1 Frau zum ersten Mal in den Volkstag ein: für die MSP die Hausfrau Karoline Plagemann sowie die Werftarbeiterin und Witwe Antonie Wohlgemuth (seit 1919 auch MdL Preußen, muß auf MdL Danzig Ende 1920 verzichten; u. a. nach 1946 Mitglied des zentralen SED-Parteivorstands); für die USP die ehemalige Haushälterin und derzeitige Hausfrau tmma Doli (seit 1921 KPD). Im Volkstag besteht eine klare bürgerliche Mehrheit; es kommt am 6. Dezember 1920 zu einer bürgerlichen Senatskoalition unter Führung der Deutschnationalen Volkspartei zusammen mit dem Zentrum, der Wirtschaftlichen Vereinigung und der Deutschdemokratischen Partei – ohne eine Beteiligung der sozialdemokratischen Parteien.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 7 MdL vorzeitig aus und 7 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 47 MdL (100%), darunter befinden sich 3 (5%) Frauen. Alle 47 MdL (100%) werden zum ersten Mal in den Volkstag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 16 (34%) in der Stadt Danzig, 7 (15%) in Westpreußen, 15 (32%) im übrigen Preußen und je 1 (2%) in Württemberg, Baden und Lübeck. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 33 MdL (70%) nur die Volksschule und 10 MdL (21%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Abitur, 2 mit Lehrerseminar, 3 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 5 (14%) »Ungelernte Arbeiter«, 29 (62%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 6 Schlosser, 6 Maurer, 3 Zimmerer), 4 (9%) »Angestellte« und 5 (11%) »Bür gerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 18 (38%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 4 Schlosser, 3 Maurer), 2 (4%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 4 (9%) »Selbständige« (4 Kleinhändler), 6 (l3%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 3 Lehrer), 14 (30%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 10 Gewerkschäften, 1 Genossenschaften) und 3 (6%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 25 bis 56 Jahre und beträgt durchschnittlich 38 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 26 MdL (55%) bis unter 5 Jahre, 5 MdL (ll%) 5 bis 9 Jahre und 16 MdL (34%) 10 bis 19 Jahre.
1920 (Mai 16) Mecklenburg-Strelitz (→ 1923 Juli)
  Bei den vorgezogenen (3.) Landtagswahlen beteiligt sich zum ersten Mal die USP – wenn auch mit wenig Erfolg – an den Wahlen; sie erhält einen Stimmenanteil von nur 4,2% und insgesamt 1 Mandat. Die MSP verliert erheblich; sie erhält einen Stimmenanteil von 42,9% (-5,7%) und verliert 3 Mandate. Beide sozialdemokratischen Parteien erhalten einen Stimmenanteil von 47,1% (-1,5%) und insgesamt 16 (-2) Mandate. Bei insgesamt 7 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste Wahlergebnis. Dieses Landtagswahlergebnis kann bei den nur 3 Wochen später stattfindenden Reichstagswahlen nicht behauptet werden (RT: 44,5%; Differenz: 2,6%). Die MSP stellt mit 15 Abgeordneten weiterhin die größte Fraktion vor der Wirtschaftlichen Vereinigung (10 Mandate) und der Deutschen Demokratischen Partei (5). Am 8. Juni 1920 bildet sich zunächst ein geschäftsführendes Staatsministerium; Dr. Kurt Freiherr von Reibnitz bleibt Vorsitzender des Staatsministeriums. Am 12. Juli 1920 bildet sich unter Führung der MSP erneut eine Regierungskoalition zwischen MSP und Deutscher Demokratischer Partei, die über eine klare parlamentarische Mehrheit im Landtag verfügt; Dr. Kurt Freiherr von Reibnitz bleibt Vorsitzender des Staatsministeriums.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 4 MdL vorzeitig aus und 4 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 20 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (-1; 5%) Frau. Erneut 13 MdL (65%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 2 ( + 1; 10%) »Ungelernte Arbeiter«, 10 ( + 7; 50%) »Gelernte Arbeiter«, erneut 1 (5%) »Angestellter« und 2 (-2; 10%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 5 (-1; 25%) »Unselbständige Arbeiter«, 4 ( + 1; 20%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 3 ( + 1; 15%) »Selbständige«, 2 (-2; 10%) »Bürgerliche Berufe«, erneut 4 (20%) »Politische Beamte« (l Länder, 3 Kommunen) und erneut 2 (10%) »Arbeiterbeamte« (2 Gewerkschaften). Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 13 MdL (-5; 65%) bis unter 5 Jahre, 3 MdL (4-1; 15%) 5 bis 9 Jahre und 4 MdL ( + 2; 20%) 10 bis 19 Jahre.
1920 (Mai 30) Gotha (→ 1920 Juni)
  Bei den (2.) Landtagswahlen, die nach der Reichsexekution in Thüringen auf Anordnung des Reichszivilkommissars und nicht auf Beschluß der Landesversammlung stattfinden, verliert die USP ihre absolute Mehrheit; sie erhält einen Stimmenanteil von 43,5% (-7,2%) und verliert 1 Mandat. Die MSP erhält nur noch einen Stimmenanteil von 4,6% (-4,7%) und verliert das bisherige einzige Mandat. Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 48,1% (-11,9%) und verlieren 2 Mandate. Dieses Landtagswahlergebnis kann bei den nur 1 Woche später stattfindenden Reichstagswahlen nicht behauptet werden (RT: 45,9%; Differenz: 2,6%). Die USP stellt mit 9 Mandaten (von 19) weiterhin die stärkste Fraktion vor dem Bauernbund (5 Mandate) und der Deutschnationalen Volkspartei/Deutsche Volkspartei (3). Der Rat der Volksbeauftragten wird nun von einer Regierungskoalition der bürgerlichen Parteien besetzt. Am 27. August 1920 legen sämtliche Abgeordnete der USP aus Protest gegen das nach ihrer Ansicht verfassungswidrige Zustandekommen des Landtages ihre Mandate nieder. Auch wenn am 6. März 1921 formal noch einmal »Landtags«-Wahlen in Gotha stattfinden, hat nach Anschluß Gothas an Thüringen dieser »Landtag« nur noch die Funktion einer Gebietsvertretung im Lande Thüringen.
1920 (Juni 6) Reich (→ 1921 Feb.)
  Bei den (2.) Wahlen zum ersten Reichstag der Weimarer Republik wird u. a. als wesentliche wahlrechtliche Neuerung die Einführung von Reichswahlvorschlägen und die damit verbundene Möglichkeit der Reststimmenverwertung auf Reichsebene praktiziert. Angesichts der Volksabstimmungen in Nordschleswig (Abstimmung am 10.2. 1920), in Ost- und Westpreußen (Abstimmung am 11.7. 1920) und in Oberschlesien (Abstimmung am 20.3. 1921) wird in den genannten Gebieten zunächst nicht gewählt; die Mandate der 42 bisherigen Abgeordneten der Nationalversammlung für diese Gebiete werden bis zur Klärung der Gebietsfragen verlängert. Erst im Februar 1921 und im November 1922 finden die Reichstagswahlen nachträglich in diesen Gebieten statt, erst dann werden die bis dahin fortbestehenden Mandate zur Nationalversammlung für ungültig erklärt.
Die USP legt deutlich zu; sie erreicht einen Stimmenanteil von 17,8% (4-10,2%) und erhält insgesamt 81 (4-59) Mandate (von jetzt 467). Die USP ist jetzt in allen Ländern vertreten. In 12 Ländern (noch einschließlich der thüringischen Kleinstaaten) erhält sie Stimmenanteile über dem Reichsdurchschnitt: Schwarzburg-Sondershausen (45,5%), Beide Reuß (43,8%), Sachsen-Gotha (42,2%), Braunschweig (40,5%), Bremen (31,5%), Thüringen (29,8%), Sachsen (25,3%), Schwarzburg-Rudolstadt (24,0%), Sachsen-Weimar (23,1%), Sachsen-Meiningen (22,8%), Sachsen-Altenburg (20,4%) und Preußen (19,7%); dabei ist die USP nun in 8 (4-5) bzw. in 4 Ländern stärker als die MSP: Schwarzburg-Sondershausen, Beide Reuß, Sachsen-Gotha, Braunschweig, Bremen, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Weimar. Die USP erhält in 13 Ländern (noch einschließlich der thüringischen Kleinstaaten) Stimmenanteile unter dem Reichsdurchschnitt: Anhalt (17,2%), Hamburg (15,1%), Württemberg (13,1%), Bayern (13,0%), Hessen (12,2%), Oldenburg (10,9%), Baden (10,9%), Mecklenburg-Schwerin (10,5%), Lippe (8,9%), Mecklenburg-Strelitz (7,9%), Lübeck (7,2%), Schaumburg-Lippe (5,6%) und Waldeck (4,1%).
Die USP verzeichnet in den meisten Ländern beträchtliche Zuwächse: Schwarzburg-Rudolstadt ( + 21,4%), Sachsen-Meiningen ( + 20,6%), Sachsen- Altenburg (+17,9%), Anhalt (+15,3%), Sachsen-Weimar ( + 15,2%), Bremen (+13,3%), Braunschweig ( + 12,2%), Preußen (+11,8%), Sachsen ( + 11,2%), Baden ( + 10,9%), Mecklenburg-Schwerin ( + 10,5%), Württemberg (+10,3%), Hessen (+10,3%), Bayern ( + 9,3%), Lippe ( + 8,4%), Hamburg ( + 8,4%), Mecklenburg-Strelitz ( + 7,9%), Lübeck ( + 7,2%), Schaumburg-Lippe ( + 5,6%), Oldenburg ( + 4,5%) und Waldeck ( + 4,1%). Die USP verliert ausgerechnet in den 2 thüringischen Kleinstaaten, wo die USP 1919 sogar die absolute Mehrheit erreicht hat, erheblich: Schwarzburg-Sondershausen (-14,4%) und Sachsen-Gotha (-11,3%), außerdem noch in Reuß (-3,7%).
Die MSP erlebt eine drastische Wahlniederlage; sie erreicht nur noch einen Stimmenanteil von 21,5% (-16,4%) und erhält insgesamt 113 (-52) Mandate. Erneut in 14 Ländern liegt der Stimmenanteil der MSP über dem Reichsdurchschnitt: Lübeck (46,2%), Schaumburg-Lippe (44,9%), Hamburg (38,4%), Mecklenburg-Strelitz (36,6%), Anhalt (36,3%), Mecklenburg-Schwerin (35,2%), Sachsen-Altenburg (32,9%), Lippe (32,0%), Hessen (30,3%), Schwarzburg-Rudolstadt (29.6), Oldenburg (26,5%), Sachsen-Meiningen (25,8%), Sachsen (24,2%) und Waldeck (23,2%). Noch unter dem niedrigen Reichsdurchschnitt (21,5%) liegen Preußen (21,4%), Baden (20,1%), Sachsen-Weimar (19,4%), Bremen (17,8%), Thüringen (17,7%), Bayern (16,4%), Württemberg (16,1%), B raunsc hweig (14,8%), Reuß (4,8%), Sachsen- Gotha (3,7%) und Schwarzburg-Sondershausen (3,7%). In allen Ländern muß die MSP deutliche Verluste hinnehmen. Erdrutschartige Verluste ergeben sich dabei vor allem in Sachsen-Meiningen (-33,3%), Schwarzburg-Rudolstadt (-30,4%), Sachsen-Weimar (-25,8%), Bremen (-24,2%), Sachsen-Altenburg (-23,1%), Sachsen (-21,8%), Anhalt (-21,3%) und Württemberg (-19,8%); die weiteren Verluste der MSP: Braunschweig (-18,3%), Lippe (-17,9%), Bayern (-17,2%), Preußen (-15,4%), Waldeck (-14,7%), Baden (-14,7%), Hessen (-14,0%), Hamburg (-12,9%), Mecklenburg-Schwerin (-1 2,7%), Lübeck (-12,7%), Mecklenburg-Strelitz (-12,4%), Reuß (-11,6%), Schaumbur g-Lippe (-10,7%), Oldenburg (-5,3%), Sachsen-Gotha (-4,0%) und Schwarzburg-Sondershausen (-3,9%).
Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 39,3% (-6,2%) und 194 (+7) Mandate (von jetzt 467); im Hinblick auf den Stimmenanteil ist dies das zweitbeste Reichstagswahlergebnis in der Weimarer Republik. Die Sozialdemokratie erringt nur noch in 6 (-11) Ländern (von 25) die absolute Stimmenmehrheit: Schwarzwald-Rudolstadt (53,6%), Anhalt (53,5%), Hamburg (53,5%), Lübeck (53,4%), Sachsen-Altenburg (53,3%) und Schaumburg-Lippe (50,5%), d. h. nur in Kleinstaaten; über dem Reichsdurchschnitt liegen außerdem: Bremen (49,3%), Thüringen (47,5%), Mecklenburg-Schwerin (45,7%), Mecklen-burg-Strelitz (44,5%), Hessen (42,5%), Preußen (42,1%) und Lippe (40,9%). Unter dem Reichsdurchschnitt (39,3%), darunter erneut die relativ bevölkerungsreichen süddeutschen Staaten, liegen: Oldenburg (37,4%), Baden (31,0%), Bayern (29,4%), Württemberg (29,2%) und Waldeck (27,3%). Die länderspezifische Verlustbilanz ist höchst unterschiedlich: Thüringen (-11,6%), Bremen (-10,9%), Sachsen (-10,6%), Waldeck (-10,6%), Württemberg (-9,5%), Lippe (-9,5%), Bayern (-7,9%), Anhalt (-6,0%), Braunschweig (-5,9%), Lübeck (-5,1%), Hamburg (-4,5%), Mecklenburg-Strelitz (-4,5%), Baden (-3,8%), Hessen (-3,7%), Preußen (-2,6%), Mecklenburg-Schwerin (-2,2%) und Oldenburg (-0,8%). Obwohl die Sozialdemokratie in allen Ländern Verluste erlitten hat, verzeichnet sie dennoch in nahezu allen Ländern (Ausnahme: Schaumburg-Lippe) ihr jeweils zweitbestes Reichstagswahlergebnis in der Weimarer Republik.
Trotz aller Verluste bleibt die MSP mit 113 Mandaten (von jetzt 467) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der USP (81 Mandate), dem Zentrum (68), der Deutschnationalen Volkspartei (66), der Deutschen Volkspartei (62) und der Deutschen Demokratischen Partei (45). Der gelernte Schriftsetzer und derzeitige Parteiredakteur Paul Lobe (1919-1933 MdR, 1949-1953 MdB) wird im Juni 1920 zum Reichstagspräsidenten gewählt; mit einer kurzen Unterbrechung (Mai bis Dezember 1924) wird Paul Lobe dieses Amt bis Juni 1932 ausüben.
Die unter Führung der MSP stehende bisherige Koalitionsregierung (l. Kabinett Hermann Müller) zwischen MSP, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei verliert ihre parlamentarische Mehrheit; die »Weimarer Koalition« auf Reichsebene wird rein rechnerisch nur noch einmal (nach Wiedervereinigung der MSP und der USP-Rechten von September 1922 bis Mai 1924) über eine parlamentarische Mehrheit verfügen. Am 21. Juni 1920 bildet sich unter Führung des Zentrums ein bürgerliches Minderheitenkabinett (Kabinett Fehrenbach), an dem das Zentrum, die Deutsche Demokratische Partei und die Deutsche Volkspartei beteiligt sind.
Bis zur nächsten Reichstagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 32 MdR vorzeitig aus (darunter 15 infolge der Neuwahlen 1921 und 1922 sowie 4 Nachrücker) und 23 MdR treten nachträglich ein (darunter 1 Nachrücker, der vorher vorzeitig ausgeschieden ist, und 1 Mandat am Ende der Legislaturperiode ohne Nachrücker). Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 217 MdR (100%), darunter befinden sich 24 (-1; 11%) Frauen. 85 MdR (+ 62; 39%) gehören bei Mandatsantritt der USP an. 88 MdR (-40; 41%) werden zum ersten Mal in den Reichstag gewählt. Die MdR sind in folgenden Ländern geboren: 124 ( + 5; 57%) in Preußen (9 Ostpreußen, 5 Westpreußen, 10 Berlin, 11 Brandenburg, 1 Pommern, 4 Posen, 17 Schlesien, 10 Prov. Sachsen, 8 Schleswig-Holstein, 13 Hannover, 15 Westfalen, 9 Hessen-Nassau, 11 Rheinprovinz, 1 Hohenzollern), 24 (+2; 11%) in Sachsen (8 KH Dresden, 9 KH Leipzig, 5 KH Zwickau, 2 KH Bautzen), 16 (-2; 7%) in Bayern (2 Oberbayern, 1 Niederbayern, 1 Pfalz, 2 Oberfranken, 3 Mittelfranken, 4 Unterfranken, 3 Schwaben), 8 (+1; 4%) in Baden, erneut 7 (3%) in Hessen, 6 (-1; 3%) in Württemberg (4 Neckarkreis, 2 Donaukreis), 6 ( + 1; 3%) in Thüringen, 6 ( + 4; 3%) im Ausland, 5 (-1; 2%) in Hamburg, 4 ( + 1; 2%) in Braunschweig, 4 ( + 3; 2%) in Lübeck, 3 (+1; 1%) in Mecklenburg-Schwerin, 2 (+1; 1%) in Elsaß-Lothringen, erneut je 1 (0%) in Oldenburg und Bremen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 95 MdR (-1; 44%) evangelisch, erneut 29 MdR (13%) kathol isch und 13 MdR ( + 2; 6%) jüdisch; mind. 177 MdR ( + 32; 82%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die Berufe der Väter der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 83 (-6; 44%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 8 Weber, 5 Maurer, 5 Bergarbeiter), 16 ( + 3; 7%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 57 (-10; 26%) »Selbständige« (11 Bauern, 13 Kaufleute, 4 Kleinfabrikanten, 29 Handwerksmeister, darunter 8 Schneider- und 8 Webermeister) und 11 (-2; 5%) »Bürgerliche Berufe«. Die MdR haben folgende Schulbildung absolviert: 152 MdR ( + 12; 70%) nur die Volksschule und 65 MdR ( + 2; 30%) weiterführende Schulen (darunter 3 mit Einjährigem, 1 mit Abitur, 6 mit Lehrerseminar, 10 mit Studium ohne und 15 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 26 ( + 3; 12%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 6 Tabakarbeiter, 4 Bergarbeiter), 132 ( + 7; 61%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 20 Schlosser, 18 Tischler, 16 Buchdrucker, 12 Maurer, 6 Schneider, 6 Dreher, 5 Mechaniker), 29 ( + 2; 13%) »Angestellte« (u. a. 4 Hausangestellte) und 27 (+2; 12%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 11 Schriftsteller, 8 Lehrer, 4 Rechtsanwälte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 8 ( + 2; 4%) »Unselbständige Arbeiter«, 5 (-1; 2%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 10 (+1; 5%) »Selbständige«, 13 ( + 3; 6%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 Rechtsanwälte), 26 (-9; 12%) »Politische Beamte« (6 Reich, 7 Länder, 8 Bezirke/Kreise, 5 Kommunen), 139 ( + 16; 64%) »Arbeiterbeamte« (38 Partei, 57 Parteipublizistik, 39 Gewerkschaften, 4 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 16 (+2; 7%) »Ohne Beruf« (u. a. 10 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 77 Jahre und beträgt durchschnittlich erneut 48 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Reichstagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 69 MdR (-13; 32%) bis unter 5 Jahre, 35 MdR (-3; 16%) 5 bis 9 Jahre, 81 MdR (+28; 37%) 10 bis 19 Jahre und 32 MdR ( + 2; 15%) 20 Jahre und länger.
Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 72 MdR (-11; 33%) bei den Gewerkschaften, 12 MdR (-1; 6%) bei den Genossenschaften, 13 MdR (-3; 6%) bei den Krankenkassen, 86 MdR ( + 20; 40%) bei der Partei und 98 MdR ( + 5; 45%) bei der Parteipublizistik. (Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 12 MdR (-2; 6%) in der Reichsregierung, 52 MdR (-6; 24%) in der Reichsverwaltung, 31 MdR (-3; 14%) in der Landesregierung, 41 MdR (-8; 19%) in der Landesverwaltung, 26 MdR (+2; 12%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 33 MdR (-5; 15%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 60 MdR ( + 8; 28%) üben (hauptamtliche /zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus.
1920 (Juni 6) Anhalt (→ 1924 Juni)
  Bei den (2.) Wahlen zum Landtag kandidiert zum ersten Mal auch die USP. Die MSP erzielt nur noch einen Stimmenanteil von 35,8% (-22,2%) und verliert 9 Mandate. Die USP erhält einen Stimmenanteil von 18,3% ( + 18,3%) und gewinnt 6 Mandate. Für die Sozialdemokratie insgesamt ergibt sich einen Stimmenanteil von 54,1% (-3,9%) und ein Verlust von 3 Mandaten. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist etwas besser als das bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 53,5%; Differenz: 0,6%). Die MSP bleibt mit 13 Abgeordneten (von 36) weiterhin stärkste Landtagsfraktion vor den gleichstarken Fraktionen (jeweils 6 Mandate) der USP, der Deutschen Demokratischen Partei und der Deutschnationalen Volkspartei. Die unter Führung der MSP gebildete bisherige Koalitionsregierung von MSP und Deutscher Demokratischer Partei behält eine knappe parlamentarische Mehrheit und wird fortgesetzt; Präsident des Staatsrates bzw. Ministerpräsident bleibt der gelernte Schriftsetzer und vormalige Geschäftsführer des Dessauer Parteiverlages Heinrich Deist. Am 6. Oktober 1922 kommt es im Rahmen der bisherigen Regierungskoalition zu einer Kabinettsumbildung; Ministerpräsident bleibt Heinrich Deist. Die nächsten ordentlichen Wahlen im Juni 1923 fallen in die Zeit des Ruhrkampfes; der Landtag verlängert deshalb im März 1923 die bisher auf 3 Jahre festgelegte Legislaturperiode – auch für den amtierenden Landtag – auf 4 Jahre.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 6 MdL vorzeitig aus und 6 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 25 MdL (100%), darunter befindet sich keine Frau (-l). 10 MdL (-13; 40%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Mind. 12 (46%) MdL sind nicht in Anhalt geboren. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – fast alle MdL evangelisch. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 2 (+1; 8%) »Ungelernte Arbeiter«, 16 (-1; 64%) »Gel ernte Arbeiter« und 2 ( + 1; 8%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 ( + 3; 20%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (-1; 4%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 2 (-1; 8%) »Selbständige«, 1 (+1; 4%) »Bürgerlicher Beruf«, erneut 4 (16%) »Politische Beamte« (2 Länder, 1 Bezirke/Kreise , 1 Kommunen), 11 (-2; 44%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 2 Parteipublizistik, 4 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 1 (-1; 4%) »Ohne Beruf«. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 10 MdL (-2; 40%) bis unter 5 Jahre, 3 MdL (-1; 12%) 5 bis 9 Jahre, 11 MdL ( + 2; 44%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (4%) 20 Jahre und länger.
1920 (Juni 6) Bayern (→ 1924 April)
  Bei den (2.) Landtagswahlen verzeichnet die USP einen erheblichen Stimmenzuwachs, sie erhält einen Gesamtstimmenanteil von 12,9% ( + 10,4%) und gewinnt 17 Mandate hinzu. Die MSP verliert dagegen besonders stark; sie erhält nur einen Stimmenanteil von 16,9% (-16,1%) und verliert 34 Mandate. Beide sozialdemokratische Parteien erhalten zusammen 29,8% (-7,9%) aller Stimmen und 47 (-17) Mandate (von jetzt 158). Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen entspricht exakt dem bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 29,4%; Differenz: 0%). Hinter der Bayerischen Volkspartei (65 Mandate) und noch knapp vor der Bayerischen Mittelpartei (19) stellt die MSP (27, einschließlich von 2 im November hinzugetretenen Coburger Abgeordneten) nun die zweitstärkste und die USP (20) die drittstärkste Fraktion. Am 16. Juli 1920 bildet sich unter Führung der Bayerischen Volkspartei eine bürgerliche Koalitionsregierung. Im Rahmen der bestehenden bürgerlichen Regierungskoalition finden am 21. September 1921 und am 8. November 1922 Kabinettsumbildungen statt.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 5 MdL vorzeitig aus und 4 MdL (l weiterer Abgeordneter rückt formal nach, kann aber bis zum Ende der Legislaturperiode wegen Festungshaft das Mandat nicht ausüben) treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamt-fraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 51 MdL (100%), darunter befinden sich 3 ( + 1; 6%) Frauen. 20 MdL (39%) gehören bei Mandatsantritt der USP an, davon wechseln während der Mandatsperiode 5 zur KP und 13 zur SP; 1 KP-MdL wechselt zur SP. 29 MdL (-19; 57%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 34 (-12; 67%) in Bayern (5 Oberbayern, 4 Niederbayern, 4 Pfalz, 5 Oberpfalz, 4 Oberfranken, 6 Mittelfranken, 2 Unterfranken, 4 Schwaben), erneut 11 (22%) in Preußen, je 1 (2%) in Sachsen, Württemberg, Baden, Lippe, Lübeck und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind 18 MdL (-15; 35%) evangelisch und 24 MdL (-1; 47%) katholisch; mind. 24 MdL (-1; 47%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 32 MdL (-25; 63%) nur die Volksschule und 19 MdL ( + 6; 37%) weiterführende Schulen (darunter 4 mit Lehrerseminar, 3 mit Studium ohne und 4 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (-2; 8%) »Ungelernte Arbeiter«, 29 (-23; 57%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 6 Schlosser, 4 Buchdrucker), 7 (+5; 14%) »Angestellte« und 11 ( + 2; 22%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 2 Rechtsanwälte, 6 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 ( + 2; 10%) »Unselbständige Arbeiter«, 3 ( + 2; 6%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 8 (-6; 16%) »Selbständige« (u. a. 4 Kleinhändler), 8 (+2; 16%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 5 Lehrer), 4 (-1; 8%) »Politische Beamte« (2 Länder, 2 Kommunen) und 21 (-18; 41%) »Arbeiterbeamte« (5 Partei, 8 Parteipublizistik, 4 Gewerkschaften, 4 Genossenschaften) und 2 (4%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 27 bis 67 Jahre und beträgt durchschnittlich 43 (-4) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 21 MdL (-13; 41%) bis unter 5 Jahre, 12 MdL (-3; 24%) 5 bis 9 Jahre, 12 MdL (-3; 24%) 10 bis 19 Jahre und 6 MdL (-1; 12%) 20 Jahre und länger.
1920 (Juni 6) Bremen (→ 1921 Feb.)
  Bei der (2.) Bürgerschaftswahl legt die USP deutlich zu; sie erhält einen Gesamtstimmenanteil von 30,7% (+11,4%) und verliert – bei drastisch reduzierter Gesamtzahl der Bürgerschaftssitze von 200 auf 120 – nur ein Mandat. Die MSP verliert dagegen stark; sie erhält einen Stimmenanteil von nur 18,3% (-14,4%) und verliert 45 Mandate. Beide sozialdemokratische Parteien erhalten zusammen 49,0% (-3,0%) aller Stimmen und 59 (-46) Mandate (von jetzt 120). Bei insgesamt 7 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur wenig schlechter als das bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 49,3%; Differenz: 0,3%). Die USP ist nun mit 37 Mandaten die stärkste Fraktion vor der Deutschen Volkspartei (21 Mandate) und der MSP (22). Die bisherige Senatskoalition verfügt weiterhin übet eine knappe parlamentarische Mehrheit, wird aber nicht weitergeführt, da die MSP nach ihrer Wahlniederlage aus der Koalition austritt. Es kommt am 9. Juli 1920 zur Bildung eines Minderheitensenats zwischen Deutscher Volkspartei und Deutscher Demokratischer Partei, der von der MSP unterstützt wird.
Bis zur nächsten Landtagswahl ergibt sich eine Reihe von Mandatsveränderungen. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 65 MdL (100%), darunter befinden sich 7 (-2; 11%) Frauen. 10 MdL (-94; 15%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 22 (-22; 34%) in Bremen, 26 (-19; 40%) in Preußen, 4 (-1; 6%) in Mecklenburg-Schwerin, je 3 (-2; 5%) in Sachsen und Oldenburg, erneut 2 (3%) in Württemberg, je 1 (2%) in Bayern, Hamburg, Elsaß-Lothringen und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 55 MdL (-45; 85%) evangelisch und 4 MdL (-2; 6%) katholisch; mind. 25 MdL (-12; 38%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 3 (-6; 5%) »Ungelernte Arbeiter« (3 Tabakarbeiter), 39 (-34; 60%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 5 Schlosser, 4 Maurer, 4 Tischler, 4 Buchdrucker, 3 Schmiede), 10 (-5; 15%) »Angestellte« und 6 (-5; 9%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 5 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 15 (-22; 23%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 3 Schlosser), 6 (-4; 9%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 7 (-7; 11%) »Selbständige« (u. a. 3 Kleinhändler, 3 Gastwirte), 4 (-4; 6%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 3 Lehrer), 5 (+3; 8%) »Politische Beamte« (4 Länder, 1 Kommunen), 23 (-19; 35%) »Arbeiterbeamte« (4 Partei, 6 Parteipublizistik, 8 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 3 Krankenkassen, 1 Sonstige) und 5 (-3; 8%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 28 bis 70 Jahre und beträgt durchschnittlich 43 (-l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 21 MdL (-46; 32%) bis unter 5 Jahre, 16 MdL (+1; 25%) 5 bis 9 Jahre, 25 MdL (-8; 38%) 10 bis 19 Jahre und 3 MdL (-2; 5%) 20 Jahre und länger.
1920 (Juni 6) Oldenburg (→ 1923 Juni)
  Bei den (2.) Landtagswahlen tritt die USP zum ersten Mal mit eigenen Kandidaten an und erhält einen Stimmenanteil von 11,0% und insgesamt 5 Mandate. Die MSP verliert stark; sie erhält einen Stimmenanteil von 21,4% (-12,0%) und verliert 5 Mandate. Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 32,4% (-1,0%) und insgesamt 16 (wie bisher) Mandate. Bei insgesamt 7 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur wenig schlechter als bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 32,8%; Differenz: 0.4). Die MSP stellt mit 11 Mandaten (von jetzt 48) nur noch die zweitstärkste Fraktion hinter der Deutschen Volkspartei (13 Mandate) und vor dem Zentrum (10). Die unter Führung der Deutschdemokraten gebildete Regierungskoalition zwischen MSP, Deutscher Demokratischer Partei und Zentrum behauptet – trotz starker Verluste – eine klare parlamentarische Mehrheit im Landtag und wird fortgesetzt. Als sich im April 1923 für eine Verlegung des turnusmäßigen Wahltermins angesichts des Ruhrkampfes keine verfassungsmäßige Mehrheit findet und die Regierungskoalition sich in dieser Frage spaltet, tritt das Regierungsdirektorium zurück; in der Folge wird es nur noch Regierungsbildungen ohne Beteiligung der (M)SP geben. Seit dem 17. April 1923 führt eine Beamtenregierung, die von den bürgerlichen Parteien unterstützt wird, die Geschäfte fort. Nachdem ein Vertrauensvotum für die Regierung im März 1925 scheitert, löst die Regierung den Landtag auf und setzt Neuwahlen fest.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 19 MdL (100%), darunter befindet sich keine Frau. 9 MdL (-2; 47%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 7 ( + 3; 37%) in Oldenburg, 7 (-1; 37%) in Preußen, 2 (+1; 11%) in Württemberg, je 1 (5%) in Bayern, Sachsen und Lübeck. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. erneut 12 MdL (63%) evangelisch und erneut 2 MdL (11%) katholisch; mind. 6 MdL ( + 2; 32%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 5 ( + 2; 26%) »Ungelernte Arbeiter«, erneut 12 (63%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 4 Schlosser) und 1 ( + 1; 5%) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 ( + 1; 26%) »Unselbständige Arbeiter«, 2 ( + 1; 11%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 2 (-2; 11%) »Selbständige«, 2 ( + 1; 11%) »Bürgerliche Berufe«, erneut 2 (11%) »Politische Beamte« (2 Kommunen) und erneut 6 (32%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 1 Parteipublizistik, 3 Gewerkschaften, 1 Krankenkassen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 34 bis 63 Jahre und beträgt durchschnittlich 42 (-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 6 MdL (-2; 32%) bis unter 5 Jahre, 6 MdL ( + 2; 32%) 5 bis 9 Jahre, 5 MdL ( + 1; 26%) 10 bis 19 Jahre und erneut 2 MdL (11%) 20 Jahre und länger.
1920 (Juni 6) Württemberg (→ 1924 Mai)
  Bei den (2.) Wahlen zum Landtag kann die USP deutlich zulegen; sie erhält einen Gesamt-stimmenanteil von 13,2% ( + 10,1%) und gewinnt 10 Mandate hinzu. Die MSP dagegen erlebt eine drastische Wahlniederlage; sie erhält nur noch einen Stimmenanteil von 16,1% (-18,4%) und verliert 35 Mandate. Beide sozialdemokratischen Parteien erhalten zusammen einen Stimmenanteil von 29,3% (-8,2%) und verlieren – bei erheblich gesenkter Gesamtmandatszahl (von 150 auf 10l) – 25 Mandate. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nahezu identisch mit dem bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 29,2%; Differenz: 0,1%). Die MSP ist mit 17 Mandaten (von jetzt 101) nur noch die drittstärkste Fraktion hinter dem Zentrum (23 Mandate) und dem Württembergischen Weingärtnerbund (18) und vor der Deutschen Demokratischen Partei (15) und der USP (14). Obwohl die bisherige Regierungskoalition – trotz starker Verluste – noch immer über eine knappe parlamentarische Mehrheit verfügt, scheidet die MSP aus der Regierung aus, Zentrum und Deutsche Demokratische Partei bilden am 23. Juni 1920 ein Minderheitenkabinett. Zwischenzeitlich – vom 7. November 1921 bis 2. Juni 1923 – ist die MSP bzw. SP noch einmal – zum letzten Mal in Württemberg – an der Regierung beteiligt.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet insgesamt (MSP und USP) 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 33 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (3%) Frau. 11 USP-MdL wechseln während der Mandatsperiode zur SP, 3 USP-MdL zur KP. 15 MdL (-33; 46%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 21 (-17; 63%) in Württemberg (ll Neckarkreis, 3 Schwarzwaldkreis, 3 Jagstkreis, 4 Donaukreis), 6 (-7; 18%) in Preußen, erneut 2 (6%) im Ausland, je 1 (3%) in Bayern, Baden, Mecklenburg-Strelitz und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 19 MdL (-15; 58%) evangelisch, 3 MdL (-6; 9%) katholisch und erneut 1 MdL (3%) jüdisch; mind. 8 MdL (24%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 21 MdL (-27; 64%) nur die Volksschule und 5 MdL (-8; 15%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Studium ohne Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (-1; 6%) »Ungelernte Arbeiter«, 26 (-24; 79%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 5 Tischler, 4 Buchdrucker, 3 Schlosser, 3 Maler), 4 (-1; 12%) »Angestellte« und 1 (-5; 3%) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-5; 3%) »Unselbständige Arbeiter«, 3 (-4; 9%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 4 (-6; 12%) »Selbständige«, 3 (-3; 9%) »Politische Beamte« (3 Länder) und 21 (-9; 64%) »Arbeiterbeamte« (7 Partei, 7 Parteipublizistik, 3 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 2 Krankenkassen) und 1 (-2; 3%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 71 Jahre und beträgt durchschnittlich 43 (-4) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 12 MdL (-28; 36%) bis unter 5 Jahre, 6 MdL (-1; 18%) 5 bis 9 Jahre, 11 MdL (-3; 33%) 10 bis 19 Jahre und erneut 4 MdL (12%) 20 Jahre und länger.
1920 (Juni 13) Mecklenburg-Schwerin (→ 1921 März)
  Bei den (2.) Landtagswahlen beteiligt sich zum ersten Mal und nur mit mäßigem Erfolg auch die USP; sie erhält einen Stimmenanteil von 7,7% und gewinnt insgesamt 5 Mandate. Die MSP muß größere Verluste hinnehmen; sie erhält einen Stimmenanteil von 39,9% (-8,0%) und verliert damit 6 Mandate. Die beiden sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 47,6% und insgesamt 31 Mandate. Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist besser als das bei den 1 Woche zuvor stattgefundenen Reichstagswahlen (RT: 45,7%; Differenz: 1,9%). Die MSP stellt mit 26 Abgeordneten (von 64) weiterhin die mit Abstand größte Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (14 Mandate) und der Deutschen Volkspartei (l0). Unter den MSP-Abgeordneten befindet sich auch endlich eine Frau: die gelernte Schneiderin und derzeitige Hausfrau Margarete Ketelhohn (mit zahlreichen Parteifunktionen). Die bisherige Regierungskoalition von Deutscher Demokratischer Partei und MSP verliert ihre parlamentarische Mehrheit; am 28. Juli 1920 bilden zunächst Deutsche Volkspartei und Deutschnationale Volkspartei, am 19. Januar 1921 dann die MSP allein jeweils ein kurzlebiges Minderheitenkabinett. Als erster Sozialdemokrat wird der ehemalige Handlungsgehilfe und derzeitige Parteisekretär im zentralen MSP-Parteivorstand Johannes Stelling (u.a. 1907-1919 MdB Lübeck, seit 1919 MdR) zum Ministerpräsidenten in Mecklenburg-Schwerin gewählt. Angesichts der unklaren Mehrheitsverhältnisse löst sich der Landtag schon im Februar 1921 vorzeitig auf.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 33 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (4-1; 3%) Frau. 14 MdL (-19; 42%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: erneut 18 (55%) in Mecklenburg-Schwerin, 10 (4-1; 30%) in Preußen, je 2 (6%) in Sachsen und Hamburg und 1 (3%) in Thüringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – fast alle MdL evangelisch; 1 MdL ist jüdisch. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: erneut 26 MdL (79%) nur die Volksschule und 7 MdL (21%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 1 mit Lehrerseminar, 1 mit Studium ohne und 1 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 (4-1; 15%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 3 Landarbeiter), 24 (-2; 72%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Tischler, 4 Maurer, 3 Schlosser), 2 (-1; 6%) »Angestellte« und 2 (4-2; 6%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 (4-2; 18%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (-1; 3%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 5 (-2; 15%) »Selbständige«, 1 (4-1; 3%) »Bürgerlicher Beruf«, 6 (4-1; 18%) »Politische Beamte« (l Länder, 5 Kommunen), 13 (-2; 39%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 3 Parteipublizistik, 4 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 1 (-1-1; 3%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 26 bis 57 Jahre und beträgt durchschnittlich 42 (-4) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 17 MdL (-6; 52%) bis unter 5 Jahre, 9 MdL ( + 2; 27%) 5 bis 9 Jahre und 7 MdL ( + 4; 28%) 10 bis 19 Jahre.
1920 (Juni 20) Thüringen (→ 1921 Sep.)
  Mit Wirkung von 1. Juli 1920 tritt das Vereinigungsgesetz vom 30. April 1920 in Kraft, das die thüringischen Kleinstaaten zum Freistaat Thüringen zusammenschließt. Auf der Basis der vom thüringischen Volksrat im Mai 1920 verabschiedeten vorläufigen Verfassung finden die ersten Landtagswahlen statt. Die USP erhält einen Stimmenanteil von 27,9% und gewinnt insgesamt 15 Mandate. Die MSP erhält einen Stimmenanteil von nur 20,3% und gewinnt 11 Mandate. Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 48,2% und insgesamt 26 Mandate (von 53). Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das beste Wahlergebnis; dies wäre nur das zweitbeste Ergebnis, wenn man für 1919 alle thüringischen Kleinstaaten zusammenrechnet. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist etwas besser als das bei den 2 Wochen früher stattgefundenen Reichstagswahlen (RT: 47,5%; Differenz: 0,7%). Im Vergleich mit den kumulierten Wahlergebnissen aus allen Wahlen in den Kleinstaaten zwischen Januar und März 1919 (für USP und MSP zusammen: 57,7%) verlieren die sozialdemokratischen Parteien mit 9,5% deutlich. Die USP stellt mit 15 Mandaten (von 53) die stärkste Fraktion vor der MSP und dem Landbund (jeweils ll) und der Deutschen Volkspartei (8). Für die MSP zieht als erste Frau die ehemalige Hausangestellte und derzeitige Hausfrau Emma Sachse (bis 1933 MdL Thüringen; führende Parteifunktionen) in den Landtag ein. Als erster Sozialdemokrat wird der derzeitige Präsident des Thüringischen Volksrats Hermann Leber (siehe auch Sachsen-Weimar) als Landtagspräsident in Thüringen gewählt. Die Regierungsbildung zieht sich über Monate hin; am 10. November 1920 bildet sich unter deutschdemokratischer Führung ein Minderheitenkabinett zwischen Deutscher Demokratischer Partei und MSP, das von der USP unterstützt wird. Nach Verabschiedung der Verfassung im März 1921 und angesichts der unklaren Mehrheitsverhältnisse (u. a. dadurch Rücktritt der bisherigen Regierung) löst sich der Landtag am 30. Juli 1921 vorzeitig auf und schreibt Neuwahlen aus.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet insgesamt (MSP und USP) 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 27 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (4%) Frau. 17 MdL (63%) werden zum ersten Mal in einen Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 13 (48%) in Thüringen, 7 (26%) in Sachsen, 4 (15%) in Preußen und 1 (4%) in Bayern. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 18 MdL (67%) nur die Volksschule und 7 MdL (26%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 1 Studium ohne und 2 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 22 (81%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Tischler, 4 Weber, 3 Dreher), 2 (7%) »Angestellte« und 3 (ll%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (11%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (4%) »Selbständiger«, 3 (ll%) »Bürgerliche Berufe«, 7 (26%) »Politische Beamte« (5 Länder, 2 Kommunen), 12 (44%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 6 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 1 (4%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 25 bis 64 Jahre und beträgt durchschnittlich 44 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 11 MdL (41%) bis unter 5 Jahre, 1 MdL (4%) 5 bis 9 Jahre, 12 MdL (44%) 10 bis 19 Jahre und 3 MdL (11%) 20 Jahre und länger.
1920 (Okt. 10) SPD-Parteitag in Kassel
  Der Parteitag verabschiedet eine Resolution im Hinblick auf die Regierungsbildung im Reich: »Da das Ergebnis der Reichstagswahlen der früheren Koalition eine tragfähige Mehrheit nicht mehr gewährte, da eine nach rechts hin erweiterte Koalition mit den Interessen der Arbeiterklasse nicht vereinbar war, da die U.S.P.D. sich weigerte, in eine zur Verteidigung der republikanischen Einrichtungen und zur Sicherung der sozialpolitischen Errungenschaften der Revolutionszeit zu bildende Regierung einzutreten, war nach den Reichstagswahlen der Austritt der Sozialdemokratischen Partei aus der Regierung notwendig geworden … Ein Wiedereintritt der Sozialdemokratischen Partei in die Reichsregierung kann nur in Frage kommen, wenn die Interessen des Proletariats, die vor allem die Demokratisierung der Verwaltung, die Republikanisierung der Reichswehr, die Sozialisierung der dafür reifen Wirtschaftszweige und eine pazifistische auswärtige Politik erheischen, ihn zwingend erfordern«.
1920 (Nov. 14) Sachsen (→ 1922 Nov.)
  Bei den (2.) Landtagswahlen, die mit der schwächsten Wahlbeteiligung (69,8%) für Sachsen in der Weimarer Republik stattfinden, kandidieren 4 Parteien der Linken. Die USP, die sich im Oktober 1920 gespalten hat, kann sich insgesamt behaupten; sie erhält einen Stimmenanteil von 16,8% ( + 0,5%) (USP-Rechte: 13,9%; USP-Linke: 2,9%) und gewinnt insgesamt 16 ( + l) Mandate (USP-Rechte: 13; USP-Linke: 3); hinzu kommt der Gewinn von 6 Mandaten der zum ersten Mal kandidierenden KPD. Die MSP verzeichnet starke Verluste; sie erreicht nur einen Stimmenanteil von 28,3% (-13,3%) und gewinnt insgesamt 27 (-15) Mandate. Beide sozialdemokratischen Parteien (d. h. MSP und USP ohne die USP-Linke, die sich im Dezember 1919 mit der KPD vereinen wird) zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 42,2% (-15,7%) und insgesamt 40 (-17) Mandate (von 96). Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste SP-Wahlergebnis. Die MSP stellt mit 27 Mandaten (von 96) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (20 Mandate), der Deutschen Volkspartei (18), der USP-Rechten (13) und der Deutschen Demokratischen Partei (8). Die bisherige Regierungskoalition zwischen MSP und Deutscher Demokratischer Partei hat ihre parlamentarische Mehrheit eingebüßt. Am 9. Dezember 1920 kommt es unter der Führung der MSP zur Bildung einer Regierungskoalition zwischen MSP und USP, die allerdings keine parlamentarische Mehrheit besitzt und auf die Unterstützung durch die KPD angewiesen ist; Wilhelm Buck bleibt Ministerpräsident. Die KPD entzieht im Oktober 1922 der Regierung ihre Unterstützung; daraufhin löst sich die Volkskammer auf, es werden Neuwahlen ausgeschrieben.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 4 MdL vorzeitig aus und 4 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 44 MdL (100%), darunter befinden sich 3 ( + 1; 7%) Frauen. 16 MdL (-25; 36%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 19 (-15; 43%) in Sachsen (3 KH Dresden, 7 KH Leipzig, 8 KH Zwickau, 1 ohne KH-Spezifikation), 14 (-4; 32%) in Preußen, 2 ( + 1; 5%) in Bayern und 1 ( + 1; 2%) in Württemberg. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 23 MdL (-11; 52%) nur die Volksschule und 7 MdL ( + 3; 16%) weiterführende Schulen (darunter 3 mit Lehrerseminar, 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 5 (-2; 11%) »Ungelernte Arbeiter«, 29 (-15; 66%) »Gelernte Arbeiter«, 3 (-1; 7%) »Angestellte« und 5 ( + 4; 11%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (-1; 5%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (-2; 2%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, erneut 5 (ll%) »Selbständige«, 4 ( + 1; 9%), 3 ( + 3; 7%) »Bürgerliche Berufe«, »Politische Beamte« (3 Länder, 1 Kommunen), 27 (-19; 61%) »Arbeiterbeamte« (4 Partei, 10 Parteipublizistik, 10 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 2 (-1; 5%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 34 bis 65 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 (-3) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 7 MdL (-16; 16%) bis unter 5 Jahre, 17 MdL ( + 7; 39%) 5 bis 9 Jahre und 20 MdL (-10; 45%) 10 bis 19 Jahre.
1921 (Jan. 23) Lippe (→ 1925 Jan.)
  Bei den (2.) Landtagswahlen tritt diesmal die USP wohl zur Landtagswahl mit eigenen Kandidaten an, erhält aber mit einem Stimmenanteil von nur 3,1% kein Mandat (stattdessen gewinnt die KPD 1 Mandat). Die MSP erlebt einen völligen Einbruch; sie erhält nur noch einen Stimmenanteil von 32,6% (-17,5%) und verliert 3 Mandate. Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 35,7% (-14,4%) und insgesamt 8 Mandate. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Die MSP stellt mit 8 Mandaten (von 2l) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (5 Mandate) und der Deutschen Volkspartei (4). Die bisherige Regierungskoalition zwischen MSP und Deutscher Demokratischer Partei verliert ihre parlamentarische Mehrheit. Ein Erweiterung der Regierungskoalition am 19. Februar 1921 um die Deutsche Volkspartei wird schon im Juni 1921 rückgängig gemacht. In der Folge bildet am 14. Juni 1921 die alte Regierungskoalition ein Minderheitenkabinett, das durch den einzigen Abgeordneten der »Gewerkschaftlichen Liste – Biesemeier« unterstützt und mehrheitsfähig wird. Heinrich Drake bleibt Regierungschef.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 11 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (9%) Frau. 5 MdL (-8; 46%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 10 (-1; 91%) in Lippe, 1 (-2; 9%) in Preußen. Der ursprünglichen Konfession nach sind alle 11 MdL (-2; 100%) evangelisch; mind. 2 MdL ( + 1; 18%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 10 MdL (-3; 91%) nur die Volksschule und erneut 1 MdL (9%) weiterführende Schulen. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-3; 9%) »Ungelernter Arbeiter«, erneut 9 (81%) »Gelernte Arbeiter« und 1 (-1; 9%) »Angestellter«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (-4; 18%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 1 (9%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, erneut 3 (27%) »Selbständige«, erneut 1 (9%) »Politischer Beamter« (l Länder), 3 (-1; 27%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 2 Gewerkschaften) und 1 (+1; 9%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 27 bis 59 Jahre und beträgt durchschnittlich 38 (-4) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 4 MdL (-6; 36%) bis unter 5 Jahre, 3 MdL ( + 2; 27%) 5 bis 9 Jahre, erneut 3 MdL (27%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (9%) 20 Jahre und länger.
1921 (Feb. 19) Reich (→ 1922 Nov.)
  Bei den Nachwahlen in Schleswig-Holstein sowie Ost- und Westpreußen verliert die MSP insgesamt 6 Mandate; die USP gewinnt 2 Mandate (durch die Verwertung von Reststimmen) hinzu. Die Nachwahlen bringen nur leichte Verschiebungen in der Mandatsstärke der Parteien; unter Berücksichtigung von Fraktionswechslern bleibt die MSP mit 108 Mandaten (von jetzt 469) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (71 Mandate), dem Zentrum (68), der Deutschen Volkspartei (65), der durch den Wechsel des linken Flügels zur KPD dezimierten USP (6l) und der Deutschen Demokratischen Partei (40). Die Nachwahlen bringen leichte Verluste für das bürgerliche Minderheitenkabinett Fehrenbach, dennoch wird die Koalitionsregierung fortgesetzt. Nach dem Londoner Ultimatum der Alliierten tritt das Kabinett Fehrenbach am 4. Mai 1921 zurück. Am 10. Mai 1921 bildet sich unter Führung des Zentrums ein Minderheitenkabinett (l. Kabinett Dr. Wirth) der »Weimarer Koalition«; der ehemalige Reichskanzler Gustav Bauer wird Vizekanzler. Nach der Oberschlesien-Note der Alliierten tritt das 1. Kabinett Dr. Wirth am 22. Oktober 1921 zurück. Am 26. Oktober 1921 bildet sich erneut unter Führung des Zentrums ein Minderheitenkabinett (2. Kabinett Dr. Wirth), an dem nur noch das Zentrum und die MSP beteiligt sind und das von der Deutschen Demokratischen Partei unterstützt wird; Vizekanzler bleibt Gustav Bauer.
1921 (Feb. 20) Bremen (→ 1923 Nov.)
  Bei der vorgezogenen (3.) Bürgerschaftswahl verliert die USP deutlich; sie erhält nur noch einen Gesamtstimmenanteil von 19,7% (-11,0%) und verliert 14 Mandate. Die MSP gewinnt dagegen leicht dazu; sie erhält einen Stimmenanteil von 22,2% (4-3,9%) und gewinnt 6 Mandate hinzu. Beide sozialdemokratischen Parteien erhalten zusammen 41,9% (-7,1%) aller Stimmen und 51 (-8) Mandate. Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Die MSP ist nun mit 28 Mandaten (von 120) die stärkste Fraktion vor der Deutschen Volkspartei (25 Mandate) und vor der USP (23). Der bisherige Minderheitensenat zwischen Deutscher Volkspartei und Deutscher Demokratischer Partei wird fortgesetzt und wird weiterhin von der MSP unterstützt. Im Herbst 1923 löst sich angesichts der unklaren parlamentarischen Verhältnisse die Bürgerschaft vorzeitig auf.
Bis zur nächsten Landtagswahl ergibt sich eine Reihe von Mandatsveränderungen. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 58 MdL (100%), darunter befinden sich 5 (-2; 9%) Frauen. 3 MdL (-7; 5%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 17 (-5; 29%) in Bremen, 25 (- 1; 43%) in Preußen, erneut je 3 (5%) in Sachsen und Oldenburg, je 2 (3%) in Bayern, Mecklenburg-Schwerin, Württemberg und im Ausland, je 1 (2%) in Hamburg und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 47 MdL (-8; 81%) evangelisch und 6 MdL (4-2; 10%) katholisch; mind. 18 MdL (-7; 31%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 3 (5%) »Ungelernte Arbeiter« (3 Tabakarbeiter), 35 (-4; 60%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 6 Schlosser, 5 Buchdrucker, 3 Tischler, 3 Schmiede), 8 (-2; 14%) »Angestellte« und 5 (-1; 9%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 12 (-3; 21%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 4 Schlosser), 8 (4-2; 14%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 5 (-2; 9%) »Selbständige« (u. a. 3 Kleinhändler), 5 (4-1; 9%) »Bürgerliche Berufe«, 24 (4-1; 41%) »Arbeiterbeamte« (4 Partei, 4 Parteipublizistik, 9 Gewerkschaften, 3 Genossenschaften, 3 Krankenkassen, 1 Sonstige) und 4 (-1; 7%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 71 Jahre und beträgt durchschnittlich 44 (4-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 11 MdL (-10; 19%) bis unter 5 Jahre, 15 MdL (-1; 26%) 5 bis 9 Jahre, 29 MdL ( + 4; 50%) 10 bis 19 Jahre und erneut 3 MdL (5%) 20 Jahre und länger.
1921 (Feb. 20) Hamburg (→ 1924 Okt.)
  Bei den (2.) Bürgerschaftswahlen wird die USP zur kleinen bedeutungslosen Splitterpartei; sie erhält einen Gesamtstimmenanteil von nur noch 1,4% (-6,7%) und verliert 11 Mandate. Die USP-Wählerschaft ist offensichtlich weitestgehend zur erstmals kandidierenden KPD (insgesamt 17 Mandate) abgewandert. Die MSP verliert ebenso deutlich; sie erhält einen Stimmenanteil von 40,6% (-9,9%) und verliert 15 Mandate. Beide sozialdemokratische Parteien erhalten zusammen 42,0% (-16,6%!) aller Stimmen und 69 (-26) Mandate (von 160). Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste SP-Wahlergebnis. Die MSP ist mit 67 Mandaten (von 160) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Deutschen Demokratischen Partei und der Deutschen Volkspartei (je 23 Mandate). Die bisherige Regierungskoalition zwischen MSP, Deutscher Demokratischer Partei und Deutscher Volkspartei behält trotz Verluste eine klare parlamentarische Mehrheit in der Bürgerschaft und wird fortgeführt. Angesichts des niedergeschlagenen kommunistischen »Hamburger Aufstandes« (22.-24. Oktober 1923) und der allgemeinen Krisensituation im Reich werden die für Februar 1924 turnusmäßig vorgesehen Landtagswahlen auf Oktober 1924 verschoben.
Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 77 MdL (100%), darunter befinden sich 7 (-4; 9%) Frauen. 2 MdL (-17; 3%) gehören bei Mandatsantritt der USP an. 9 MdL (-88; 12%) werden zum ersten Mal in die Bürgerschaft gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 23 (-13; 30%) in Hamburg, 32 (-13; 42%) in Preußen, 5 (-4; 6%) in Mecklenburg-Schwerin, 5 (-3; 6%) in Sachsen, 5 (-1; 6%) in Bayern, 2 ( + 1; 3%) in Oldenburg, 1 (-3; 1%) in Braunschweig, 1 (-1; 1%) in Thüringen und erneut 1 (l%) in Württemberg und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 36 MdL (-19; 47%) evangelisch, erneut 5 MdL (6%) katholisch und 2 MdL (-1; 3%) jüdisch; mind. 11 MdL (-8; 14%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 46 MdL (-33; 60%) nur die Volksschule und 23 MdL (-7; 30%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 10 mit Lehrerseminar, 5 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 2 (-3; 3%) »Ungelernte Arbeiter«, 50 (-30; 65%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 8 Schlosser, 7 Maurer, 6 Tischler, 6 Zimmerer, 4 Buchdrucker), 7 (-4; 9%) »Angestellte« und 15 (-3; 19%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 11 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 (-6; 8%) »Unselbständige Arbeiter«, 4 (-1; 5%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 5 (-1; 6%) »Selbständige«, 10 (-4; 13%) »Bürgerliche Berufe«, 12 (-1; 16%) »Politische Beamte«, 33 (-27; 43%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 3 Parteipublizistik, 15 Gewerkschaften, 5 Genossenschaften, 5 Krankenkassen, 3 Sonstige) und erneut 7 (9%) »Ohne Beruf« (u. a. 6 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 69 Jahre und beträgt durchschnittlich 48 ( + 2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 21 MdL (-36; 27%) bis unter 5 Jahre, 16 MdL (-4; 21%) 5 bis 9 Jahre, 29 MdL (-10; 38%) 10 bis 19 Jahre und erneut 11 MdL (14%) 20 Jahre und länger.
1921 (Feb. 20) Preußen (→ 1922 Nov.)
  Bei den (2.) Landtagswahlen kann sich die USP knapp behaupten; sie erhält einen Gesamtstim-menanteil von 6,5% (-0,9%) und gewinnt 4 Mandate hinzu. Die MSP dagegen verliert deutlich; sie erhält einen Stimmenanteil von 26.3 (-10,1%) und verliert 31 Mandate. Beide sozialdemokratischen Parteien erhalten zusammen einen Stimmenanteil von 32.8 (-11,0%) und insgesamt 142 (-27) Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste SP-Wahlergebnis. Die MSP ist mit 114 Mandaten (von jetzt 428) weiterhin die stärkste Fraktion vor dem Zentrum (81 Mandate bzw. 92 einschließlich der Weifen), der Deutschnationalen Volkspartei (75), der Deutschen Volkspartei (58), der KPD (30), der USP (28) und der Deutschen Demokratischen Partei (26). Die bisherige Regierungskoalition zwischen MSP, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei verzeichnet starke Verluste, verfügt aber weiterhin über eine ausreichende parlamentarische Mehrheit im Landtag; dennoch wird am 21. April 1921 zunächst unter Führung des Zentrums ein Minderheitenkabinett gebildet, das vom Zentrum und der Deutschen Demokratischen Partei getragen wird und dem auch parteilose Minister angehören. Schon am 7. November 1921 wird unter Führung der MSP eine breite Regierungskoalition gebildet zwischen MSP, Zentrum, Deutscher Demokratischer Partei und Deutscher Volkspartei, die über eine klare parlamentarische Mehrheit verfügt; Ministerpräsident wird Otto Braun.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 22 MdL vorzeitig aus und 19 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 161 MdL (100%), darunter befinden sich 18 ( + 4; 11%) Frauen. 25 MdL (16%) gehören bei Mandatsantritt der USP an, davon wechseln 23 im Laufe der Mandatsperiode zur MSP/SP und 1 zur KP, 1 verbleibt in der USP; von der KP wechseln 3 MdL zu USP, davon wechseln 2 später zur MSP/SP. 70 MdL (-112; 44%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 129 (-21; 80%) in Preußen (8 Ostpreußen, 4 Westpreußen, 13 Berlin, 16 Brandenburg, 7 Pommern, 2 Posen, 23 Schlesien, 16 Prov. Sachsen, 8 Schleswig-Holstein, 6 Hannover, 11 Westfalen, 4 Hessen-Nassau, 11 Rheinprovinz), erneut 9 (6%) in Sachsen, 6 (-2; 4%) in Bayern, erneut 3 (2%) in Thüringen, 2 (l%) in Hamburg, je 1 (l%) in Württemberg, Baden, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Braunschweig, Lippe, Lübeck und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 74 MdL (-9; 46%) evangelisch, 17 MdL (4-1; 11%) katholisch und 8 MdL (4-2; 5%) jüdisch; mind. 108 MdL (-21; 67%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 113 MdL (-26; 70%) nur die Volksschule und 43 MdL ( + 2; 27%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 9 mit Lehrerseminar, 2 mit Studium ohne und 19 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 25 ( + 3; 16%) »Ungelernte Arbeiter« (u.a. 9 Bergarbeiter, 6 Tabakarbeiter, 4 Textilarbeiter), 92 (-43; 57%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 11 Schlosser, 10 Maurer, 7 Former, 5 Tischler, 5 Schmiede, 4 Buchdrucker, 4 Maler, 4 Schneider, 4 Schuhmacher), 14 (4-3; 9%) »Angestellte« (3 Hausangestellte, sonst Handlungs- und Bürogehilfen) und 30 (4-8; 19%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 13 Lehrer, 6 Rechtsanwälte, 3 Schriftsteller, 3 Arzte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (-3; 2%) »Unselbständige Arbeiter«, 13 (4-1; 8%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, erneut 10 (6%) »Selbständige« (u. a. 4 Kleinhändler, 3 Handwerksmeister), 23 (4-4; 14%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 10 Lehrer, 5 Rechtsanwälte), 19 (4-2; 12%) »Politische Beamte« (l Reich, 5 Länder, 3 Bezirke/Kreise, 10 Kommunen) und 80 (-27; 50%) »Arbeiterbeamte« (21 Partei, 14 Parteipublizistik, 36 Gewerkschaften, 5 Genossenschaften, 2 Krankenkassen, 2 Sonstige) und 12 (4-4; 7%) »Ohne Beruf« (11 Hausfrauen, 1 Rentner). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 27 bis 70 Jahre und beträgt durchschnittlich 45 (4-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 48 MdL (-58; 30%) bis unter 5 Jahre, 43 MdL (4-6; 27%) 5 bis 9 Jahre, 67 MdL (4-26; 42%) 10 bis 19 Jahre und erneut 3 MdL (2%) 20 Jahre und länger.
1921 (März 13) Mecklenburg-Schwerin (→ 1924 Feb.)
  Bei den vorgezogenen (3.) Landtagswahlen erhält die USP nur noch wenige Stimmen; mit einem Stimmenanteil von 0,8% (-6,9%) verliert sie alle (- 5) bisherigen Mandate (die KPD erreicht dafür 3 Mandate). Die MSP legt leicht zu; sie erhält einen Stimmenanteil von 41,7% (4-1,8%) und gewinnt 2 weitere Mandate. Die beiden sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 42,5% (-5,1%) und insgesamt 28 (-3) Mandate. Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Die MSP stellt mit 28 Abgeordneten (von jetzt 67) weiterhin die mit Abstand größte Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (15 Mandate) und der Deutschen Volkspartei (12). Am 8. bzw. 12. April 1921 bildet sich unter Führung der MSP eine neue Regierungskoalition mit wechselnder Beteiligung anderer Parteien: bis 29. Juni 1922 mit der Deutschen Volkspartei, seitdem auch mit der Deutschen Demokratischen Partei und seit 21. April 1922 bzw. seit 14. Juni 1922 auch mit dem Mecklenburgischen Dorfbund. Johannes Stelling bleibt Ministerpräsident.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 6 MdL vorzeitig aus und 6 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 34 MdL (100%), darunter befinden sich 2 (4-1; 6%) Frauen. Erneut 14 MdL (41%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 20 (4-2; 65%) in Mecklenburg-Schwerin, 7 (-3; 21%) in Preußen, 3 (4-1; 9%) in Hamburg und 1 (3%) in Thüringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – fast alle MdL evangelisch; 1 MdL ist jüdisch. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 23 MdL (-3; 68%) nur die Volksschule und 11 MdL (4-4; 32%) weiterführende Schulen (darunter 3 mit Einjährigem, 2 mit Lehrerseminar, 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 5 (15%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 3 Landarbeiter), 22 (-2; 65%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Schlosser, 3 Tischler, 3 Bäcker), 4 (4-2; 12%) »Angestellte« und 3 (4-1; 9%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (-3; 9%) »Unselbständige Arbeiter«, 3 (4-2; 9%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, erneut 5 (15%) »Selbständige«, 2 (4-1; 6%) »Bürgerliche Berufe«, 9 (4-3; 27%) »Politische Beamte« (4 Länder, 5 Kommunen), 10 (-3; 29%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 1 Gewerkschaften, 5 Genossenschaften, 2 Krankenkassen) und 2 (4-1; 6%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 25 bis 58 Jahre und beträgt durchschnittlich 41 (-l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 14 MdL (-3; 41%) bis unter 5 Jahre, 7 MdL (-2; 21%) 5 bis 9 Jahre und 13 MdL ( + 6; 38%) 10 bis 19 Jahre.
1921 (Sep. 11) Thüringen (→ 1924 Feb.)
  Bei den vorgezogenen (2.) Landtagswahlen büßt die USP erheblich an Stimmen ein; sie erhält einen Stimmenanteil von nur noch 16,4% (-11,5%) und verliert 6 Mandate (die KPD gewinnt dagegen auf Anhieb 6 Mandate). Die MSP verbucht leichte Gewinne; sie erhält einen Stimmenanteil von 22,8% ( + 2,5%) und gewinnt 2 Mandate hinzu. Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 39,2% (-9,0%) und insgesamt 22 (-4) Mandate. Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste SP-Wahlergebnis. Die MSP stellt mit 13 Mandaten (von jetzt 54) die stärkste Fraktion vor der Deutschen Volkspartei und dem Thüringischen Landbund (jeweils 12 Mandate) sowie der USP (9) und KPD (6). Am 7. bzw. 14. Oktober 1921 bildet sich unter Führung der MSP ein rein sozialdemokratisches Minderheitenkabinett von MSP und USP, das von der KPD unterstützt, aber überwiegend mit Notverordnungen regieren wird; erster sozialdemokratischer Regierungschef (Vorsitzender des Staatsministeriums) wird der bisherige Wirtschaftsminister August Frölich (siehe Sachsen-Altenburg). Am 11. September 1923 scheitert das Minderheitenkabinett an einem Mißtrauensvotum. Am 16. Oktober 1923 kommt es für einige Wochen zu einer Regierungskoalition zwischen SP und KPD; August Frölich bleibt Regierungschef. Angesichts der drohenden erneuten Reichsexekution gegen Thüringen scheiden die Kommunisten schon am 12. November 1923 aus dem Kabinett aus, die Regierung tritt am 7. Dezember 1923 zurück. Das Kabinett Frölich bleibt geschäftsführend im Amt; der Landtag löst sich am 14. Dezember 1923 erneut vorzeitig auf und schreibt Neuwahlen aus. In der Folge wird die SP an keiner thüringischen Regierung mehr beteiligt sein. Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet insgesamt (MSP und USP) 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 23 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (4%) Frau. 6 MdL (-11; 26%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 11 (-2; 48%) in Thüringen, 6 (-1; 26%) in Sachsen, 5 ( + 1; 22%) in Preußen und erneut 1 (4%) in Bayern. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 19 MdL ( + 1; 83%) nur die Volksschule und 4 MdL (-3; 17%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 ( + 1; 4%) »Ungelernter Arbeiter«, 16 (-6; 70%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 3 Tischler), 3 (+1; 13%) »Angestellte« und erneut 3 (13%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (-1; 9%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 ( + 1; 4%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 2 (+1; 9%) »Selbständige«, 1 (-2; 4%) »Bürgerlicher Beruf«, erneut 7 (30%) »Politische Beamte« (4 Länder, 3 Kommunen), 9 (-3; 39%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 2 Parteipublizistik, 1 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 1 Krankenkassen, 1 Sonstige) und erneut 1 (4%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 24 bis 65 Jahre und beträgt durchschnittlich 43 (-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 10 MdL (-1; 43%) bis unter 5 Jahre, erneut 1 MdL (4%) 5 bis 9 Jahre, 11 MdL (-1; 48%) 10 bis 19 Jahre und 1 MdL (-2; 4%) 20 Jahre und länger.
1921 (Okt. 30) Baden (→ 1925 Okt.)
  Bei den (2.) Landtagswahlen kann die USP sich nur leicht verbessern; sie erhält nur einen Gesamtstimmenanteil von 3,0% (+1,5%) und gewinnt 2 Mandate. Die MSP dagegen muß deutliche Verluste hinnehmen; sie erhält einen Stimmenanteil von nur 22,7% (-9,4%) und verliert 16 Mandate. Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 25,7% (-7,9%) und verlieren 14 Mandate. Bei insgesamt 4 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste SP-Wahlergebnis. Hinter dem Zentrum (34 Mandate) stellt die MSP weiterhin mit 20 Abgeordneten (von jetzt 86) die zweitstärkste Fraktion. Die bisherige große Regierungskoalition zwischen (M)SP, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei verliert wohl zahlreiche Mandate, behält aber dennoch eine klare absolute Mehrheit im Landtag. Im Rahmen des jährlichen Wechsels des Staatspräsidenten fungiert von November 1922 bis November 1923 auch der gelernte Müller und ehemalige Parteiredakteur Adam Remmele (seit April 1919 schon badischer Innenminister) als badischer Regierungschef.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 25 MdL (100%), darunter befinden sich 3 (-1; 13%) Frauen. 9 MdL (-21; 38%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 12 (-12; 50%) in Baden, 5 (-2; 21%) in Bayern, 3 (+1; 13%) in Württemberg, je 1 (4%) in Preußen, Hessen, Thüringen und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 12 MdL (-8; 50%) evangelisch, 4 MdL (-6; 17%) katholisch und 1 MdL (-1; 4%) jüdisch; mind. 12 MdL (-6; 50%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 20 MdL (-11; 83%) nur die Volksschule und 4 MdL (-7; 17%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Lehrerseminar, 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (-1; 8%) »Ungelernte Arbeiter«, 15 (-15; 63%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 5 Buchdrucker), 5 (4-1; 21%) »Angestellte« und 3 (-2; 13%) »Bürgerliche Berufe« (2 Rechtsanwälte, 1 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (-3; 17%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (4-1; 4%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 2 (-6; 8%) »Selbständige«, erneut 3 (13%) »Bürgerliche Berufe«, 3 (-4; 13%) »Politische Beamte« (2 Länder, 1 Kommunen), 9 (-6; 38%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 1 Parteipublizistik, 3 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 2 Krankenkassen) und 3 (4-1; 13%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 33 bis 54 Jahre und beträgt durchschnittlich 43 (-l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 7 MdL (-12; 28%) bis unter 5 Jah re, erneut 6 MdL (24%) 5 bis 9 Jahre, 10 MdL (-3; 40%) 10 bis 19 Jahre und 2 MdL (-1; 8%) 20 Jahre und länger.
1921 (Nov. 13) Lübeck (→ 1924 Feb.)
  Bei den (2.) Wahlen zur Bürgerschaft tritt die USP erneut nicht zur Wahl an, stattdessen kandidiert zum ersten Mal die KPD (die KPD wird in Lübeck bis 1933 ebenfalls nur eine geringe Rolle spielen), die auf Anhieb 6 Mandate gewinnt. Die MSP verzeichnet geringe Verluste und verliert die absolute Mehrheit; die MSP erhält einen Stimmenanteil von 48,7% (-3,8%) und verliert 3 Mandate. Bei insgesamt 6 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste SP-Wahlergebnis. Die MSP ist mit 39 Mandaten (von 80) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Bürgerlichen Parteiliste/Bürgerbund (29). Die bürgerlich-sozialdemokratische Senatsregierung wird fortgesetzt. Ein Volksentscheid am 6. Januar 1924 erbringt eine deutliche Mehrheit für den Verbleib des Senats im Amt; daraufhin löst der Senat die Bürgerschaft auf und setzt baldige Neuwahlen an.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 3 MdL vorzeitig aus (einschließlich eines vorzeitig ausscheidenden Nachrückers) und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 42 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 3 (7%) Frauen. 14 MdL (-25; 33%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 13 (-7; 31%) in Lübeck, 14 (4-2; 33%) in Preußen, 7 (-2; 17%) in Mecklenburg-Schwerin, erneut 5 (12%) in Oldenburg, je 1 (2%) in Baden, Anhalt und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind 40 MdL (-9; 95%) evangelisch und erneut 2 MdL (5%) katholisch; mind. 3 MdL (-2; 7%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (-5; 7%) »Ungelernte Arbeiter«, 29 (-6; 69%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 5 Schlosser, 5 Tischler, 3 Buchdrucker, 3 Maurer), erneut 4 (10%) »Angestellte« und 6 (4-2; 14%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 8 (19%) »Unselbständige Arbeiter«, 4 (+1; 10%) »Untere/ Mittlere Angestellte/Beamte«, 2 (-3; 5%) »Selbständige«, 5 (12%) »Bürgerliche Berufe«, erneut 1 (2%) »Politischer Beamter« (l Kommunen), 19 (-9; 45%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 2 Parteipublizistik, 6 Gewerkschaften, 8 Genossenschaften, 2 Krankenkassen) und erneut 3 (7%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 68 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 (-3) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 8 MdL (-8; 19%) bis unter 5 Jahre, 17 MdL (+2; 40%) 5 bis 9 Jahre, 15 MdL (-3; 36%) 10 bis 19 Jahre und erneut 2 MdL (5%) 20 Jahre und länger.
1921 (Nov. 27) Hessen (→ 1924 Dez.)
  Bei den (2.) Landtagswahlen bestätigt sich der geringe Erfolg der USP; sie erhält nur einen Gesamtstimmenanteil von 3,8% ( + 2,3%) und kann ein Mandat hinzugewinnen. Die MSP verzeichnet starke Verluste; sie erhält einen Stimmenanteil von 32,6% (-11,9%) und verliert 7 Mandate. Beide sozialdemokratischen Parteien erhalten zusammen einen Stimmenanteil von 36,4% (-9,6%) und 26 (-6) Mand ate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste SP-Wahlergebnis. Die MSP ist mit 24 Mandaten (von 70) dennoch die mit Abstand stärkste Fraktion vor dem Zentrum (13 Mandate) und dem Hessischen Bauernbund (ll). Die bisherige Koalitionsregierung unter Führung der MSP zwischen MSP, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei behält trotz Verluste ihre parlamentarische Mehrheit und wird fortgesetzt; Staatspräsident bleibt Karl Ulrich.
Bis zur nächsten Landtagswahl ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »SP-Gesamt-fraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 26 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (-1; 4%) Frau. 10 MdL (-17; 38%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 14 (-3; 54%) in Hessen, 5 (-4; 19%) in Preußen, je 1 (4%) in Bayern, Thüringen, Sachsen, Württemberg, Braunschweig, Bremen und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 16 MdL (-4; 62%) evangelisch und 4 MdL (-4; 15%) katholisch; mind. 8 MdL (-5; 31%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 20 MdL (-5; 77%) nur die Volksschule und 6 MdL (-3; 23%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Lehrerseminar, 2 mit Studium ohne und 1 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (-1; 8%) »Ungelernte Arbeiter«, 19 (-6; 73%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Maurer), 2 (-1; 8%) »Angestellte« und erneut 3 (12%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 (- 1; 19%) »Selbständige«, 2 ( + 1; 8%) »Bürgerliche Berufe«, 8 ( + 1; 31%) »Politische Beamte« (3 Länder, 1 Bezirke/Kreise, 4 Kommunen), 10 (-7; 38%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 1 Parteipublizistik, 3 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 1 (-1; 4%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 68 Jahre und beträgt durchschnittlich 45 (-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 4 MdL (-11; 15%) bis unter 5 Jahre, 8 MdL ( + 1; 31%) 5 bis 9 Jahre, 11 MdL ( + 2; 42%) 10 bis 19 Jahre und erneut 3 MdL (12%) 20 Jahre und länger.
1922 (Jan. 22) Braunschweig (→ 1924 Dez.)
  Bei den vorgezogenen (3.) Landtagswahlen erhält die USP nur noch einen Gesamtstimmenanteil von 27,6% (-9,7%) und verliert 6 Mandate. Dies ist dennoch mit Abstand das beste Landtagswahlergebnis im Deutschen Reich, das die USP in den Jahren 1921 und 1922 aufweisen kann. Die MSP erhält einen Stimmenanteil von 19,8% ( + 5,0%) und gewinnt 3 Mandate hinzu. Beide sozialdemokratische Parteien erhalten zusammen 47,4% (-4,7%) aller Stimmen und 29 (-3) Mandate (von 60). Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Die USP ist mit 17 Mandaten (von 60) nur noch die zweitstärkste Fraktion hinter dem Braunschweiger Landeswahlverband (23 Mandate), die MSP ist mit 12 Mandaten weiterhin drittstärkste Fraktion. Die bisherige Regierungskoalition zwischen beiden sozialdemokratischen Parteien hat ihre parlamentarische Mehrheit verloren, wird aber dennoch am 21. Februar 1922 fortgesetzt. Ministerpräsident bleibt August Junke; dieser wird jedoch schon am 29. März 1922 durch ein Mißtrauensvotum gestürzt. Sein Nachfolger als Ministerpräsident wird der ehemalige Zigarrenarbeiter und (M)SP-Parteisekretär Otto Antrick (seit 1898 bzw. 1912 MdR, seit 1919 Minister), der allerdings schon am 4. Mai 1922 ebenfalls durch ein Mißtrauensvotum gestürzt wird. Am 23. Mai 1922 wird unter Führung der MSP zusammen mit der Deutschen Demokratischen Partei und der Deutschen Volkspartei eine große Regierungskoalition gebildet, die aber schon am 13. Juli 1922 nach einem Mißtrauensvotum gegen einen bürgerlichen Minister wieder auseinanderbricht; Ministerpräsident wird Dr. Heinrich Jasper. MSP und Deutsche Demokratische Partei führen nun zunächst ein Minderheitenkabinett weiter, das nach der Vereinigung von MSP und USP über eine äußerst knappe parlamentarische Mehrheit im Landtag verfügt. Ministerpräsident wird erneut Dr. Heinrich Jasper.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode (einschließlich 1 Wechsler von der KP zur SP) besteht aus insgesamt 33 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (3%) Frau. 9 MdL (-7; 27%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. erneut 19 (58%) in Braunschweig, erneut 9 (27%) in Preußen, je 1 (3%) in Thüringen, Bayern und Hamburg. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. erneut 25 MdL (76%) evangelisch und erneut 1 MdL (3%) katholisch; mind. 14 MdL ( + 3; 42%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 4 (-2; 12%) »Ungelernte Arbeiter«, 22 (-1; 67%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 4 Maurer, 4 Buchdrucker), 2 (4-1; 6%) »Angestellte« und 3 (4-1; 9%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 7 (-6; 21%) »Unselbständige Arbeiter«, 5 (-2; 15%) »Selbständige«, 2 (4-1; 6%) »Bürgerliche Berufe«, 6 (4-3; 18%) »Politische Beamte« (4 Länder, 1 Bezirke/Kreise, 1 Kommunen), 12 (4-2; 36%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 3 Parteipublizistik, 5 Gewerkschaften, 1 Krankenkassen, 1 Sonstige) und erneut 1 (3%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 26 bis 64 Jahre und beträgt durchschnittlich 44 (4-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 9 MdL (-7; 27%) bis unter 5 Jahre, 13 MdL (4-2; 39%) 5 bis 9 Jahre und 11 MdL (4-3; 33%) 10 bis 19 Jahre.
1922 (Apr. 23) Schaumburg-Lippe (→ 1925 Mai)
  Bei den (2.) Wahlen zum Landtag erreicht die USP nur einen Stimmenanteil von 5,6% und gewinnt ein einziges Mandat. Die MSP verliert ihre bisherige absolute Mehrheit; sie erhält einen Stimmenanteil von nur noch 43,9% (-9,2%) und verliert 1 Mandat. Beide sozialdemokratische Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 50,5% (-3,6%) und behaupten die bisherigen 8 Mandate. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste SP-Wahlergebnis. Die MSP stellt mit 7 Mandaten (von 15) weiterhin die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschen Volkspartei und der Deutschnationalen Volkspartei (jeweils 2 Mandate). Als erster Sozialdemokrat wird der gelernte Bautechniker und derzeitige Oberbahnmeister Erwin Loitsch (bis 1933 Präsident des Landtages, später Landrat) als Landtagspräsident in Schaumburg-Lippe gewählt. Obwohl beide sozialdemokratischen Parteien zusammen bzw. – nach Vereinigung von MSP und USP im September 1922 – die SP über eine absolute Mehrheit im Landtag verfügt, wird schon am 22. Mai 1922 die bisherige Regierungskoalition zwischen MSP und Deutscher Demokratischer Partei fortgesetzt; im November 1923 beteiligt sich auch die Deutsche Volkspartei an der Koalition. Der formelle Vorsitz der Regierung bleibt zunächst bis 31. Oktober 1923 bei einem parteilosen beamteten Staatsrat und geht dann auf den ehemaligen Staatsanwalt Erich Steinbrecher (seit 1922 beamteter Staatsrat, später Ministerialdirigent im preußischen Innenministerium) über.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 10 MdL, darunter befindet sich erneut 1 Frau. 3 (-4) MdL werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 8 (+l) in Schaumburg-Lippe und 2 ( + l) in Preußen. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 (+l) »Ungelernte Arbeiter«, erneut 4 »Gelernte Arbeiter« (u.a. 3 Glasmacher) und 1 (+l) »Angestellter«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 (+l) »Unselbständige Arbeiter«, 1 »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, erneut 2 »Selbständige« und erneut 1 »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 33 bis 57 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 ( + 2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 5 (+2) MdL 5 bis 9 Jahre und 5 (+l) MdL 10 bis 19 Jahre.
1922 (Mai 21) Waldeck (→ 1925 Mai)
  Bei den (2.) Landtagswahlen (ohne das nun zu Preußen gehörende Pyrmont) tritt die USP zum ersten (und letzten) Mal mit eigenen Kandidaten an; sie erhält einen Stimmenanteil von nur 7,4% ( + 7,4%) und gewinnt damit insgesamt 1 ( + l) Mandat. Die MSP verliert deutlich; sie erhält nur noch einen Stimmenanteil von 20,8% (-9,6%) und insgesamt 4 Mandate (-3, d. h. -2 Pyrmonter und -1 Waldecker Mandate). Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 28,2% (-2,2%) und insgesamt 5 (-2 Pyrmonter Mandate) Mandate. Bei insgesamt 3 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste SP-Wahlergebnis. Die MSP stellt mit 4 Mandaten (von jetzt 17) die zweitstärkste Fraktion hinter dem »Landeswahlverband« der vereinigten Rechten (9 Mandate) und vor der Deutschen Demokratischen Partei (2).
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (MSP und USP) 2 MdL (einschließlich eines wieder ausscheidenden Nachrückers) vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 7 MdL, darunter befindet sich keine Frau. 5 MdL werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 3 (-4) in Waldeck, 4 ( + 4) in Preußen. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – alle MdL evangelisch. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 ( + l) »Ungelernter Arbeiter«, 5 (+l) »Gelernte Arbeiter« und 1 »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 ( + 3) »Unselbständiger Arbeiter«, 1 (-5) »Selbständiger«, erneut 1 »Bürgerlicher Beruf« und 1 (+l) »Arbeiterbeamter« (l Gewerkschaften). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 66 Jahre und beträgt durchschnittlich 47 (-3) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 5 (-1) MdL bis unter 5 Jahre, erneut 1 MdL 5 bis 9 Jahre und erneut 1 MdL 10 bis 19 Jahre.
1922 (Nov. 5) Sachsen (→ 1926 Okt.)
  Bei den vorgezogenen (3.) Landtagswahlen, die kurz nach der Vereinigung von MSP und USP stattfinden, kann die SP ihren bisherigen Besitzstand wahren; sie erhält einen Stimmenanteil von 41,8% (-0,4%) und die bisherige Zahl von Mandaten. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Die SP stellt mit 40 Mandaten (von 96) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (19 Mandate), der Deutschen Volkspartei (19), der KPD (10) und der Deutschen Demokratischen Partei (8). Die SP bildet zunächst am 5. Dezember 1922 allein ein Minderheitenkabinett, das auf die Unterstützung durch die KPD angewiesen ist; Wilhelm Buck bleibt Ministerpräsident. Am 21. März 1923 wird die Regierung zugunsten der SP-Linken umgebildet; der ehemalige stellvertretende Landgerichtspräsident und derzeitige Justizminister Dr. Erich Zeigner (ab 1946 SED und erneut MdL Sachsen, Oberbürgermeister von Leipzig) löst Wilhelm Buck als Ministerpräsident ab. Am 12. Oktober 1923 treten 2 KPD-Vertreter für kurze Zeit in die Regierung ein; nach der Reichsexekution gegen Sachsen wird die gesamte Regierung am 29. November 1923 jedoch abgesetzt. Am 31. November 1923 bildet sich erneut ein allein mit SP-Vertretern besetztes Minderheitenkabinett; kurzfristig wird der gelernte Handschuhmacher und bisherige Wirtschaftsminister Alfred Fellisch (ab 1946 SED, SBZ-Minister) Ministerpräsident. Unter Führung der SP kommt es am 4. Januar 1924 zu einer Koalitionsregierung zwischen SP (rechter Flügel), Deutscher Volkspartei und Deutscher Demokratischer Partei, die über eine knappe parlamentarische Mehrheit verfügt; Ministerpräsident wird der bisherige Finanzminister Max Heidt. Im sogenannten »Sachsenkonflikt« spaltet sich in der Folge die SP-Fraktion; der rechte SP-Flügel (23 Abgeordnete von inzwischen 41) unterstützt die Regierung Heidt, der linke SP-Flügel (18 Abgeordnete) steht in der Opposition. Trotz Billigung des Verhaltens des rechten SP-Flügels durch den SP-Reichsparteivorstand, wird die rechte Fraktionsmehrheit am 28. Dezember 1924 durch die SP-Bezirksvorstände Ostsachsen und Chemnitz bzw. definitiv am 15. April 1926 durch die sächsische Landespartei aus der SP ausgeschlossen. Daraufhin wird unter Führung von Max Heidt am 6. Juni 1926 eine neue Partei begründet, die »Alte Sozialdemokratische Partei Sachsens« (ASP); die (rechte) SP-Fraktionsmehrheit tritt der ASP bei und führt die Koalition weiter.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt 3 MdL vorzeitig aus und 4 MdL (einschließlich eines von der KPD übergetretenen Nachrückers) treten nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht erneut aus insgesamt 44 MdL (100%), darunter befinden sich 5 ( + 2; 11%) Frauen. 9 MdL (-7; 20%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 17 (-2; 39%) in Sachsen (3 KH Dresden, 6 KH Leipzig, 8 KH Zwickau), 13 (-1; 30%) in Preußen, erneut 2 (5%) in Bayern und erneut 1 (2%) in Württemberg. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 20 MdL (-3; 45%) nur die Volksschule und erneut 7 MdL (16%) weiterführende Schulen (darunter 3 mit Lehrerseminar, 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 3 (-2; 7%) »Ungelernte Arbeiter«, 24 (-5; 55%) »Gelernte Arbeiter«, 5 ( + 2; 11%) »Angestellte« und erneut 5 (4-1; 11%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 1 (-1; 2%) »Unselbständiger Arbeiter«, 4 (4-3; 9%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 4 (-1; 9%) »Selbständige«, 5 ( + 1; 11%) »Politische Beamte« (4 Länder, 1 Kommunen), 21 (-6; 48%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 9 Parteipublizistik, 9 Gewerkschaften) und 4 (4-2; 9%) »Ohne Beruf« (4 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 56 Jahre und beträgt durchschnittlich erneut 46 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 6 MdL (-1; 14%) bis unter 5 Jahre, 20 MdL (4-3; 45%) 5 bis 9 Jahre und 18 MdL (-2; 41%) 10 bis 19 Jahre.
1922 (Nov. 19) Reich (→ 1924 Mai)
  Bei den Nachwahlen in Oberschlesien verliert die SP (insbesondere durch den starken Rückgang der Gesamtstimmenzahl aufgrund der Gebietsabtretungen) insgesamt 5 Mandate; unter nachträglicher Berücksichtigung beider Nachwahlen erreicht die MSP einen Stimmenanteil von 21,7% und die USP von 17,9%. Die Nachwahlen bringen erneut nur leichte Verschiebungen in der Mandatsstärke der Parteien; unter Berücksichtigung von Fraktionswechsler stellt die SP mit 173 Mandaten (von jetzt 459) die mit Abstand stärkste Fraktion vor dem Zentrum (68 Mandate), der Deutschnationalen Volkspartei (67), der Deutschen Volkspartei (66) und der Deutschen Demokratischen Partei (39). Die Nachwahlen bringen leichte Verluste für das Minderheitenkabinett Wirth der »Weimarer Koalition«. Schon einige Tage zuvor ist nach dem Scheitern der Erfüllungspolitik dieses 2. Kabinett Dr. Wirth am 14. November 1922 zurückgetreten. Am 22. November 1922 bildet sich ein bürgerliches Minderheitenkabinett (Kabinett Dr. Cuno), an dem neben parteilosen Fachministern das Zentrum, die Bayerische Volkspartei, die Deutsche Volkspartei und die Deutsche Demokratische Partei beteiligt sind. Nachdem die SP mit der Bildung einer »Großen Koalition« einverstanden ist, tritt das Kabinett Dr. Cuno am 13. August 1923 zurück. Am 13. August 1923 wird eine Regierung der »Großen Koalition« (l. Kabinett Dr. Stresemann) gebildet, an der das Zentrum, die Deutsche Volkspartei, die Deutsche Demokratische Partei und die SP beteiligt sind und die über eine klare parlamentarische Mehrheit verfügt; Vizekanzler wird der gelernte Klaviermacher und ehemalige Reichswirtschaftsminister Robert Schmidt (1893-1898, 1903-1930 MdR). Nach einem Koalitionskonflikt um Währungsreform, Arbeitszeitverlängerung und neuem Ermächtigungsgesetz kommt es am 6. Oktober 1923 zu einer Kabinettsumbildung (2. Kabinett Dr. Stresemann), die bisherige »Große Koalition« bleibt zunächst bestehen. Doch schon nach der Reichsexekution in Sachsen verläßt die SP das 2. Kabinett Dr. Stresemann, das seit dem 3. November 1923 ohne parlamentarische Mehrheit als »Rumpfkabinett« weitergeführt wird. Bis 1928 wird die SP nicht mehr an einer Reichsregierung beteiligt sein. Durch ein Mißtrauensvotum am 23. November 1923 wird Stresemann gestürzt. Am 30. November 1923 bildet sich unter Führung des Zentrums ein bürgerliches Minderheitenkabinett (l. Kabinett Marx), an der das Zentrum, die Deutsche Volkspartei, die Deutsche Demokratische Partei und die Bayerische Volkspartei beteiligt sind. Am 13. März 1924 wird der Reichstag vorzeitig (3 Monate vor Ende der Legislaturperiode) durch den Reichspräsidenten aufgelöst; es werden baldige Neuwahlen ausgeschrieben. Obwohl vorzeitig aufgelöst, wird dieser erste Reichstag derjenige Reichstag sein mit der längsten Legislaturperiode in der Weimarer Republik. Alle Reichstage der Weimarer Republik werden vorzeitig aufgelöst werden.
1922 (Nov. 19) Preußen (→ 1924 Dez.)
  Bei den Neuwahlen im Wahlkreis Oberschlesien verliert die SP in der Gesamtverrechnung mit den Landtagswahlen vom Februar 1921 insgesamt 0,5% an Stimmen und 6 Mandate; die SP-Fraktion besteht nun aus 136 Abgeordneten (von 421). An den Mehrheitsverhältnissen im Landtag ändert sich durch diese Neuwahlen grundsätzlich nichts, die große Regierungskoalition unter Führung der SP bleibt weiterhin bestehen. Am 22. Oktober 1924 löst sich der Landtag vorzeitig auf und schreibt (zum Reichstagswahltermin) Neuwahlen aus.
1922 (Dez.) Länder (seit 1920 Mai)
  Die bevorstehende Ruhrbesetzung im Januar 1923 und all die damit verbundenen Folgen (Inflation etc.) bedeuten zweifellos auch eine deutliche Cäsur in der Geschichte der Landtagswahlen. Die Phase von Mai 1920 bis Mai 1922 läßt sich als die Zeit der »zweiten Landtagswahlen« (insgesamt 25 Landtagswahlen, davon in 4 Ländern allerdings schon zum dritten Mal) charakterisieren. Vergleicht man die Ergebnisse dieser Zweiten Phase mit den Ergebnissen der ersten »Goldenen Phase«, ist diese Zweite Phase (wie schon bei den Reichstagswahlen 1920) auch in den Ländern überwiegend gekennzeichnet durch mehr oder weniger deutliche Gewinne der USP; dem stehen relativ starke Verluste der MSP gegenüber, so daß die Sozialdemokratie insgesamt deutlich an Stimmanteile verliert. Die USP erhält nennenswerte Stimmanteile nur in folgenden 8 Ländern (und bei 11 Landtagswahlen): Braunschweig 1920 (37,3%), Bremen 1920 (30,7%), Thüringen 1920 (27,9%), Braunschweig 1922 (27,6%), Bremen 1921 (19,7%), Anhalt 1920 (18,3%), Sachsen 1920 (16,8%), Thüringen 1921 (16,4%), Württemberg 1920 (13,2%), Bayern 1920 (12,9%) und Oldenburg 1920 (11,0%). In der Mehrzahl der Länder ist die USP jedoch erneut nur schwach repräsentiert: Mecklenburg-Schwerin 1920 (7,7%), Waldeck 1922 (7,4%), Schaumburg-Lippe 1922 (6,6%), Preußen 1921 (6,5%), Mecklenburg-Strelitz 1920 (4,2%), Hessen 1921 (3,8%), Lippe 1921 (3,1%), Baden 1921 (3,0%), Hamburg 1921 (1,4%), Mecklenburg-Schwerin 1921 (0,8%) und Lübeck 1921 (0%). Ungeachtet der politischen Gründe ist die USP »Opfer« einer Landtagswahl-Terminierung, die sich ausgesprochen nachteilig für die Partei auswirkt. Bei den ersten Wahlen ist die USP noch nicht ausreichend organisatorisch konsolidiert und verzichtet sogar in einer Reihe von Ländern auf die Beteiligung an den Landtagswahlen. In der Phase der höchsten politischen Popularität der USP finden keine Wahlen statt, erst bei den 10 Landtagswahlen im Mai und Juni 1920 kann die USP diese Popularität in entsprechende Wahlerfolge umsetzen. Diese kurze Prosperitätsphase findet jedoch ihr jähes Ende im Oktober 1920, als sich die USP spaltet und die USP-Linke im Dezember 1920 sich mit der KPD vereinigt. In den 13 folgenden Landtagswahlen (November 1920 – Mai 1922) kann die USP-Rechte nur noch in den alten USP-Hochburgen Braunschweig und Thüringen (dort kurzfristig zusammen mit der MSP auch Regierungspartei) sowie Bremen nennenswerte Erfolge vorweisen, ansonsten wird sie zu einer unbedeutenden Splitterpartei degradiert. Bekanntlich vereinigt sich die USP-Rechte dann auch im September 1922 mit der MSP zur »Vereinigten Sozialdemokratischen Partei Deutschlands«.
Die MSP verliert durchgängig bei allen 25 Landtagswahlen in dieser Zweiten Phase; die MSP verfügt in keinem Landtag mehr über eine absolute Mehrheit. Die Wahlergebnisse sind wie folgt: Lübeck 1921 (48,7%), Schaumburg-Lippe 1922 (44,9%), Mecklenburg-Strelitz 1920 (42,9%), Mecklenburg-Schwerin 1921 (41,7%), Hamburg 1921 (40,6%), Mecklenburg-Schwerin 1920 (39,9%), Anhalt 1920 (35,8%), Lippe 1921 (32,6%), Hessen 1921 (32,6%), Sachsen 1920 (28,3%), Preußen (26,3%), Thüringen 1921 (22,8%), Baden (22,7%), Bremen 1921 (22,2%), Oldenburg (21,4%), Waldeck (20,8%), Thüringen 1920 (20,3%), Braunschweig 1922 (19,8%), Bremen 1920 (18,3%), Bayern 1920 (16,5%), Württemberg 1920 (16,1%) und Braunschweig 1920 (14,8%). Die Verluste weisen einen hohe Spannweite auf: Lübeck 1921 (-3,8%), Mecklenburg-Strelitz 1920 (-7,3%), Schaumburg-Lippe 1922 (-9,2%), Baden 1921 (-9,4%), Waldeck 1922 (-9,6%), Hamburg 1921 (-9,9%), Preußen 1921 (-10,1%), Hessen 1921 (-11,9%), Oldenburg 1920 (-12,0%), Mecklenburg-Schwerin 1920 (-12,0%), Braunschweig 1920 (-12,9%), Sachsen 1920 (-13,3%), Bremen 1920 (-14,4%), Bayern 1920 (-16,5%), Lippe 1921 (-17,5%), Württemberg (-18,3%) und Anhalt (-22,2%); hinzu kommt das 1919 noch nicht bestehende Thüringen, wo die Verluste für die MSP bei der Landtagswahl 1920 ca. 18% betragen haben dürften. Die stattfindenden 3. Landtagswahlen markieren jedoch schon eine Wende; nach starken Verlusten bei den 2. Landtagswahlen verzeichnet die MSP überall leichte Gewinne, die allerdings die vorher erlittenen Verluste bei weitem nicht ausgleichen können: Braunschweig 1922 (4-5,0%), Bremen 1921 ( + 3,9%), Thüringen 1921 ( + 2,5%) und Mecklenburg-Schwerin 1921 ( + 1,8%). Wenn auch eine Wählerstromanalyse für diese Zeit nur bedingt möglich ist, so kann sicherlich angenommen werden, daß zumindest größere Teile der ehemaligen MSP-Wäh-ler (von 1918/19) 1920 zur USP abgewandert sind und daß allerdings ein kleinerer Teil ehemaliger bzw. potentieller USP-Wähler später wieder MSP wählt.
Die MSP verliert mehr Stimmenanteile, als die USP hinzugewinnen kann, so daß im Saldo die Sozialdemokratie insgesamt Verluste verzeichnet. Orientiert man sich an dem SP-Stimmenan-teil bei den Reichstagswahlen 1920 (39,3%), dann liegen für die Sozialdemokratie insgesamt die Ergebnisse folgender Landtagswahlen über dem allgemeinen Reichstagswahlergebnis: Anhalt (1920: 54,1%), Braunschweig (1920: 52,1%), Schaumburg-Lippe (1922: 50,5%), Bremen (1920: 49,0%), Lübeck (1921: 48,7%), Thüringen (1920: 48,2%), Sachsen-Gotha (1920: 48,1%), Mecklenburg-Schwerin (1920: 47,6%), Braunschweig (1922: 47,4%), Mecklenburg-Strelitz (1920: 47,1%), Mecklenburg-Schwerin (1921: 42,5%), Sachsen (1920: 42,2%), Hamburg (1921: 42,0%), Bremen (1921: 41,9%) und erneut Sachsen (1922: 41,8%). Während das Landtagswahlergebnis in Thüringen (39,2%) nahezu dem allgemeinen Reichstagswahlergebnis entspricht, liegen die Landtagswahlergebnisse der Sozialdemokratie insgesamt in folgenden Ländern deutlich unter dem allgemeinen Reichstagswahlergebnis von 1920: Hessen (1921: 36,4%), Lippe (1921: 35,7%), Preußen (1921: 32,8%), Oldenburg (1920: 32,4%), Bayern (1920: 29,4%), Württemberg (1920: 29,3%), Waldeck (1922: 28,2%) und Baden (1921: 25,7%). Im Vergl eich mit den vorhergehenden Landtagswahlen gewinnt die SP nur in Brauschweig minimal ( + 0,1%) hinzu; ansonsten verliert die SP bei allen Landtagswahlen: Mecklenburg-Schwerin 1920 (-0,3%), Sachsen 1922 (-0,4%), Oldenburg 1920 (-1,0%), Mecklenburg-Strelitz 1920 (-1,5%), Waldeck 1922 (-2,2%), Bremen 1920 (-3,0%), Schaumburg-Lippe 1922 (-3,6%), Lübeck 1921 (-3,8%), Anhalt 1920 (-3,9%), Braunschweig 1922 (-4,7%), Mecklenburg-Schwerin 1921 (-5,1%), Bremen 1921 (-7,1%), Bayern 1920 (-7,9%), Baden 1921 (-7,9%), Thüringen 1921 (-9,0%), Württemberg 1920 (-9,4%), Thüringen 1920 (-9,5%), Hessen 1921 (-9,6%), Preußen 1921 (-11,0%), Sachsen-Gotha 1920 (-11,9%), Lippe 1921 (-14,4%), Sachsen 1920 (-15,7%) und Hamburg 1921 (-16,6%). Die Zeit der stärksten Verluste reicht von November 1920 (Sachsen) bis Februar 1921 (Preußen).
Im Gegensatz zur Reichsregierung, aus der die MSP im November 1922 ausgeschieden ist, ist die MSP – trotz aller Verluste bei den Landtagswahlen – Ende 1922 noch an fast allen Länderregierungen auch weiterhin beteiligt; nur in Bayern (seit März 1920) und in Bremen (seit Juni 1920) ist die MSP nicht mehr (mit)regierende Partei. Die USP ist nur in Braunschweig und Thüringen – in Koalition mit der MSP – an Länderregierungen beteiligt.
1923 (Juni 10) Oldenburg (→ 1925 Mai)
  Bei den (3.) Landtagswahlen wählt der besetzte Landesteil Birkenfeld (dort wird erst im Mai 1924 gewählt) nicht mit. Die SP verliert erneut deutlich; sie erhält einen Stimmenanteil von nur noch 23,8% (-8,6%) und verliert 4 Mandate. Bei insgesamt 7 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das viertbeste SP-Wahlergebnis. Die SP stellt mit 12 Mandaten (von 48) die stärkste Fraktion zusammen mit der gleichstarken Deutschen Volkspartei (12 Mandate) und vor dem Zentrum (10). Obgleich die frühere Regierungskoalition zwischen MSP, Deutscher Demokratischer Partei und Zentrum eine klare parlamentarische Mehrheit findet, scheitert eine Wiederaufnahme am Zentrum. Die bisherige Beamtenregierung führt die Geschäfte mit Unterstützung der Rechtsparteien und des Zentrums fort, scheitert aber an einem Mißtrauensvotum im März 1925. Der Landtag wird daraufhin am 25. März 1925 vorzeitig aufgelöst, es werden Neuwahlen ausgeschrieben. Am Ende der Legislaturperiode wird kurzfristig noch der gelernte Schlosser und derzeitige Verleger der Parteizeitung Paul Hug (seit 1890 Reichstagskandidat, seit 1899 MdL Oldenburg) als erster Sozialdemokrat zum Landtagspräsidenten in Oldenburg gewählt.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »SP-Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 13 MdL (100%), darunter befindet sich keine Frau. 3 MdL (-6; 23%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 3 (-4; 23%) in Oldenburg, 6 (-1; 46%) in Preußen, je 1 (8%) in Bayern, Sachsen, Württemberg und Mecklenburg-Schwerin. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 6 MdL (-6; 46%) evangelisch, erneut 2 MdL (15%) katholisch und 1 MdL (8%) jüdisch; mind. 4 MdL (-2; 31%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 1 (-4; 8%) »Ungelernter Arbeiter«, 7 (-5; 54%) »Gelernte Arbeiter«, 2 (+2; 15%) »Angestellte« und erneut 1 (8%) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-1; 8%) »Unterer/ Mittlerer Angestellter/Beamter«, erneut 2 (15%) »Bürgerliche Berufe«, 3 ( + 1; 11%) »Politische Beamte« (l Länder, 2 Kommunen) und 7 ( + 1; 54%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 1 Parteipublizistik, 4 Gewerkschaften, 1 Krankenkassen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 35 bis 66 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 ( + 4) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 3 MdL (-3; 23%) bis unter 5 Jahre, 4 MdL (-2; 31%) 5 bis 9 Jahre, erneut 5 MdL (38%) 10 bis 19 Jahre und 1 MdL (-1; 8%) 20 Jahre und länger.
1923 (Juli 8) Mecklenburg-Strelitz (→ 1927 Juli)
  Bei den (4.) Landtagswahlen erlebt die SP eine erdrutschartige Niederlage und bei insgesamt 7 Landtagswahlen ihr schlechtestes SP-Wahlergebnis in der Weimarer Republik. Die SP erhält einen Stimmenanteil von nur 22,7% (-24,4% !) und verliert 8 Sitze (die KPD gewinnt gleichzeitig 7 Mandate und erreicht ihr bestes Ergebnis in Weimar). Die SP stellt mit 8 Abgeordneten (von 35) nur noch die zweitgrößte Fraktion hinter der Deutschnationalen Volkspartei (9 Mandate) und vor der KPD (7) und der Bürgerlichen Arbeitsgemeinschaft (5). Die bisherige Regierungskoalition zwischen SP und Deutscher Demokratischer Partei verliert ihre parlamentarische Mehrheit im Landtag; am 2. August 1923 bildet sich eine große bürgerliche Regierungskoalition unter Führung der Deutschnationalen.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 3 MdL vorzeitig aus (darunter 1 Nachrücker) und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 11 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (9%) Frau. 4 MdL (-9; 36%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 2 (18%) »Ungelernte Arbeiter«, 5 (-5; 45%) »Gelernte Arbeiter«, erneut 1 (9%) »Angestellter« und 1 (-1; 9%) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (-2; 27%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (-3; 9%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 2 (-1; 18%) »Selbständige«, 3 (-1; 27%) »Politische Beamte« (l Bezirke/Kreise, 2 Kommunen), 1 (-1; 9%) »Arbeiterbeamte« (l Parteipublizistik) und 1 (4-1; 9%) »Ohne Beruf«. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 3 MdL (-10; 27%) bis unter 5 Jahre, 4 MdL (4-1; 36%) 5 bis 9 Jahre und erneut 4 MdL (36%) 10 bis 19 Jahre.
1923 (Nov. 18) Danzig (→ 1927 Nov.)
  Bei den (2.) Wahlen zum Volkstag erhält die SP nur einen Stimmenanteil von 24,1% (-9,2%), kann allerdings die 30 Mandate, die sie seit Vereinigung von USP-Rechte und MSP besitzt, behaupten. Bei insgesamt 6 Volkstagswahlen bis 1935 ist dies das viertbeste Ergebnis. Die SP stellt mit 30 Mandaten (von 120) die zweitstärkste Fraktion hinter der Deutschnationalen Volkspartei (34 Mandate) und vor dem Zentrum (15), der KPD (ll) und der Deutschen Partei für Fortschritt und Wirtschaft (9). Im Volkstag besteht weiterhin eine klare bürgerliche Mehrheit; es wird allerdings zunächst ein bürgerlicher Minderheitssenat unter Führung der Deutschnationalen Volkspartei zusammen mit dem Zentrum und der Deutsch-Danziger Volkspartei (diese scheidet aber schon am 2. Juli 1924 aus der Koalition aus) gebildet. Am 18. August 1925 scheitert die bisherige bürgerliche Minderheitskoalition, die parlamentarischen Senatoren treten zurück. Daraufhin bildet sich zum ersten Mal ein neue Regierung unter Beteiligung der SP; es kommt auch hier in Danzig zu einer Variante der »Weimarer Koalition« zwischen Deutschliberalen, Zentrum und SP. Diese Koalition unter der Führung der SP (die allerdings nur den Senatsvizepräsidenten stellt) kann allerdings ebenfalls nur einen Minderheitsregierung bilden und muß zudem – aufgrund der eigenartigen Danziger Verfassungssituation – mit einem hauptamtlichen Senat zusammenarbeiten, der noch von der früheren Regierungskoalition gewählt worden ist. Die Koalition scheitert in Folge einer Finanzkrise schon am 29. September 1926. Am 27. Oktober 1926 wird eine neue bürgerliche Senatskoalition gebildet, an der die Deutschnationalen, die Deutschliberalen, das Zentrum und die Freie Vereinigung der Beamten etc. beteiligt sind.
Bis zur nächsten Landtagswahl sind keine Mandatsveränderungen bekannt. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 30 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (-2; 3%) Frau. 9 MdL (-38; 30%) werden zum ersten Mal in den Volkstag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 10 (-6; 33%) in der Stadt Danzig, 4 (-3; 13%) in Westpreußen, 13 (-2; 43%) im übrigen Preußen, und je 1 (3%) in Württemberg, Oldenburg und Lübeck. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 19 MdL (-14; 63%) nur die Volksschule und 11 MdL (4-1; 37%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Abitur, 2 mit Lehrerseminar, 4 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (-3; 7%) »Ungelernte Arbeiter«, 20 (-9; 67%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Schlosser, 3 Zimmerer), 3 (-1; 10%) »Angestellte« und erneut 5 (17%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (-14; 13%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 2 (7%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 3 (-1; 10%) »Selbständige« (3 Kleinhändler), 5 (-1; 17%) »Bürgerliche Berufe«, 15 (+1; 50%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 2 Parteipublizistik, 10 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften) und 1 (-2; 3%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 27 bis 59 Jahre und beträgt durchschnittlich 40 (4-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 1 MdL (-25; 3%) bis unter 5 Jahre, 11 MdL ( + 6; 37%) 5 bis 9 Jahre und 18 MdL (4-2; 60%) 10 bis 19 Jahre.
1923 (Nov. 18) Bremen (→ 1924 Dez.)
  Bei der erneut vorgezogenen (4.) Bürgerschaftswahl verliert die SP noch einmal besonders deutlich; sie erhält nur noch einen Gesamtstimmenanteil von 29,1% (-12,8%) und verliert 15 Mandate. Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Die SP ist mit 36 Mandaten (von 120) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Deutschen Volkspartei (22 Mandate) und den Kommunisten (18). Der bisherige Minderheitensenat zwischen Deutscher Volkspartei und Deutscher Demokratischer Partei wird fortgesetzt und wird weiterhin von der MSP unterstützt.
Bis zur nächsten Landtagswahl ergibt sich eine Reihe von Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 39 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 5 (13%) Frauen. 4 MdL ( + 1; 10%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 11 (-6; 28%) in Bremen, 14 (-11; 36%) in Preußen, erneut je 3 (8%) in Mecklenburg-Schwerin, Sachsen und Oldenburg, erneut 2 (5%) im Ausland, je 1 (2%) in Württemberg, Hamburg und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 32 MdL (-15; 82%) evangelisch und 2 MdL (-4; 5%) kathol iscn; mind. 10 MdL (-8; 26%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 2 (-1; 5%) »Ungelernte Arbeiter«, 21 (-14; 54%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Tischler), 6 (-2; 15%) »Angestellte« und 4 (-1; 10%) »Bürgerliche Berufe« (4 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 (-6; 15%) »Unselbständige Arbeiter«, 3 (-5; 8%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 4 (-1; 10%) »Selbständige«, 4 (-1; 10%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 3 Lehrer), 1 (+1; 3%) »Politischer Beamter« (l Länder), 17 (-7; 44%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 3 Parteipublizistik, 7 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 2 Krankenkassen, 1 Sonstige) und erneut 4 (10%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 31 bis 73 Jahre und beträgt durchschnittlich 45 ( + l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 1 MdL (-11; 3%) bis unter 5 Jahre, 11 MdL (-4; 28%) 5 bis 9 Jahre, 25 MdL (-4; 64%) 10 bis 19 Jahre und 2 MdL (-1; 5%) 20 Jahre und länger.
1924 (Feb. 10) Lübeck (→ 1926 Nov.)
  Bei den vorgezogenen (3.) Wahlen zur Bürgerschaft verzeichnet die SP besonders schwere Verluste. Die SP erhält einen Stimmenanteil von nur noch 34,4% (-14,3%) und verliert 11 Mandate. Bei insgesamt 6 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist deutlich schlechter als das bei den knapp 3 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 38,6%; Differenz: 4,2%). Die SP ist mit 28 Mandaten (von 80) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Wirtschaftsgemeinschaft (21 Mandate) und der KPD (10; das beste KPD-Ergebnis in Weimar). Die bürgerlich-sozialdemokratische Senatsregierung wird fortgesetzt. Nach Rücktritt des parteilosen bürgerlichen Senatspräsidenten am 3. Juni 1926 wird als erster Sozialdemokrat Paul Löwigt regierender Bürgermeister und Senatspräsident in Lübeck.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 4 MdL vorzeitig aus (einschließlich eines vorzeitig ausscheidenden Nachrückers) und 4 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 31 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 3 (10%) Frauen. 9 MdL (-5; 29%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 10 (-3; 32%) in Lübeck, 10 ( + 3; 32%) in Mecklenburg-Schwerin, 4 (-1; 13%) in Oldenburg, 4 (-10; 13%) in Preußen, je 1 (3%) in Baden, Anhalt und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind 28 MdL (-12; 90%) evangelisch und 3 MdL ( + 1; 10%) katholisch ; mind. 4 MdL (+1; 13%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 ( + 1; 13%) »Ungelernte Arbeiter«, 18 (-11; 58%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 5 Schlosser), 3 (-1; 10%) »Angestellte« und erneut 6 (19%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 (-3; 16%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 4 (13%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 1 (-1; 3%) »Selbständiger«, erneut 5 (16%) »Bürgerliche Berufe«, erneut 1 (3%) »Politischer Beamter« (l Kommunen,), 13 (-6; 42%) »Arbeiterb eamte« (l Partei, 2 Parteipublizistik, 6 Gewerkschaften, 3 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 2 (-1; 5%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 27 bis 60 Jahre und beträgt durchschnittlich 41 (-5) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 7 MdL (-1; 23%) bis unter 5 Jahre, 8 MdL (-9; 26%) 5 bis 9 Jahre, 14 MdL (-1; 45%) 10 bis 19 Jahre und erneut 2 MdL (6%) 20 Jahre und länger.
1924 (Feb. 10) Thüringen (→ 1927 Jan.)
  Bei den vorgezogenen (3.) Landtagswahlen, die unter militärischem Ausnahmezustand stattfinden, erlebt die SP einen völligen Einbruch; sie erhält nur noch einen Stimmenanteil von 23,1% (-16,1%), verliert aber – bei stark gestiegener Gesamtabgeordnetenzahl – nur 5 Mandate. Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist noch etwas schlechter als das bei den knapp 3 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 24,7%; Differenz: 1,6%). Die SP stellt mit 17 Mandaten (von jetzt 72) nur noch die zweitstärkste Fraktion hinter dem Thüringischen Ordnungsbund (35 Mandate) und vor der KPD (13). Da keine bürgerliche Regierungskoalition zustande kommt, wird am 21. Februar 1924 ein Beamtenkabinett gebildet, das von den Ordnungsbund-Parteien und von den Deutsch-Völkischen unterstützt wird.
Bis zur nächsten Landtagswahl ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode. besteht aus insgesamt 17 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (6%) Frau. 4 MdL (-2; 24%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 9 (-2; 53%) in Thüringen, 4 (-1; 24%) in Preußen, 3 (-3; 18%) in Sachsen und erneut 1 (6%) in Bayern. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 13 MdL (-6; 76%) nur die Volksschule und erneut 4 MdL (24%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 1 mit Lehrerseminar, 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 (6%) »Ungelernter Arbeiter«, 10 (-6; 59%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Tischler), 2 (-1; 12%) »Angestellte« und 4 ( + 1; 24%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-1; 6%) »Unselbständiger Arbeiter«, 2 (4-1; 12%) »Bürgerliche Berufe«, 9 (4-2; 53%) »Politische Beamte« (8 Länder, 1 Kommunen), 4 (-5; 24%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 1 Parteipublizistik, 1 Gewerkschaften, 1 Krankenkassen) und erneut 1 (6%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 27 bis 64 Jahre und beträgt durchschnittlich 42 (-l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: kein MdL (-10) bis unter 5 Jahre, 5 MdL (4-4; 29%) 5 bis 9 Jahre, erneut 11 MdL (65%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (6%) 20 Jahre und länger.
1924 (Feb. 17) Mecklenburg-Schwerin (→ 1926 Juni)
  Bei den (4.) Landtagswahlen erlebt die SP eine katastrophale Wahlniederlage; die SP erhält nur noch einen Stimmenanteil von 22,8% (-19,7%) und verliert 13 Mandate (die KPD erzielt ihr bestes Wahlergebis mit 9 Mandaten). Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist noch schlechter als das bei den 21/2 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 25,4%; Differenz: 2,6%). Die SP stellt mit 15 Abgeordneten (von jetzt 64) nur noch die zweitgrößte Fraktion hinter der Deutschnationalen Volkspartei (19 Mandate) und vor der Deutschvölkischen Freiheitsbewegung (13). Am 18. März 1924 bildet sich eine Regierungskoalition zwischen Deutschnationaler Volkspartei und Deutscher Volkspartei, die allerdings erneut nur ein Minderheitenkabinett bilden können und von den Deutschvölkischen unterstützt werden. Dieses Minderheitenkabinett tritt nach einem Mißtrauensvotum schon am 6. Mai 1924 zurück, wird aber am 7. Mai 1924 erneut bestätigt; es scheitert endgültig nach einem Mißtrauensvotum am 21. April 1926. Daraufhin löst sich der Landtag vorzeitig auf und schreibt Neuwahlen aus.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 17 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (-1; 6%) Frau. 4 MdL (-10; 24%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 10 (-10; 59%) in Mecklenburg-Schwerin, erneut 7 (41%) in Preußen. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – fast alle MdL evangelisch; 1 MdL ist jüdisch. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 10 MdL (-13; 59%) nur die Volksschule und 7 MdL (-4; 41%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Lehrerseminar, 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (-2; 18%) »Ungelernte Arbeiter«, 10 (-12; 59%) »Gelernte Arbeiter« und 4 ( + 3; 24%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-2; 6%) »Unselbständiger Arbeiter«, 1 (-2; 6%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 2 (-3; 12%) »Selbständige«, erneut 2 (12%) »Bürgerliche Berufe«, 4 (-5; 24%) »Politische Beamte« (4 Kommunen), 6 (-4; 35%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 1 (-1; 6%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 23 bis 55 Jahre und beträgt durchschnittlich 40 (-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 2 MdL (-12; 12%) bis unter 5 Jahre, 5 MdL (-2; 29%) 5 bis 9 Jahre und 10 MdL (-3; 59%) 10 bis 19 Jahre.
1924 (Apr. 6) Bayern (→ 1928 Mai)
  Bei den (3.) Landtagswahlen erlebt die SP erneut einen drastischen Rückgang; die SP erhält einen Stimmenanteil von 17,2% (-12,6%) und verliert 24 Mandate. Damit ist die SP noch hinter den Stand der Landtagswahlen von 1912 zurückgefallen. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich schlechter als das bei den 4 Wochen später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 17,7%; Differenz: 0,5%). In der besetzten Pfalz finden die Wahlen erst vier Wochen später – zeitgleich mit den Reichstagswahlen – statt. Hinter der Bayerischen Volkspartei (46 Mandate) und gleichstark mit dem Völkischen Block (23) stellt die SP mit 23 Mandaten (von jetzt 129) noch die zweitstärkste Fraktion. Unter Führung der Bayerischen Volkspartei kommt es am 1. Juli 1924 zur Fortsetzung der bürgerlichen Regierungskoalition.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt 2 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 27 MdL (100%), darunter befinden sich 2 (-1 ; 7%) Frauen. 2 KP-MdL wechseln während der Mandatsperiode zur SP. 6 MdL (-23; 22%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 21 (-13; 78%) in Bayern (3 Oberbayern, 2 Niederbayern, 3 Pfalz, 4 Oberpfalz, 4 Oberfranken, 3 Mittelfranken, 1 Unterfranken, 1 Schwaben), 4 (-7; 15%) in Preußen, je 1 (4%) in Württemberg und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 8 MdL (-10; 30%) evangelisch und 15 MdL (-9; 56%) katholisch; mind. 14 MdL (-10; 52%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 19 MdL (-13; 70%) nur die Volksschule und 8 MdL (-11; 30%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (-2; 7%) »Ungelernte Arbeiter«, 19 (-10; 70%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Schlosser), 4 (-3; 15%) »Angestellte« und 2 (-9; 7%) »Bürgerliche Berufe« (2 Rechtsanwälte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-4; 4%) »Unselbständiger Arbeiter«, 1 (-2; 4%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamte«, 3 (-5; 12%) »Selbständige«, 1 (-7; 4%) »Bürgerlicher Beruf«, 2 (-2; 7%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Kommunen) und 17 (-4; 63%) »Arbeiterbeamte« (7 Partei, 7 Parteipublizistik, 3 Gewerkschaften) und erneut 2 (7%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 71 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 ( + 3) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: kein MdL (-21) bis unter 5 Jahre, 10 MdL (-2; 37%) 5 bis 9 Jahre, 11 MdL (-1; 41%) 10 bis 19 Jahre und erneut 6 MdL (22%) 20 Jahre und länger.
1924 (Mai 4) Reich (→ 1924 Dez.)
  Bei den vorgezogenen (3.) Wahlen zum Reichstag erlebt die SP eine katastrophale Wahlniederlage, ihr Stimmenanteil wird nahezu halbiert. Die SP erreicht nur noch einen Stimmenanteil von 20,5% (-19,1%) und erhält insgesamt 100 (-73) Mandate. In 12 Ländern (von 18) liegt der Stimmenanteil der SP über dem Reichsdurchschnitt: Schaumburg-Lippe (45,5%), Lüb eck (38,6%), Anhalt (33,8%), Sachsen (30,8%), Braunschweig (30,8%), Bremen (30,3%), Hessen (29,5%), Lippe (27,9%), Hamburg (27,7%), Mecklenburg-Schwerin (25,4%), Thüringen (24,7%) und Oldenburg (21,1%). Unter dem niedrigen Reichsdurchschnitt (20,5%) liegen Mecklen-burg-Strelitz (20,1%), Preußen (18,7%), Bayern (17,7%), Württemberg (16,0%), Baden (15,2%) und Waldeck (l5.0). Erdrutschartige Verluste ergeben sich dabei vor allem in Hamburg (-25,8%), Mecklenburg-Strelitz (-24,1%), Preußen (-23,4%) und Braunschweig (-21,2%); aber auch in den anderen Ländern sind die Verluste hoch: Mecklenburg-Schwerin (-20,3%), Anhalt (-19,7%), Bremen (-19,0%), Sachsen (-18,7%), Oldenburg (-16,3%), Baden (-15,8%), Lübeck (-14,8%), Württemberg (-13,2%), Hessen (-13,0%), Lippe (-13,0%), Thüringen (-12,8%), Waldeck (-12,3%), Bayern (-11,7%) und Schaumburg-Lippe (-5.0). Die Verlustraten von Hamburg bis einschließlich Waldeck sind die 16 höchsten Verlustraten bei allen Reichstagswahlen in der Weimarer Republik. In 2 Ländern (beide 1919 ihr jeweils bestes Reichstagswahlergebnis) erlebt die SP das jeweils schlechteste Reichstagswahlergebnis in der Weimarer Republik: Mecklenburg-Strelitz (Differenz zwischen 1924 und 1919: -20,4%) und Waldeck (-22,9%). In 7 Ländern erlebt die SP das jeweils zweitschlechteste Reichstagswahlergebnis in der Weimarer Republik: Anhalt, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Lippe, Mecklenburg-Schwerin und Preußen. Nur in Schaumburg-Lippe (-5.0) halten sich die Verluste in einem normalen Rahmen; beginnend mit dieser Wahl wird die SP bis 1933 stets in Schaumburg-Lippe ihr bestes Reichstagswahlergebnis in den Ländern überhaupt erzielen können.
Trotz aller Verluste bleibt die MSP mit 100 Mandaten (von jetzt 472) die stärkste Fraktion knapp vor der Deutschnationalen Volkspartei (95 Mandate), dem Zentrum (65), der KPD (62), der Deutschen Volkspartei (45), der Nationalsozialistische Freiheitspartei (32) und der Deutschen Demokratischen Partei (28). Am 25.6. 1924 werden die Wahlen im Wahlkreis Oppeln vom Wahlprüfungsgericht für ungültig erklärt; die am 21.9. 1924 stattfindenden Neuwahlen verändern jedoch nichts an der Mandatsverteilung.
Das bisherige bürgerliche Minderheitenkabinett (l. Kabinett Marx), an der das Zentrum, die Deutsche Volkspartei, die Deutsche Demokratische Partei und die Bayerische Volkspartei beteiligt sind, tritt zurück. Dieses Kabinett wird – nun ohne die Bayerische Volkspartei – am 3. Juni 1924 fortgeführt (2. Kabinett Marx). Der Reichspräsident löst am 20. Oktober 1924 vorzeitig den Reichstag auf; es werden baldige Neuwahlen ausgeschrieben.
Bis zur nächsten Reichstagswahl ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 100 MdR (100%), darunter befinden sich 11 (-13; 11%) Frauen. 20 MdR (-68; 20%) werden zum ersten Mal in den Reichstag gewählt. Die MdR sind in folgenden Ländern geboren: 57 (-67; 57%) in Preußen (5 Ostpreußen, 5 Westpreußen, 3 Berlin, 7 Brandenburg, 1 Pommern, 2 Posen, 8 Schlesien, 2 Prov. Sachsen, 3 Schleswig-Holstein, 3 Hannover, 7 Westfalen, 7 Hessen-Nassau, 3 Rheinprovinz, 1 Hohen-zollern), 10 (-6; 10%) in Bayern (l Oberbayern, 2 Pfalz, 2 Oberfranken, 1 Mittelfranken, 2 Unterfranken, 2 Schwaben), 8 (-16; 8%) in Sachsen (4 Dresden, 3 Leipzig, 1 Bautzen), 4 (-4; 4%) in Baden, 4 (-2; 4%) im Ausland, 3 (-3; 3%) in Thüringen, je 2 (-2; 2%) in Braunschweig und in Lübeck, 2 (-1; 2%) in Mecklenburg-Schwerin, erneut 2 (2%) in Elsaß-Lothringen, 2 (+1; 2%) in Oldenburg, 1 (-6; 1%) in Hessen, 1 (-4; 1%) in Hamburg, 1 (-1; 1%) in Württemberg und 1 (4-1; 1%) in Lippe. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 40 MdR (-55; 40%) evangelisch, 11 MdR (-18; 11%) katholisch und 11 MdR (-2; 11%) jüdisch; mind. 80 MdR (-97; 80%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die Berufe der Väter der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 35 (-48; 35%) »Unselbständige Arbeiter«, 9 (-7; 9%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 30 (-27; 30%) »Selbständige« (u. a. 7 Bauern, 8 Kaufleute, 13 Handwerksmeister) und 7 (-4; 7%) »Bürgerliche Berufe«. Die MdR haben folgende Schulbildung absolviert: 61 MdR (-91; 61%) nur die Volksschule und 39 MdR (-26; 39%) weiterführende Schulen (darunter 3 mit Einjährigem, 1 mit Abitur, 4 mit Lehrerseminar, 4 mit Studium ohne und 10 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 10 (-16; 10%) »Ungelernte Arbeiter«, 55 (-77; 55%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 8 Schlosser, 8 Tischler, 7 Buchdrucker, 5 Dreher), 20 (-9; 20%) »Angestellte« und 15 (-12; 15%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 6 Schriftsteller, 4 Lehrer, 3 Rechtsanwälte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 4 (-1; 4%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 2 (-8; 2%) »Selbständige«, 5 (-8; 5%) »Bürgerliche Berufe«, 11 (-15; 11%) »Politische Beamte« (3 Reich, 2 Länder, 3 Bezirke/Kreise, 3 Kommunen), 63 (-76; 63%) »Arbeiterbeamte« (17 Partei, 29 Parteipublizistik, 15 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 1 Sonstige) und 10 (-6; 10%) »Ohne Beruf« (u. a. 6 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 78 Jahre und beträgt durchschnittlich 51 ( + 3) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Reichstagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 2 MdR (-67; 2%) bis unter 5 Jahre, 26 MdR (-9; 26%) 5 bis 9 Jahre, 50 MdR (-31; 50%) 10 bis 19 Jahre und 22 MdR (-10; 22%) 20 Jahre und länger. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 37 MdR (-35; 37%) bei den Gewerkschaften, 5 MdR (-7; 5%) bei den Genossenschaften, 3 MdR (-10; 3%) bei den Krankenkassen, 37 MdR (-49; 37%) bei der Partei und 58 MdR (-40; 58%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 10 MdR (-2; 10%) in der Reichsregierung, 31 MdR (-21; 31%) in der Reichsverwaltung, 18 MdR (-13; 18%) in der Landesregierung, 25 MdR (-16; 25%) in der Landesverwaltung, 8 MdR (-18; 8%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 13 MdR (-20; 13%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 36 MdR (-24; 36%) üben (hauptamtliche/zentrale Funktionen) in anderen Verbänden/Organisationen aus.
1924 (Mai 4) Württemberg (→ 1928 Mai)
  Bei den (3.) Wahlen zum Landtag erlebt die SP erneut eine drastische Wahlniederlage und gerät im Landtag in eine marginale Position. Die SP erhält einen Stimmenanteil von nur noch 16,0% (-13,3%) und verliert – bei erneut gesenkter Gesamtmandatszahl (von 101 auf 80) – 18 Mandate. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist identisch mit dem bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 16,0%; Differenz: 0%). Die SP ist mit 13 Mandaten (von jetzt 80) nur die drittstärkste Fraktion hinter dem Zentrum (17 Mandate) sowie dem Württembergischen Bauern- und Weingärtnerbund (17) und vor der KPD (l0) sowie der Deutschen Demokratischen Partei (9). Unter Führung der deutschnationalen Württembergischen Bürgerpartei bildet sich am 3. Juni 1924 eine breite bürgerliche Koalitionsregierung.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 14 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (7%) Frau. 2 MdL (-13; 14%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 10 (-11; 71%) in Württemberg (5 Neckarkreis, 2 Schwarzwaldkreis, 1 Jagstkreis, 2 Donaukreis) und 4 (-2; 29%) in Preußen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 10 MdL (-9; 71%) evangelisch und erneut 1 MdL (7%) jüdisch; mind. 4 MdL (-4; 29%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 11 MdL (-10; 79%) nur die Volksschule und 3 MdL (-2; 15%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 11 (-15; 78%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Schlosser), 2 (-2; 14%) »Angestellte« und erneut 1 (7%) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-2; 7%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 3 (-1; 21%) »Selbständige«, 1 (-2; 7%) »Politischer Beamte« (l Länder) und 9 (-12; 64%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 5 Parteipublizistik, 1 Gewerkschaften). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 57 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 (4-3) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: kein MdL (-12) bis unter 5 Jahre, 2 MdL (-4; 14%) 5 bis 9 Jahre, 9 MdL (-2; 64%) 10 bis 19 Jahre und 3 MdL (-1; 21%) 20 Jahre und länger.
1924 (Mai 20) Oldenburg (→ 1925 Mai)
  Erst jetzt kann die Landtagswahl vom Juni 1923 auch im besetzten Landesteil Birkenfeld durchgeführt werden; durch die Nachwahl von 5 Abgeordneten ergeben sich im Landtag keine gravierenden Verschiebungen.
1924 (Juni 11) SPD-Parteitag in Berlin
  Der Parteitag nimmt einen von Hermann Müller eingebrachten Antrag zur Koalitionsfrage an: »Koalitionspolitik ist keine Frage des Prinzips, sondern der Taktik. Das Viel-Parteien-System hat seit der Revolution die Sozialdemokratie im Reich und in den Ländern vielfach gezwungen, mit bürgerlichen Parteien an der Regierung teilzunehmen. Maßgebend waren dafür erstens außen- und zweitens innenpolitische Gründe. Das Interesse der Arbeiterklasse erforderte außenpolitisch die Befriedung Europas, innenpolitisch die Sicherung der Republik gegen den Ansturm der Reaktion. Nur auf dem Boden der Republik kann seit dem Verlust des Krieges eine für Deutschland erfolgreiche Außenpolitik getrieben werden. Gleichzeitig ist die Republik der gegebene Boden für den Kampf um das sozialistische Endziel. Die Teilnahme an der Regierung muß die Durchsetzung der Demokratie und die Erfüllung der bürgerlichen Republik mit sozialem Inhalt zum Ziel haben. Sie darf deshalb nur unter Abwägung aller Vor- und Nachteile für die Interessen der Minderbemittelten erfolgen, damit die Sicherheit gegeben ist, daß die Arbeiterklasse nicht einseit(i)g Opfer zu bringen hat«.
1924 (Juni 22) Anhalt (→ 1924 Nov.)
  Bei den (3.) Wahlen zum Landtag erlebt die SP eine erdrutschartige Wahlniederlage; die SP erzielt nur noch einen Stimmenanteil von 37,0% (-17,1%) und verliert 6 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist dennoch deutlich besser als das bei den 7 Wochen zuvor stattg efundenen Reichstagswahlen (RT: 33,8%; Differenz: 3,2%). Die SP bleibt mit 13 Abgeordneten (von 36) weiterhin stärkste Landtagsfraktion vor der Fraktion (6 Mandate) der Deutschen Volkspartei. Die unter Führung der SP gebildete bisherige Koalitionsregierung von SP und Deutscher Demokratischet Partei verliert ihre knappe parlamentarische Mehrheit. In der Folge scheitern alle Versuche zu einer stabilen Regierungsbildung, es wird daher am 9. Juli 1924 ein Beamtenkabinett zur Fortführung der Regierungsgeschäfte eingesetzt; noch am selben Tag löst sich der Landtag auf und schreibt für November 1924 Neuwahlen aus.
Bis zur nächsten Landtagswahl ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 13 MdL (100%), darunter befindet sich keine Frau (-1). 1 MdL (-9; 8%) wird zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Mind. 8 (62%) MdL sind nicht in Anhalt geboren. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – fast alle MdL evangelisch. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 1 (-1; 8%) »Ungelernter Arb eiter«, 9 (-7; 69%) »Gel ernte Arbeiter« und erneut 2 (15%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-1; 8%) »Selbständiger«, erneut 1 (8%) »Bürgerlicher Beruf«, erneut 4 (31%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Bezirke/Kreise , 2 Kommunen), 6 (-5; 46%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 3 Parteipublizistik, 1 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften) und erneut 1 (8%) »Ohne Beruf«. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 1 MdL (-9; 8%) bis unter 5 Jahre, 2 MdL (-1; 15%) 5 bis 9 Jahre, 9 MdL (-2; 69%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (8%) 20 Jahre und länger.
1924 (Okt. 26) Hamburg (→ 1927 Okt.)
  Bei den verspätet stattfindenden (3.) Bürgerschaftswahlen verliert die SP erneut deutlich; sie erhält einen Stimmenanteil von nur noch 32,4% (-9,6%) und verliert 16 Mandate. Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das fünftbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Bürgerschaftswahlen ist nur unwesentlich besser als das bei den 6 Wochen später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 32,2%; Differenz: 0,2%). Die SP ist mit 53 Mandaten (von 160) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (28 Mandate), der KPD (24) und der Deutschen Volkspartei (23). Die bisherige Regierungskoalition zwischen SP, Deutscher Demokratischer Partei und Deutscher Volkspartei behält trotz weiterer Verluste eine klare parlamentarische Mehrheit in der Bürgerschaft und wird fortgeführt.
Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 58 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 7 (12%) Frauen. 15 MdL ( + 6; 26%) werden zum ersten Mal in die Bürgerschaft gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 20 (-3; 34%) in Hamburg, 24 (-8; 41%) in Preußen, je 4 (-1; 7%) in Mecklenburg-Schwerin und in Sachsen, 2 (+1; 3%) in Thüringen, 1 (-4; 2%) in Bayern, 1 (-1; 2%) in Oldenb urg, erneut je 1 (2%) in Braunschweig und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 28 MdL (-8; 48%) evangelisch, 3 MdL (-2; 5%) katholisch und erneut 2 MdL (3%) jüdisch; mind. 8 MdL (-3; 14%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 34 MdL (-12; 59%) nur die Volksschule und 20 MdL (-3; 34%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Abitur, 11 mit Lehrerseminar, 3 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 34 (-16; 59%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 6 Tischler, 4 Schlosser, 4 Zimmerer, 4 Buchdrucker), 8 ( + 1; 14%) »Angestellte« und erneut 15 (26%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 11 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-5; 2%) »Unselbständiger Arbeiter«, 2 (-2; 3%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 2 (-3; 3%) »Selbständige«, 9 (-1; 16%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 5 »Räte«), 14 ( + 2; 24%) »Politische Beamte«, 23 (-10; 40%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 1 Parteipublizistik, 12 Gewerkschaften, 4 Genossenschaften, 1 Krankenkassen, 3 Sonstige) und erneut 7 (12%) »Ohne Beruf« (7 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 71 Jahre und beträgt durchschnittlich erneut 48 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 4 MdL (-17; 7%) bis unter 5 Jahre, 19 MdL ( + 3; 33%) 5 bis 9 Jahre, 26 MdL (-3; 45%) 10 bis 19 Jahre und 9 MdL (-2; 16%) 20 Jahre und länger.
1924 (Nov. 9) Anhalt (→ 1928 Mai)
  Bei den vorgezogenen (4.) Wahlen zum Landtag kann die SP wieder etwas verlorenen Boden gutmachen: die SP erzielt einen Stimmenanteil von 41,0% ( + 4,0%) und gewinnt 2 Mandate hinzu. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das viertbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich schlechter als das bei den 4 Wochen später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 41,6%; Differenz: 0,6%). Die SP bleibt mit 15 Abgeordneten (von 36) weiterhin stärkste Landtagsfraktion vor der Fraktion der »Bürgerlichen Volksgemeinschaft« (14 Mand ate). Die am 25. November 1924 unter Führung der SP gebildete neue Koalitionsregierung von SP und Deutscher Demokratischer Partei verfügt erneut über eine knappe parlamentarische Mehrheit; Ministerpräsident wird erneut Heinrich Deist.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 16 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (4-1; 6%) Frau. Erneut 1 MdL (6%) wird zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 2 (4-1; 13%) in Anhalt, erneut 5 (31%) in Preußen, erneut 3 (19%) in Sachsen, 2 (4-1; 13%) in Mecklenburg-Schwerin und 1 (6%) in Hessen. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – fast alle MdL evangelisch. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 1 (6%) »Ungelernter Arbeiter«, 10 (4-1; 63%) »Gelernte Arbeiter« und erneut 2 (13%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (4-1; 6%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 2 (4-1; 13%) »Selbständige«, erneut 1 (6%) »Bürgerlicher Beruf«, erneut 4 (25%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Bezirke/Kreise , 2 Kommunen), erneut 6 (36%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 3 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften) und 2 (4-1; 13%) »Ohne Beruf«. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: erneut 1 MdL (6%) bis unter 5 Jahre, 3 MdL (4-1; 19%) 5 bis 9 Jahre, 11 MdL (4-2; 69%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (6%) 20 Jahre und länger.
1924 (Dez. 7) Reich (→ 1928 Mai)
  Bei den vorgezogenen (4.) Wahlen zum Reichstag verzeichnet die SP wohl deutliche Gewinne, kann aber bei weitem die Verluste der Maiwahl nicht ausgleichen. Die SP erreicht einen Stimmenanteil von 26,0% (4-5,5%) und erhält insgesamt 131 ( + 3l) Mandate. In 12 Ländern (von 18) liegt der Stimmenanteil der SP deutlich über dem Reichsdurchschnitt: Schaumburg-Lippe (46,8%), Anhalt (41,6%), Lübeck (41,0%), Braunschweig (37,7%), Bremen (37,2%), Hessen (35,5%), Sachsen (35,2%), Mecklenburg-Strelitz (33,3%), Mecklenburg-Schwerin (32,8%), Lippe (32,6%), Hamburg (32,2%) und Thüringen (30,4%). Während Preußen (25,3%) und Oldenburg (23,8%) knapp unter dem Reichsdurchschnitt liegen, liegen erneut deutlich unter dem Reichsdurchschnitt (26,0%): Bayern (21,1%), Württemberg (20,6%), Baden (19,9%) und Waldeck (19.6). Nachdem die Sozialdemokratie bei den letzten beiden Reichstagswahlen in allen Ländern jeweils Verluste hingenommen hat, kann die SP bei dieser Wahl in allen Ländern hinzugewinnen: in Mecklenburg-Strelitz (4-12,9%, d. h. die höchste SP-Zuwachsrate bei allen Reichstagswahlen det Weimarer Republik), Anhalt (4-7,8%), Mecklenburg-Schwerin (4-7,4%), Bremen und Braunschweig ( + 6,9%), Preußen (+6.6.%), Hessen ( + 6,0%), Thüringen ( + 5,7%), Lippe und Baden ( + 4,7%), Waldeck ( + 4,6%), Württemberg ( + 4,6%), Hamburg ( + 4,5%), Sachsen ( + 4,4%), Bayern ( + 3,4%), Oldenburg (+2,7%), Lübeck (+2,4%) und Schaumburg-Lippe ( + 1,3%).
Die SP stellt mit 131 Mandaten (von jetzt 493) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (103 Mandate), dem Zentrum (69), der Deutschen Volkspartei (51), der KPD (45) und der Deutschen Demokratischen Partei (32). Nach der Feststellung der Allierten hinsichtlich der Nichterfüllung der deutschen Entwaffnungspflicht tritt das 2. Kabinett Marx am 8. Januar 1925 zurück. Am 15. Januar 1925 bildet sich eine breite bürgerliche Regierungskoalition (l. Kabinett Dr. Luther), die über eine parlamentarische Mehrheit verfügt und an der Zentrum, Deutsche Volkspartei, Deutschnationale Volkspartei und Deutsche Demokratische Partei beteiligt sind und die von weiteren kleineren bürgerlichen Parteien unterstützt wird. Nach Ausscheiden der Deutschnationalen Volkspartei aus der Regierungskoalition am 26. Oktober 1925 wird das 1. Kabinett Luther als Minderheitenkabinett weitergeführt. Nach Abschluß des Locarno-Pakts und des Deutsch-Russischen Handelsvertrages tritt das 1. Kabinett Luther am 5. Dezember 1925 zurück. Am 20. Januar 1926 wird die bisherige bürgerliche Regierungskoalition fortgesetzt und erneut ein Minderheitenkabinett (2. Kabinett Dr. Luther) gebildet, das von der SP toleriert wird. Nach einem Mißbilligungsvotum des Reichstages tritt das 2. Kabinett Dr. Luther am 13. Mai 1926 zurück. Am 17. Mai 1926 wird die bisherige bürgerliche Regierungskoalition fortgesetzt und erneut ein Minderheitenkabinett (3. Kabinett Marx) gebildet, das ebenfalls von der SP toleriert wird. Das 3. Kabinett Marx scheitert am 17. Dezember 1926 an einem Mißtrauensvotum des Reichstages. Am 29. Januar 1927 bildet sich eine bürgerliche Regierungskoalition (4. Kabinett Marx), an der Zentrum, Bayerische Volkspartei, Deutsche Volkspartei und Deutschnationale Volkspartei beteiligt sind, die allerdings knapp eine parlamentarische Mehrheit verfehlt. Am 31. März 1928 wird der Reichstag erneut (zum 3. Mal) vorzeitig aufgelöst, es werden baldige Neuwahlen ausgeschrieben.
Bis zur nächsten Reichstagswahl scheiden insgesamt 11 MdR vorzeitig aus (darunter 2 Nachrücker) und 11 MdR treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 143 MdR (100%), darunter befinden sich 16 ( + 5; 11%) Frauen. 23 MdR (4-3; 16%) werden zum ersten Mal in den Reichstag gewählt. Die MdR sind in folgenden Ländern geboren: 83 ( + 26; 58%) in Preußen (6 Ostpreußen, 5 Westpreußen, 7 Berlin, 6 Brandenburg, 4 Pommern, 3 Posen, 9 Schlesien, 7 Prov. Sachsen, 3 Schleswig-Holstein, 10 Hannover, 10 Westfalen, 7 Hessen-Nassau, 5 Rheinprovinz, 1 Hohenzollern), 14 ( + 4; 10%) in Bayern (2 Oberbayern, 1 Niederbayern, 2 Pfalz, 2 Oberfranken, 3 Mittelfranken, 1 Unterfranken, 3 Schwaben), 12 ( + 4; 8%) in Sachsen (4 Dresden, 6 Leipzig, 1 Zwickau, 1 Bautzen), je 5 ( + 1; 3%) in Baden und im Ausland, 4 ( + 3; 3%) in Hessen, erneut 3 (2%) in Thüringen, 3 (+1; 2%) in Braunschweig, 3 ( + 2; 2%) in Hamburg, erneut je 2 (l%) in Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Elsaß-Lothringen und Oldenburg, erneut je 1 (l%) in Württemberg und Lippe, 1 (+1; 1%) in Bremen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 56 MdR (+16; 39%) evangelisch, 19 MdR ( + 8; 13%) katholisch und 14 MdR ( + 3; 10%) jüdisch; mind. 116 MdR ( + 36; 81%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die Berufe der Väter der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 54 (+19; 38%) »Unselbständige Arbeiter«, 11 ( + 2; 8%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 41 ( + 11; 29%) »Selbständige« (u. a. 9 Bauern, 8 Kaufleute, 16 Handwerksmeister, darunter 6 Schuhmachermeister) und 9 ( + 2; 6%) »Bürgerliche Berufe«. Die MdR haben folgende Schulbildung absolviert: 92 MdR (+31; 64%) nur die Volksschule und 51 MdR ( + 12; 36%) weiterführende Schulen (darunter 4 mit Einjährigem, 1 mit Abitur, 5 mit Lehrerseminar, 6 mit Studium ohne und 13 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 15 ( + 5; 10%) »Ungelernte Arbeiter«, 81 ( + 26; 57%) »Gelernte Arb eiter« (u. a. 12 Tischler, 11 Schlosser, 10 Buchdrucker, 6 Schuhmacher, 5 Dreher), 26 ( + 6; 18%) »Angestellte« und 21 ( + 6; 15%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 6 Schriftsteller, 7 Lehrer, 4 Rechtsanwälte, 3 Ärzte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 6 (-2; 4%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 4 ( + 2; 3%) »Selbständige«, 10 ( + 5; 7%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 Rechtsanwälte), 16 (+5; 11%) »Politische Beamte« (5 Reich, 3 Länder, 5 Bezirke/Kreise, 3 Kommunen), 86 (+23; 60%) »Arbeiterbeamte« (27 Partei, 31 Parteipublizistik, 24 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen, 1 Sonstige) und 15 ( + 5; 10%) »Ohne Beruf« (u. a. 10 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 78 Jahre und beträgt durchschnittlich 49 (-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Reichstagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 8 MdR ( + 6; 6%) bis unter 5 Jahre, 45 MdR ( + 19; 31%) 5 bis 9 Jahre, 67 MdR ( + 17; 47%) 10 bis 19 Jahre und 23 MdR ( + 1; 16%) 20 Jahre und länger. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 49 MdR ( + 12; 34%) bei den Gewerkschaften, 9 MdR ( + 4; 6%) bei den Genossenschaften, 6 MdR ( + 3; 4%) bei den Krankenkassen, 54 MdR ( + 17; 38%) bei der Partei und 72 MdR (+14; 50%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 12 MdR ( + 2; 8%) in der Reichsregierung, 43 MdR ( + 12; 30%) in der Reichsverwaltung, 22 MdR ( + 4; 15%) in der Landesregierung, 34 MdR ( + 9; 24%) in der Landesverwaltung, 15 MdR ( + 7; 10%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 20 MdR ( + 7; 14%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 49 MdR ( + 13; 34%) üben hauptamtliche/zentrale Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus.
1924 (Dez. 7) Braunschweig (→ 1927 Nov.)
  Bei den vorgezogenen (4.) Landtagswahlen erhält die SP einen Gesamtstimmenanteil von nur 37,4% (-10,0%) und verliert 10 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich schlechter als das bei den gleichzeitig stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 37,7%; Differenz: 0,3%). Die SP ist mit 19 Mandaten (von jetzt 48) die stärkste Fraktion vor den Deutschnationalen (10 Mandate). Die bisherige Regierungskoalition zwischen SP und Deutscher Demokratischer Partei hat ihre parlamentarische Mehrheit verloren; die neue bürgerliche Landtagsmehrheit wählt schon am 24. Dezember 1924 ein Kabinett mit parteilosen (bürgerlichen) Ministern.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 21 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (5%) Frau. 4 MdL (-5; 19%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 14 (-5; 67%) in Braunschweig, 4 (-5; 19%) in Preußen, je 1 (5%) in Thüringen und Hamburg. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 16 MdL (-9; 76%) evangelisch und kein MdL (-l) katholisch; mind. 9 MdL (-5; 27%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 2 (-2; 10%) »Ungelernte Arbeiter«, 10 (-12; 48%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Buchdruker), 4 (4-2; 19%) »Angestellte« und 4 (-Hl; 19%) »Bürgerliche Berufe« (u.a. 3 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 ( + 3; 14%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 4 (-1; 19%) »Selbständige«, 3 (-Hl; 14%) »Bürgerliche Berufe« (3 Lehrer), 5 (-1; 24%) »Politische Beamte« (3 Länder, 2 Kommunen), 5 (-7; 24%) »Arbeiterbeamte« (l Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 1 Krankenkassen, 1 Sonstige) und erneut 1 (5%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 27 bis 58 Jahre und beträgt durchschnittlich 41 (-3) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 2 MdL (-7; 10%) bis unter 5 Jahre, 8 MdL (-5; 38%) 5 bis 9 Jahre und erneut 11 MdL (52%) 10 bis 19 Jahre.
1924 (Dez. 7) Bremen (→ 1927 Nov.)
  Bei der erneut vorgezogenen (5.) Bürgerschaftswahl legt die SP wieder zu; sie erhält einen Gesamtstimmenanteil von 36,2% (4-7,1%) und gewinnt 10 Mandate. Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das fünftbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Bürgerschaftswahlen ist nur unwesentlich schlechter als das bei den gleichzeitig stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 37,2%; Differenz: 1,0%). Die SP ist mit 46 Mandaten (von 120) weiterhin mit großem Abstand die stärkste Fraktion vor der Deutschen Volkspartei (19 Mandate) und der Deutschen Demokratischen Partei (14). Der bisherige Minderheitensenat zwischen Deutscher Volkspartei und Deutscher Demokratischer Partei, der von der SP unterstützt worden ist, wird nicht fortgesetzt; es bildet sich am 30. Januar 1925 eine erweiterte bürgerliche Senatskoalition zwischen Deutscher Demokratischer Partei, Deutscher Volkspartei und Deutschnationaler Volkspartei.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 47 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 5 (ll%) Frauen. 5 MdL (-Hl; 11%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 13 ( + 2; 28%) in Bremen, 17 (-H3; 36%) in Preußen, je 4 (-Hl; 9%) in Mecklenburg-Schwerin und Sachsen, je 2 (4%) in Oldenburg und im Ausland, je 1 (2%) in Bayern, Württemberg, Baden, Hamburg und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 38 MdL (-H6; 81%) evangelisch und 3 MdL (-Hl; 6%) katholisch; mind. 15 MdL (-H5; 32%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 2 (4%) »Ungelernte Arbeiter«, 27 (-H6; 57%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 6 Tischler), 7 (4-1; 15%) »Angestellte« und 5 (+1; 11%) »Bürgerliche Berufe« (5 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 8 (4-2; 17%) »Unselbständige Arbeiter«, 6 ( + 3; 13%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, erneut 4 (7%) »Selbständige«, 5 (+1; 11%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 3 Lehrer), 3 ( + 2; 6%) »Politische Beamte« (l Länder, 2 Kommunen), erneut 17 (36%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 3 Parteipublizistik, 8 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 2 Krankenkassen, 1 Sonstige) und erneut 4 (7%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 74 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 (+l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: erneut 1 MdL (2%) bis unter 5 Jahre, 15 MdL (4-4; 32%) 5 bis 9 Jahre, 29 MdL (4-4; 62%) 10 bis 19 Jahre und erneut 2 MdL (4%) 20 Jahre und länger.
1924 (Dez. 7) Hessen (→ 1927 Nov.)
  Bei den (3.) Landtagswahlen kann sich die SP knapp behaupten; sie erhält einen Stimmenanteil von 35,2% (-1,2%), verliert aber kein Mandat. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich schlechter als das bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 35,5%; Differenz: 0,3%). Die SP ist mit 26 Mandaten (von 70) weiterhin die mit Abstand stärkste Fraktion vor dem Zentrum (11 Mandate) und dem Hessischen Bauernbund (9). Die bisherige Koalitionregierung unter Führung der SP zwischen SP, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei verfügt weiterhin über eine parlamentarische Mehrheit und wird fortgesetzt; Staatspräsident bleibt Karl Ulrich.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 27 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (4%) Frau. 5 MdL (-5; 19%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 16 (4-2; 59%) in Hessen, erneut 5 (19%) in Preußen, 2 (4-1; 7%) in Bayern, je 1 (4%) in Sachsen, Württemberg, Braunschweig und Bremen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. erneut 16 MdL (59%) evangelisch und erneut 4 MdL (15%) katholisch; mind. 10 MdL ( + 2; 37%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 21 MdL (4-1; 78%) nur die Volksschule und erneut 6 MdL (22%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 1 mit Lehrerseminar, 2 mit Studium ohne und 2 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 2 (7%) »Ungelernte Arbeiter«, 18 (-1; 67%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Schlosser), 3 (4-1; 11%) »Angestellte« und 4 (+1; 15%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (4-1; 4%) »Unselbständiger Arbeiter«, 4 (-1; 15%) »Selbständige«, 3 (4-1; 11%) »Bürgerliche Berufe«, 9 (4-1; 33%) »Politische Beamte« (l Reich, 2 Länder, 1 Bezirke/Kreise, 5 Kommunen), 9 (-1; 33%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 1 Parteipublizistik, 6 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften) und erneut 1 (4%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 31 bis 71 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 (4-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 1 MdL (-3; 4%) bis unter 5 Jahre, 12 MdL (4-4; 44%) 5 bis 9 Jahre, erneut 11 MdL (41%) 10 bis 19 Jah re und erneut 3 MdL (12%) 20 Jahre und länger.
1924 (Dez. 7) Preußen (→ 1928 Mai)
  Bei den vorgezogenen (3.) Landtagswahlen verliert die SP deutlich; sie erhält einen Gesamt-stimmenanteil von 24,9% (-7,4%) und verliert 22 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das viertbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich schlechter als das bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 25,3%; Differenz: 0,4%). Die SP ist mit 114 Mandaten (von jetzt 450) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (109), dem Zentrum (8l), der Deutschen Volkspartei (45), der KPD (44) und der Deutschen Demokratischen Partei (27). Obwohl die unter Führung der SP bestehende breite Regierungskoalition zwischen SP, Zentrum, Deutscher Demokratischer Partei und Deutscher Volkspartei weiterhin über eine parlamentarische Mehrheit verfügt, wird sie nicht fortgesetzt. Nach Austritt der DVP-Minister wird das Kabinett Braun zunächst als Rumpfkabinett fortgeführt; das Kabinett tritt jedoch schon am 23. Januar 1925 zurück. Am 18. Februar 1925 bildet sich zunächst vorübergehend unter Führung des Zentrums ein Minderheitenkabinett der »Weimarer Koalition«. Am 4. April 1925 bildet sich unter Führung der SP ebenfalls ein Minderheitenkabinett der »Weimarer Koalition«, das auf die Tolerierung durch die KP bzw. durch kleinere bürgerliche Parteien angewiesen ist; Ministerpräsident wird erneut Otto Braun. Im April 1928 löst sich der Landtag vorzeitig auf und schreibt (zum Reichstagswahltermin) Neuwahlen aus.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 8 MdL vorzeitig aus und 9 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 123 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 18 (15%) Frauen. 1 MdL (l%) wechselt im Laufe der Mandatsperiode von der KP zur SP; 1 SP-MdL wird fraktionslos. 25 MdL (-45; 20%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 108 (-21; 88%) in Preußen (5 Ostpreußen, 3 Westpreußen, 17 Berlin, 12 Brandenburg, 5 Pommern, 2 Posen, 11 Schlesien, 17 Prov. Sachsen, 7 Schleswig-Holstein, 6 Hannover, 7 Westfalen, 5 Hessen-Nassau, 11 Rheinprovinz), 4 (-2; 3%) in Bayern, 2 (-7; 2%) in Sachsen, 2 (-1; 2%) in Thüringen, erneut 2 (2%) in Hamburg, 2 (4-1; 2%) in Mecklenburg-Schwerin und je 1 (l%) in Braunschweig, Lübeck und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 56 MdL (-18; 46%) evangelisch, 12 MdL (-5; 11%) kathol isch und 6 MdL (-2; 5%) jüdisch; mind. 92 MdL (-16; 75%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 94 MdL (-19; 76%) nur die Volksschule und 29 MdL (-14; 24%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Einjährigem, 7 mit Lehrerseminar, 2 mit Studium ohne und 9 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 14 (-11; 11%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 5 Bergarbeiter, 3 Tabakarbeiter), 79 (-13; 64%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 9 Tischler, 8 Schlosser, 7 Maurer, 5 Maler, 5 Schneider, 5 Schuhmacher, 4 Former), 10 (-4; 8%) »Angestellte« (4 Hausangestellte, sonst Handlungs- und Bürogehilfen) und 20 (-10; 16%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 9 Lehrer, 2 Rechtsanwälte, 3 Schriftsteller). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 8 (-5; 7%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 9 (-1; 7%) »Selbständige« (u. a. 2 Kleinhändler, 5 Handwerksmeister), 13 (-10; 11%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 6 Lehrer), 20 (4-1; 16%) »Politische Beamte« (l Reich, 3 Länder, 4 Bezirke/Kreise, 12 Kommunen) und 60 (-20; 49%) »Arbeiterbeamte« (14 Partei, 12 Parteipublizistik, 23 Gewerkschaften, 6 Genossenschaften, 3 Krankenkassen) und 13 (4-1; 11%) »Ohne Beruf« (12 Hausfrauen, 1 Rentner). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 33 bis 65 Jahre und beträgt durchschnittlich 47 (4-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 9 MdL (-39; 7%) bis unter 5 Jahre, 44 MdL (+1; 36%) 5 bis 9 Jahre, erneut 67 MdL (54%) 10 bis 19 Jahre und erneut 3 MdL (2%) 20 Jahre und länger.
1925 (Jan. 18) Lippe (→ 1929 Jan.)
  Bei den (3.) Landtagswahlen verbucht die SP leichte Zugewinne; sie erhält einen Stimmenanteil von 34,3% (4-1,7%), was allerdings nicht für den Gewinn eines weiteren Mandats ausreicht. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist noch etwas besser als das bei den 6 Wochen zuvor stattgefundenen Reichstagswahlen (RT: 32,6%; Differenz: 1,7%). Die SP stellt mit 8 Mandaten (von 2l) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (6 Mandate) und der Deutschen Volkspartei (3). Die bisherige Regierungskoalition zwischen SP und Deutscher Demokratischer Partei verliert ein weiteres Mandat und verfehlt erneut eine parlamentarische Mehrheit. Es kommt zunächst am 20. Februar 1925 unter Heinrich Drake zu einem Übergangspräsidium mit parteilosen Fachministern. Am 1. Oktober 1925 bildet sich eine Koalition zwischen SP, Wirtschaftlicher Vereinigung und (Gewerkschaftlicher) Liste Biesemeier. Schon im März 1926 scheitert diese Koalition und es wird am 10. März 1926 einen neue Koalition zwischen SP, Deutscher Demokratischer Partei und Deutscher Volkspartei gebildet. Heinrich Drake bleibt in allen Koalitionen Regierungschef (Vorsitzender des LandesPräsidiums).
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 3 MdL vorzeitig aus (einschließlich 2 vorzeitig ausscheidender Nachrücker) und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht erneut aus insgesamt 11 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (9%) rrau. 3 MdL (-2; 27%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind alle (+1; 100%) in Lippe geboren. Der ursprünglichen Konfession nach sind erneut alle 11 MdL (100%) evangelisch; erneut mind. 2 MdL (18%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 9 MdL (-1; 82%) nur die Volksschule und 2 MdL (+1; 18%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Lehrerseminar). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 (9%) »Ungelernter Arbeiter«, 8 (-1; 73%) »Gelernte Arbeiter«, erneut 1 (9%) »Angestellter« und 1 ( + 1; 9%) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 ( + 2; 48%) »Selbständige«, 1 (-Hl; 9%) »Bürgerlicher Beruf«, erneut 1 (9%) »Politischer Beamter« (l Länder), erneut 3 (27%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 2 Gewerkschaften) und erneut 1 (9%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 26 bis 63 Jahre und beträgt durchschnittlich 40 (4-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 1 MdL (-3; 9%) bis unter 5 Jahre, 6 MdL (4-3; 55%) 5 bis 9 Jah re, erneut 3 MdL (27%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (9%) 20 Jahre und länger.
1925 (Mai 3) Schaumburg-Lippe (→ 1928 April)
  Bei den (3.) Wahlen zum Landtag verliert die SP ihre absolute Mehrheit; sie erhält einen Stimmenanteil von nur noch 45,4% (-4,8%) und verliert 1 Mandat. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist etwas schlechter als das bei den ca. 6 Monate zuvor stattgefundenen Reichstagswahlen (RT: 46,8%; Differenz: 1,4%). Die SP stellt dennoch mit 7 Mandaten (von 15) weiterhin die stärkste Fraktion vor der »Einheitsliste« der Rechtsparteien (6 Mandate). Am 28. Mai 1925 wird die bisherige Regierungskoalition zwischen SP, Deutscher Demokratischer Partei und der Deutschen Volkspartei fortgesetzt, zusätzlich wird auch die Deutschnationale Volkspartei an der Koalition beteiligt. Der formelle Vorsitz der Regierung bleibt bei Erich Steinbrecher. Im Juni 1926 verlassen die Deutsche Volkspartei und die Deutsche Demokratische Partei die Regierungskoalition; die SP und die Deutschnationale Volkspartei, die über eine parlamentarische Mehrheit verfügen, setzen am 22. Juni 1926 die Regierungskoalition unter Vorsitz von Erich Steinbrecher fort. Am 7. Oktober 1927 bildet sich unter Führung der SP eine neue Regierungskoalition zwischen SP und Deutscher Demokratischer Partei; Erich Steinbrecher wird als Vorsitzender der Regierung abgelöst durch Heinrich Lorenz, der in der Folge dieses Amt bis 1933 innehat.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 10 MdL, darunter befindet sich erneut 1 Frau. 2 (-l) MdL werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 7 (-l) in Schaumburg-Lippe, erneut 2 in Preußen und 1 (4-l) in Thüringen. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 5 »Ungelernte Arbeiter«, erneut 4 »Gelernte Arbeiter« und erneut 1 »Angestellter«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 6 »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 3 Bergleute), 1 (-1) »Selbständiger«, 1 (4-1) »Politischer Beamter« (l Bezirke/Kreise), 1 (4-l) »Arbeiterbeamter« (1 Partei) und erneut 1 »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 36 bis 60 Jahre und beträgt durchschnittlich 47 (4-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: erneut 5 MdL 5 bis 9 Jahre und erneut 5 MdL 10 bis 19 Jahre.
1925 (Mai 17) Waldeck
  Bei den (3.) und letzten Landtagswahlen vor Anschluß Waldecks an Preußen verliert die SP deutlich; sie erhält einen Stimmenanteil von nur 18,6% (-9,6%) und verliert 2 Mandate. Bei insgesamt 3 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist etwas schlechter als das bei den ca. 6 Monate zuvor stattgefundenen Reichstagswahlen (RT: 19,6%; Differenz: 1,0%). Die SP stellt mit 3 Mandaten (von 17) weiterhin die zweitstärkste Fraktion hinter dem Landbund (6 Mandate) und vor dem Handwerkerbund (2). Am 1. April 1929 wird Waldeck mit Preußen vereinigt und der bisherige Waldecksche Landtag aufgelöst.
Bis zur Auflösung des Landtages scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 4 MdL, darunter befindet sich keine Frau. 2 (-3) MdL werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 2 (-l) in Waldeck, 2 (-2) in Preußen (Prov. Hessen-Nassau). Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – alle MdL evangelisch. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (-3) »Gelernte Arbeiter«, 1 (4-1) »Angestellter« und erneut 1 »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 »Selbständiger«, erneut 1 »Bürgerlicher Beruf«, 1 (+l) »Politischer Beamter« (l Kommunen) erneut 1 »Arbeiterbeamter« (l Gewerkschaften). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 26 bis 69 Jahre und beträgt durchschnittlich 48 ( + l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 2 (-3) MdL bis unter 5 Jahre, erneut 1 MdL 5 bis 9 Jahre und erneut 1 MdL 10 bis 19 Jahre.
1925 (Mai 24) Oldenburg
  Bei den vorgezogenen (4.) Landtagswahlen verliert die SP erneut, wenn auch diesmal nur leicht; sie erhält einen Stimmenanteil von nur noch 22,5% (-1,3%) und verliert 3 Mandate. Bei insgesamt 7 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das fünftbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist etwas schlechter als das bei den ca. 6 Monate zuvor stattgefundenen Reichstagswahlen (RT: 23,8%; Differenz: 1,3%). Die SP stellt mit 9 Mandaten (von jetzt 40) nur noch die drittstärkste Fraktion hinter dem Landesblock der Rechtsparteien (15 Mandate) und dem Zentrum (l0). Die bisherige parteilose Beamtenregierung erweitert sich am 23. Juni 1925 um das Zentrum und wird unterstützt durch die Rechtsparteien.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 10 MdL, darunter befindet sich keine Frau. 2 MdL (-1) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: erneut 3 in Oldenburg, 4 (-2) in Preußen, je 1 in Sachsen, Württemberg und Mecklenburg-Strelitz. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 7 MdL (+l) evangelisch, 1 MdL (-1) katholisch und erneut 1 MdL jüdisch; mind. 3 MdL (-l) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 »Ungelernter Arbeiter«, 6 (-l) »Gelernte Arbeiter«, erneut 2 »Angestellte« und erneut 1 »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (4-1) »Unselbständiger Arbeiter«, 1 (4-l) »Selbständiger«, 1 (-1) »Bürgerlicher Beruf«, 2 (-1) »Politische Beamte« (2 Kommunen) und 5 (-2) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 1 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 1 Krankenkassen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 25 bis 68 Jahre und beträgt durchschnittlich erneut 46 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: kein MdL (-3) bis unter 5 Jahre, 3 MdL (-1) 5 bis 9 Jahre, 6 MdL (4-1) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL 20 Jahre und länger.
1925 (Okt. 25) Baden (→ 1929 Okt.)
  Bei den (3.) Landtagswahlen setzt sich der Abwärtstrend der SP fort; die SP erhält nur einen Gesamtstimmenanteil von 20,8% (-4,9%) und verliert weitere 6 Mandate; die SP sieht sich damit noch hinter den Stand der Landtagswahlen von 1907 zurückgeworfen. Bei insgesamt 4 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Hinter dem Zentrum (28 Mandate) stellt die SP weiterhin mit 16 Abgeordneten (von jetzt 72) die zweitstärkste Fraktion. Die bisherige Regierungskoalition zwischen (M)SP, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei verliert wohl Mandate, behält aber dennoch eine klare absolute Mehrheit im Landtag. Im Rahmen des jährlichen Wechsels des Staatspräsidenten fungiert von Nov. 1927 bis Nov. 1928 erneut Adam Remmele als badischer Regierungschef.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 5 MdL vorzeitig aus und 5 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 21 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 3 (14%) Frauen. 5 MdL (-4; 24%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 9 (-3; 43%) in Baden, erneut 5 (24%) in Bayern, erneut 3 (14%) in Württemberg, je 1 (5%) in Preußen, Hessen, Thüringen und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 9 MdL (-3; 43%) evangelisch, 2 MdL (-2; 10%) katholisch und erneut 1 MdL (5%) jüdisch; mind. 13 MdL (4-1; 62%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 18 MdL (-2; 86%) nur die Volksschule und 3 MdL (-1; 14%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 1 mit Lehrerseminar, 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-1; 5%) »Ungelernter Arbeiter«, 14 (-1; 67%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Buchdrucker, 3 Schlosser), 4 (-1; 17%) »Angestellte« und 2 (-1; 10%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (-2; 10%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (-1; 5%) »Selbständiger«, erneut 3 (14%) »Bürgerliche Berufe«, 2 (-1; 10%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Kommunen), 10 (4-1; 48%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 1 Parteipublizistik, 4 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und erneut 3 (14%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 37 bis 58 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 (4-3) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 4 MdL (-2; 19%) bis unter 5 Jahre, 5 MdL (-1; 24%) 5 bis 9 Jahre, 11 MdL (4-1; 52%) 10 bis 19 Jahre und 1 MdL (-1; 5%) 20 Jahre und länger.
1925 (Nov.) Länder (seit 1923 Jan.)
  Vor allem die Beendigung der Ruhrbesetzung, die Verabschiedung der Gesetze im Rahmen der Schliebensche Reichsfinanzreform und der Abschluß des Locarno-Vertrages führen zur zunehmenden Stabilisierung des Reiches; damit geht eine Phase zu Ende, die aufgrund der katastrophalen Lage des Reiches u. a. zu einer völligen Destabilisierung des politischen Systems der frühen Weimarer Republik geführt hat. Die Phase vom Juni 1923 bis zum Oktober 1925 läßt sich als die Zeit der »dritten Landtagswahlen« (insgesamt 20 Landtagswahlen, davon allerdings in 6 Ländern schon zum vierten Mal und in 1 Land sogar zum fünften Mal) charakterisieren. Schon die Zweite Phase ist durch ständige und teilweise große Verluste der SP in den Ländern gekennzeichnet gewesen, diese Dritte Phase steigert noch einmal die Verluste, die SP erlebt (wie auch bei den Reichstagswahlen im Mai 1924) in den Ländern erneut überwiegend starke, oft sogar erdrutschartige Wahlniederlagen. Erst seit Oktober 1924 wird dieser katastrophale Abwärtstrend zumindest abgeschwächt; wenn die SP in der Regel dennoch weiterhin bei den Landtagswahlen an Stimmenanteilen verliert, so sind die Verlustraten in der Folge deutlich geringer als während der Inflationszeit. Orientiert man sich an dem nicht ganz so schlechten SP.-Stimmenteil bei den Reichstagswahlen im Dezember 1924 (26,0%), dann liegen für die SP die Ergebnisse folgender 10 Landtagswahlen über dem allgemeinen Reichstagswahlergebnis: Schaumburg-Lippe 1925 (45,4%), Anhalt Nov. 1924 (41,0%), Braunschweig 1924 (37,4%), Anhalt Juni 1924 (37,0%), Bremen Dez. 1924 (36,2%), Hessen 1924 (35,2%), Lübeck 1924 (34,4%), Lippe 1925 (34,3%), Hamburg 1924 (32,4%) und Bremen Nov. 1923 (29,1%). Eb enso liegen 10 Landtagswahlergebnisse unter dem allgemeinen Reichstagswahlergebnis vom Dezember 1924: Preußen 1924 (24,9%), Oldenburg Juni 1923 (23,8%), Thüringen 1924 (23,1%), Mecklenburg-Schwerin 1924 (22,8%), Mecklenburg-Strelitz 1923 (22,7%), Oldenburg Mai 1925 (22,5%), Baden 1925 (20,8%), Waldeck 1925 (18,6%), Bayern (17,2%) und Württemberg 1924 (16,0%). Im Vergleich mit den vorhergehenden Landtagswahlen gewinnt die SP nur in Lippe (4-1,7%) hinzu; in Anhalt ( + 4,0%) und in Bremen ( + 7,1%) ergeben sich Gewinne durch die schnelle Auflösung der Landtage und der damit verbundenen Neuwahl noch in derselben Phase. Ansonsten verliert die SP bei allen Landtagswahlen: Hessen 1924 (-1,2%), Oldenburg Mai 1925 (-1,3%; Neuwahl), Schaumburg-Lippe 1925 (-4,8%), Baden 1925 (-4,9%), Preußen 1924 (-7,4%), Oldenburg Juni 1923 (-8,6%), Waldeck 1925 (-9,6%), Hamburg 1924 (-9,6%), Braunschweig 1924 (-10,0%), Bayern 1924 (-12,2%), Bremen Nov. 1923 (-12,8%), Württemberg 1924 (-13,3%), Lübeck 1924 (-14,3%), Thüringen 1924 (-16,1%), Anhalt Juni 1924 (-17,1%), Mecklenburg-Schwerin 1924 (-19,7%) und Mecklenburg-Strelitz 1923 (-21,8%). Die Zeit der stärksten Verluste reicht von Juli 1923 (Mecklenburg-Strelitz) bis Juni 1924 (Anhalt).
Während die SP am Ende der Zweiten Phase (Dezember 1922) noch an fast allen Länderregierungen beteiligt gewesen ist, führen die katastrophalen Wahlniederlagen zunehmend zum Verlust der parlamentarischen Mehrheit der Regierungskoalitionen, an denen die SP beteiligt ist. Aus folgenden 7 Länderregierungen scheidet die SP vorübergehend oder auch dauerhaft aus: Oldenburg (April 1923, dauerhaft), Württemberg (Juni 1923, dauerhaft), Mecklenburg-Strelitz (August 1923-April 1928), Thüringen (Februar 1924, dauerhaft), Mecklenburg-Schwerin (März 1924-Juli 1926), Anhalt (Juli 1924-November 1924) und Braunschweig (Dezember 1924-Dezember 1927). An folgenden 8 Länderregierungen ist die SP noch während des gesamten Zeitraumes beteiligt: Baden, Hamburg, Hessen, Lippe, Lübeck, Preußen, Sachsen und Schaumburg-Lippe. An folgenden 2 Länderregierungen ist die SP in dieser Dritten Phase überhaupt nicht beteiligt: dauerhaft in Bayern und vorübergehend in Bremen.
1926 (Juni 6) Mecklenburg-Schwerin (→ 1927 Mai)
  Bei den vorgezogenen (5.) Landtagswahlen erlebt die SP einen großartigen Wahlsieg (allerdings bei der mit 69% geringsten Landtagswahlbeteiligung in der Weimarer Republik) und kann fast alle Verluste der vorhergehenden Wahl wieder wettmachen. Die SP erhält einen Stimmenanteil von 39,9% ( + 17,1%) und gewinnt – bei Reduktion der Gesamtabgeordnetenzahl – 5 Mandate hinzu. Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das fünftbeste SP-Wahlergebnis. Die SP stellt mit 20 Abgeordneten (von jetzt 50) wieder die mit Abstand größte Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (12 Mandate) und der Deutschvölkischen Freiheitsbewegung (5). Auch die Neuwahlen haben keine klaren Mehrheitsverhältnisse geschaffen; am 8. Juli 1926 bildet sich eine Regierungskoalition zwischen SP und Deutscher Demokratischer Partei, die allerdings nur ein Minderheitenkabinett bilden können, das von wechselnden Mehrheiten unterstützt wird. Der ehemalige Volksschullehrer und derzeitige besoldete Rostocker Stadtrat Paul Schröder (seit 1920 MdL Mecklenburg-Schwerin, Präsident bzw. Vizepräsident des Landtages) wird zum Ministerpräsidenten gewählt. Dieses Kabinett tritt wohl nach einem Mißtrauensantrag am 3. März 1927 zurück, wird aber am 8. März 1927 wiedergewählt. Erneut löst sich der Landtag am 31. März 1927 vorzeitig auf und schreibt Neuwahlen aus.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 21 MdL (100%), darunter befinden sich 2 (+1; 10%) Frauen. 6 MdL ( + 2; 29%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 15 ( + 5; 71%) in Mecklenburg-Schwerin und 6 (-1; 29%) in Preußen. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – fast alle MdL evangelisch; 1 MdL ist jüdisch. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 15 MdL ( + 5; 71%) nur die Volksschule und 6 MdL (-1; 29%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Lehrerseminar, 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (+1; 19%) »Ungelernte Arbeiter«, 11 (4-1; 52%) »Gelernte Arbeiter«, 2 (4-2; 10%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte« und erneut 4 (19%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 (5%) »Unselbständiger Arbeiter«, 3 (4-1; 14%) »Selbständige«, erneut 2 (10%) »Bürgerliche Berufe«, 5 (4-1; 24%) »Politische Beamte« (l Länder, 4 Kommunen), 8 (4-2; 38%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 2 Gewerkschaften, 3 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 2 (4-1; 10%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 31 bis 57 Jahre und beträgt durchschnittlich 41 ( + l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: kein MdL bis unter 5 Jahre, 10 MdL (4-5; 48%) 5 bis 9 Jahre und 11 MdL (4-1; 52%) 10 bis 19 Jahre.
1926 (Okt. 31) Sachsen (→ 1929 Mai)
  Bei den (4.) Landtagswahlen kann die neugegründete ASP mit einem Stimmenanteil von 4,2% nur 4 Mandate gewinnen. Die SP verliert deutlich; sie erhält einen Stimmenanteil von 32,1% (-9,7%) und verliert 9 Mandate. Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 36,3% (-5,5%) und insgesamt 35 (-5) Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das viertbeste SP-Wahlergebnis. Die SP stellt mit 31 Mandaten (von 96) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (14 Mandate), der KPD (14, höchste Mandatszahl in Weimar), der Deutschen Volkspartei (12) und der Wirtschaftspartei (10). Unter Führung der kleinen ASP bildet sich erst am 13. Januar 1927 ein Minderheitenkabinett, an dem die ASP, die Deutsche Demokratische Partei und die Wirtschaftspartei beteiligt sind und das auf die Unterstützung der Rechtsparteien angewiesen ist; Max Heidt bleibt Ministerpräsident. Schon am 1. Juli 1927 wird die Regierung um Vertreter der Deutschnationalen Volkspartei und der Volksrechtspartei, die Koalition auch um die Aufwertungspartei erweitert, damit entsteht eine »große« Sechs-Parteien-Koalition (»Großbürgerblock«; nicht beteiligt: SP, KPD, NSDAP). Der Staatsgerichtshof erklärt am 22. März 1929 wegen Benachteiligung von Splitterparteien die Landtagswahlen für ungültig; die Volkskammer wird daraufhin aufgelöst, es werden Neuwahlen ausgeschrieben.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt (SP und ASP) 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 38 MdL (100%), darunter befinden sich 4 (-1; 11%) r rauen. 16 MdL (4-7; 42%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 16 (-1; 43%) in Sachsen (5 KH Dresden, 4 KH Leipzig, 7 KH Zwickau), 7 (-6; 19%) in Preußen, erneut 2 (5%) in Bayern und erneut 1 (3%) in Württemberg. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 18 MdL (-2; 47%) nur die Volksschule und 6 MdL (-1; 16%) weiterführende Schulen (darunter 4 mit Lehrerseminar, 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 2 (-1; 5%) »Ungelernte Arbeiter«, 23 (-1; 61%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 5 Schlosser), 2 (-3; 5%) »Angestellte« und 6 (4-1; 16%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 6 (4-5; 16%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (-3; 3%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, erneut 5 (13%) »Politische Beamte« (2 Länder, 3 Kommunen), 17 (-4; 45%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 7 Parteipublizistik, 6 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und erneut 4 (ll%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 71 Jahre und beträgt durchschnittlich 48 (4-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 3 MdL (-3; 8%) bis unter 5 Jahre, 19 MdL (-1; 50%) 5 bis 9 Jahre, 15 MdL (-3; 39%) 10 bis 19 Jahre, 1 MdL (4-1; 3%) 20 Jahre und länger.
1926 (Nov. 14) Lübeck (→ 1929 Nov.)
  Bei den vorgezogenen (4.) Wahlen zur Bürgerschaft verzeichnet die SP deutliche Gewinne; die SP erhält einen Stimmenanteil von 42,9% (4-8,5%) und gewinnt 7 Mandate hinzu. Bei insgesamt 6 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Die SP ist mit 35 Mandaten (von 80) dennoch nur die zweitstärkste Fraktion hinter dem Hanseatischen Volksbund (36 Mandate). Die bürgerlich-sozialdemokratische Senatsregierung wird fortgesetzt; Paul Löwigt bleibt regierender Bürgermeister und Senatspräsident in Lübeck. Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 5 MdL vorzeitig aus und 5 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 40 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 3 (8%) Frauen. 15 MdL (4-6; 38%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 15 (4-5; 38%) in Lübeck, 13 (4-3; 33%) in Mecklenburg-Schwerin, erneut 4 (10%) in Oldenburg, erneut 4 (10%) in Preußen, je 1 (3%) in Baden, Anhalt, Elsaß-Lothringen und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind 36 MdL (4-8; 90%) evangelisch, erneut 3 MdL (8%) katholisch und 1 MdL (4-1; 3%) jüdisch; mind. erneut 4 MdL (10%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 4 (10%) »Ungelernte Arbeiter«, 24 (4-6; 60%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Schlosser, 4 Maurer), erneut 3 (8%) »Angestellte« und 9 (4-3; 23%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 7 (4-2; 18%) »Unselbständige Arbeiter«, 7 (4-3; 18%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 2 (4-1; 5%) »Selbständige«, 7 (4-2; 18%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 Lehrer), erneut 1 (3%) »Politischer Beamter« (l Kommunen), 14 (4-1; 35%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 2 Parteipublizistik, 6 Gewerkschaften, 3 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und erneut 2 (5%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 27 bis 63 Jahre und beträgt durchschnittlich 43 (4-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 8 MdL (4-1; 20%) bis unter 5 Jahre, 16 MdL (4-8; 40%) 5 bis 9 Jahre, erneut 14 MdL (35%) 10 bis 19 Jahre und erneut 2 MdL (5%) 20 Jahre und länger.
1927 (Jan. 30) Thüringen (→ 1929 Dez.)
  Bei den (4.) Landtagswahlen legt die SP deutlich zu; sie erhält einen Stimmenanteil von 31,6% (4-8,5%) und gewinnt 1 Mandat hinzu (bei stark gesunkener Gesamtabgeordnetenzahl). Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das viertbeste SP-Wahlergebnis. Die SP stellt mit 18 Mandaten (von jetzt 56) weiterhin die zweitstärkste Fraktion hinter der bürgerlichen »Einheitsliste« (19 Mandate) und vor der KPD (8). Am 30. April 1927 wird unter Führung der Deutschen Volkspartei ein bürgerliches Minderheitenkabinett mit Beteiligung von Deutscher Demokratischer Partei, Wirtschaftspartei und Landbund sowie mit Unterstützung der NSDAP bzw. den Deutsch-Völkischen gebildet. Nach mehreren Kabinettskrisen (mit Wechsel des Kabinettsvorsitzes) löst sich der Landtag am 29. Oktober 1929 schließlich vorzeitig auf und schreibt Neuwahlen aus.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 19 MdL (l 00%), darunter befinden sich 2 (4-1; 11%) Frauen. 3 MdL (-1; 16%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 10 (4-1; 53%) in Thüringen, 5 (4-1; 26%) in Preußen, erneut 3 (16%) in Sachsen und erneut 1 (5%) in Bayern. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 15 MdL (4-2; 79%) nur die Volksschule und erneut 4 MdL (21%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 1 mit Lehrerseminar, 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (4-1; 11%) »Ungel ernte Arbeiter«, erneut 10 (53%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 3 Tischler), 3 (4-1; 16%) »Angestellte« und erneut ‚4 (21%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 (5%) »Unselbständiger Arbeiter«, 2 (4-2; 11%) »Selbständige«, 1 (4-1; 5%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 2 (-7; 11%) »Politische Beamte« (2 Kommunen), 6 ( + 2; 32%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 2 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 1 Krankenkassen) und 7 ( + 6; 37%) »Ohne Beruf« (u. a. 6 Wartestandsbeamte). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 67 Jahre und beträgt durchschnittlich 44 (4-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 1 MdL (4-1; 5%) bis unter 5 Jahre, 6 MdL (4-1; 32%) 5 bis 9 Jahre, erneut 11 MdL (58%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (6%) 20 Jahre und länger.
1927 (Mai 22) Mecklenburg-Schwerin (→ 1929 Juni)
  Bei den vorgezogenen (6.) Landtagswahlen kann sich die SP leicht verbessern; sie erhält einen Stimmenanteil von 40,7% ( + 0,8%) und gewinnt ein weiteres Mandat hinzu. Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das viertbeste SP-Wahlergebnis. Die SP stellt mit 21 Abgeordneten (von jetzt 52) weiterhin die mit Abstand größte Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (ll Mandate) und der Wirtschaftspartei des Mecklenburgischen Mittelstandes (6). Auch diese Neuwahlen haben keine klaren Mehrheitsverhältnisse geschaffen; die bisherige Regierungskoalition zwischen SP und Deutscher Demokratischer Partei wird fortgesetzt, die erneut nur ein Minderheitenkabinett bilden können; Paul Schröder bleibt Ministerpräsident. Dies ist die letzte Regierungsbeteiligung der SP in Mecklenburg-Schwerin. Um einer Ungültigkeitserklärung der letzten Wahlen durch den Staatsgerichtshof (vgl. Sachsen) zuvorzukommen, löst sich der Landtag im Mai 1929 erneut vorzeitig auf und schreibt Neuwahlen aus.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 23 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 2 (9%) Frauen. 3 MdL (-3; 13%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 16 (+1; 70%) in Mecklenburg-Schwerin, erneut 6 (26%) in Preußen und 1 (4%) in Thüringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – fast alle MdL evangelisch; 1 MdL ist jüdisch. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 17 MdL ( + 2; 74%) nur die Volksschule und erneut 6 MdL (26%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Lehrerseminar, 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 4 (17%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 3 Landarbeiter), 14 ( + 3; 61%) »Gelernte Arbeiter«, erneut 2 (9%) »Untere/ Mittlere Angestellte/Beamte« und 3 (-1; 13%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 ( + 2; 13%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 3 (13%) »Selbständige«, erneut 2 (9%) »Bürgerliche Berufe«, 6 (+1; 26%) »Politische Beamte« (l Länder, 5 Kommunen), 7 (-1; 30%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 1 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften) und erneut 2 (9%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 64 Jahre und beträgt durchschnittlich 42 (+l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 1 MdL (+1; 4%) bis unter 5 Jahre, 11 MdL (+1; 48%) 5 bis 9 Jahre und erneut 11 MdL (48%) 10 bis 19 Jahre.
1927 (Mai 22) SPD-Parteitag in Kiel
  Im Rahmen des Tagesordnungspunktes »Die Aufgaben der Sozialdemokratie in der Republik« verabschiedet der Parteitag eine Resolution des Referenten Rudolf Hilferding; darin heißt es u. a.: »Der Kampf um die Eroberung der Staatsmacht macht die Erringung und Behauptung möglichst zahlreicher Machtpositionen in Gemeinde, Staat und Reich notwendig. Allein durch die aktive Betätigung in der Verwaltung kann die notwendige Republikanisierung und Demokratisierung der Verwaltung erreicht werden. Schon daraus ergibt sich die hohe Bedeutung der Teilnahme der Sozialdemokratie an der Verwaltung der Gemeinden und Länder. Die Beteiligung der Sozialdemokratie an der Reichsregierung hängt allein von der Prüfung der Frage ab, ob die Stärke der Sozialdemokratie im Volke und im Reichstage die Gewähr gibt, durch Teilnahme an der Regierung in einer gegebenen Situation bestimmte, im Interesse der Arbeiterbewegung gelegene Ziele zu erreichen oder reaktionäre Gefahren abzuwehren. Die Entscheidung über die Teilnahme an der Regierung ist eine taktische Frage, deren Beantwortung nicht durch bestimmte Formeln ein für allemal festgelegt werden kann«.
1927 (Juli 3) Mecklenburg-Strelitz (→ 1929 Jan.)
  Bei den (5.) Landtagswahlen kann die SP teilweise die früheren großen Verluste wieder ausgleichen (allerdings bei der mit 68% geringsten Landtagswahlbeteiligung in Weimar). Die SP erhält einen Stimmenanteil von 33,5% ( + 10.8) und gewinnt 4 Sitze. Bei insgesamt 7 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das fünftbeste SP-Wahlergebnis. Die SP stellt mit 12 Abgeordneten (von 35) wieder die größte Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (10 Mandate). Die bisherige bürgerliche Regierungskoalition unter Führung der Deutschnationalen wird zunächst fortgeführt. Der Staatsgerichtshof erklärt diese Wahlen aber wegen Verstöße gegen Reichs- und Landesgesetze für ungültig; daraufhin löst sich der Landtag am 22. Dezember 1927 auf und setzt baldige Neuwahlen an.
Bis zur nächsten Landtagswahl ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 12 MdL (100%), darunter befindet sich keine Frau (-1). Erneut 4 MdL (33%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 1 (8%) »Ungelernter Arbeiter«, 7 ( + 2; 58%) »Gelernte Arbeiter« und erneut 1 (8%) »Angestellter«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (+1; 33%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 1 (8%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, erneut 2 (17%) »Selbständige«, 4 ( + 1; 33%) »Politische Beamte« (l Bezirke/Kreise, 3 Kommunen) und erneut 1 (8%) »Arbeiterbeamte« (l Gewerkschaften). Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: kein MdL (-3) bis unter 5 Jahre, 8 MdL (+4; 67%) 5 bis 9 Jah re und erneut 4 MdL (33%) 10 bis 19 Jahre.
1927 (Okt. 9) Hamburg (→ 1928 Feb.)
  Bei den (4.) Bürgerschaftswahlen verzeichnet die SP zum ersten Mal keine deutlichen Verluste; sie erhält einen Stimmenanteil von 38,1% ( + 5,7%) und gewinnt 10 Mandate. Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Die SP ist mit 63 Mandaten (von 160) weiterhin die stärkste Fraktion vor der KPD (27 Mandate), der Deutschnationalen Volkspartei (25) und der Deutschen Volkspartei (18). Die bisherige Regierungskoalition zwischen SP, Deutscher Demokratischer Partei und Deutscher Volkspartei behauptet ihre parlamentarische Mehrheit in der Bürgerschaft; nach ergebnislosen Verhandlungen zwischen SP und KPD wird die bisherige Senatskoalition unter deutschdemokratischer Führung fortgesetzt. Eine die Parteizersplitterung betreffende Bestimmung des Bürgerschaftswahlgesetzes erklärt der Hamburger Staatsgerichtshof am 17. Dezember 1927 für verfassungswidrig; die Bürgerschaft wird deswegen schon kurz nach der Wahl aufgelöst, es werden Neuwahlen ausgeschrieben.
1927 (Nov. 13) Bremen (→ 1930 Nov.)
  Bei der (6.) Bürgerschaftswahl legt die SP erneut zu; sie erhält einen Gesamtstimmenanteil von 40,3% ( + 4,1%) und gewinnt weitere 4 Mandate. Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das viertbeste SP-Wahlergebnis. Die SP ist mit 50 Mandaten (von 120) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Bremer Einheitsliste (36 Mandate, u. a. Deutsche und Deutschnationale Volkspartei). Die bisherige bürgerliche Senatskoalition zwischen Deutscher Demokratischer Partei, Deutscher Volkspartei und Deutschnationaler Volkspartei wird zunächst als Minderheitensenat fortgesetzt. Am 17. April 1928 wird eine neue Senatskoalition zwischen Deutscher Volkspartei, Deutscher Demokratischer Partei und SP gebildet; der bisherige parteilose (Erste) Bürgermeister und Senatspräsident bleibt im Amt, die SP erhält nur das Amt des (Zweiten) Bürgermeisters. Diese Koalition wird bis März 1933 andauern.
Bis zur nächsten Landtagswahl ergibt sich eine Reihe von Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 58 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 5 (9%) Frauen. 14 MdL (4-9; 24%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 15 (4-2; 26%) in Bremen, 23 (4-6; 40%) in Preußen, 6 (4-2; 13%) in Sachsen, erneut 4 (7%) in Mecklenburg-Schwerin, erneut je 2 (3%) in Oldenburg und im Ausland, je 1 (2%) in Bayern, Baden, Braunschweig, Hamburg, Thüringen und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 42 MdL (4-4; 72%) evangelisch und 5 MdL (4-2; 9%) katholisch; mind. 21 MdL (4-6; 36%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 2 (3%) »Ungelernte Arbeiter«, 40 (4-13; 69%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 9 Tischler, 4 Schlosser, 3 Maurer, 3 Buchdrucker), 5 (-2; 9%) »Angestellte« und 6 (4-1; 10%) »Bürgerliche Berufe« (6 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 16 (4-8; 28%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 3 Tischler), 5 (-1; 9%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte« (u.a. 3 Polizisten), 3 (-1; 5%) »Selbständige«, 6 (4-1; 10%) »Bürgerliche Berufe« (u.a. 4 Lehrer), erneut 3 (5%) »Politische Beamte« (l Länder, 2 Kommunen), 21 (4-4; 36%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 5 Parteipublizistik, 9 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 2 Krankenkassen, 1 Sonstige) und erneut 4 (7%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 35 bis 77 Jahre und beträgt durchschnittlich 47 (+l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 8 MdL (4-7; 14%) bis unter 5 Jahre, 20 MdL (4-5; 34%) 5 bis 9 Jahre, 28 MdL (-1; 48%) 10 bis 19 Jah re und erneut 2 MdL (3%) 20 Jahre und länger.
1927 (Nov. 13) Danzig (→ 1930 Nov.)
  Bei den (3.) Wahlen zum Volkstag verzeichnet die SP starke Gewinne; die SP erhält einen Stimmenanteil von 33,8% (4-9,7%) und 42 (4-12) Mandate. Bei insgesamt 6 Volkstagswahlen bis 1935 ist dies das beste SP-Wahlergebnis. Die SP-Volkstagfraktion besteht nun aus 42 Abgeordneten (von 120) und ist mit großem Abstand die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (26 Mandate), dem Zentrum (18) und der KP (8). Im Volkstag besteht nun eine Mehrheit der Parteien der »Weimarer Koalition« (SP, Zentrum, Deutschliberale); am 18. Januar 1928 kommt es dann auch zur Bildung einer Senatskoalition unter Führung der SP. Diese Senatskoalition scheitert Ende März 1930 durch den Austritt der Deutschliberalen aus der Koalition, bleibt aber geschäftsführend im Amt.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 3 MdL vorzeitig aus und vermutlich 3 MdL (Namen unbekannt) treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« (ohne Nachrücker) dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 42 MdL (100%), darunter befinden sich 4 (4-3; 10%) Frauen. 18 MdL (4-9; 43%) werden zum ersten Mal in den Volkstag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 18 (4-8; 43%) in der Stadt Danzig, 9 (4-5; 21%) in Westpreußen, 12 (-1; 29%) im übrigen Preußen, und je 1 (2%) in Württemberg, Oldenburg und Lübeck. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 31 MdL (4-12; 74%) nur die Volksschule und erneut 11 MdL (26%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Abitur, 5 mit Lehrerseminar, 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 ( + 4; 14%) »Ungelernte Arbeiter«, 25 (4-5; 60%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Schlosser, 3 Maurer, 3 Seeleute/Fischer), 4 (4-1; 10%) »Angestellte« und 7 (4-2; 17%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 5 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 12 (4-8; 29%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (-1; 2%) »Unterer/Mittler Angestellter/Beamter«, 2 (-1; 5%) »Selbständige«, 8 (4-3; 19%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 6 Lehrer), 16 (4-1; 38%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 4 Parteipublizistik, 9 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 1 Sonstige) und 3 (4-2; 7%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 26 bis 63 Jahre und beträgt durchschnittlich 42 ( + 2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 10 MdL ( + 9; 24%) bis unter 5 Jahre, 12 MdL (4-1; 29%) 5 bis 9 Jahre und 20 MdL (4-2; 48%) 10 bis 19 Jahre.
1927 (Nov. 13) Hessen (→ 1931 Nov.)
  Bei den (4.) Landtagswahlen hat die SP erneut leichte Verluste; sie erhält einen Stimmenanteil von 32,6% (-2,6%) und verliert 2 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das viertbeste SP-Wahlergebnis. Die SP ist mit 24 Mandaten (von 70) weiterhin die mit Abstand stärkste Fraktion vor dem Zentrum (13 Mandate) und dem Hessischen Landbund (9). Die bisherige Koalitionsregierung unter Führung der SP zwischen SP, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei verfügt weiterhin über eine parlamentarische Mehrheit und wird fortgesetzt; am 14. Februar 1928 wird Bernhard Adelung als Nachfolger von Karl Ulrich zum Staatspräsidenten gewählt. Im Juni 1931 tritt die Deutsche Staatspartei (Deutsche Demokratische Partei) aus der Regierungskoalition aus, damit ist auch in Hessen die »Weimarer Koalition« beendet. SP und Zentrum verfügen dennoch weiterhin über eine – wenn auch knappe – parlamentarische Mehrheit, die Staatsregierung bleibt daher im Amt.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 27 MdL (100%), darunter befinden sich 2 (-Hl; 7%) Frauen. Erneut 5 MdL (19%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 17 (-Hl; 63%) in Hessen, 3 (-2; 11%) in Preußen, 3 (-Hl; 11%) in Bayern, je 1 (4%) in Sachsen, Württemberg, Braunschweig und Bremen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 17 MdL (-Hl; 63%) evangelisch und erneut 4 MdL (15%) katholisch; mind. 12 MdL ( + 2; 44%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 22 MdL (4-1; 81%) nur die Volksschule und 5 MdL (-1; 19%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 1 mit Lehrerseminar, 1 mit Studium ohne und 2 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-1; 4%) »Ungelernter Arbeiter«, 17 (-1; 63%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Schlosser), 5 (-H2; 19%) »Angestellte« und erneut 4 (15%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 (4%) »Unselbständiger Arbeiter«, 1 (-Hl; 4%) »Unterer/ Mittlerer Angestellter/Beamter«, erneut 4 (15%) »Selbständige«, erneut 3 (11%) »Bürgerliche Berufe«, 8 (-1; 30%) »Politische Beamte« (l Reich, 2 Länder, 1 Bezirke/Kreise, 4 Kommunen), 8 (-1; 30%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 1 Parteipublizistik, 5 Gewerkschaften) und 2 (-Hl; 7%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 74 Jahre und beträgt durchschnittlich 47 (-Hl) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 3 MdL ( + 2; 11%) bis unter 5 Jahre, 10 MdL (-2; 37%) 5 bis 9 Jahre, erneut 11 MdL (41%) 10 bis 19 Jahre und erneut 3 MdL (12%) 20 Jahre und länger.
1927 (Nov. 27) Braunschweig (→ 1930 Sep.)
  Bei den (5.) Landtagswahlen kann die SP nahezu die Verluste bei den letzten Landtagswahlen wieder ausgleichen; die SP erhält einen Gesamtstimmenanteil von 46,2% (4-8,8%) und gewinnt 5 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das viertbeste SP-Wahlergebnis. Die SP ist mit 24 Mandaten (von 48) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschen Volkspartei (8 Mandate). Die SP verfügt nun über die Hälfte der Landtagsmandate und bildet am 14. Dezember 1927 die Regierung allein; die Regierung wird zunächst mit Unterstützung der Kommunisten gewählt, in der Folge gibt es von Fall zu Fall Absprachen mit den Parteien der Mitte; Dr. Heinrich Jasper wird erneut Ministerpräsident.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 4 MdL vorzeitig aus und 4 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 28 MdL (100%), darunter befinden sich 2 (-Hl; 7%) Frauen. 9 MdL (-H5; 32%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 17 (-H3; 61%) in Braunschweig, 6 (-H2; 21%) in Preußen, je 1 (4%) in Sachsen, Thüringen und Hamburg. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 22 MdL ( + 6; 79%) evangelisch und erneut kein MdL katholisch; mind. 11 MdL ( + 2; 39%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 3 ( + 1; 11%) »Ungelernte Arbeiter«, 15 ( + 5; 54%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Maurer), 5 (4-1; 18%) »Angestellte« und erneut 4 (14%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 3 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (4-3; 11%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 3 (11%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 3 (-1; 11%) »Selbständige«, erneut 3 (11%) »Bürgerliche Berufe« (3 Lehrer), 4 (-1; 14%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Bezirke/Kreise, 2 Kommunen), 10 (4-5; 36%) »Arbeiterbeamte« (l Parteipublizistik, 5 Gewerkschaften, 1 Genossenschaft, 1 Krankenkassen, 2 Sonstige) und 2 (4-1; 7%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 61 Jahre und beträgt durchschnittlich 42 (+l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 8 MdL (4-6; 29%) bis unter 5 Jahre, 9 MdL (4-1; 32%) 5 bis 9 Jahre und erneut 11 MdL (39%) 10 bis 19 Jahre.
1928 (Jan. 29) Mecklenburg-Strelitz (→ 1932 März)
  Bei den vorgezogenen (6.) Landtagswahlen kann die SP leichte Gewinne verbuchen; sie erhält einen Stimmenanteil von 37,9% (4-4,4%) und gewinnt 1 Sitz. Bei insgesamt 7 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das viertbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist etwas schlechter als das bei den ca. 5 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 39,7%; Differenz: 1,8%). Die SP stellt mit 13 Abgeordneten (von 35) weiterhin die größte Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (8 Mandate). Nach mehreren vergeblichen Versuchen der Regierungsbildung kommt es am 13. März 1928 endgültig unter Führung der SP zur Bildung einer neuen Regierungskoalition zwischen SP, Deutschen Demokratischen Partei, Deutschen Volkspartei und des Verbandes für Handwerk und Gewerbe; Dr. Kurt Freiherr von Reibnitz wird erneut Vorsitzender des Staatsministeriums. Diese »große« Koalition scheitert endgültig am 4. Dezember 1931; unter der Führung der Deutschnationalen bildet sich am 4. Dezember 1931 eine bürgerliche Koalitionsregierung.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 14 MdL (100%), darunter befindet sich keine Frau. 2 MdL (-2; 14%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 1 (7%) »Ungelernter Arbeiter«, 9 (4-2; 64%) »Gelernte Arbeiter« und erneut 1 (7%) »Angestellter«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 (4-1; 36%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 1 (7%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, erneut 2 (14%) »Selbständige«, 5 (4-1; 36%) »Politische Beamte« (2 Länder, 1 Bezirke/ Kreise, 2 Kommunen) und erneut 1 (7%) »Arbeiterbeamte« (l Gewerkschaften). Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 2 MdL (4-2; 14%) bis unter 5 Jahre, erneut 8 MdL (57%) 5 bis 9 Jahre und erneut 4 MdL (29%) 10 bis 19 Jahre.
1928 (Feb. 19) Hamburg (→ 1931 Sep.)
  Bei den vorgezogenen (5.) Bürgerschaftswahlen verzeichnet die SP nur leichte Einbußen; sie erhält einen Stimmenanteil von 35,9% (-2,2%) und verliert 3 Mandate. Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das viertbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Bürgerschaftswahlen ist etwas schlechter als das bei den ca. 4 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 36,8%; Differenz: 0,9%). Die SP ist mit 60 Mandaten (von 160) weiterhin die stärkste Fraktion vor der KPD (27 Mandate), der Deutschnationalen Volkspartei (22), der Deutschen Demokratischen Partei (21) und der Deutschen Volkspartei (20). Die bisherige Regierungskoalition zwischen SP, Deutscher Demokratischer Partei und Deutscher Volkspartei behauptet ihre parlamentarische Mehrheit in der Bürgerschaft und wird unter dem deutschdemokratischen Ersten Bürgermeister fortgeführt. Zum 1. Januar 1929 wird ein Führungswechsel vereinbart; zum ersten Mal wird mit dem ehemaligen Volksschullehrer und derzeitigem Volkshochschuldirektor Rudolf Roß (seit 1919 MdB Hamburg, seit 1920 Präsident der Bürgerschaft) ein Sozialdemokrat zum Ersten Bürgermeister und Präsidenten des Senats in Hamburg gewählt.
Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 68 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 7 (10%) Frauen. 8 MdL (-7; 12%) werden zum ersten Mal in die Bürgerschaft gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 24 (4-4; 35%) in Hamburg, 29 (4-5; 43%) in Preußen, erneut je 4 (6%) in Mecklenburg-Schwerin und in Sachsen, 2 (4-1; 3%) in Bayern, erneut 2 (3%) in Thüringen, 1 (-4; 2%) in Bayern, erneut je 1 (l%) in Oldenburg und in Braunschweig. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 29 MdL (4-1; 43%) evangelisch, 5 MdL ( + 2; 7%) katholisch und 1 MdL (-1; 1%) jüdisch; mind. 11 MdL (4-3; 16%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 42 MdL (4-8; 62%) nur die Volksschule und 22 MdL (4-2; 33%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Abitur, 10 mit Lehrerseminar, 6 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 2 (4-2; 3%) »Ungelernte Arbeiter«, 37 (4-3; 54%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 5 Tischler, 5 Maurer, 4 Zimmerer), 11 (4-3; 16%) »Angestellte« und erneut 15 (22%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 10 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 1 (l%) »Unselbständiger Arbeiter«, 7 (4-5; 10%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 3 (4-1; 4%) »Selbständige«, erneut 9 (13%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 5 »Räte«), 11 (-3; 16%) »Politische Beamte«, 29 (+6; 43%) »Arbeiterbeamte« (4 Partei, 4 Parteipublizistik, 13 Gewerkschaften, 5 Genossenschaften, 2 Krankenkassen, 1 Sonstige) und erneut 7 (10%) »Ohne Beruf« (u. a. 6 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 27 bis 68 Jahre und beträgt durchschnittlich erneut 48 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 13 MdL (4-9; 19%) bis unter 5 Jahre, 22 MdL (4-3; 32%) 5 bis 9 Jahre, erneut 26 MdL (38%) 10 bis 19 Jah re und 7 MdL (-2; 10%) 20 Jahre und länger.
1928 (Apr. 29) Schaumburg-Lippe (→ 1931 Mai)
  Bei den (4.) Wahlen zum Landtag erringt die SP erneut eine absolute Mehrheit; sie erhält einen Stimmenanteil von 49,2% (4-3,8%) und gewinnt 1 Mandat hinzu. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist schlechter als das bei den 3 Wochen später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 51,7%; Differenz: 2,5%). Die SP stellt weiterhin mit 8 Mandaten (von 15) die stärkste Fraktion vor der »Einheitsliste« der Rechtsparteien (6 Mandate). Am 19. Juni 1928 wird die bisherige Regierungskoalition zwischen SP und Deutscher Demokratischer Partei um die Deutsche Volkspartei erweitert; Vorsitzender der Regierung bleibt Heinrich Lorenz. Im März 1929 scheidet der Vertreter der Deutschen Demokratischen Partei (durch Tod) und im April 1929 der der Deutschen Volkspartei aus; die SP, die über eine absolute parlamentarische Mehrheit verfügt, bildet nun am 9. April 1929 alleine unter Vorsitz von Heinrich Lorenz die Regierung.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 4 MdL vorzeitig aus (einschließlich eines vorzeitig ausscheidenden Nachrückers) und 4 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 12 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 Frau. 3 (4-1) MdL werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 9 (4-2) in Schaumburg-Lippe, erneut 2 in Preußen und erneut 1 in Thüringen. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (-l) »Ungelernte Arbeiter«, 6 (4-2) »Gelernte Arbeiter«, erneut 1 »Angestellter« und 1 (4-1) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 6 »Unselbständige Arbeiter«, 1 (-Hl) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 1 (+l) »Bürgerlicher Beruf«, 2 (4-l) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Bezirke/Kreise), erneut 1 »Arbeiterbeamter« (l Partei) und erneut 1 »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 31 bis 63 Jahre und beträgt erneut durchschnittlich 47 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 3 MdL bis unter 5 Jahre, 4 (-1) MdL 5 bis 9 Jahre und erneut 5 MdL 10 bis 19 Jahre.
1928 (Mai 20) Reich (→ 1930 Sep.)
  Bei den vorgezogenen (5.) Wahlen zum Reichstag verzeichnet die SP erneut (und zum letzten Male) deutliche Gewinne. Die SP erreicht einen Stimmenanteil von 29,8% (4-3,8%) und erhält insgesamt 153 (4-22) Mandate. In 12 Ländern (von 18) liegt der Stimmenanteil der SP deutlich über dem Reichsdurchschnitt: Schaumburg-Lippe (51,7%), Braunschweig (49,9%), Lübeck (46,3%), Anhalt (43,1%), Bremen (42,1%), Mecklenburg-Schwerin (40,9%), Mecklenburg-Stre-litz (39,7%), Sachsen (37,9%), Lippe (37,5%), Hamburg (36,8%), Thüringen (34,9%) und Hessen (32,3%). Während Preußen (29,0%) und Oldenburg (28,4%) erneut knapp unter dem Reichsdurchschnitt liegen, liegen weiterhin deutlich unter dem Reichsdurchschnitt (29,8%): Bayern (24,4%), Württemberg (23,8%), Waldeck (22.9) und als neues »Schlußlicht« Baden (22,5%). Nur in Hessen verzeichnet die SP einen Rückgang (-3,2%), in allen anderen 17 Ländern kann die SP erneut hinzugewinnen: Braunschweig (4-12,2%, d. h. die zweithöchste SP-Zuwachsrate bei allen Reichstagswahlen der Weimarer Republik), Mecklenburg-Schwerin (-t-8,1%), Mecklen-burg-Strelitz (4-6,4%), Lübeck (4-5,3%), Lippe (4-4,9%), Bremen und Schaumburg-Lippe (4-4,9%), Hamburg und Oldenburg (4-4,6%) Thüringen (4-4,5%), Preußen (4-3,7%), Waldeck und Bayern (4-3,3%), Württemberg (3,3%), Sachsen (4-2,7%), Baden (4-2,6%) und Anhalt (+1,5%). Die Sozialdemokratie verzeichnet in fast allen Ländern (Ausnahmen: Hessen und Schaumburg-Lippe) ihr jeweils drittbestes Reichstagswahlergebnis in der Weimarer Republik.
Die SP stellt mit 153 Mandaten (von jetzt 491) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (73 Mandate), dem Zentrum (62), der KPD (54), der Deutschen Volkspartei (45) und der Deutschen Demokratischen Partei (25). Am 29.6. 1928 wird das 4. Kabinett Marx abgelöst durch eine Regierungskoalition unter Führung der SP (2. Kabinett Hermann Müller), an der SP, Zentrum, Bayerische Volkspartei, Deutsche Volkspartei und Deutsche Demokratische Partei beteiligt sind und die über eine klare parlamentarische Mehrheit verfügt. Damit tritt die SP nach fast fünfjähriger Opposition zum ersten (und zum letzten) Mal in eine Reichsregierung ein. Reichskanzler wird (nach acht Jahren) erneut Hermann Müller, der mit insgesamt nur 2 Jahren Amtszeit als Reichskanzler nach Wilhelm Marx (3 1/4 Jahre) und Heinrich Brüning (2 1/4 Jahre) der Reichskanzler mit der drittlängsten Amtszeit in der Weimarer Republik sein wird. Das 2. Kabinett Hermann Müller verliert am 7.2. 1929 durch den Austritt des Zentrums aus der Regierung vorübergehend seine parlamentarische Mehrheit; das Zentrum kehrt allerdings schon am 13.4. 1929 in die Reichsregierung zurück. Anläßlich des Koalitionsstreits um die Neuregelung der Arbeitslosenversicherung tritt das 2. Kabinett Hermann Müller am 27.3. 1930 zurück. Am 30.3. 1930 wird ein Präsidialkabinett (Kabinett Heinrich Brüning) gebildet, an dem Zentrum, Deutsche Volkspartei, Deutsche Demokratische Partei (Deutsche Staatspartei), Bayerische Volkspartei, Konservative Volkspartei und Wirtschaftspartei beteiligt sind, ohne jedoch eine förmliche Regierungskoalition zu bilden. Nach Ablehnung von Notverordnungen zur Deckung des Reichshaushaltes wird am 18.7. 1930 der Reichstag erneut (zum 4. Mal) vorzeitig aufgelöst, es werden baldige Neuwahlen ausgeschrieben.
Bis zur nächsten Reichstagswahl scheiden insgesamt 6 MdR vorzeitig aus und 6 MdR (darunter 1 zusätzlich über SP-Reichswahlvorschlag) treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 159 MdR (100%), darunter befinden sich 21 ( + 5; 13%) Frauen. 31 MdR ( + 8; 19%) werden zum ersten Mal in den Reichstag gewählt. Die MdR sind in folgenden Ländern geboren: 90 ( + 7; 57%) in Preußen (5 Ostpreußen, 7 Westpreußen, 10 Berlin, 6 Brandenburg, 4 Pommern, 2 Posen, 9 Schlesien, 5 Prov. Sachsen, 4 Schleswig-Holstein, 11 Hannover, 12 Westfalen, 7 Hessen-Nassau, 7 Rheinprovinz, 1 Ho-henzollern), 19 ( + 5; 12%) in Bayern (3 Oberbayern, 1 Niederbayern, 3 Pfalz, 3 Oberfranken, 4 Mittelfranken, 2 Unterfranken, 3 Schwaben), erneut 12 (8%) in Sachsen (4 Dresden, 4 Leipzig, 3 Zwickau, 1 Bautzen), 6 ( + 3; 4%) in Thüringen, erneut 5 (3%) im Ausland, 5 (4-1; 3%) in Hessen, 4 (-1; 3%) in Baden, erneut je 3 (2%) in Braunschweig und Hamburg, erneut je 2 (l%) in Lübeck, Mecklenburg-Schwerin und Elsaß-Lothringen, 2 (4-1; 1%) in Bremen, 1 (-1; 1%) in Oldenburg, erneut je 1 (l%) in Württemberg, Schaumburg-Lippe und Lippe. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 53 MdR (-3; 33%) evangelisch, 21 MdR (4-2; 13%) katholisch und 13 MdR (-1; 8%) jüdisch; mind. 130 MdR (+14; 82%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die Berufe der Väter der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 52 (-2; 33%) »Unselbständige Arbeiter«, 7 (-4; 4%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 46 ( + 5; 29%) »Selbständige« (u. a. 9 Bauern, 15 Kaufleute, 17 Handwerksmeister, darunter 5 Schuhmachermeister) und 14 (+5; 9%) »Bürgerliche Berufe«. Die MdR haben folgende Schulbildung absolviert: 102 MdR ( + 10; 64%) nur die Volksschule und 57 MdR ( + 6; 36%) weiterführende Schulen (darunter 5 mit Einjährigem, 7 mit Lehrerseminar, 8 mit Studium ohne und 16 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 15 (9%) »Ungelernte Arbeiter«, 89 ( + 8; 56%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 14 Schlosser, 13 Buchdrucker, 12 Tischler, 5 Maurer, 5 Schuhmacher), 25 (-1; 16%) »Angestellte« (u.a. 6 Hausangestellte) und 30 ( + 9; 19%) »Bürgerliche Berufe« (u.a. 9 Schriftsteller, 12 Lehrer, 5 Rechtsanwälte, 3 Ärzte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 1 (+1; 1%) »Unselbständiger Arbeiter«, erneut 6 (4%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 3 (-1; 2%) »Selbständige«, 16 ( + 6; 10%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 6 Lehrer, 5 Rechtsanwälte), 14 (-2; 9%) »Politische Beamte« (4 Reich, 3 Länder, 4 Bezirke/Kreise, 3 Kommunen), 97 ( + 11; 61%) »Arbeiterbeamte« (27 Partei, 35 Parteipublizistik, 29 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 3 Krankenkassen, 1 Sonstige) und 17 ( + 2; 11%) »Ohne Beruf« (u.a. 11 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 82 Jahre und beträgt durchschnittlich 50 (+l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Reichstagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 17 MdR ( + 9; 11%) bis unter 5 Jahre, 60 MdR (+15; 38%) 5 bis 9 Jahre, 63 MdR (-4; 40%) 10 bis 19 Jahre und 19 MdR (-4; 12%) 20 Jahre und länger. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 52 MdR ( + 3; 33%) bei den Gewerkschaften, 5 MdR (-4; 3%) bei den Genossenschaften, 8 MdR ( + 2; 5%) bei den Krankenkassen, 60 MdR ( + 6; 38%) bei der Partei und 83 MdR ( + 11; 52%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 11 MdR (-1; 7%) in der Reichsregierung, 47 MdR ( + 4; 30%) in der Reichsverwaltung, 25 MdR ( + 3; 16%) in der Landesregierung, 44 MdR ( + 10; 28%) in der Landesverwaltung, 16 MdR (+1; 10%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 30 MdR (+10; 19%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 62 MdR ( + 13; 39%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus.
1928 (Mai 20) Anhalt (→ 1932 April)
  Bei den (5.) Wahlen zum Landtag erzielt die SP einen Stimmenanteil von 42,5% (+1,5%), gewinnt allerdings trotz leichter Stimmengewinne kein Mandat hinzu. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich schlechter als das bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 43,1%; Differenz: 0,6%). Die SP bleibt mit 15 Abgeordneten (von 36) weiterhin stärkste Landtagsfraktion vor der Fraktion der Deutschen Volkspartei (6 Mandate). Die unter Führung der SP gebildete Koalitionsregierung von SP und Deutscher Demokratischer Partei verliert durch die Wahlniederlage der Demokraten (- 2 Sitze) erneut ihre parlamentarische Mehrheit; dennoch kann diese Koalition – bei Duldung durch die Kommunisten (3 Mandate) bzw. mit wechselnden Mehrheiten im Landtag – fortgeführt werden; Ministerpräsident bleibt Heinrich Deist.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 16 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (6%) Frau. Erneut 1 MdL (6%) wird zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. erneut 2 (13%) in Anhalt, 6 (+1; 38%) in Preußen, erneut 3 (19%) in Sachsen, je 1 (6%) in Mecklenburg-Schwerin und Hessen. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – fast alle MdL evangelisch. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 1 (6%) »Ungelernter Arbeiter«, 11 (+1; 69%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Buchdrucker) und erneut 2 (13%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-1; 6%) »Selbständiger«, erneut 1 (6%) »Bürgerlicher Beruf«, 5 (+1; 31%) »Politische Beamte« (l Bezirke/Kreise , 4 Kommunen), 7 (4-1; 44%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 4 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften) und erneut 2 (13%) »Ohne Beruf«. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: erneut 1 MdL (6%) bis unter 5 Jahre, erneut 3 MdL (19%) 5 bis 9 Jahre, erneut 11 MdL (69%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (6%) 20 Jahre und länger.
1928 (Mai 20) Bayern (→ 1932 April)
  Bei den (4.) Landtagswahlen kann die SP die bei den letzten Wahlen erlittenen Verluste teilweise wieder wettmachen; die SP erhält einen Stimmenanteil von 24,2% ( + 7,0%) und gewinnt 11 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich schlechter als das bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 24,4%; Differenz: 0,2%). Hinter der Bayerischen Volkspartei (46 Mandate) und noch vor dem Bayerischen Bauernbund (17) stellt die SP mit 34 Mandaten (von jetzt 128) weiterhin die zweitstärkste Fraktion. Unter Führung der Bayerischen Volkspartei kommt es am 31. Juli 1928 erneut zu einer Regierungsbildung ohne Beteiligung der SP.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden insgesamt 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 36 MdL (100%), darunter befinden sich 3 ( + 1; 8%) Frauen. 1 KP/KPO-MdL wechselt während der Mandatsperiode zur SP. 8 MdL ( + 2; 22%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 27 ( + 6; 75%) in Bayern (4 Oberbayern, 3 Niederbayern, 4 Pfalz, 4 Oberpfalz, 5 Oberfranken, 3 Mittelfranken, 2 Unterfranken, 2 Schwaben), 3 (-1; 8%) in Preußen, 2 ( + 2; 6%) in Sachsen, je 1 (3%) in Württemberg, Hessen, Anhalt und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind 15 MdL ( + 7; 42%) evangelisch und 18 MdL ( + 3; 50%) katholisch; mind. 16 MdL ( + 2; 44%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 25 MdL (+6; 69%) nur die Volksschule und 11 MdL ( + 3; 31%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Lehrerseminar, 1 mit Studium ohne und 2 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 2 (6%) »Ungelernte Arbeiter«, 24 ( + 5; 67%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Schlosser, 3 Dreher), 6 ( + 2; 17%) »Angestellte« und 4 ( + 2; 11%) »Bürgerliche Berufe« (2 Lehrer, 2 Rechtsanwälte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (+1; 6%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 1 (3%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 5 ( + 2; 14%) »Selbständige« (u. a. 2 Kleinhändler, 2 Gastwirte), 3 ( + 2; 9%) »Bürgerliche Berufe« (u.a. 2 Lehrer), 4 ( + 2; 11%) »Politische Beamte« (2 Länder, 2 Kommunen) und 19 ( + 2; 53%) »Arbeiterbeamte« (6 Partei, 6 Paneipublizistik, 7 Gewerkschaften) und erneut 2 (6%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 34 bis 64 Jahre und beträgt durchschnittlich 48 ( + 2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 5 MdL (+5; 14%) bis unter 5 Jahre, 16 MdL ( + 6; 44%) 5 bis 9 Jahre, erneut 11 MdL (31%) 10 bis 19 Jahre und 4 MdL (-2; 11%) 20 Jahre und länger.
1928 (Mai 20) Oldenburg (→ 1931 Mai)
  Bei den (5.) Landtagswahlen gewinnt die SP deutlich hinzu; sie erhält einen Stimmenanteil von 28,9% ( + 6,4%) und gewinnt 6 Mandate. Bei insgesamt 7 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich besser als das bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 28,4%; Differenz: 0,5%). Die SP stellt mit 15 Mandaten (von jetzt 48) zum letzten Mal die stärkste Fraktion vor dem Landesblock der Rechtsparteien (9 Mandate) und dem Zentrum (9). Endlich zieht auch zum ersten Mal für die SP eine Frau in den Landtag ein: die Hausfrau Ilsa Wübbenhorst aus Nordenham rückt 1932 für kurze Zeit noch nach. Eine Neubildung der »Weimarer Koalition« scheitert erneut am Zentrum. Die bisherige parteilose Beamtenregierung mit Beteiligung des Zentrums und mit Unterstützung durch die Rechtsparteien wird zunächst fortgeführt. Nach dem Tode des Ministerpräsidenten am 13. Juli 1930 kommt es erst am 14. November 1930 zur Bildung eines neuen bürgerlichen Kabinetts unter Beteiligung des Landesblocks und des Zentrums.
Bis zur nächsten Landtagswahl ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 15 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (7%) Frau. 3 MdL (4-1; 20%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 6 (4-3; 40%) in Oldenburg, 7 (4-3; 47%) in Preußen, je 1 (7%) in Sachsen und Württemberg. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 9 MdL (4-2; 60%) evangelisch, erneut 1 MdL (7%) katholisch und erneut 1 MdL (7%) jüdisch; mind. 6 MdL ( + 3; 40%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (4-1; 13%) »Ungelernte Arbeiter«, 9 (4-3; 60%) »Gelernte Arbeiter«, erneut 2 (13%) »Angestellte« und 2 (4-1; 13%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (4-1; 13%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (4-1; 7%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/ Beamter«, erneut 1 (7%) »Selbständiger«, 2 (4-l) »Bürgerliche Berufe«, 3 (4-1; 20%) »Politische Beamte« (3 Kommunen) und 6 ( + 1; 40%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 3 Gewerkschaften, 2 Krankenkassen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 28 bis 71 Jahre und beträgt durchschnittlich 48 (4-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 1 MdL (4-1; 7%) bis unter 5 Jahre, 8 MdL (4-5; 53%) 5 bis 9 Jahre, 4 MdL (-2; 27%) 10 bis 19 Jahre und erneut 2 MdL (13%) 20 Jahre und länger.
1928 (Mai 20) Preußen (→ 1932 April)
  Bei den vorgezogenen (4.) Landtagswahlen kann die SP einiges zulegen; sie erhält einen Ge-samtstimmenanteil von 29,0% (4-4,1%) und gewinnt 22 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist identisch mit dem bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 29,0%; Differenz: 0%). Die SP ist mit 137 Mandaten (von 450) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (82 Mandate), dem Zentrum (68), der KPD (56), der Deutschen Volkspartei (40) und der Deutschen Demokratischen Partei sowie der Wirtschaftspartei (jeweils 21). Das unter Führung der SP bestehende Minderheitenkabinett der »Weimarer Koalition« verfügt nun über eine knappe parlamentarische Mehrheit im Landtag und ist nicht mehr auf die Tolerierung durch andere Parteien angewiesen; Ministerpräsident bleibt Otto Braun. Am 9. August 1931 scheitert ein von Stahlhelm und DNVP betriebenes Volksbegehren zur Auflösung des Landtages klar (37,1% der Wahlberechtigten für Auflösung).
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 8 MdL vorzeitig aus und 12 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 149 MdL (100%), darunter befinden sich 20 (4-2; 13%) Frauen. 3 MdL (2%) wechseln im Laufe der Mandatsperiode von der KP zur SP; 2 SP-MdL wechseln zur SAP und 1 SP-MdL wird fraktionslos. 51 MdL (4-26; 34%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 132 (4-24; 89%) in Preußen (5 Ostpreußen, 7 Westpreußen, 17 Berlin, 14 Brandenburg, 7 Pommern, 2 Posen, 16 Schlesien, 12 Prov. Sachsen, 9 Schleswig-Holstein, 6 Hannover, 14 Westfalen, 8 Hessen-Nassau, 15 Rheinprovinz), 5 (4-1; 3%) in Bayern, erneut 2 (l%) in Mecklenburg-Schwerin und je 1 (l%) in Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Braunschweig, Lippe, Hamburg, Elsaß-Lothringen und Thüringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 58 MdL (+2; 39%) evangelisch, 19 MdL ( + 7; 13%) katholisch und 8 MdL ( + 2; 5%) jüdisch; mind. 112 MdL ( + 20; 75%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 118 MdL ( + 24; 79%) nur die Volksschule und 31 MdL ( + 2; 21%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 10 mit Lehrerseminar, 1 mit Studium ohne und 11 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 17 ( + 3; 11%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 5 Landarbeiter, 4 Bergarbeiter, 4 Tabakarbeiter), 93 (+15; 63%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 14 Tischler, 13 Schlosser, 8 Maurer, 5 Maler, 5 Schuhmacher, 5 Former), 13 ( + 3; 9%) »Angestellte« (4 Hausangestellte, sonst Handlungs- und Bürogehilfen) und 25 ( + 5; 17%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 15 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 5 (+5; 3%) »Unselbständige Arbeiter«, 5 (-3; 3%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 8 (-1; 5%) »Selbständige« (u. a. 4 Handwerksmeister), 19 ( + 6; 13%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 11 Lehrer), 19 (-1; 13%) »Politische Beamte« (l Reich, 4 Länder, 6 Bezirke/Kreise, 8 Kommunen) und 78 ( + 18; 53%) »Arbeiterbeamte« (21 Partei, 19 Parteipublizistik, 28 Gewerkschaften, 4 Genossenschaften, 4 Krankenkassen, Sonstige 2) und 14 ( + 1; 9%) »Ohne Beruf« (11 Hausfrauen, 3 Rentner). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 70 Jahre und beträgt durchschnittlich 48 (+l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 30 MdL ( + 20; 7%) bis unter 5 Jahre, 49 MdL ( + 5; 33%) 5 bis 9 Jahre, errieut 67 MdL (45%) 10 bis 19 Jahre und erneut 3 MdL (2%) 20 Jahre und länger.
1928 (Mai 20) Württemberg (→ 1932 April)
  Bei den (4.) Wahlen zum Landtag verzeichnet die SP einen deutlichen Zugewinn; sie erhält einen Stimmenanteil von 23,8% ( + 7,8%) und gewinnt 9 Mandate hinzu. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist identisch mit dem bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 23,8%; Differenz: 0%). Die SP ist mit 22 Mandaten (von 80) wieder die stärkste Fraktion vor dem Zentrum (17 Mandate), dem Württembergischen Bauern- und Weingärtnerbund (16) und der Deutschen Demokratischen Partei (8). Obwohl rein rechnerisch eine »Weimarer Koalition« hätte gebildet werden können, wird die bisherige bürgerliche Koalitionsregierung – jetzt unter Führung des Zentrums – am 8. Juni 1928 fortgesetzt. Obwohl auch die Württembergischen Landtagswahlen wegen der Benachteiligung von Splitterparteien vom Staatsgerichtshof am 22. März 1929 für ungültig erklärt werden, finden keine Neuwahlen, sondern nach dem Urteil des Württembergischen Staatsgerichtshofes vom 6. Juni 1929 nur Mandatsumverteilungen statt (u. a. verliert die SP 1 Mandat).
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 25 MdL (100%), darunter befinden sich 2 ( + 1; 8%) Frauen. 8 MdL ( + 6; 32%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 21 ( + 10; 84%) in Württemberg (9 Neckarkreis, 4 Schwarzwaldkreis, 2 Jagstkreis, 6 Donaukreis) und erneut 4 (-2; 16%) in Preußen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 16 MdL ( + 6; 64%) evangelisch, 1 MdL (+1; 5%) katholisch und erneut 1 MdL (5%) jüdisch; mind. 5 MdL ( + 1; 20%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 20 MdL ( + 9; 80%) nur die Volksschule und 5 MdL ( + 2; 20%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Lehrerseminar, 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (+1; 4%) »Ungelernter Arbeiter«, 18 ( + 8; 72) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Schlosser, 3 Buchdrucker), 3 ( + 1; 12%) »Angestellte« und 3 (+2; 12%) »Bür gerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 ( + 2; 8%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 1 (4%) »Unterer/ Mittlerer Angestellter/Beamter«, erneut 3 (12%) »Selbständige«, 2 (+1; 8%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Kommunen) und 15 ( + 6; 60%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 7 Parteipublizistik, 3 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 57 Jahre und beträgt durchschnittlich 47 (+l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 6 MdL ( + 6: 24%) bis unter 5 Jahre, 7 MdL ( + 5; 28%) 5 bis 9 Jahre, 8 MdL (-1; 32%) 10 bis 19 Jahre und 4 MdL (4-1; 16%) 20 Jahre und länger.
1929 (Jan. 6) Lippe (→ 1933 Jan.)
  Bei den (4.) Landtagswahlen verbucht die SP größere Zugewinne; sie erhält einen Stimmenanteil von 39,0% (4-4,7%) und gewinnt ein weiteres Mandat hinzu. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitbeste SP-Wahlergebnis. Die SP stellt mit 9 Mandaten (von 21) weiterhin die stärkste Fraktion vor der Deutschnationalen Volkspartei (3 Mandate) und der Deutschen Volkspartei (3). Aus der bisherigen Regierungskoalition scheidet die Deutsche Volkspartei aus; es wird am 24. Januar 1929 eine neue Koalition gebildet zwischen SP, Deutscher Demokratischer Partei und Volksrechtpartei. Heinrich Drake bleibt Vorsitzender des Landespräsidiums. Ein Volksentscheid auf Landtagsauflösung scheitert am 26. April 1931 deutlich.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 12 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (8%) Frau. 4 MdL (4-1; 33%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind erneut alle (100%) in Lippe geboren. Der ursprünglichen Konfession nach sind erneut alle MdL (100%) evangelisch; erneut mind. 2 MdL (17%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 10 MdL (4-1; 83%) nur die Volksschule und erneut 2 MdL (17%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Lehrerseminar). Die »erlernten« Betufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 (8%) »Ungelernter Arbeiter«, 9 (4-1; 75%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Ziegler), erneut 1 (8%) »Angestellter« und erneut 1 (8%) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (4-1; 8%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 2 (-3; 17%) »Selbständige«, erneut 1 (8%) »Bürgerlicher Beruf«, 2 (4-1; 17%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Kommunen), 4 (4-1; 33%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 3 Gewerkschaften) und 2 (4-1; 17%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 67 Jahre und beträgt durchschnittlich 42 (4-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 5 MdL (4-4; 42%) bis unter 5 Jahre, 3 MdL (-3; 25%) 5 bis 9 Jahre, erneut 3 MdL (25%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (8%) 20 Jahre und länger.
1929 (Feb.) Länder (seit 1925 Dez.)
  Die Vierte Phase vom E>ezember 1925 bis Februar 1929 läßt sich formal als die Zeit der »vierten Landtagswahlen« (insgesamt 19 Landtagswahlen, davon allerdings in 6 Ländern schon zum fünften Mal und in 3 Ländern sogar zum sechsten Mal) charakterisieren; 6 Landtagswahlen finden vorzeitig statt. In dieser Vierten Phase verbucht die SP mit wenigen Ausnahmen bei den Landtagswahlen deutliche Gewinne, kann allerdings die meist großen Verluste der Dritten Phase nur teilweise kompensieren.
Orientiert man sich an dem relativ günstigen SP-Stimmenteil bei den Reichstagswahlen im Mai 1928 (29,8%, 4-3,8%). dann liegen für die SP die Ergebnisse folgender 15 Landtagswahlen über dem allgemeinen Reichstagswahlergebnis: Schaumburg-Lippe 1928 (49,2%), Braunschweig 1927 (46,2%), Lübeck 1926 (42,9%), Anhalt 1928 (42,5%), Mecklenburg-Schwerin 1927 (40,7%), Bremen 1927 (40,3%), Mecklenburg-Schwerin 1926 (39,9%), Lippe 1929 (39,0%), Hamburg 1927 (38,1%), Mecklenburg-Strelitz 1928 (37,9%), Sachsen 1926 (36,3%), Hamburg 1928 (35,9%), Mecklenburg-Strelitz 1927 (33,5%), Hessen 1927 (32,6%) und Thüringen 1927 (31,6%). Nur 4 Landtagswahlergebnisse liegen unter dem allgemeinen Reichstagswahlergebnis vom Mai 1928: Preußen 1928 (29,0%), Oldenburg 1928 (28,9%), Bayern 1928 (24,2%) und Württemberg 1928 (23,8%). Im Vergleich mit den vorhergehenden Landtagswahlen gewinnt die SP bei 16 Landtagswahlen hinzu: Mecklenburg-Schwerin 1926 (+17,1%), Mecklenburg-Strelitz 1927 ( + 10,8%), Braunschweig 1927 ( + 8,8%), Thüringen 1927 (+8,5%), Lübeck 1926 ( + 8,5%), Württemberg 1928 ( + 7,8%), Bayern 1928 ( + 7,0%), Oldenburg 1928 ( + 6,4%), Hamburg 1927 ( + 5,7%), Lippe 1929 (+4,7%), Mecklenburg-Strelitz 1928 ( + 4,4%, insgesamt +15,2% zu 1923), Preußen 1928 (+4,1%), Bremen 1927 ( + 4,1%), Schaumburg-Lippe 1928 ( + 3,8%), Anhalt 1928 (+1,5%) und Mecklenburg-Schwerin 1927 (+0,8%, insgesamt +17,9% zu 1924). Im Vergleich mit den vorhergehenden Landtagswahlen verliert die SP bei nur 3 Landtagswahlen: Hamburg 1928 (-2,2%, aber insgesamt +3,5% zu 1924), Hessen (-2,6%, aber 1924 mit nur -1,2% die geringsten Verluste) und Sachsen 1926 (-5,5%, 1923-1925 keine Wahlen).
Die SP hat in der Dritten Phase ihre Rolle als eine in fast allen Ländern mitregierenden Partei verloren; die deutlichen Gewinne in der Vierten Phase reichen nicht ganz aus, um diese umfassende Regierungsbeteiligung wieder zu ermöglichen. Nur aus 1 Länderregierung scheidet die SP vorübergehend oder auch dauerhaft in der Vierten Phase aus: Sachsen (April 1926, ohne ASP dauerhaft). In folgende 4 Länderregierungen tritt die SP in der Vierten Phase wieder ein: Mecklenburg-Schwerin (Juli 1926), Braunschweig (Dezember 1927), Mecklenburg-Strelitz (April 1928) und Bremen (April 1928). An folgenden 8 Länderregierungen ist die SP noch während der gesamten Vierten Phase an der Regierung beteiligt: Anhalt, Baden, Hamburg, Hessen, Lippe, Lübeck, Preußen und Schaumburg-Lippe. An folgenden 4 Länderregierungen ist die SP in dieser Vierten Phase überhaupt nicht beteiligt: dauerhaft in Bayern, Oldenburg, Württemberg und Thüringen.
1929 (Mai 12) Sachsen (→ 1930 Juni)
  Bei den vorgezogenen (5.) Landtagswahlen erhält die ASP nur noch einen Stimmenanteil von 1,5% (-2,7%) und insgesamt 2 (-2) Mandate. Die SP gewinnt leicht hinzu; sie erhält einen Stimmenanteil von 34,2% ( + 2,1%) und gewinnt 2 Mandate hinzu. Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 35,7% (-0,6%) und insgesamt 35 (wie bisher) Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Die SP stellt mit 33 Mandaten (von 96) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Deutschen Volkspartei (13 Mandate), der KPD (12) und der Wirtschaftspartei (ll). Ohne Beteiligung der ASP bildet sich unter Führung der Deutschen Volkspartei am 3. Juli 1929 eine bürgerliche Regierungskoalition, die auf die Unterstützung durch die NSDAP angewiesen ist und am 18. Februar 1930 zurücktreten muß. Am 8. Mai 1930 wird ein Beamtenkabinett gebildet; zugleich löst sich die Volkskammer auf und schreibt Neuwahlen aus.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet insgesamt (SP und ASP) 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 36 MdL (100%), darunter befinden sich 3 (-1; 8%) Frauen. 7 MdL (-9; 19%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 14 (-2; 39%) in Sachsen (4 KH Dresden, 3 KH Leipzig, 6 KH Zwickau, 1 KH Bautzen), erneut 7 (19%) in Preußen, erneut 2 (6%) in Bayern, erneut 1 (3%) in Württemberg und 1 ( + 1; 3%) in Lübeck. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 17 MdL (-1; 47%) nur die Volksschule und 5 MdL (-1; 14%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Abitur, 3 mit Lehrerseminar, 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 2 (6%) »Ungelernte Arbeiter«, erneut 23 (64%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 5 Schlosser), erneut 2 (5%) »Angestellte« und 4 (-2; 11%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 5 (-1; 14%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 1 (3%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/ Beamter«, erneut 5 (14%) »Politische Beamte« (l Länder, 2 Bezirke/Kreise, 2 Kommunen), 18 (+1; 50%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 5 Parteipublizistik, 6 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 1 Krankenkassen, 2 Sonstige) und 3 (-1; 8%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 74 Jahre und beträgt durchschnittlich 49 (+l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 9 MdL ( + 6; 25%) bis unter 5 Jahre, 14 MdL (-5; 39%) 5 bis 9 Jahre, 12 MdL (-3; 33%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (3%) 20 Jahre und länger.
1929 (Juni 23) Mecklenburg-Schwerin (→ 1932 Juni)
  Bei den vorgezogenen (7.) Landtagswahlen verzeichnet die SP nur leichte Verluste; sie erhält einen Stimmenanteil von 38,3% (-2,4%) und verliert ein Mandat. Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittschlechteste SP-Wahlergebnis. Die SP stellt mit 20 Abgeordneten (von jetzt 51) jedoch nur noch die zweitgrößte Fraktion hinter der Arbeitsgemeinschaft nationaler Mecklenburger (23 Mandate). Auch diese Neuwahlen haben keine klaren Mehrheitsverhältnisse geschaffen; die (deutschnationale) Arbeitsgemeinschaft nationaler Mecklenburger bildet am 10. Juli 1929 ein Minderheitenkabinett, das von der NSDAP unterstützt wird.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 22 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 2 (9%) Frauen. Kein MdL wird zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 15 (-1; 68%) in Mecklenburg-Schwerin, erneut 6 (27%) in Preußen und 1 (5%) in Thüringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – fast alle MdL evangelisch; 1 MdL ist jüdisch. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 16 MdL (-1; 73%) nur die Volksschule und erneut 6 MdL (27%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Lehrerseminar, 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 4 (18%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 3 Landarbeiter), 13 (-1; 59%) »Gelernte Arbeiter«, erneut 2 (9%) »Untere/Mittlere Angestellte/ Beamte« und erneut 3 (%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (-1; 9%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 3 (14%) »Selbständige«, erneut 2 (9%) »Bürgerliche Berufe«, 7 (4-1; 32%) »Politische Beamte« (l Länder, 6 Kommunen), 6 (-1; 27%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 1 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften) und erneut 2 (9%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 34 bis 55 Jahre und beträgt durchschnittlich 43 (4-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: erneut 1 MdL (5%) bis unter 5 Jahre, 10 MdL (-1; 45%) 5 bis 9 Jahre und erneut 11 MdL (50%) 10 bis 19 Jahre.
1929 (Okt. 27) Baden (→ 1933 Juni)
  Bei den letzten (4.) Landtagswahlen vor der »Gleichschaltung« der Länder erhält die SP nur einen Gesamtstimmenanteil von 20,1% (-0,7%), gewinnt allerdings 2 Mandate hinzu. Bei insgesamt 4 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Hinter dem Zentrum (34 Mandate) stellt die SP weiterhin mit 18 Abgeordneten (von jetzt 88) die zweitstärkste Fraktion. Aus der bisherigen Regierungskoalition scheidet der kleinste Koalitionspartner, die Deutsche Demokratische Partei, die nun eine Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Volkspartei bildet, aus – damit ist auch in Baden die »Weimarer Koalition« beendet; Zentrum und SP bilden zunächst am 21. November 1929 eine Zwei-Parteien-Koalition, die über eine ausreichende parlamentarische Mehrheit im Landtag verfügt. Am 30. Juni 1931 wird die Koalition um die Deutsche Volkspartei erweitert; am 30. November 1932 scheidet die SP aus der Regierung aus. Die Regierungskoalition wird mit Beteiligung nur des Zentrums und der Deutschen Volkspartei fortgesetzt; diese Regierung bleibt bis 10. März 1933 im Amt.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtags scheiden 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 21 MdL (100%), darunter befinden sich 2 (-1; 10%) Frauen. 6 MdL (4-1; 29%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 8 (-1; 38%) in Baden, 4 (-1; 17%) in Bayern, erneut 3 (14%) in Württemberg, 2 (4-1; 10%) in Preußen und Elsaß-Lothringen, je 1 (5%) in Sachsen und Thüringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 10 MdL (+1; 48%) evangelisch und erneut 2 MdL (10%) katholisch; erneut mind. 13 MdL (62%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 19 MdL (4-1; 90%) nur die Volksschule und 2 MdL (-1; 10%) weiterführende Schulen (l mit Einjährigem, 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 (5%) »Ungelernter Arbeiter«, 15 (4-1; 71%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 5 Buchdrucker), erneut 4 (17%) »Angestellte« und 1 (-1; 5%) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (4-1; 14%) »Unselbständige Arbeiter«, 2 (4-2; 10%) »Untere/ Mittlere Angestellte/Beamte«, 3 ( + 2; 14%) »Selbständige«, erneut 2 (10%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Kommunen), 9 (-1; 43%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 1 Parteipublizistik, 4 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 2 (-1; 10%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 62 Jahre und beträgt durchschnittlich 50 (4-4) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 6 MdL (4-2; 29%) bis unter 5 Jahre, 4 MdL (-1; 19%) 5 bis 9 Jahre, 9 MdL (-2; 43%) 10 bis 19 Jahre und 2 MdL (+1; 10%) 20 Jahre und länger.
1929 (Nov. 10) Lübeck (→ 1932 Nov.)
  Bei den (5.) Wahlen zur Bürgerschaft verzeichnet die SP leichte Verluste; die SP erhält einen Stimmenanteil von 42,4% (-0,5%) und verliert 1 Mandat. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das viertbeste SP Wahlergebnis. Die SP ist mit 34 Mandaten (von 80) wieder die stärkste Fraktion vor dem Hanseatischen Volksbund (29 Mandate). Die bürgerlich-sozialdemokratische Senatsregierung wird fortgesetzt; Paul Löwigt bleibt regierender Bürgermeister und Senatspräsident in Lübeck.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheiden 7 MdL vorzeitig aus (einschließlich eines vorzeitig ausscheidenden Nachrückers) und 7 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 41 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 3 (7%) Frauen. 9 MdL (-6; 22%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 17 (4-2; 41%) in Lübeck, 9 (-4; 22%) in Mecklenburg-Schwerin, 5 (4-1; 12%) in Oldenburg, erneut 4 (10%) in Preußen, je 1 (3%) in Baden, Anhalt, Bremen, Hamburg, Elsaß-Lothringen und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind 38 MdL (4-2; 93%) evangelisch, 2 MdL (-1; 5%) katholisch und erneut 1 MdL (2%) j üdisch; mind. erneut 4 MdL (10%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 (4-1; 12%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 3 Fabrikarbeiter), erneut 24 (59%) »Gelernte Arbeiter« (4 Maurer, 3 Schlosser), 6 (4-3; 15%) »Angestellte« und 6 (-3; 15%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 8 (4-1; 20%) »Unselbständige Arbeiter«, 5 (-2; 12%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 3 (4-1; 7%) »Selbständige«, 4 (-3; 10%) »Bürgerliche Berufe«, erneut 1 (3%) »Politischer Beamter« (l Kommunen), 17 (4-3; 41%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 2 Parteipublizistik, 7 Gewerkschaften, 5 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 3 (4-1; 7%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 27 bis 66 Jahre und beträgt durchschnittlich 44 (-t-l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 13 MdL (4-5; 32%) bis unter 5 Jahre, 14 MdL (-2; 34%) 5 bis 9 Jahre, 12 MdL (-2; 29%) 10 bis 19 Jahre und erneut 2 MdL (5%) 20 Jahre und länger.
1929 (Dez. 8) Thüringen (→ 1932 Juli)
  Bei den vorgezogenen (5.) Landtagswahlen legt die SP leicht zu; sie erhält einen Stimmenanteil von 32,3% (4-0,7%) und behauptet ihre bisherigen Mandate hinzu (bei gesunkener Gesamtabgeordnetenzahl). Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Die SP stellt mit 18 Mandaten (von jetzt 53) nun die stärkste Fraktion vor dem Thüringischen Landbund (9 Mandate) und der KPD, Bauern- und Landvolkpartei und Wirtschaftspartei (jeweils 6). Am 23. Januar 1930 wird unter Führung des Thüringischen Landbundes ein Regierungskoalition gebildet mit Beteiligung von Deutscher Volkspartei, Deutschnationaler Volkspartei, Wirtschaftspartei und NSDAP. Dies ist die erste Landesregierung mit direkter NSDAP-Beteiligung. Nach Sturz der NSDAP-Minister am 1. April 1931 und dem Austritt der Deutschnationalen Volkspartei wird die Regierung am 22. April 1932 als bürgerliches Minderheitenkabinett fortgeführt, das bis Juli 1932 durch die SP unterstützt wird. Am 15. Juli 1932 löst sich der Landtag erneut vorzeitig auf und schreibt (zum Reichstagswahltermin) Neuwahlen aus.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 19 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 2 (11%) Frauen. 2 MdL (-1; 11%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 9 (-1; 47%) in Thüringen, erneut 5 (26%) in Preußen, 4 (4-1; 21%) in Sachsen und erneut 1 (5%) in Bayern. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 14 MdL (-1; 74%) nur die Volksschule und 5 (4-1; 26%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 2 mit Lehrerseminar, 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 11 (4-1; 58%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Tischler), erneut 3 (16%) »Angestellte« und 5 (4-1; 26%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 3 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 (4-1; 5%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/ Beamter«, erneut 2 (11%) »Selbständige«, 1 (4-1; 5%) »Bürgerlicher Beruf«, erneut 2 (ll%) »Politische Beamte« (2 Kommunen), erneut 6 (32%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 2 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 1 Krankenkassen) und erneut 7 (37%) »Ohne Beruf« (u. a. 6 Wartestandsbeamte). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 69 Jahre und beträgt durchschnittlich 45 (4-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 2 MdL (4-1; 11%) bis unter 5 Jahre, 5 MdL (-1; 26%) 5 bis 9 Jahre, erneut 11 MdL (58%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (6%) 20 Jahre und länger.
1930 (Juni 22) Sachsen (→ 1933 Juni)
  Bei den erneut vorgezogenen letzten (6.) Landtagswahlen vor der »Gleichschaltung« der Länder erhält die ASP kaum noch Stimmen; mit einem minimalen Stimmenanteil von 0,7% (-0,8%) verliert sie auch noch die bisherigen 2 Mandate und ist nicht mehr in der Volkskammer vertreten. Die SP verliert leicht; sie erhält einen Stimmenanteil von 33,4% (-0,8%) und verliert 1 Mandat. Beide sozialdemokratischen Parteien zusammen erhalten einen Stimmenanteil von 34,1% (-1,6%) und insgesamt 32 (-3) Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur etwas besser als das bei den 2 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 32,4%; Differenz: 1,7%). Die SP stellt mit 32 Mandaten (von 96) die mit Abstand stärkste Fraktion vor der NSDAP (14 Mandate), der KPD (13), der Wirtschaftspartei (l0) und der Deutschen Volkspartei (8 Mandate). Da sich keine mehrheitsfähige Regierungskoalition bilden kann, führt das bisherige Beamtenkabinett bis 10. März 1933 die Regierungsgeschäfte weiter. Ein Volksentscheid auf Landtagsauflösung scheitert am 17. April 1932 deutlich.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtages scheiden insgesamt 3 MdL vorzeitig aus und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 35 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 3 (9%) Frauen. 4 MdL (-3; 11%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 15 (4-1; 43%) in Sachsen (6 KH Dresden, 2 KH Leipzig, 7 KH Zwickau), 5 (-2; 14%) in Preußen, erneut 2 (6%) in Bayern und erneut 1 (3%) in Württemberg. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 16 MdL (-1; 46%) nur die Volksschule und erneut 5 MdL (14%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Abitur, 3 mit Lehrerseminar, 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 2 (6%) »Ungelernte Arbeiter«, 22 (-1; 63%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 5 Schlosser, 4 Weber), erneut 2 (6%) »Angestellte« und erneut 4 (11%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 6 (4-1; 17%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 1 (3%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 3 (-2; 9%) »Politische Beamte« (l Länder, 2 Kommunen), 19 (4-1; 54%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 5 Parteipublizistik, 6 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen, 2 Sonstige) und erneut 3 (8%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 74 Jahre und beträgt durchschnittlich 48 (-l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 11 MdL (4-2; 31%) bis unter 5 Jahre, erneut 14 MdL (40%) 5 bis 9 Jahre, 9 MdL (-3; 26%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (3%) 20 Jahre und länger.
1930 (Sep. 14) Reich (→ 1932 Juli)
  Bei den vorgezogenen (6.) Wahlen zum Reichstag verzeichnet die SP deutliche Verluste. Die SP erreicht einen Stimmenanteil von 24,5% (-5,3%) und erhält insgesamt 143 (-10) Mandate. In 12 Ländern (von jetzt 17) liegt der Stimmenanteil der SP deutlich über dem Reichsdurchschnitt: Schaumburg-Lippe (47,8%), Lübeck (41,5%), Braunschweig (40,5%), Anhalt (38,6%), Mecklenburg-Schwerin (34,9%), Bremen (33,7%), Lippe (32,9%), Sachsen (32,4%), Hamburg (32,0%), Thüringen (31,1%), Hessen (28,9%) und Mecklenburg-Strelitz (27,8%). Während Preußen (23,2%) und Oldenburg (23,7%) erneut knapp unter dem Reichsdurchschnitt liegen, liegen weiterhin deutlich unter dem Reichsdurchschnitt (24,5%): Bayern (20,9%), Württemberg (20,5%) und mit weitem Abstand am Schluß Baden (l 7,9%). In allen 17 Ländern verliert die SP deutlich: Mecklenburg-Strelitz (-11,9%), Braunschweig (-9,4%), Bremen (-8,4%), Mecklenburg-Schwerin (-6,0%), Preußen (-5,8%), Sachsen (-5, 5%), Hamburg (-4,8%), Lübeck (-4,8%), Oldenburg (-4,7%), Baden und Lippe (-4,6%), Anhalt (-4,5%), Schaumburg-Lippe (-3,9%), Thüringen (-3,8%), Hessen (-3,4%) und Württemberg (-3,3%). Die SP stellt mit 143 Mandaten (von jetzt 577) weiterhin die stärkste Fraktion vor der NSDAP (107 Mandate), der KPD (77), dem Zentrum (68), der Deutschnationalen Volkspartei (4l), der Deutschen Volkspartei (30) und der Wirtschaftspartei (23). Die bürgerlichen Parteien, die das bisherige Kabinett Heinrich Brüning unterstützt haben, verlieren ebenfalls deutlich. Das Präsidialkabinett Heinrich Brüning wird fortgesetzt; das Kabinett wird von der SP toleriert. Am 9. Oktober 1931 kommt es zu einer Umbildung des Kabinetts Heinrich Brüning, ohne die Zusammensetzung und parlamentarische Basis des Kabinetts grundsätzlich zu verändern. Am 30. Mai 1932 tritt Heinrich Brüning zurück. Am 1. Juni 1932 bildet Franz von Papen ein neues Präsidialkabinett der »nationalen Konzentration«, das weitestgehend aus parteilosen »Fachministern« besteht und an dem formell nur noch die Deutschnationale Volkspartei beteiligt ist. Seit Frühjahr 1931 ist der Reichstag nur noch selten und dann nur für kurze Zeit zusammengetreten. Gleich nach der Regierungsbildung durch Franz von Papen wird am 4. Juni 1932 der Reichstag erneut (zum 5. Mal) vorzeitig aufgelöst, es werden baldige Neuwahlen ausgeschrieben.
Bis zur nächsten Reichstagswahl scheiden insgesamt 5 MdR vorzeitig aus und 5 MdR treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 148 MdR (100%), darunter befinden sich 18 (-3; 12%) Frauen. 28 MdR (-3; 19%) werden zum ersten Mal in den Reichstag gewählt. Die MdR sind in folgenden Ländern geboren: 76 (-14; 51%) in Preußen (2 Ostpreußen, 5 Westpreußen, 7 Berlin, 7 Brandenburg, 3 Pommern, 2 Posen, 9 Schlesien, 6 Prov. Sachsen, 4 Schleswig-Holstein, 8 Hannover, 10 Westfalen, 8 Hessen-Nassau, 5 Rheinprovinz), 22 (4-3; 15%) in Bayern (6 Oberbayern, 1 Niederbayern, 4 Pfalz, 3 Oberfranken, 4 Mittelfranken, 2 Unterfranken, 2 Schwaben), 13 (4-1; 9%) in Sachsen (4 Dresden, 5 Leipzig, 3 Zwickau, 1 Bautzen), 7 (4-2; 5%) in Hessen, erneut 5 (3%) im Ausland, 5 (4-1; 3%) in Baden, 4 (-2; 3%) in Thüringen, erneut 3 (2%) in Hamburg, 3 (4-2; 2%) in Württemberg, erneut je 2 (l%) in Bremen und Elsaß-Lothringen, 2 (-1; 1%) in Braunschweig, erneut je 1 (l%) in Oldenburg und Lippe, je 1 (-l) in Mecklenburg-Schwerin und Lübeck. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 47 MdR (-6; 32%) evangelisch, 22 MdR (4-1; 15%) katholisch und 12 MdR (-1; 8%) jüdisch; mind. 117 MdR (-13; 79%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die Berufe der Väter der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 50 (-2; 34%) »Unselbständige Arbeiter«, 11 (4-4; 7%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 37 (–9; 25%) »Selbständige« (u. a. 9 Bauern, 11 Kaufleute, 12 Handwerksmeister) und 12 (-2; 8%) »Bürgerliche Berufe«. Die MdR haben folgende Schulbildung absolviert: 99 MdR (-3; 67%) nur die Volksschule und 49 MdR (-8; 33%) weiterführende Schulen (darunter 4 mit Einjährigem, 5 mit Lehrerseminar, 6 mit Studium ohne und 19 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 15 (10%) »Ungelernte Arbeiter«, 83 (-6; 56%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 15 Buchdrucker, 13 Tischler, 11 Schlosser), 22 (-3; 15%) »Angestellte« (u. a. 5 Hausangestellte) und 28 (-2; 19%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 10 Schriftsteller, 9 Lehrer, 5 Rechtsanwälte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 1 (l%) »Unselbständiger Arbeiter«, 3 (-3; 2%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 2 (-1; 1%) »Selbständige«, 15 (-1; 10%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 5 Lehrer, 5 »Räte«, 4 Rechtsanwälte), 15 (4-1; 10%) »Politische Beamte« (3 Reich, 5 Länder, 2 Bezirke/Kreise, 5 Kommunen), 92 (-5; 62%) »Arbeiterbeamte« (23 Partei, 33 Parteipublizistik, 29 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 2 Krankenkassen, 3 Sonstige) und 16 (-1; 11%) »Ohne Beruf« (u. a. 11 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 31 bis 71 Jahre und beträgt durchschnittlich erneut 50 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Reichstagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 31 MdR ( + 14; 21%) bis unter 5 Jahre, 52 MdR (-8; 35%) 5 bis 9 Jahre, 49 MdR (-14; 33%) 10 bis 19 Jah ire und 16 MdR (-3; 11%) 20 Jah re und länger. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen det Gesamtberufskarriere nehmen ein: 53 MdR ( + 1; 36%) bei den Gewerkschaften, 7 MdR (+2; 5%) bei den Genossenschaften, 5 MdR (-3; 3%) bei den Krankenkassen, erneut 60 MdR (41%) bei der Partei und 75 MdR (-8; 51%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 9 MdR (-2; 6%) in der Reichsregierung, 48 MdR (+1; 32%) in der Reichsverwaltung, 24 MdR (-1; 16%) in der Landesregierung, 41 MdR (-3; 28%) in der Landesverwaltung, 12 MdR (-4; 8%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 27 MdR (-3; 18%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 59 MdR (-3; 40%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus.
1930 (Sep. 14) Braunschweig (→ 1933 Juni)
  Bei den letzten (6.) Landtagswahlen vor der »Gleichschaltung« der Länder verzeichnet die SP deutliche relative Verluste; die SP erhält einen – immer noch hohen – Gesamtstimmenanteil von 41,0% (-5,2%) und verliert 7 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich besser als das bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 40,5%; Differenz: 0,5%). Die SP ist mit 17 Mandaten (von jetzt 40) immer noch die mit Abstand stärkste Fraktion vor der Bürgerlichen Einheitsliste (ll Mandate) und der NSDAP (9). Die bisher alleinregierende SP verfügt nicht mehr über eine ausreichende Zahl von Mandaten, die bisher die SP unterstützende Deutsche Demokratische Partei (Deutsche Staatspartei) ist nur noch durch einen einzigen Abgeordneten vertreten; die Deutschnationale Volkspartei bildet am 1. Oktober 1930 zusammen mit der NSDAP eine neue Regierungskoalition (2. Landesregierung mit NSDAP-Beteiligung); der deutschnationale Ministerpräsident bleibt bis 5. März 1933 im Amt.
Bis zur Gleichschaltung des Landtags ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 17 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (-1; 6%) Frau. 5 MdL (-4; 29%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 8 (-9; 47%) in Braunschweig, 7 ( + 1; 41%) in Preußen, je 1 (6%) in Thüringen und Hamburg. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 12 MdL (-10; 71%) evangelisch und 1 MdL ( + 1; 6%) kathol isch; mind. 7 MdL (-4; 41%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-2; 6%) »Ungelernter Arbeiter«, 9 (-6; 53%) »Gel ernte Arbeiter« (u.a. 3 Buchdrucker), 2 (-3; 12%) »Angestellte« und 5 ( + 1; 29%) »Bürgerliche Berufe« (3 Lehrer, 2 Rechtsanwälte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 ( + 3; 35%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 3 (18%) »Bürgerliche Berufe«, 2 (-2; 12%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Kommunen), 4 (-6; 23%) »Arbeiterbeamte« (l Parteipublizistik, 1 Gewerkschaften, 1 Krankenkassen, 1 Sonstige) und erneut 2 (12%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 33 bis 58 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 ( + 4) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 5 MdL (-3; 29%) bis unter 5 Jahre, 5 MdL (-4; 29%) 5 bis 9 Jahre und 7 MdL (-4; 41%) 10 bis 19 Jahre.
1930 (Nov. 16) Danzig (→ 1933 Mai)
  Bei den (4.) Wahlen zum Volkstag erhält die SP einen Stimmenanteil von 25,2% (-8,6%) und 19 (-23) Mandate. Der hohe Verlust der Mandate erklärt sich teilweise durch die Verringerung der Abgeordnetenzahl von 120 auf 72, d. h. unter Beibehaltung der bisherigen Gesamtzahl hätte die SP nur etwa 12 Mandate verloren. Bei insgesamt 6 Volkstagswahlen bis 1935 ist dies das drittbeste SP-Wahlergebnis. Die SP-Volkstagfraktion besteht nun aus 19 Abgeordneten (von 72). Trotz großer Verluste stellt die SP immer noch die stärkste Fraktion vor der NSDAP, die nach 1927 im zweiten Anlauf mit einem Stimmenanteil von 16,4% und 12 Mandaten zur zweitstärksten Partei aufrückt, dem Zentrum (ll), der Deutschnationalen Volkspartei (l0) und der KP (8). Durch die Weigerung der NSDAP, sich an einer Koalitionsregierung zu beteiligen, wird in der Folge am 9. Januar 1931 eine bürgerliche Minderheitskoalition zwischen dem Zentrum, der Deutschnationalen Volkspartei und der Deutschliberalen Partei ohne Beteiligung der SP gebildet. Nachdem schon am 25. Januar 1932 ein Volksentscheid eine klare Mehrheit für die Auflösung des Volkstages ergeben hat, löst sich der Volkstag schließlich vorzeitig auf; es werden Neuwahlen angesetzt.
Bis zur nächsten Landtagswahl sind keine Mandatsveränderungen bekannt. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 19 MdL (l 00%), darunter befinden sich 2 (-2; 11%) Frauen. Kein MdL (-18) wird zum ersten Mal in den Volkstag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 7 (-11; 37%) in der Stadt Danzig, 4 (-5; 21%) in Westpreußen, 7 (-5; 37%) im übrigen Preußen und erneut 1 (5%) in Württemberg. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 15 MdL (-16; 79%) nur die Volksschule und 4 (-7; 21%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Abitur, 1 mit Lehrerseminar, 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (-2; 21%) »Ungelernte Arbeiter«, 11 (-14; 58%) »Gelernte Arbeiter«, 2 (-2; 11%) »Angestellte« und 2 (-5; 11%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (-9; 16%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (-1; 5%) »Selbständiger«, 2 (-6; 11%) »Bürgerliche Berufe«, 11 (-5; 58%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 2 Parteipublizistik, 7 Gewerkschaften, 1 Sonstige) und 2 (-1; 11%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 61 Jahre und beträgt durchschnittlich 44 (4-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: kein MdL (-10) bis unter 5 Jahre, 4 MdL (-8; 21%) 5 bis 9 Jahre und 15 MdL (-5; 79%) 10 bis 19 Jahre.
1930 (Nov. 30) Bremen (→ 1933 Juni)
  Bei der letzten (7.) Bürgerschaftswahl vor »Gleichschaltung« der Länder verliert die SP deutlich; sie erhält einen Gesamtstimmenanteil von 31,0% (-9,3%) und verliert 10 Mandate. Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Bürgerschaftswahlen ist noch deutlich schlechter als das bei den 10 Wochen zuvor stattgefundenden Reichstagswahlen (RT: 33,7%; Differenz: 2,7%). Die SP ist mit 40 Mandaten (von 120) weiterhin die stärkste Fraktion vor der NSDAP (32) und der Deutschen Volkspartei (15). Obwohl die SP fast in allen Bürgerschaften der Weimarer Republik die eindeutig stärkste Fraktion stellt, wird erst im April 1931 mit dem Volksschullehrer Johann Osterloh zum ersten Mal ein Sozialdemokrat zum Präsidenten der Bremer Bürgerschaft gewählt (amtiert aber nur bis Okt. 1931). Die bisherige Senatskoalition zwischen Deutscher Volkspartei, Deutscher Staatspartei (Deutscher Demokratischer Partei) und SP verfügt nur noch über genau die Hälfte der Sitze, kann aber bis 10. März 1933 fortgeführt werden.
Bis zur »Gleichschaltung« der Bürgerschaft ergibt sich eine Reihe von Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 42 MdL (100%), darunter befinden sich erneut 5 (12%) Frauen. 8 MdL (-6; 19%) werden zum ersten Mal in die Bürgerschaft gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 11 (-4; 26%) in Bremen, 18 (-5; 43%) in Preußen, 5 (-1; 12%) in Sachsen, 2 (-2; 5%) in Mecklenburg-Schwerin, erneut 2 (5%) in Oldenburg, je 1 (2%) in Baden, Braunschweig, Thüringen und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 27 MdL (-15; 64%) evangelisch und 3 MdL (-2; 7%) katholisch; mind. 11 MdL (-10; 26%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 2 (3%) »Ungelernte Arbeiter«, 27 (-13; 64%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 6 Tischler, 4 Schlosser), erneut 5 (12%) »Angestellte« und 4 (-2; 10%) »Bürgerliche Berufe« (4 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 14 (-2; 33%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 3 Schlosser), 4 (-1; 10%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 1 (-2; 2%) »Selbständiger«, 3 (-3; 8%) »Bürgerliche Berufe« (3 Lehrer), erneut 3 (8%) »Politische Beamte« (l Länder, 2 Kommunen), 14 (-7; 27%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 3 Parteipublizistik, 5 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen, 1 Sonstige) und 3 (-1; 8%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 63 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 (-l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 9 MdL (+1; 21%) bis unter 5 Jahre, 14 MdL (-6; 33%) 5 bis 9 Jahre und 19 MdL (-9; 45%) 10 bis 19 Jahre.
1931 (Mai 3) Schaumburg-Lippe (→ 1933 Juni)
  Bei den letzten (5.) Wahlen zum Landtag vor »Gleichschaltung« der Länder verliert die SP ihre absolute Mehrheit und erreicht das – allerdings relativ gute – schlechteste Wahlergebnis für Schaumburg-Lippe in Weimar (bei insgesamt 5 Landtagswahlen). Die SP erhält einen Stimmenanteil von immerhin 44,6% (-4,6%) und verliert nur 1 Mandat. Die SP stellt weiterhin mit 7 Mandaten (von 15) die stärkste Fraktion vor der NSDAP (4 Mandate). Am 29. J uni 1931 wird erneut eine Regierungskoalition zwischen SP und Deutscher Staatspartei (Deutscher Demokratischer Partei) gebildet, die Koalition verfügt über eine knappe parlamentarische Mehrheit im Landtag; Vorsitzender der Regierung bleibt Heinrich Lorenz. Die Regierung tritt am 7. März 1933 zurück.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtags scheiden 2 MdL vorzeitig aus und 2 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 9 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 Frau. 1 (-2) MdL wird zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 6 (-3) in Schaumburg-Lippe, erneut 2 in Preußen und erneut 1 in Thüringen. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 4 »Ungelernte Arbeiter«, 4 (-2) »Gelernte Arbeiter« und erneut 1 »Angestellter«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 (-l) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 2 »Politische Beamte« (l Länder, 1 Bezirke/Kreise), erneut 1 »Arbeiterbeamter« (1 Partei) und erneut 1 »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 42 bis 66 Jahre und beträgt durchschnittlich 54 ( + 7) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 1 (-2) MdL bis unter 5 Jahre, erneut 4 MdL 5 bis 9 Jahre und 4 (-l) MdL 10 bis 19 Jahre.
1931 (Mai 17) Oldenburg (→ 1932 Mai)
  Bei den (6.) Landtagswahlen verliert die SP deutlich; sie erhält einen Stimmenanteil von 20,9% (-8,0%) und verliert 4 Mandate. Bei insgesamt 7 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Die SP stellt mit 11 Mandaten (von 48) nur noch die zweitstärkste Fraktion hinter der NSDAP (19 Mandate) und vor dem Zentrum (9). Die bisherige Regierung unter Beteiligung der Deutschnationalen Volkspartei und des Zentrums verliert ihre parlamentarische Mehrheit, führt aber die Geschäfte zunächst weiter. Am 17. April 1932 ergibt ein Volksentscheid, der von den rechts- und linksextremen Parteien herbeigeführt worden ist, eine große Mehrheit für die Auflösung des Landtages; es werden baldige Neuwahlen angesetzt.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 13 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (-1; 8%) Frau. 2 MdL ( + 1; 15%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 7 (4-1; 54%) in Oldenburg, 5 (-2; 38%) in Preußen, erneut 1 (8%) in Sachsen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. erneut 9 MdL (69%) evangelisch, erneut 1 MdL (8%) katholisch und erneut 1 MdL (8%) jüdisch; mind. 4 MdL (-2; 31%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-1; 8%) »Ungelernter Arbeiter«, erneut 9 (69%) »Gelernte Arbeiter«, 1 (-1; 8%) »Angestellter« und erneut 2 (15%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-1; 8%) »Unselbständiger Arbeiter«, erneut 1 (8%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 2 (4-1; 15%) »Selbständige«, 1 (-1) »Bürgerlicher Beruf«, 2 (-1; 15%) »Politische Beamte« (2 Kommunen), 5 (-1; 38%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 4 Gewerkschaften) und 1 (4-1; 8%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 43 bis 60 Jahre und beträgt durchschnittlich 49 (4-l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 3 MdL (4-2; 23%) bis unter 5 Jahre, 6 MdL (-2; 46%) 5 bis 9 Jahre und erneut 4 MdL (31%) 10 bis 19 Jahre.
1931 (Sep. 27) Hamburg (→ 1932 April)
  Bei den (6.) Bürgerschaftswahlen verzeichnet die SP deutliche Einbußen; sie erhält einen Stimmenanteil von nur noch 27,8% (-8,1%) und verliert weitere 14 Mandate. Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Die SP ist mit 46 Mandaten (von 160) weiterhin die stärkste Fraktion vor den extremen Parteien NSDAP (43 Mandate) und KPD (35), die beide zusammen fast die Hälfte der Sitze erreichen. Die bisherige Regierungskoalition zwischen SP, Deutscher Demokratischer Partei (Deutscher Staatspartei) und Deutscher Volkspartei verliert ihre parlamentarische Mehrheit in der Bürgerschaft; der bisherige Senat tritt am 3. Oktober 1931 zurück, führt aber die Geschäfte weiter. Am 1. Januar 1932 erfolgt vereinbarungsgemäß ein erneuter Wechsel an der Senatsspitze: der bisherige deutschdemokratische (Zweite) Bürgermeister wird erneut (Erster) Bürgermeister und Senatspräsident, Rudolf Roß wird nun wieder (Zweiter) Bürgermeister. Am 23. März 1932 löst sich die Bürgerschaft auf, es werden baldige Neuwahlen ausgeschrieben.
Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 47 MdL (100%), darunter befinden sich 5 (-2; 11%) Frauen. 10 MdL (4-2; 21%) werden zum ersten Mal in die Bürgerschaft gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 23 (-1; 49%) in Hamburg, 18 (-11; 38%) in Preußen, 3 (-1; 6%) in Sachsen, 1 (-1; 2%) in Bayern, 1 (4-1; 2%) in Hessen, erneut je 1 (l%) in Oldenburg. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 20 MdL (-9; 43%) evange lisch und 4 MdL (-1; 9%) katholisch; mind. 8 MdL (-3; 17%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 27 MdL (-15; 57%) nur die Volksschule und 17 MdL (-5; 36%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Abitur, 7 mit Lehrerseminar, 1 mit Studium ohne und 4 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 22 (-15; 47%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 4 Zimmerer), 13 (4-2; 28%) »Angestellte« und 11 (-4; 23%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 7 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 3 (4-2; 6%) »Unselbständige Arbeiter«, 4 (-3; 9%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 2 (-1; 4%) »Selbständige«, 7 (-2; 15%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 »Räte«), 10 (-1; 21%) »Politische Beamte«, 16 (-13; 34%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 3 Parteipublizistik, 6 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 1 Krankenkassen, 2 Sonstige) und 4 (-3; 9%) »Ohne Beruf« (4 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 28 bis 65 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 (-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: erneut 13 MdL (28%) bis unter 5 Jahre, 13 MdL (-9; 28%) 5 bis 9 Jahre, 18 MdL (-8; 38%) 10 bis 19 Jahre und 3 MdL (-4; 6%) 20 Jahre und länger.
1931 (Nov. 15) Hessen (→ 1932 Juni)
  Bei den (5.) Landtagswahlen verzeichnet die SP starke Verluste und erhält einen Stimmenanteil von nur noch 21,4% (-11,2%) und verliert 9 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Der jungen SAP gelingt bei dieser Wahl mit dem Gewinn eines Mandates der einzige Mandatserfolg in einem Landtag überhaupt. Die SP ist mit 15 Mandaten (von 70) nur noch die zweitstärkste Fraktion hinter der NSDAP (27 Mandate) und vor dem Zentrum sowie der KPD (je 10 Mandate). Die bisherige Koalitionregierung unter Führung der SP zwischen SP und Zentrum verliert ihre parlamentarische Mehrheit; nach dem Scheitern der Regierungsneubildung führt die bisherige Regierung die Geschäfte weiter, Bernhard Adelung bleibt Staatspräsident. Der Hessische Staatsgerichtshof erklärt am 9. Mai 1932 die Landtagswahlen für ungültig, da der Wahlvorschlag der Wirtschaftspartei zu Unrecht nicht zugelassen worden sei. Der Landtag wird vorzeitig aufgelöst, es werden baldige Neuwahlen ausgeschrieben.
Bis zur nächsten Landtagswahl ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 15 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (-1; 7%) Frau. 4 MdL (-1; 27%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 8 (-7; 53%) in Hessen, erneut 3 (20%) in Preußen, je 1 (7%) in Bayern, Württemberg, Bremen und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 12 MdL (-5; 80%) evangelisch und 1 MdL (-3; 7%) katholisch; mind. 7 MdL (-5; 47%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 12 MdL (-10; 80%) nur die Volksschule und 3 MdL (-2; 20%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Studium ohne und 2 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 12 (-5; 80%) »Gelernte Arbeiter«, 1 (-4; 7%) »Angestellter« und 2 (-2; 13%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 (7%) »Unselbständiger Arbeiter«, 2 (-2; 13%) »Selbständige«, 1 (-2; 7%) »Bürgerlicher Beruf«, 6 (-2; 40%) »Politische Beamte« (l Länder, 4 Kommunen) und 5 (-3; 33%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 3 Parteipublizistik). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 40 bis 58 Jahre und beträgt durchschnittlich 48 (4-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 4 MdL (-1; 27%) bis unter 5 Jahre, 4 MdL (-6; 27%) 5 bis 9 Jahre, 6 MdL (-5; 40%) 10 bis 19 Jahre und 1 MdL (-2; 7%) 20 Jahre und länger.
1932 (März 13) Mecklenburg-Strelitz (→ 1933 Juni)
  Bei den letzten (7.) Landtagswahlen vor der »Gleichschaltung« der Länder verliert die SP stark; sie erhält einen Stimmenanteil von 26,9% (-11,0%) und verliert 3 Sitze. Bei insgesamt 7 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist deutlich schlechter als das bei den ca. 3 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 29,9%; Differenz: 3,0%). Die SP stellt mit 10 Abgeordneten (von 35) nun nur noch die zweitgrößte Fraktion hinter der Deutschnationalen Volkspartei (ll Mandate) und vor der NSDAP (9). Am 6. April 1932 kommt es unter der Führung der Deutschnationalen zu einer Regierungskoalition zwischen den Deutschnationalen und der NSDAP. Dies ist die dritte Länderregierung mit Beteiligung der NSDAP; der deutschnationale Staatsminister bleibt bis 11. Mai 1933 im Amt.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtages ergeben sich keine Mandatsveränderungen (danach treten noch 3 MdL nachträglich ein). Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 10 MdL (100%), darunter befindet sich keine Frau. Erneut 2 MdL werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 1 »Ungelernter Arbeiter« und 6 (-3) »Gelernte Arbeiter«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (-2) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 1 »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, erneut 2 »Selbständige«, 1 (-4) »Politischer Beamter« (l Bezirke/Kreise), 2 ( + l) »Arbeiterbeamte« (2 Gewerkschaften) und 1 ( + l) »Ohne Beruf«. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 2 MdL ( + 2; 14%) bis unter 5 Jahre, erneut 8 MdL (57%) 5 bis 9 Jahre und erneut 4 MdL (29%) 10 bis 19 Jahre.
1932 (Apr. 24) Anhalt (→ 1933 Juni)
  Bei den letzten (6.) Wahlen zum Landtag vor der »Gleichschaltung« der Länder erzielt die SP nur noch einen Stimmenanteil von 34,3% (-8,2%) und verliert 3 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur wenig schlechter als das bei den ca. 2 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 35,1%; Differenz: 0,8%). Die SP ist mit 12 Abgeordneten (von 36) nur noch die zweitstärkste Landtagsfraktion hinter der NSDAP-Fraktion (15 Mandate). Das unter Führung der SP gebildete bisherige Minderheitenkabinett von SP und Deutscher Demokratischer Partei kann nicht fortgeführt werden; diese Koalition hat – mit einer kurzen Unterbrechung immerhin über 13 Jahre Bestand gehabt. In der Folge kommt es am 21. Mai 1932 zu einer Koalitionsregierung unter Führung der NSDAP zwischen Deutschnationaler Volkspartei und NSDAP. Dies ist die vierte Länderregierung unter Beteiligung der NSDAP; der deutschnationale Staatsminister bleibt bis 19. April 1933 im Amt.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtags ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 12 MdL (100%), darunter befindet sich keine (-1) Frau. Kein MdL (-1) wird zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 3 (4-1; 25%) in Anhalt, 4 (-2; 33%) in Preußen, 2 (-1; 17%) in Sachsen und erneut 1 (8%) in Mecklenburg-Schwerin. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 1 (8%) »Ungelernter Arbeiter«, 7 (-4; 58%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Buchdrucker) und erneut 2 (17%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 (8%) »Selbständiger«, erneut 1 (8%) »Bürgerlicher Beruf«, erneut 5 (42%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Bezirke/Kreise, 3 Kommunen), 4 (-3; 33%) »Arbeiterbeamte« (3 Parteipublizistik, 1 Gewerkschaften) und 1 (-1; 8%) »Ohne Beruf«. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 2 MdL (4-1; 17%) bis unter 5 Jahre, 2 MdL (-1; 17%) 5 bis 9 Jahre, 7 MdL (-4; 58%) 10 bis 19 Jahre und erneut 1 MdL (8%) 20 Jahre und länger.
1932 (Apr. 24) Bayern (→ 1933 Juni)
  Bei den letzten (5.) Landtagswahlen vor der »Gleichschaltung« der Länder erzielt die SP das schlechteste Wahlergebnis für Bayern (bei 5 Landtagswahlen insgesamt) in der Weimarer Republik; die SP erhält einen Stimmenanteil von 15,4% (-8,8%) und verliert 14 Mandate. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist etwas schlechter als das bei den ca. 2 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 17,1%; Differenz: 1,7%). Hinter der Bayerischen Volkspartei (46 Mandate) und der NSDAP (43) stellt die SP mit 20 Mandaten (von 128) nur noch die drittstärkste Fraktion. Die bisherige geschäftsführende bürgerliche Regierung bleibt weiter bis zum 10. März 1933 im Amt.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtages ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 20 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (-2; 5%) Frau. 4 MdL (-4; 20%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 17 (-10; 85%) in Bayern (l Oberbayern, 2 Niederbayern, 4 Pfalz, 1 Oberpfalz, 4 Oberfranken, 2 Mittelfranken, 2 Unterfranken, 1 Schwaben), 2 (-1; 10%) in Preußen und erneut 1 (5%) in Württemberg. Der ursprünglichen Konfession nach sind 8 MdL (-7; 40%) evangelisch und 10 MdL (-8; 50%) katholisch; mind. 9 MdL (-7; 45%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 14 MdL (-11; 70%) nur die Volksschule und 6 MdL (-5; 30%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Lehrerseminar, 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 ( + 2; 20%) »Ungelernte Arbeiter«, 12 (-12; 60%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 2 Schlosser, 2 Dreher), 2 (-4; 10%) »Angestellte« und 2 (-2; 10%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-1; 5%) »Unselbständiger Arbeiter«, 1 (-4; 5%) »Selbständiger«, 1 (-2; 5%) »Bürgerlicher Beruf«, 2 (-2; 10%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Kommunen) und 14 (-5; 70%) »Arbeiterbeamte« (5 Partei, 4 Parteipublizistik, 5 Gewerkschaften) und 1 (5%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 40 bis 66 Jahre und beträgt durchschnittlich 51 ( + 3) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 4 MdL (-1; 20%) bis unter 5 Jahre, 6 MdL (-10; 30%) 5 bis 9 Jahre, 7 MdL (-4; 35%) 10 bis 19 Jahre und 3 MdL (-1; 15%) 20 Jahre und länger.
1932 (Apr. 24) Hamburg (→ 1933 Juni)
  Bei den vorgezogenen letzten (7.) Bürgerschaftswahlen vor der »Gleichschaltung« der Länder verzeichnet die SP überraschend leichte Gewinne; sie erhält einen Stimmenanteil von 30,2% (4-2,4%) und gewinnt 3 Mandate hinzu. Bei insgesamt 7 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Bürgerschaftswahlen ist etwas schlechter als das bei den ca. 2 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 31,7%; Differenz: 1,5%). Die SP ist mit 49 Mandaten (von 160) allerdings nur noch die zweitstärkste Fraktion hinter der NSDAP (51 Mandate) und vor der KPD (26); NSDAP und KPD erreichen beide zusammen erneut fast die Hälfte der Sitze. Die alte Regierungskoalition zwischen SP, Deutscher Demokratischer Partei (Deutscher Staatspartei) und Deutscher Volkspartei erhält trotz leichter Zugewinne erneut keine parlamentarische Mehrheit in der Bürgerschaft; dennoch wird der bisherige geschäftsführende Senat bis zum 7. März 1933 fortgeführt, die SP-Senatoren treten allerdings schon am 3. März 1933 zurück.
Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 55 MdL (100%), darunter befinden sich 7 (4-2; 13%) Frauen. 8 MdL (-2; 15%) werden zum ersten Mal in die Bürgerschaft gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 24 (4-1; 44%) in Hamburg, 24 (4-6; 44%) in Preußen, erneut 3 (5%) in Sachsen, 1 (4-1; 2%) in Thüringen, erneut je 1 (2%) in Bayern, in Hessen und in Oldenburg. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 26 MdL ( + 6; 47%) evangelisch und erneut 4 MdL (7%) katholisch; mind. 7 MdL (-1; 13%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 35 MdL (4-8; 64%) nur die Volksschule und 16 MdL (-1; 29%) weiterführende Schulen (darunter 7 mit Lehrerseminar, 1 mit Studium ohne und 4 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 1 (4-1; 2%) »Ungelernter Arbeiter«, 27 (-1-5; 49%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Maurer, 4 Schlosser, 4 Zimmerer), 15 (4-2; 27%) »Angestellte« und 10 (-1; 18%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 7 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 5 (4-2; 9%) »Unselbständige Arbeiter«, 6 (4-2; 11%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, erneut 2 (4%) »Selbständig e«, erneut 7 (13%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 »Räte«), 11 (4-1; 20%) »Politische Beamte«, 19 (4-3; 35%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 3 Parteipublizistik, 8 Gewerkschaften, 2 Krankenkassen, 3 Sonstige) und erneut 4 (7%) »Ohne Beruf« (4 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 28 bis 66 Jahre und beträgt durchschnittlich erneut 46 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 19 MdL ( + 6; 35%) bis unter 5 Jahre, 15 MdL (4-2; 27%) 5 bis 9 Jahre, erneut 18 MdL (33%) 10 bis 19 Jahre und erneut 3 MdL (5%) 20 Jahre und länger.
1932 (Apr. 24) Preußen (→ 1933 März)
  Bei den (5.) Landtagswahlen verzeichnet die SP deutliche Verluste; sie erhält einen Gesamt-stimmenanteil von 21,2% (-7,8%) und verliert 42 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich besser als das bei den ca. 2 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 20,8%; Differenz: 0,4%). Die SP ist mit 94 Mandaten (von jetzt 423) nur noch die zweitstärkste Fraktion hinter der NSDAP (162 Mandate) und vor dem Zentrum (67), der KPD (57) und der Deutschnationalen Volkspartei (3l). Die unter Führung der SP bestehende »Weimarer Koalition« verliert ihre bisherige knappe parlamentarische Mehrheit im Landtag, das Kabinett führt jedoch die Geschäfte weiter. Durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten werden am 20. Juli 1932 die Mitglieder des Preußischen Staatsministeriums ihrer Amter enthoben (Papens »Preußenschlag«), der Reichskanzler wird zum Reichskommissar für das Land Preußen bestellt. Am 25. Oktober 1932 wird allerdings durch das Reichsgericht der abgesetzten Regierung das Recht auf staatsrechtliche Vertretung Preußens zuerkannt; die Amtsenthebung wird jedoch faktisch dadurch nicht aufgehoben.
Bis zur nächsten Landtagswahl scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 95 MdL (100%), darunter befinden sich 13 (-7; 14%) Frauen. 1 MdL (l%) wechselt im Laufe der Mandatsperiode von der SP zur SRP. 14 MdL (-37; 15%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 80 (-52; 84%) in Preußen (5 Ostpreußen, 7 Westpreußen, 8 Berlin, 7 Brandenburg, 2 Pommern, 2 Posen, 13 Schlesien, 5 Prov. Sachsen, 8 Schleswig-Holstein, 5 Hannover, 8 Westfalen, 4 Hessen-Nassau, 8 Rheinprovinz), erneut 5 (5%) in Bayern, 3 (4-1; 3%) in Mecklenburg-Schwerin und je 1 (l%) in Sachsen, Baden, Hessen, Braunschweig, Hamburg, Elsaß-Lothringen und Thüringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 37 MdL (-21; 39%) evan gelisch, 12 MdL (-7; 13%) kathol isch und 6 MdL (-2; 6%) jüdisch; mind. 75 MdL (-37; 79%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 70 MdL (-48; 74%) nur die Volksschule und 25 MdL (-6; 26%) weiterführende Schulen (darunter 6 mit Lehrerseminar, 1 mit Abitur, 2 mit Studium ohne und 8 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 8 (-9; 8%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 4 Bergarbeiter, 3 Landarbeiter), 61 (-32; 64%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 9 Tischler, 6 Schlosser, 6 Former, 4 Buchdrucker, 4 Maler, 4 Schuhmacher, 4 Dreher), 8 (-5; 8%) »Angestellte« (3 Hausangestellte, sonst Hand-lungs- und Bürogehilfen) und 18 (-9; 19%) »Bürgerliche Berufe« (u.a. 11 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-4; 1%) »Unselbständige Arbeiter«, 3 (-2; 3%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 4 (-4; 4%) »Selbständige«, 12 (-7; 12%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 7 Lehrer), 16 (-3; 16%) »Politische Beamte« (4 Länder, 4 Bezirke/Kreise, 8 Kommunen) und 52 (-26; 54%) »Arbeiterbeamte« (13 Partei, 10 Parteipublizistik, 23 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen, 3 Sonstige) und 8 (-6; 8%) »Ohne Beruf« (5 Hausfrauen, 3 Rentner). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 33 bis 73 Jahre und beträgt durchschnittlich 50 (4-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 14 MdL (-16; 15%) bis unter 5 Jahre, 38 MdL (-11; 39%) 5 bis 9 Jahre, 41 MdL (-26; 42%) 10 bis 19 Jahre und 2 MdL (-1; 2%) 20 Jah re und länger.
1932 (Apr. 24) Württemberg (→ 1933 Juni)
  Bei den letzten (5.) Wahlen zum Landtag vor der »Gleichschaltung« verliert die SP deutlich; sie erhält einen Stimmenanteil von 16,6% (-7,2%) und verliert 8 Mandate. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist etwas schlechter als das bei den ca. 2 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 18,0%; Differenz: 1,4%). Die SP ist mit 14 Mandaten (von 80) nur noch die drittstärkste Fraktion hinter der NSDAP (23 Mandate) sowie dem Zentrum (17 Mandate) und vor dem Württembergischen Bauern- und Weingärtnerbund (9). Die bisherige bürgerliche Koalitionsregierung unter Führung des Zentrums verliert ihre parlamentarische Mehrheit im Landtag; da keine neue mehrheitsfähige Koalition zustande kommt, bleibt das bisherige Kabinett geschäftsführend bis zum 10. März 1933 im Amt.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtages scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 15 MdL (100%), darunter befinden sich 3 (4-1; 20%) Frauen. 1 MdL (-7; 7%) wird zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 12 (-9; 80%) in Württemberg (7 Neckarkreis, 2 Schwarzwaldkreis, 3 Donaukreis) und 3 (-1; 20%) in Preußen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 9 MdL (-7; 60%) evangelisch und erneut 1 MdL (7%) jüdisch; erneut mind. 5 MdL (33%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 13 MdL (-7; 87%) nur die Volksschule und 2 MdL ( 3; 13%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Lehrerseminar). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 11 (-7; 73%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 4 Schlosser, 4 Buchdrucker), 2 (-1; 13%) »Angestellte« und 1 (-2; 7%) »Bürgerl icher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 2 (13%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 1 (7%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 1 (-2; 7%) »Selbständiger«, 1 (-1; 7%) »Politischer Beamter« (l Länder) und 8 (-7; 53%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 3 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 66 Jahre und beträgt durchschnittlich 51 ( + 4) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 3 MdL (-3: 20%) bis unter 5 Jahre, 3 MdL (-4; 20%) 5 bis 9 Jahre, 5 MdL (-3; 33%) 10 bis 19 Jahre und erneut 4 MdL (27%) 20 Jahre und länger.
1932 (Mai 29) Oldenburg (→ 1933 Juni)
  Bei den vorgezogenen letzten (7.) Landtagswahlen vor der »Gleichschaltung« der Länder verliert die SP erneut; sie erhält einen Stimmenanteil von nur noch 18,8% (-2,1%) und verliert 2 Mandate. Bei insgesamt 7 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist etwas schlechter als das bei den ca. 2 Monate später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 20,1%; Differenz: 1,3%). Die SP stellt mit 9 Mandaten (von jetzt 46) weiterhin die zweitstärkste Fraktion hinter der NSDAP (24 Mandate) und vor dem Zentrum (7). Die NSDAP erreicht zum ersten Mal eine (knappe) absolute Mandatsmehrheit in einem Landtag überhaupt und erzielt hier ihren zweitgrößten Landtagswahlerfolg vor der »Machtergreifung«. Am 16. Juni 1932 bildet daraufhin die NSDAP alleine eine neue Regierung. Dies ist die erste NSDAP-Länderregierung ohne Beteiligung anderer Parteien.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtags ergeben sich keine Mandatsveränderungen (danach tritt noch 1 MdL nachträglich ein). Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 9 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 Frau. Erneut 2 MdL werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 5 (-2) in Oldenburg, 3 (-2) in Preußen, erneut 1 in Sachsen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 7 MdL (-2) evangelisch und erneut 1 MdL katholisch; mind. erneut 4 MdL sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 »Ungelernter Arbeiter«, 5 (-4) »Gelernte Arbeiter«, erneut 1 »Angestellter« und erneut 2 »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 ( + l) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 1 »Bürgerlicher Beruf«, 1 (-l) »Politischer Beamter« (l Kommunen), 4 (-1) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 3 Gewerkschaften) und erneut 1 »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 44 bis 61 Jahre und beträgt durchschnittlich 50 (-Hl) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: erneut 3 MdL bis unter 5 Jahre, 3 MdL (-3) 5 bis 9 Jahre und 3 MdL (-1) 10 bis 19 Jahre.
1932 (Juni 5) Mecklenburg-Schwerin (→ 1933 Juni)
  Bei den letzten (8.) Landtagswahlen vor der »Gleichschaltung« der Länder verzeichnet die SP deutliche Verluste; sie erhält einen Stimmenanteil von 30,0% (-8,3%) und verliert 2 Mandate. Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich besser als das bei den 8 Wochen später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 29,7%; Differenz: 0,3%). Die SP stellt mit 18 Abgeordneten (von jetzt 59) weiterhin die zweitgrößte Fraktion hinter der NSDAP (30 Mandate). Diese Neuwahlen haben zum ersten Mal wieder klare Mehrheitsverhältnisse geschaffen. Die NSDAP erzielt hier ihren größten Landtagswahlerfolg vor der »Machtergreifung« und verfügt nun allein über eine knappe absolute Mehrheit im Landtag; am 13. Juli 1932 bildet daher die NSDAP allein die neue Landesregierung. Dies ist die zweite NSDAP-Länderregierung ohne Beteiligung anderer Parteien.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtags scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 19 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (-1; 6%) Frau. 3 MdL (4-3; 17%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 13 (-2; 73%) in Mecklenburg-Schwerin, 3 (-3; 17%) in Preußen, je 1 (6%) in Bayern und Thüringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind – soweit bekannt – fast alle MdL evangelisch. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 10 MdL (-6; 56%) nur die Volksschule und 8 MdL (4-2; 44%) weiterführende Schulen (darunter 3 mit Lehrerseminar, 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (-1; 17%) »Ungelernte Arbeiter« (3 Landarbeiter), 9 (-4; 50%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Schlosser), 1 (-1; 6%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter« und 5 (4-2; 28%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 3 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 1 (-1; 6%) »Unselbständiger Arbeiter«, 1 (-2; 6%) »Selbständiger«, erneut 2 (11%) »Bürgerliche Berufe«, 5 (-2; 28%) »Politische Beamte« (l Länder, 4 Kommunen), 7 (4-1; 39%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 1 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften) und erneut 2 (11%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 33 bis 57 Jahre und beträgt durchschnittlich 42 (-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 3 MdL (4-2; 17%) bis unter 5 Jahre, 7 MdL (-3; 39%) 5 bis 9 Jahre und 8 MdL (-3; 44%) 10 bis 19 Jahre.
1932 (Juni 19) Hessen (→ 1933 Juni)
  Bei den vorgezogenen letzten (6.) Landtagswahlen vor der »Gleichschaltung« der Länder legt die SP leicht zu. Die SP erhält einen Stimmenanteil von 23,1% (4-1,7%) und gewinnt 2 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist deutlich schlechter als das bei den 6 Wochen später stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 26,2%; Differenz: 3,1%). Die junge SAP kann ihr einziges Mandat behaupten. Die SP ist mit 17 Mandaten (von 70) weiterhin die zweitstärkste Fraktion hinter der NSDAP (32 Mandate) und vor dem Zentrum (l0). Die geschäftsführende Koalitionsregierung unter Führung der SP zwischen SP und Zentrum bleibt weit entfernt vom Erringen einer neuen parlamentarischen Mehrheit; nach dem Scheitern der Staatspräsidentenneuwahl am 8. Juli 1932 führt jedoch die bisherige Regierung die Geschäfte bis zum 6. bzw. 13. März 1933 weiter, Bernhard Adelung bleibt Staatspräsident.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtags scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Nach der »Gleichschaltung« scheiden 7 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 19 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (5%) Frau. Erneut 4 MdL (21%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 12 (4-4; 63%) in Hessen, erneut 3 (16%) in Preußen, je 1 (5%) in Bayern, Württemberg, Bremen und im Ausland. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 15 MdL ( + 3; 79%) evangelisch und erneut 1 MdL (5%) katholisch; mind. erneut 7 MdL (37%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 15 MdL (4-3; 79%) nur die Volksschule und 4 MdL (4-1; 21%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Lehrerseminar, 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 13 (4-1; 68%) »Gelernte Arbeiter«, 3 (4-2; 17%) »Angestellte« und 3 (4-1; 17%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 1 (5%) »Unselbständiger Arbeiter«, 1 (4-1; 5%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, erneut 2 (11%) »Selbständige«, 2 (4-1; 11%) »Bürgerliche Berufe«, 7 (4-1; 37%) »Politische Beamte« (3 Länder, 4 Kommunen) und 6 (4-1; 32%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 2 Parteipublizistik, 1 Gewerkschaften). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 57 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 (-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 8 MdL ( + 4; 42%) bis unter 5 Jahre, erneut 4 MdL (21%) 5 bis 9 Jahre, 6 MdL (-5; 40%) 10 bis 19 Jahre und 1 MdL (-2; 7%) 20 Jahre und länger.
1932 (Juli 31) Reich (→ 1932 Nov.)
  Bei den vorgezogenen (7.) Wahlen zum Reichstag verzeichnet die SP leichte Verluste. Die SP erreicht einen Stimmenanteil von 21,6% (-2,9%) und erhält insgesamt 133 (-10) Mandate. In 12 Ländern (von 17) liegt der Stimmenanteil der SP deutlich über dem Reichsdurchschnitt: Schaumburg-Lippe (41,5%), Lübeck (39,5%), Anhalt (35,1%), Bremen (34,3%), Braunschweig (33,3%), Hamburg (31,7%), Mecklenburg-Strelitz (29,9%), Mecklenburg-Schwerin (29,7%), Lippe (29,6%), Sachsen (28,4%), Hessen (26,2%) und Thüringen (24,0%). Während Preußen (20,8%) und Oldenburg (20,1%) erneut knapp unter dem Reichsdurchschnitt liegen, liegen weiterhin deutlich unter dem Reichsdurchschnitt (21,6%): Württemberg (18,0%), Bayern (17,1%) und erneut mit weitem Abstand am Schluß Baden (13,6%). In 15 Ländern (von 17) verliert die SP: Braunschweig (-7,2%), Thüringen (-7,1%), Schaumburg-Lippe (-6,3%), Mecklenburg-Schwerin (-5,2%), Baden (-4,3%), Sachsen (-4,0%), Bayern (-3,8%), Oldenburg (-3,6%), Anhalt (-3,5%), Lippe (-3,3%), Hessen (-2,7%), Württemberg (-2,5%), Preußen (-2,4%), Lübeck (-2,0%) und Hamburg (-0,3%). In 2 kleinen Ländern, die 1930 besonders hohe SP-Verluste aufgewiesen haben, ergeben sich sogar leichte Zuwächse: Bremen (4-0,6%) und Mecklenburg-Strelitz (4-2,1%). In 2 Ländern erlebt die SP das jeweils zweitschlechteste Reichstagswahlergebnis in der Weimarer Republik: Oldenburg und Schaumburg-Lippe.
Die SP stellt mit 133 Mandaten (von jetzt 608) nur noch die zweitstärkste Fraktion hinter der NSDAP (230 Mandate) und vor der KPD (89), dem Zentrum (75), der Deutschnationalen Volkspartei (37) und der Bayerischen Volkspartei (22); die beiden extremen Parteien NSDAP und KPD verfügen zusammen über mehr als die Hälfte der Mandate. Franz von Papen führt sein Präsidialkabinett der »nationalen Konzentration« fort. Schon am 12. September 1932 wird der Reichstag erneut (zum 6. Mal) vorzeitig aufgelöst, es werden baldige Neuwahlen ausgeschrieben.
Bis zur nächsten Reichstagswahl ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 133 MdR (100%), darunter befinden sich 15 (-3; 11%) Frauen. 17 MdR (-11; 13%) werden zum ersten Mal in den Reichstag gewählt. Die MdR sind in folgenden Ländern geboren: 62 (-14; 47%) in Preußen (2 Ostpreußen, 3 Westpreußen, 7 Berlin, 7 Brandenburg, 2 Pommern, 1 Posen, 7 Schlesien, 6 Prov. Sachsen, 4 Schleswig-Holstein, 7 Hannover, 6 Westfalen, 5 Hessen-Nassau, 5 Rheinprovinz), 16 (-6; 12%) in Bayern (4 Oberbayern, 5 Pfalz, 2 Oberfranken, 2 Mittelfranken, 1 Unterfranken, 2 Schwaben), 15 (4-2; 11%) in Sachsen (5 Dresden, 5 Leipzig, 4 Zwickau, 1 Bautzen), erneut 7 (5%) in Hessen, erneut 5 (4%) im Ausland, 5 (4-1; 4%) in Thüringen, 4 (4-1; 3%) in Hamburg, erneut 3 (2%) in Württemberg, 3 (4-1; 2%) in Elsaß-Lothringen, 3 (-2; 2%) in Baden, je 2 (4-1; 2%) in Mecklenburg-Schwerin und Lübeck, erneut je 2 (2%) in Braunschweig und Bremen, erneut je 1 (l%) in Oldenburg und Lippe. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 45 MdR (-2; 33%) evangelisch, 20 MdR (-2; 15%) katholisch und 10 MdR (-2; 8%) jüdisch; mind. 116 MdR (-1; 87%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die Berufe der Väter der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 47 (-3; 35%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 11 (8%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 36 (-1; 27%) »Selbständige« (u. a. 8 Bauern, 10 Kaufleute, 14 Handwerksmeister) und 9 (-3; 7%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 Lehrer). Die MdR haben folgende Schulbildung absolviert: 85 MdR (-14; 64%) nur die Volksschule und 48 MdR (-1; 36%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Einjährigem, 1 mit Abitur, 8 mit Lehrerseminar, 5 mit Studium ohne und 17 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 12 (-3; 9%) »Ungelernte Arbeiter«, 72 (-11; 54%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 16 Buchdrucker, 11 Tischler, 9 Schlosser), 21 (-1; 16%) »Angestellte« und erneut 28 (21%) »Bürgerliche Berufe« (u.a. 8 Schriftsteller, 14 Lehrer, 4 Rechtsanwälte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 2 (-1; 2%) »Untere/Mittlere Angestellte/ Beamte«, 4 (4-2; 3%) »Selbständige«, 17 (4-2; 13%) »Bürgerliche Berufe« (u.a. 9 Lehrer, 5 »Räte«), 12 (-3; 9%) »Politische Beamte« (l Reich, 4 Länder, 3 Bezirke/Kreise, 4 Kommunen), 84 (-8; 63%) »Arbeiterbeamte« (21 Partei, 34 Parteipublizistik, 23 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 2 Krankenkassen, 2 Sonstige) und 11 (-5; 8%) »Ohne Beruf« (u. a. 8 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 31 bis 73 Jahre und beträgt durchschnittlich erneut 50 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Reichstagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 39 MdR (4-8; 29%) bis unter 5 Jahre, 45 MdR (-7; 34%) 5 bis 9 Jahre, 42 MdR (-7; 32%) 10 bis 19 Jahre und 7 MdR (-8; 5%) 20 Jahre und län ger. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 47 MdR (-6; 35%) bei den Gewerkschaften, 6 MdR (-1; 5%) bei den Genossenschaften, 8 MdR (4-3; 6%) bei den Krankenkassen, 55 MdR (-5; 41%) bei der Partei und 70 MdR (-5; 53%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 7 MdR (-2; 5%) in der Reichsregierung, 41 MdR (-7; 31%) in der Reichsverwaltung, 25 MdR (4-1; 19%) in der Landesregierung, 40 MdR (4-1; 30%) in der Landesverwaltung, 16 MdR (4-4; 12%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 28 MdR (4-1; 21%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 55 MdR (-4; 41%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus.
1932 (Juli 31) Thüringen (→ 1933 Juni)
  Bei den vorgezogenen letzten (6.) Landtagswahlen vor der »Gleichschaltung« der Länder verliert die SP deutlich; sie erhält einen Stimmenanteil von 24,3% (-8,0%) und verliert 3 Mandate (bei gestiegener Gesamtabgeordnetenzahl). Bei insgesamt 8 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das drittschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich besser als das bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 24,0%; Differenz: 0,3%). Die SP stellt mit 15 Mandaten (von jetzt 61) nun die zweitstärkste Fraktion hinter der NSDAP (26 Mandate), aber vor der KPD (l0) und dem Thüringischen Landbund (6). Die NSDAP bildet am 26. August 1932 ein Regierung mit peripherer Beteiligung des Landbundes. Dies ist die dritte NSDAP-Länderregierung.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtags ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 15 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (-1; 7%) Frau. 3 MdL ( + 1; 20%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 8 (-1; 53%) in Thüringen, 4 (-1; 27%) in Preußen, 2 (-2; 13%) in Sachsen und erneut 1 (7%) in Bayern. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 12 MdL (-2; 80%) nur die Volksschule und 3 (-2; 20%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 10 (-1; 67%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 3 Tischler), 2 (-1; 13%) »Angestellte« und 3 (-2; 20%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 ( + 2; 13%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (-1; 7%) »Selbständiger«, 2 (4-1; 13%) »Bürgerliche Berufe«, erneut 2 (13%) »Politische Beamte« (2 Kommunen), 5 (-1; 33%) »Arbeiterbeamte« (2 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 1 Krankenkassen) und 3 (-4; 20%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 27 bis 64 Jahre und beträgt durchschnittlich 44 (-l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 5 MdL (4-3; 33%) bis unter 5 Jahre, 1 MdL (-4; 7%) 5 bis 9 Jahre und 9 MdL (-2; 60%) 10 bis 19 Jahre.
1932 (Nov. 6) Reich (→ 1933 März)
  Bei den vorgezogenen (8.) Wahlen zum Reichstag verzeichnet die SP erneut nur leichte Verluste; vom Stimmenanteil her ist die SP nun auf den Stand der Reichstagswahl vom Mai 1924 zurückgefallen. Die SP erreicht einen Stimmenanteil von 20,4% (-1,2%) und erhält insgesamt 121 (-12) Mandate. In 12 Ländern (von 17) liegt der Stimmenanteil der SP deutlich über dem Reichsdurchschnitt: Schaumburg-Lippe (43,4%), Lübeck (37,6%), Braunschweig (34,5%), Anhalt (33,8%), Bremen (31,2%), Mecklenburg-Schwerin (29,3%), Hamburg (28,6%), Mecklen-burg-Strelitz (27,9%), Sachsen (27,6%), Lippe (27,1%), Hessen (23,3%) und Thüringen (23,1%). Während Oldenburg (21,3%) knapp über und Preußen (19,6%) knapp unter dem Reichsdurchschnitt liegt, liegen weiterhin deutlich unter dem Reichsdurchschnitt (20,4%): Bayern (16,4%), Württemberg (15,5%) und erneut mit weitem Abstand am Schluß Baden (13,0%). In 14 Ländern (von 17) verliert die SP: Bremen und Hamburg (-3,1%), Hessen (-2,9%), Württemberg (-2,5%), Mecklenburg-Strelitz (-2,0%), Lübeck (-1,9%), Lippe (-1,5%), Anhalt (-1,3%), Preußen (-1,2%), Thüringen (-0,9%), Sachsen (-0,8%), Bayern (-0,7%), Baden (-0,6%) und Mecklenburg-Schwerin (-0,4%). In 3 kleinen Ländern ergeben sich sogar leichte Zuwächse: Oldenburg (4-0,8%), Braunschweig ( + 1,2%) und Schaumburg-Lippe (+1,9%). In 2 Kleinstaaten (beide 1919 ihr jeweils bestes Reichstagswahlergebnis) erlebt die SP das jeweils schlechtestes Reichstagswahlergebnis in der Weimarer Republik: Lippe (Differenz zwischen 1919 und 1932: -23,3%) und Lübeck (-21,3%). In 6 Ländern erlebt die SP das jeweils zweitschlechteste Reichstagswahlergebnis in der Weimarer Republik: Baden, Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen und Württemberg.
Die SP stellt mit 121 Mandaten (von jetzt 584) erneut die zweitstärkste Fraktion hinter der NSDAP (196 Mandate) und vor der KPD (100, bestes Resultat in Weimar), dem Zentrum (70), der Deutschnationalen Volkspartei (52) und der Bayerischen Volkspartei (20); die beiden extremen Parteien NSDAP und KPD verfügen zusammen erneut über mehr als die Hälfte der Mandate. Franz von Papen führt sein Präsidialkabinett zunächst fort, tritt aber am 17. November 1932 zurück. Am 3. Dezember 1932 bildet Kurt von Schleicher ein neues Präsidialkabinett, tritt aber schon am 28. Januar 1933 zurück. Am 30. Januar 1933 wird unter Führung der NSDAP ein Minderheitenkabinett gebildet, an dem NSDAP und Deutschnationale Volkspartei beteiligt sind; Adolf Hitler wird Reichskanzler. Unmittelbar im Anschluß an die Regierungsbildung wird am 1. Februar 1933 der Reichstag erneut (zum 7. Mal) vorzeitig aufgelöst, es werden baldige Neuwahlen ausgeschrieben.
Bis zur nächsten Reichstagswahl scheidet 1 MdR vorzeitig aus (für ihn kein Nachrücker). Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 121 MdR (100%), darunter befinden sich 13 (-2; 11%) Frauen. 4 MdR (-13; 3%) werden zum ersten Mal in den Reichstag gewählt. Die MdR sind in folgenden Ländern geboren: 60 (-2; 50%) in Preußen (3 Ostpreußen, 3 Westpreußen, 8 Berlin, 7 Brandenburg, 1 Pommern, 1 Posen, 6 Schlesien, 6 Prov. Sachsen, Schleswig-Holstein, 7 Hannover, 5 Westfalen, 5 Hessen-Nassau, 4 Rheinprovinz), erneut 16 (l3%) in Bayern (4 Oberbayern, 5 Pfalz, 2 Oberfranken, 2 Mittelfranken, 1 Unterfranken, 2 Schwaben), 14 (-1; 12%) in Sachsen (4 Dresden, 5 Leipzig, 4 Zwickau, 1 Bautzen), 6 (-1; 5%) in Hessen, je 4 (-1; 3%) im Ausland und in Thüringen, erneut 4 (3%) in Hamburg, erneut 3 (2%) in Elsaß-Lothringen, je 2 (-1; 2%) in Baden, erneut 2 (2%) in Lübeck, 1 (-2; 1%) in Württemberg, je 1 (-1; 1%) in Mecklenburg-Schwerin, Braunschweig und Bremen, erneut 1 (l%) in Oldenburg und Lippe. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 39 MdR (-6; 32%) evangelisch, 15 MdR (-5; 12%) katholisch und 9 MdR (-1; 7%) jüdisch; mind. 103 MdR (-13; 85%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die Berufe der Väter der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 44 (-3; 36%) »Unselbständige Arbeiter«, 9 (-2; 7%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 32 (-4; 26%) »Selbständige« (u. a. 6 Bauern, 9 Kaufleute, 14 Handwerksmeister) und erneut 9 (7%) »Bür gerliche Berufe« (u. a. 4 Lehrer). Die MdR haben folgende Schulbildung absolviert: 77 MdR (-8; 64%) nur die Volksschule und 44 MdR (-4; 36%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 1 mit Abitur, 7 mit Lehrerseminar, 5 mit Studium ohne und 17 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 12 (10%) »Ungelernte Arbeiter«, 65 (-7; 54%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 13 Buchdrucker, 10 Tischler, 9 Schlosser), 18 (-3; 15%) »Angestellt e« und 26 (-2; 21%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 8 Schriftsteller, 12 Lehrer, 4 Rechtsanwälte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 1 (-1; 1%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 3 (-1; 2%) »Selbständige«, 15 (-2; 12%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 7 Lehrer, 5 »Räte«), 9 (-3; 7%) »Politische Beamte« (l Reich, 3 Länder, 2 Bezirke/Kreise, 3 Kommunen), 79 (-5; 65%) »Arbeiterbeamte« (18 Partei, 32 Parteipublizistik, 23 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 2 Krankenkassen, 3 Sonstige) und 10 (-1; 8%) »Ohne Beruf« (u. a. 7 Hausfrauen). Das Altet der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 31 bis 67 Jahre und beträgt durchschnittlich 49 (-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Reichstagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 37 MdR (-2; 31%) bis unter 5 Jahre, 44 MdR (-1; 36%) 5 bis 9 Jahre, 35 MdR (-7; 29%) 10 bis 19 Jahre und 5 MdR (-2; 4%) 20 Jahre und länger. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: erneut 47 MdR (39%) bei den Gewerkschaften, 4 MdR (-2; 3%) bei den Genossenschaften, 4 MdR (-4; 3%) bei den Krankenkassen, 46 MdR (-9; 38%) bei der Partei und 61 MdR (-9; 50%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: erneut 7 MdR (6%) in der Reichsregierung, 40 MdR (-1; 33%) in der Reichsverwaltung, 21 MdR (-4; 17%) in der Landesregierung, 39 MdR (-1; 32%) in der Landesverwaltung, 13 MdR (-3; 11%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 24 MdR (-4; 20%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 54 MdR (-1; 45%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus.
1932 (Nov. 13) Lübeck (→ 1933 Juni)
  Bei den letzten (6.) Wahlen zur Bürgerschaft vor der »Gleichschaltung« der Länder verzeichnet die SP erhebliche Verluste; die SP erhält einen Stimmenanteil von 36,3% (-6,1%) und verliert 5 Mandate. Bei insgesamt 6 Bürgerschaftswahlen in der Weimarer Republik ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist etwas schlechter als das bei den 1 Woche zuvor stattgefundenen Reichstagswahlen (RT: 37,6%; Differenz: 1,3%). Die SP ist mit 29 Mandaten (von 80) dennoch die stärkste Fraktion vor der NSDAP (27 Mandate) und der KPD (9). Die bürgerlich-sozialdemokratische Senatsregierung wird fortgesetzt; Paul Löwigt bleibt bis zum 6. März 1933 regierender Bürgermeister und Senatspräsident in Lübeck.
Bis zur »Gleichschaltung« der Bürgerschaft ergeben sich keine Mandatsveränderungen. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 29 MdL (100%), darunter befinden sich 2 (-1; 7%) Frauen. 6 MdL (-3; 21%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 11 (-6; 38%) in Lübeck, 7 (-2; 24%) in Mecklenburg-Schwerin, erneut 4 (14%) in Preußen, 3 (-2; 10%) in Oldenburg, je 1 (3%) in Baden, Anhalt, Bremen und Elsaß-Lothringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind 26 MdL (-12; 90%) evangelisch und 3 MdL (4-1; 10%) katholisch; mind. 3 MdL (-1; 10%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 5 (17%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 3 Fabrikarbeiter), 17 (-7; 59%) »Gelernte Arbeiter«, 2 (-4; 7%) »Angestellte« und 5 (-1; 17%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 7 (-1; 24%) »Unselbständige Arbeiter«, 2 (-3; 7%) »Untere/Mittlere Angestellte-/Beamte«, erneut 3 (10%) »Selbständige«, erneut 4 (14%) »Bürgerliche Berufe«, erneut 1 (3%) »Politischer Beamter« (l Kommunen), 9 (-8; 31%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 1 Parteipublizistik, 5 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und erneut 3 (10%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 30 bis 69 Jahre und beträgt durchschnittlich 46 (4-2) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 12 MdL (-1; 41%) bis unter 5 Jahre, 6 MdL (-8; 21%) 5 bis 9 Jahre, 9 MdL (-3; 31%) 10 bis 19 Jahre und erneut 2 MdL (7%) 20 Jahre und länger.
1933 (Jan. 15) Lippe (→ 1933 Juni)
  Die letzten (5.) Landtagswahlen in Lippe vor der »Gleichschaltung« der Länder gelten als »Testwahl« und stehen im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses; die NSDAP kann ihr Wahlziel, einer absolute Landtagsmehrheit, nicht erreichen. Die SP verzeichnet deutliche Verluste; sie erhält einen Stimmenanteil von 30,1% (-8,9%) und verliert 2 Mandate. Bei insgesamt 5 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist allerdings deutlich besser als das bei den ca. 2 Monate zuvor stattgefundenen Reichstagswahlen (RT. 27,1%; Differenz: 3,0%). Die SP stellt nun mit 7 Mandaten (von 2l) nur noch die zweitstärkste Fraktion hinter der NSDAP (9 Mandate). Die bisherige Regierungskoalition zwischen SP, Deutscher Demokratischer Partei und Volksrechtpartei verliert ihre parlamentarische Mehrheit; am 7. Februar 1933 bildet die NSDAP ein Minderheitenkabinett, das durch die bürgerlichen Parteien unterstützt wird.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtages scheiden 3 MdL vorzeitig aus (einschließlich eines vorzeitig ausscheidenden Nachrückers) und 3 MdL treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 10 MdL, darunter befindet sich keine (-l) Frau. 3 MdL (-1%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 9 (-3) in Lippe und 1 (+l) in Preußen. Der ursprünglichen Konfession nach sind erneut alle MdL (100%) evangelisch. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 8 MdL (-1) nur die Volksschule und erneut 2 MdL weiterführende Schulen (darunter 1 mit Lehrerseminar). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 8 (-1) »Gelernte Arbeiter«, erneut 1 »Angestellter« und erneut 1 »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 2 (4-2) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 1 »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 1 (-l) »Selbständiger«, erneut 1 (8%) »Bürgerlicher Beruf«, 1 (-1) »Politischer Beamter« (l Länder), 3 (-1) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 2 Gewerkschaften) und 1 (-1) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 53 Jahre und beträgt durchschnittlich 41 (-1) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 6 MdL (+1) bis unter 5 Jahre, erneut 3 MdL 5 bis 9 Jahre und 1 MdL (-2) 10 bis 19 Jahre.
1933 (März 5) Preußen (→ 1933 Juni)
  Bei den vorgezogenen letzten (6.) Landtagswahlen vor der »Gleichschaltung« der Länder verzeichnet die SP erneut deutliche Verluste. Die SP erhält einen Gesamtstimmenanteil von nur noch 16,6% (-4,6%) und verliert 9 Mandate. Bei insgesamt 6 Landtagswahlen in der Weimarer Republik ist dies das schlechteste SP-Wahlergebnis. Das Ergebnis bei den Landtagswahlen ist nur unwesentlich schlechter als das bei den zeitgleich stattfindenden Reichstagswahlen (RT: 17,0%; Differenz: 0,4%). Die SP ist mit 83 Mandaten (von jetzt 476) weiterhin die zweitstärkste Fraktion hinter der NSDAP (211 Mandate) und vor dem Zentrum (68), der KPD (63, bestes Ergebnis bisher) und der Deutschnationalen Volkspartei (43). Am 11. April 1933 endet die Funktion des Reichskommissars für Preußen, die NSDAP übernimmt nun die Regierungsgeschäfte in Preußen.
Bis zur »Gleichschaltung« des Landtags scheidet 1 MdL vorzeitig aus und 1 MdL tritt nachträglich. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 84 MdL (100%), darunter befinden sich 11 (-2; 13%) Frauen. 3 MdL (-11; 4%) werden zum ersten Mal in den Landtag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 69 (-13; 82%) in Preußen (l Ostpreußen, 7 Westpreußen, 8 Berlin, 6 Brandenburg, 2 Pommern, 2 Posen, 11 Schlesien, 4 Prov. Sachsen, 5 Schleswig-Holstein, 3 Hannover, 9 Westfalen, 3 Hessen-Nassau, 8 Rheinprovinz), 6 ( + 1; 7%) in Bayern, 2 (-1; 2%) in Mecklenburg-Schwerin, 2 (4-1; 2%) in Hamburg und je 1 (1%) in Sachsen, Hessen, Braunschweig, Elsaß-Lothringen und Thüringen. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 30 MdL (-7; 36%) evangelisch, 11 MdL (-1; 13%) katholisch und 5 MdL (-1; 6%) jüdisch; mind. 65 MdL (-10; 77%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 64 MdL (-8; 76%) nur die Volksschule und 20 MdL (-5; 24%) weiterführende Schulen (darunter 4 mit Lehrerseminar, 1 mit Studium ohne und 8 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 9 (4-1; 11%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 3 Bergarbeiter, 3 Landarbeiter), 51 (-12; 61%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 8 Tischler, 6 Former, 5 Schlosser, 4 Maler, 4 Dreher), erneut 8 (9%) »Angestellte« und 14 (-4; 17%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 8 Lehrer). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 1 (-1; 1%) »Unselbständiger Arbeiter«, erneut 3 (4%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 5 (4-1; 6%) »Selbständige«, 9 (-3; 11%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 7 Lehrer), 10 (-6; 12%) »Politische Beamte« (l Länder, 3 Bezirke/Kreise, 6 Kommunen) und 44 (-8; 52%) »Arbeiterbeamte« (12 Partei, 8 Parteipublizistik, 20 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 1 Krankenkassen, 1 Sonstige) und 9 (4-1; 11%) »Ohne Beruf« (6 Hausfrauen, 3 Rentner). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 34 bis 70 Jahre und beträgt durchschnittlich 51 (4-l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 18 MdL (4-2; 21%) bis unter 5 Jahre, 31 MdL (-7; 37%) 5 bis 9 Jahre, 34 MdL (-7; 40%) 10 bis 19 Jahre und 1 MdL (-1; 1%) 20 Jahre und länger.
1933 (März 5) Reich (→ 1933 Juni)
  Bei den vorgezogenen (9.) und letzten Wahlen zum Reichstag in der Weimarer Republik verzeichnet die SP erneut leichte Verluste und ihr schlechtestes Wahlergebnis (Stimmenanteile) in der Weimarer Republik. Die SP erreicht einen Stimmenanteil von 18,3% (-2,1%) und erhält insgesamt 120 (-l) Mandate. In 12 Ländern (von 17) liegt der Stimmenanteil der SP deutlich über dem Reichsdurchschnitt: Schaumburg-Lippe (39,1%), Lübeck (38,3%), Anhalt (30,8%), Braunschweig (30,5%), Bremen (30,3%), Lippe (28,0%), Hamburg (26,9%), Sachsen (26,3%), Mecklenburg-Schwerin (24,5%), Mecklenburg-Strelitz (22.6), Hessen (21,7%) und Thüringen (20,6%). Während Preußen (17,0%) und Oldenburg (l 8,2%) erneut knapp unter dem Reichsdurchschnitt liegen, liegen weiterhin deutlich unter dem Reichsdurchschnitt (l 8,3%): Bayern (15,5%), Württemberg (15,0%) und erneut mit weitem Abstand am Schluß Baden (11,9%). In 15 Ländern (von 17) verliert die SP: Mecklenburg-Strelitz (-5,3%), Mecklenburg-Schwerin (-4,8%), Schaumburg-Lippe (-4,3%) und Braunschweig (-4,0%), Oldenburg (-3,1%), Anhalt (-3,0%), Preußen (-2,6%), Thüringen (-2,5%), Hamburg (-1,7%), Hessen (-1,6%), Sachsen (-1,3%), Baden (-1,1%), Bremen und Bayern (-0,9%) sowie Württemberg (-0,5%). In 2 kleinen Ländern ergeben sich sogar leichte Zuwächse: Lübeck (4-0,7%) und Lippe (4-0,9%). In 14 Ländern (alle 1919 mit ihrem jeweils besten Reichstagswahlergebnis in der Weimarer Republik) erlebt die SP ihr jeweils schlechtestes Reichstagswahlergebnis: Thüringen (Differenz zwischen 1919 und 1933: -38,5%), Sachsen (-33,8%), Hamburg (-32,9%), Bremen (-29,9%), Anhalt (-28,7%), Preußen (-27,7%), Braunschweig (-27,6%), Hessen (-24,5%), Württemberg (-23,7%), Mecklenburg-Schwerin (-23,4%), Baden (-22,9%), Bayern (-21,8%), Oldenburg (-20,0%) und Schaumburg-Lippe (-16,5%). In 2 Ländern erlebt die SP das jeweils zweitschlechteste Reichstagswahlergebnis in der Weimarer Republik: Lübeck und Mecklen-burg-Strelitz.
Die SP stellt mit 120 Mandaten (von jetzt 647) erneut die zweitstärkste Fraktion hinter der NSDAP (288 Mandate) und vor der KPD (81), dem Zentrum (74), der Deutschnationalen Volkspartei (52) und der Bayerischen Volkspartei (18); die beiden extremen Parteien NSDAP und KPD verfügen zusammen erneut über mehr als die Hälfte der Mandate. Das vom Reichskanzler Adolf Hitler geführte Minderheitenkabinett, an dem NSDAP und Deutschnationale Volkspartei beteiligt sind, verfügt nun über eine parlamentarische Mehrheit; Adolf Hitler bleibt Reichskanzler. Die Zuteilung von Sitzen auf Wahlvorschläge der Kommunistischen Partei wird auf Grund des »Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich« vom 31. März 1933 für »unwirksam« erklärt, Ersatzsitze werden nicht zugeteilt. Am 22. Juni 1933 wird den Sozialdemokraten auf Grund der »Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz für Volk und Staat« vom 28. Februar 1933 u. a. die Ausübung von Mandaten in den Volksvertretungen untersagt. Die »Zuteilung von Sitzen auf Wahlvorschläge der Sozialdemokratischen Partei« wird auf Grund der »Verordnung des Reichministers des Innern zur Sicherung der Staatsführung« vom 7. Juli 1933 schließlich ebenfalls für »unwirksam« erklärt, die Sitze werden nicht mehr besetzt. Die bürgerlichen Parteien folgen »dem Gebot der Stunde« und lösen sich »freiwillig« selbst auf, so u. a. die Deutschnationale Volkspartei (27. Juni 1933), die Deutsche Staatspartei (28. Juni 1933), die Bayerische Volkspartei und die Deutsche Volkspartei (4. Juli 1933) sowie die Deutsche Zentrumspartei (5. Juli 1933). Dies ist das Ende der Parteien der Weimarer Republik; am 14. Juli 1933 wird das Gesetz über die Neubildung von Parteien erlassen, das die NSDAP zu einzigen legitimen Partei in Deutschland erklärt und das jeden Versuch einer Neubildung oder Aufrechterhaltung früherer aufgelöster Parteien unter schwerste Strafe stellt.
Bis zur Zwangsauflösung der SP-Reichstagsfraktion scheiden 4 MdR vorzeitig aus und 3 MdR (beim letzten Ausgeschiedenen kein Nachrücker mehr) treten nachträglich ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 123 MdR (100%), darunter befinden sich erneut 13 (11%) Frauen. 5 MdR (4-1; 4%) werden zum ersten Mal in den Reichstag gewählt. Die MdR sind in folgenden Ländern geboren: 61 (4-1; 50%) in Preußen (2 Ostpreußen, 4 Westpreußen, 7 Berlin, 7 Brandenburg, 1 Pommern, 1 Posen, 6 Schlesien, 5 Prov. Sachsen, 4 Schleswig-Holstein, 9 Hannover, 5 Westfalen, 5 Hessen-Nassau, 5 Rheinprovinz), erneut 16 (13%) in Bayern (4 Oberbayern, 5 Pfalz, 2 Oberfranken, 2 Mittelfranken, 1 Unterfranken, 2 Schwaben), erneut 14 (ll%) in Sachsen (5 Dresden, 5 Leipzig, 3 Zwickau, 1 Bautzen), 7 (4-1; 6%) in Hessen, erneut 4 (3%) im Ausland, 3 (-1; 2%) in Hamburg, erneut 3 (2%) in Elsaß-Lothringen, 3 (4-2; 2%) in Württemberg, 2 (-2; 2%) in Thüringen, erneut 2 (2%) in Lübeck, je 2 (4-1; 2%) in Lippe und Bremen, erneut 1 (l%) in Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg und Braunschweig, 1 (-1; 1%) in Baden. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 40 MdR (4-1; 33%) evangelisch, 18 MdR (4-3; 15%) katholisch und erneut 9 MdR (7%) jüdisch; mind. 97 MdR (-6; 79%) sind schon aus der Kirche ausgetreten oder werden dies später tun. Die Berufe der Väter der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 44 (36%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 9 (7%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 33 (4-1; 27%) »Selbständige« (u. a. 6 Bauern, 10 Kaufleute, 14 Handwerksmeister) und erneut 9 (7%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 Lehrer). Die MdR haben folgende Schulbildung absolviert: 75 MdR (-2; 61%) nur die Volksschule und 48 MdR (4-4; 39%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Einjährigem, 1 mit Abitur, 8 mit Lehrerseminar, 5 mit Studium ohne und 16 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 11 (-1; 9%) »Ungelernte Arbeiter«, 63 (-2; 51%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 14 Buchdrucker, 9 Tischler, 8 Schlosser), 20 (4-2; 16%) »Angestellte« und 27 (4-1; 22%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 7 Schriftsteller, 14 Lehrer, 4 Rechtsanwälte). Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. erneut 1 (l%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 4 (4-1; 3%) »Selbständige«, 16 (4-1; 13%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 7 Lehrer, 5 »Räte«), erneut 9 (7%) »Politische Beamte« (l Reich, 3 Länder, 2 Bezirke/Kreise, 3 Kommunen), 77 (-2; 63%) »Arbeiterbeamte« (18 Partei, 32 Parteipublizistik, 23 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 2 Krankenkassen, 1 Sonstige) und erneut 10 (8%) »Ohne Beruf« (u. a. 7 Hausfrauen). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 68 Jahre und beträgt durchschnittlich 50 (+l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Reichstagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 44 MdR (4-7; 36%) bis unter 5 Jahre, 39 MdR (-5; 32%) 5 bis 9 Jahre, erneut 35 MdR (28%) 10 bis 19 Jahre und erneut 5 MdR (4%) 20 Jahre und länger. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 46 MdR (-1; 37%) bei den Gewerkschaften, 6 MdR (4-2; 5%) bei den Genossenschaften, 3 MdR (-1; 2%) bei den Krankenkassen, 47 MdR (4-1; 38%) bei der Partei und 62 MdR (4-1; 51%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: erneut 7 MdR (6%) in der Reichsregierung, 39 MdR (-1; 32%) in der Reichsverwaltung, 22 MdR (4-1; 18%) in der Landesregierung, 41 MdR (4-2; 33%) in der Landesverwaltung, 14 MdR (4-1; 11%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 26 MdR (4-2; 21%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 52 MdR (-2; 42%) üben (hauptamtliche/zen-trale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In der NS-Zeit werden von dieser letzten Reichstagsfraktion mind. 78 MdR (63%) in NS-Haft verbracht, davon sterben 12 MdR (10%) in der Haft; 42 MdR (34%) gehen in die politische Emigration.
1933 (März) Länder (seit 1929 Feb.)
  Die Fünfte und letzte Phase vom März 1929 bis März 1933 läßt sich formal als die Zeit der »fünften« und »sechsten« Landtagswahlen bezeichnen. Insgesamt finden 25 Landtagswahlen statt, davon jeweils 9 Wahlen zum fünften und sechsten Mal, 5 Wahlen zum siebten Mal und 1 Wahl (in Mecklenburg-Schwerin) zum achten Mal; 9 Landtagswahlen finden vorzeitig statt, davon 5 Wahlen allein im Jahre 1932. Diese Fünfte Phase beginnt zunächst mit nur leichten Verlusten der SP bei den Landtagswahlen zwischen Mai 1929 und Juni 1930 und setzt sich seit September 1930 fort mit einer langen Reihe von Landtagswahlen, die starke Verluste für die SP erbringen. Die Verluste halten sich nur dort im Rahmen (oder es ergeben sich sogar kleine Gewinne), wo die Wähler nach der ersten für die SP schon verlustreichen Wahl erneut und vorzeitig zur Wahlurne gerufen werden: die SP befindet sich schon durch die erste Wahl auf einem Tiefstand des Stimmenanteils, so daß das Wahlergebnis nicht mehr viel schlechter ausfallen kann.
Angesicht von 4 Reichstagswahlen mit sehr unterschiedlichem Ausgang für die SP ist ein pauschaler Vergleich der Landtagswahlergebnisse mit den Reichstagswahlergebnissen wenig aussagekräftig. Die SP erzielt folgende Stimmenanteile bei den 25 Landtagswahlen in dieser Phase: Schaum burg-Lippe 1931 (44,6%), Lübeck 1929 (42,4%), Braunschweig 1930 (41,0%), Mecklenburg-Schwerin 1929 (38,3%), Lübeck 1932 (36,3%), Sachsen 1929 (35,7%), Anhalt 1932 (34,3%), Sachsen 1930 (34,1%), Thüringen 1929 (32,3%), Bremen 1930 (31,0%), Hamburg 1932 (30,2%), Lippe 1933 (30,1%), Mecklenburg-Schwerin 1932 (30,0%), Hamburg 1931 (27,8%), Mecklenburg-Strelitz 1932 (26,9%), Thüringen 1932 (24,3%), Hessen 1932 (23,1%), Hessen 1931 (21,4%), Preußen 1932 (21,2%), Oldenburg 1931 (20,9%), Baden 1929 (20,1%), Oldenburg 1932 (18,8%), Württemberg 1932 (16,6%), Preußen 1933 (16,6%) und Bayern 1932 (15,4%). Im Vergleich mit den vorhergehenden Landtagswahlen gewinnt die SP bei nur 3 Landtagswahlen hinzu: Hamburg 1932 (4-2,4%), Hessen 1932 (4-1,7%) und Thüringen 1929 (4-0,7%). Ansonsten verliert die SP im Vergleich mit den vorhergehenden Landtagswahlen bei 22 Landtagswahlen: Lübeck 1929 (-0,5%), Sachsen 1929 (-0,6%), Baden 1929 (-0,8%), Sachsen 1930 (-1,6%), Oldenburg 1932 (-2,1%), Mecklenburg-Schwerin 1929 (-2,4%), Schaumburg-Lippe 1931 (-4,6%), Preußen 1933 (-4,6%), Braunschweig 1930 (-5,2%), Lübeck 1932 (-6,1%), Württemberg 1932 (-7,2%), Preußen 1932 (-7,8%), Thüringen 1932 (-8,0%), Oldenburg 1931 (-8,0%), Hamburg 1931 (-8,1%), Anhalt 1932 (-8,2%), Mecklenburg-Schwerin 1932 (-8,3%), Lippe 1933 (-8,9%), Bayern 1932 (-9,0%), Bremen 1930 (-9,3%), Mecklenburg-Strelitz 1932 (-11,0%) und Hessen 1931 (-11,2%).
Nachdem im Hinblick auf Regierungsbeteiligung in den Ländern die SP in der Vierten Phase die Verluste der Dritten Phase wieder teilweise ausgeglichen hat und wieder an 12 (von 17) Länderregierungen beteiligt ist, scheidet die SP in der Fünften Phase sukzessive bis März 1933 aus allen Länderregierungen aus: Mecklenburg-Schwerin (Juli 1929), Braunschweig (September 1930), Mecklenburg-Strelitz (Dezember 1931), Anhalt (Mai 1932), Preußen (faktisch Juli 1932), Baden (November 1932), Lippe (Februar 1933), Hamburg (3. März 1933), Lübeck (6. März 1933), Hessen (6. März 1933), Schaumburg-Lippe (7. März 1933) und schließlich Bremen (10. März 1933). An folgenden 5 Länderregierungen ist die SP in dieser Fünften Phase von Anfang an nicht beteiligt: in Bayern, Oldenburg, Württemberg, Thüringen und Sachsen (ohne ASP).
1933 (Mai 28) Danzig (→ 1935 April)
  Bei den vorgezogenen (5.) Wahlen zum Volkstag erhält die SP nur noch einen Stimmenanteil von 17,7% (-7,5%) und verliert weitere 6 Mandate. Bei insgesamt 6 Volkstagswahlen bis 1938 ist dies das zweitschlechteste SP-Wahlergebnis. Die SP-Volkstagfraktion besteht nun aus 13 Abgeordneten (von 72). Trotz großer Verluste stellt die SP immer noch die zweitstärkste Fraktion – allerdings diesmal weit hinter der NSDAP, die (einschließlich von 1 Mandat der Jungdeutschen Bewegung) mit einem Stimmenanteil von 51,0% und 36 Mandaten die absolute Mehrheit der Mandate erreicht, aber noch vor dem Zentrum (10 Mandate), der KP (5), der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot (4) und den Polen (2). Zur Verabschiedung eines Ermächtigungsgesetzes bildet sich am 20. Juni 1933 ein NSDAP-Senat, an dem zunächst auch das Zentrum und die deutschnationale Kampffront beteiligt sind. Nach Verabschiedung des Dan-ziger Ermächtigungsgesetzes vom 24. Juni 1933 scheidet zunächst am 11. Juli 1933 der Vertreter der Deutschnationalen und am 21. September 1933 auch der Vertreter des Zentrums aus dem Senat aus. Die NSDAP regiert in Danzig nun alleine. Um die parlamentarische Mehrheit der NSDAP noch zu verbreitern, wird der Volkstag vorzeitig aufgelöst.
Bis zur nächsten Landtagswahl sind keine Mandatsveränderungen bekannt. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 13 MdL (100%), darunter befindet sich 1 (-1; 8%) Frau. 3 MdL (+3; 23%) werden zum ersten Mal in den Volkstag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: erneut 7 (54%) in der Stadt Danzig, 2 (-2; 15%) in Westpreußen und 4 (-3; 31%) im übrigen Preußen. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 11 MdL (-4; 85%) nur die Volksschule und 2 (-2; 15%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (-1; 23%) »Ungelernte Arbeiter«, 7 (-4; 54%) »Gelernte Arbeiter«, erneut 2 (15%) »Angestellte« und 1 (-1; 8%) »Bürgerlicher Beruf«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 3 (23%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (+1; 8%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter, erneut 1 (8%) »Selbständiger«, 1 (-1; 8%) »Bürgerlicher Beruf«, 6 (-5; 46%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 2 Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften, 1 Sonstige) und 1 (-1; 8%) »Ohne Beruf«. Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 29 bis 64 Jahre und beträgt erneut durchschnittlich 44 Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 2 MdL ( + 2; 15%) bis unter 5 Jahre, erneut 4 MdL (31%) 5 bis 9 Jahre und 7 MdL (-8; 54%) 10 bis 19 Jahre.
1933 (Juni) Anhalt: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im anhaltinischen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 39 (100%), darunter befinden sich 2 (5%) Frauen. 36 MdL (92%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 3 MdL (8%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 20 MdL (51%) bis unter 5 Jahre, 7 MdL (18%) 5 bis 9 Jahre, 11 MdL (28%) 10 bis 19 Jahre und 1 MdL (3%) 20 Jahre und länger. 5 MdL (13%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 2 (5%) nur in der Weimarer Republik und 3 (8%) nur im Kaiserreich. 2 MdL (5%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, und zwar 1 (3%) nur in der Weimarer Republik und 1 (3%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik.
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1859 bis 1892; 1876 ist mit 3 MdL (8%) das häufigste Geburtsjahr. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 8 (21%) in Anhalt, 9 (23%) in Preußen, 3 (8%) in Sachsen, je 1 (3%) in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Schwerin und Thüringen.
Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 2 (5%) »Ungelernte Arbeiter«, 22 (56%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Buchdrucker) und 2 (5%) »Bürgerliche Berufe«.
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 (15%) »Unselbständige Arbeiter«, 3 (8%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 5 (13%) »Selbständige«, 1 (3%) »Bürgerlicher Beruf«, 4 (10%) »Politische Beamte« (l Reich, 3 Kommunen), 17 (44%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 7 Parteipublizistik, 4 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 2 Krankenkassen) und 3 (8%) »Ohne Beruf«. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 6 MdL (15%) bei den Gewerkschaften, 2 MdL (5%) bei den Genossenschaften, 2 MdL (5%) bei den Krankenkassen, 4 MdL (10%) bei der Partei und 10 MdL (26%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 2 MdL (5%) in der Reichsverwaltung, 3 MdL (8%) in der Landesregierung, 3 MdL (8%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 8 MdL (21%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 7 MdL (18%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 2 MdL (5%) verbracht. Nach 1945 üben noch 5 MdL (13%) eine politische Funktion in der SBZ bzw. in der DDR aus, davon erhalten 1 MdL (3%) ein Volkskammermandat und 2 MdL (5%) erneut ein Landtagsmandat.
1933 (Juni) Baden: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im badischen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 66 (100%), darunter befinden sich 6 (9%) Frauen. 55 MdL (83%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 11 MdL (17%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 38 MdL (58%) bis unter 5 Jahre, 10 MdL (15%) 5 bis 9 Jahre, 15 MdL (23%) 10 bis 19 Jahre und 3 MdL (5%) 20 Jahre und länger. 25 MdL (38%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 13 (20%) nur in der Weimarer Republik, 8 (12%) nur im Kaiserreich und 4 (6%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. 5 MdL (8%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, und zwar alle nur in der Weimarer Republik.
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1853 bis 1899; die Geburtsjahrgangskohorte 1873-1882 dominiert mit 35 MdL (53%); 1882 mit 7 MdL (ll%) und 1868, 1873, 1875, 1879 sowie 1888 mit je 4 MdL (6%) sind die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbejahrgänge erstrek-ken sich von 1921 bis 1983; 1945 und 1946 mit je 4 MdL (6%) sowie 1932, 1942 und 1967 mit je 3 MdL (5%) sind die häufigsten Sterbejahre. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 40 bis 95 Jahre und beträgt durchschnittlich 71 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 35 (53%) in Baden, 11 (17%) in Bayern, 7 (11%) in Preußen, 3 (5%) in Württemberg, je 2 (3%) in Sachsen, Hessen, Thüringen und Elsaß-Lothringen, je 1 (2%) in Anhalt und im Ausland. Die MdL sind in folgenden Ländern gestorben: 48 (73%) in Baden, 6 (9%) in Württemberg, 4 (6%) in Preußen, 2 (3%) in Hessen, 1 (2%) in Sachsen; 3 MdL (5%) sterben in NS-Haft und 2 MdL (3%) in der Emigration. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 30 MdL (45%) evangelisch, 14 MdL (21%) katholisch und 2 MdL (3%) jüdisch; insgesamt treten mind. 34 MdL (52%) aus der Kirche aus.
Die Berufe der Väter der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 23 (35%) »Unselbständige Arbeiter«, 5 (8%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 28 (42%) »Selbständige« (u. a. 9 Landwirte, 7 Kaufleute, 11 Handwerksmeister) und 2 (3%) »Bürgerliche Berufe«. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 49 (74%) nur die Volksschule und 17 (26%) weiterführende Schulen (darunter 4 mit Einjährigem, 2 mit Lehrerseminar, 2 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 4 (6%) »Ungelernte Arbeiter«, 43 (65%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 8 Schlosser, 7 Buchdrucker), 9 (14%) »Angestellte«, 9 (14%) »Bürgerliche Berufe« und 1 (2%) »Ohne Beruf«.
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 (9%) »Unselbständige Arbeiter«, 2 (3%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 12 (18%) »Selbständige«, 6 (9%) »Bürgerliche Berufe«, 7 »Politische Beamte« (6 Länder, 1 Kommunen), 29 (44%) »Arbekerbeamte« (9 Partei, 6 Parteipublizistik, 8 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 3 Krankenkassen, 1 Sonstige) und 4 (6%) »Ohne Beruf«. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 14 MdL (21%) bei den Gewerkschaften, 7 MdL (11%) bei den Genossenschaften, 3 MdL (5%) bei den Krankenkassen, 12 MdL (18%) bei der Partei und 15 MdL (23%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 6 MdL (9%) in der Reichsverwaltung, 10 MdL (15%) in der Landesregierung, 11 MdL (17%) in der Landesverwaltung, 1 MdL (2%) in der Kreis- und Bezirksverwaltung und 22 MdL (33%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 22 MdL (33%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 23 MdL (35%) verbracht; 2 MdL (3%) emigrieren in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 18 MdL (27%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhalten 1 MdL (2%) ein Bundestagsmandat und 7 MdL (ll%) erneut ein Landtagsmandat. Nach 1945 übt noch 1 MdL (2%) eine politische Funktion in der SBZ bzw. in der DDR aus.
1933 (Juni) Bayern: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im bayerischen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 123 (100%), darunter befinden sich 5 (4%) Frauen. 99 MdL (81%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 24 MdL (19%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 69 MdL (56%) unter 5 Jahre, 27 MdL (24%) 5 bis 9 Jahre, 19 MdL (17%) 10 bis 19 Jahre und 8 MdL (7%) 20 Jahre und länger. 50 MdL (41%) fungie ren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 26 (21%) nur in der Weimarer Republik, 12 (10%) nur im Kaiserreich und 12 (10%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. 13 MdL (11%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, und zwar 9 (7%) nur in der Weimarer Republik, 3 (2%) nur im Kaiserreich und 1 (l%) in beiden Phasen.
Die GeburtsJahrgänge erstrecken sich von 1853 bis 1905; die Geburtsjahrgangskohorte 1872-1881 dominiert mit 52 MdL (46%), 1872, 1877 und 1880 sind mit jeweils 7 MdL (6%) die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbe Jahrgänge erstrecken sich von 1919 bis 1980; 1959 ist mit 6 MdL (5%) das häufigste Sterbejahr. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 32 bis 97 Jahre und beträgt durchschnittlich 70 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 90 (80%) in Bayern (15 Oberbayern, 9 Niederbayern, 14 Pfalz, 7 Oberpfalz, 17 Oberfranken, 15 Mittelfranken, 5 Unterfranken, 8 Schwaben), 15 (13%) in Preußen, je 4 (4%) in Sachsen und Württemberg, je 2 (2%) in Hessen und Thüringen, je 1 (l%) in Baden, Anhalt, Lippe, Lübeck, Hamburg und im Ausland. Die MdL sind in folgenden Ländern gestorben: mind. 106 (94%) in Bayern, 3 (3%) in Preußen, 2 (2%) in Baden, je 1 (l%) in Württemberg und im Ausland; 4 MdL (4%) sterben in NS-Haft. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 50 MdL (44%) evangelisch, 54 MdL (48%) katholisch und 4 MdL (4%) jüdisch; insgesamt treten mind. 49 MdL (43%) aus der Kirche aus.
Die Berufe der Väter der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 47 (42%) »Unselbständige Arbeiter«, 9 (8%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 34 (30%) »Selbständige« (u. a. 9 Bauern, 8 Kaufleute, 15 Handwerksmeister) und 7 (6%) »Bürgerliche Berufe«. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 90 (80%) nur die Volksschule und 33 (20%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 7 mit Lehrerseminar, 5 mit Studium ohne und 7 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 12 (11%) »Ungelernte Arbeiter«, 78 (69%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 12 Schlosser, 7 Buchdrucker, 7 Tischler, 6 Maurer), 13 (12%) »Angestellte« und 20 (18%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 9 Lehrer).
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 14 (12%) »Unselbständige Arbeiter«, 5 (4%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 20 (18%) »Selbständige« (u. a. 8 Kleinhändler, 5 Gastwirte), 16 (14%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 6 Lehrer), 4 (4%) »Politische Beamte« (2 Länder, 2 Kommunen), 62 (55%) »Arbeiterbeamte« (8 Partei, 14 Parteipublizistik, 28 Gewerkschaften, 9 Genossenschaften und 3 Krankenkassen) und 2 (2%) »Ohne Beruf«. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 32 MdL (26%) bei den Gewerkschaften, 17 MdL (14%) bei den Genossenschaften, 6 MdL (5%) bei den Krankenkassen, 27 MdL (22%) bei der Partei und 26 MdL (21%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberuf skarriere nehmen ein: 11 MdL (9%) in der Reichsverwaltung, 8 MdL (7%) in der Landesregierung, 46 MdL (37%) in der Landesverwaltung, 10 MdL (8%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 28 MdL (23%) in der Kommunalverwaltung. Weitere 27 MdL (22%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 42 MdL (34%) verbracht, 8 MdL (7%) emigrieren in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 32 MdL (26%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhalten 5 MdL (4%) ein Bundestagsmandat und 17 MdL (14%) erneut ein Landtagsmandat. Nach 1945 übt noch 1 MdL (l%) eine politische Funktion in der SBZ bzw. in der DDR aus und erhält u. a. ein Volkskammermandat.
1933 (Juni) Braunschweig: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im braunschweigischen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 85 (100%), darunter befinden sich 4 (5%) Frauen. Alle MdL (100%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 55 MdL (65%) unter 5 Jahre, 19 MdL (22%) 5 bis 9 Jahre und 11 MdL (13%) 10 bis 19 Jahre. 13 MdL (15%) fungieren auch als Reich stagskandi-daten, und zwar 11 (13%) nur in der Weimarer Republik, 1 (l%) nur im Kaiserreich und 1 (l%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. 8 MdL (10%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, und zwar 7 (8%) nur in der Weimarer Republik und 1 (l%) nur im Kaiserreich.
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1843 bis 1905; die Geburtsjahrgangskohorte 1870-1879 dominiert leicht mit 31 MdL (36%), 1885 mit 7 MdL (8%) und 1877 und 1890 mit jeweils 5 MdL (6%) sind die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbejahrgänge erstrecken sich von 1919 bis 1979; 1945 mit 7 MdL (8%) sowie 1929 und 1957 mit je 4 MdL (5%) sind die häufigsten Sterbejahre. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 36 bis 93 Jahre und beträgt durchschnittlich 67 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 43 (51%) in Braunschweig, 20 (24%) in Preußen, 4 (5%) in Thüringen, 3 (4%) in Sachsen, 2 (2%) in Bayern, 1 (l%) in Hamburg. Die MdL sind in folgenden Ländern gestorben: mind. 51 (60%) in Braunschweig, 9 (ll%) in Preußen, je 1 (l%) in Baden und Hamburg; 7 MdL (8%) sterben in NS-Haft und 2 MdL (2%) in der Emigration. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 62 MdL (73%) evangelisch und 3 MdL (4%) katholisch; insgesamt treten mind. 31 MdL (36%) aus der Kirche aus.
Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 43 (51%) nur die Volksschule und 10 (12%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Lehrerseminar, 3 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 9 (11%) »Ungelernte Arbeiter«, 57 (67%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 10 Schlosser, 10 Maurer, 6 Buchdruk-ker, 6 Tischler, 5 Dreher), 5 (6%) »Angestellte« und 5 (6%) »Bürgerliche Berufe«.
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 24 (23%) »Unselbständige Arbeiter« (u.a. 4 Schlosser), 12 (ll%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 8 (8%) »Selbständige«, 10 (9%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 6 Lehrer), 45 (42%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 5 Parteipublizistik, 20 Gewerkschaften, 14 Genossenschaften, 3 Krankenkassen) und 7 (7%) »Ohne Beruf« (7 Hausfrauen). Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 18 MdL (17%) bei den Gewerkschaften, 15 MdL (14%) bei den Genossenschaften, 3 MdL (3%) bei den Krankenkassen, 5 MdL (5%) bei der Partei und 8 MdL (8%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 9 MdL (8%) in der Landesregierung, 1 MdL (l%) in der Bezirksund Kreisverwaltung und 15 MdL (14%) in der Kommunalverwaltung. Weitere 6 MdL (6%) üben (hauptamtliche/zentrale Funktionen) in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 7 MdL (7%) verbracht. Nach 1945 üben noch 13 MdL (12%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhalten 4 MdL (4%) erneut ein Landtagsmandat.
1933 (Juni) Bremen: Bürgerschaftsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten in der Bremer Bürgerschaft in der Weimarer Republik beträgt 173 (100%), darunter befinden sich 12 (7%) Frauen. 157 MdL (91%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 16 MdL (9%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 98 MdL (57%) bis unter 5 Jahre, 35 MdL (20%) 5 bis 9 Jahre, 34 MdL (20%) 10 bis 19 Jahre und 6 MdL (3%) 20 Jahre und länger. 15 MdL (9%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 8 (5%) nur in der Weimarer Republik, 5 (3%) nur im Kaiserreich und 2 (l%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. 8 MdL (5%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, und zwar 5 (3%) nur in der Weimarer Republik, 1 (l%) nur im Kaiserreich und 2 (1%) in beiden Phasen.
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1841 bis 1901; die Geburtsjahrgangskohorte 1880-1889 dominiert mit 71 MdL (41%); 1881 mit 11 MdL (6%), 1886 mit 10 MdL (6%) und 1887 sowie 1880 mit jeweils 9 MdL (5%) sind die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbejahrgänge erstrecken sich von 1919 bis 1981 (l MdL lebte 1987 zum Zeitpunkt der Erhebung noch); 1961 mit 9 MdL (5%), 1945 und 1956 mit jeweils 8 MdL (5%) sowie 1960 mit 7 MdL (4%) sind die häufigsten Sterbejahre. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 43 bis 98 Jahre und beträgt durchschnittlich 74 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 58 (34%) in Bremen, 64 (37%) in Preußen, 9 (5%) in Oldenburg, 8 (5%) in Sachsen, 6 (3%) in Mecklenburg-Schwerin, 5 (3%) in Bayern, 4 (2%) im Ausland, je 2 (l%) in Baden, Hessen, Braunschweig, Anhalt, Hamburg, Elsaß-Lothringen und Thüringen, je 1 (l%) in Württemberg und Lübeck. Die MdL sind in folgenden Ländern gestorben: mind. 148 (86%) in Bremen, 13 (8%) in Preußen, 2 (l%) in Oldenburg, je 1 (l%) in Württemberg, Baden und Hessen; 1 MdL starb in der Emigration. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 132 MdL (76%) evangelisch und 10 MdL (6%) katholisch; insgesamt treten mind. 48 MdL (28%) aus der Kirche aus.
Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 11 (6%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 8 Tabakarbeiter), 109 (63%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 16 Tischler, 15 Schlosser, 13 Maurer, 8 Buchdrucker, 6 Schmiede, 5 Dreher), 19 (ll%) »Angestellte« und 17 (10%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 13 Lehrer).
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 58 (34%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 9 Tischler, 9 Schlosser, 5 Maurer), 19 (ll%) »Selbständige« (u. a. 6 Gastwirte, 6 Kleinhändler), 16 (9%) »Untere/Mittlere Angestellte/ Beamte« (u. a. 5 Polizeibeamte), 14 (8%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 8 Lehrer), 4 (2%) »Politisehe Beamte« (l Länder, 3 Kommunen), 53 (31%) »Arbeiterbeamte« (5 Partei, 14 Parteipublizistik, 26 Gewerkschaften, 4 Genossenschaften, 3 Krankenkassen, 1 Sonstige) und 9 (5%) »Ohne Beruf« (9 Hausfrauen). Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 38 MdL (22%) bei den Gewerkschaften, 5 MdL (3%) bei den Genossenschaften, 7 MdL (4%) bei den Krankenkassen, 9 MdL (5%) bei der Partei und 19 MdL (ll%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 7 MdL (4%) in der Reichsverwaltung, 20 MdL (12%) in der Landesregierung, 12 MdL (7%) in der Landesverwaltung, 1 MdL (l%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 27 MdL (16%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 26 MdL (15%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 31 MdL (18%) verbracht; 1 MdL (l%) emigriert in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 37 MdL (21%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhalten 2 MdL (l%) ein Bundestagsmandat und 17 MdL (10%) erneut ein Landtagsmandat.
1933 (Juni) Hamburg: Bürgerschaftsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten in der Hamburger Bürgerschaft in der Weimarer Republik beträgt 187 (100%), darunter befinden sich 20 (11%) Frauen. 166 MdL (89%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 21 MdL (11%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 104 MdL (56%) bis unter 5 Jahre, 40 MdL (21%) 5 bis 9 Jahre, 32 MdL (17%) 10 bis 19 Jahre und 11 MdL (6%) 20 Jahre und länger. 36 MdL (19%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 26 (14%) nur in der Weimarer Republik, 7 (4%) nur im Kaiserreich und 3 (2%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. 14 MdL (7%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, und zwar 11 (6%) nur in der Weimarer Republik, 1 (l%) nur in der Weimarer Republik und 2 (l%) in beiden Phasen.
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1849 bis 1906; die Geburtsjahrgangskohorte 1872-1881 dominiert mit 74 MdL (40%); 1875 und 1881 mit jeweils 10 MdL (5%) sowie 1876, 1878 und 1880 mit jeweils 9 MdL (5%) sind die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbejahrgänge erstrecken sich von 1920 bis 1985 (4 MdL lebten zum Zeitpunkt der Erhebung 1987 noch); 1933 mit mit 6 MdL (3%) sowie 1939, 1943, 1944, 1945, 1956 und 1961 sind die häufigsten Sterbejahre. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 41 bis 93 Jahre und beträgt durchschnittlich 72 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 61 (33%) in Hamburg, 78 (42%) in Preußen, 12 (6%) in Mecklenburg-Schwerin, 10 (5%) in Sachsen, 9 (5%) in Bayern, 5 (3%) in Braunschweig, 4 (2%) in Thüringen, je 2 (l%) in Hessen und Oldenburg, je 1 (l%) in Württemberg, Bremen und im Ausland. Die MdL sind in folgenden Ländern gestorben: mind. 127 (68%) in Hamburg, 16 (9%) in Preußen, 3 (2%) in Bayern, je 2 (l%) in Sachsen und Braunschweig, je 1 (l%) in Württemberg und Hessen; 5 MdL (3%) sterben in NS-Haft und 3 MdL (2%) in der Emigration.
Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 127 (68%) nur die Volksschule und 47 (25%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 1 mit Abitur, 16 mit Lehrerseminar, 2 mit Studium ohne und 10 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 8 (4%) »Ungelernte Arbeiter«, 118 (63%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 18 Schlosser, 17 Tischler, 13 Maurer, 8 Buchdrucker, 8 Maler, 6 Zimmerer, 5 Schneider, 5 Dreher), 31 (17%) »Angestellte« (u. a. 19 Handlungsgehilfen, 6 Hausangestellte) und 26 (14%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 17 Lehrer).
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 19 (10%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 5 Schlosser), 19 (10%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 11 (6%) »Selbständige«, 20 (11%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 13 Lehrer), 16 (9%) »Politische Beamte« (16 Kommunen), 88 (47%) »Arb eiterbeamte« (8 Partei, 12 Parteipublizistik, 39 Gewerkschaften, 12 Genossenschaften, 9 Krankenkassen, 8 Sonstige) und 14 (7%) »Ohne Beruf« (u. a. 13 Hausfrauen). Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 46 MdL (25%) bei den Gewerkschaften, 20 MdL (ll%) bei den Genossenschaften, 15 MdL (8%) bei den Krankenkassen, 20 MdL (ll%) bei der Partei und 20 MdL (11%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberuf skarriere nehmen ein: 21 MdL (11%) in der Reichsverwaltung, 22 MdL (12%) in der Landesregierung, 16 MdL (9%) in der Landesverwaltung, 1 MdL (l%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 49 MdL (26%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 39 MdL (21%) üben (hauptamtliche/zentrale Funktionen) in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 29 MdL (16%) verbracht, 5 MdL (3%) emigrieren in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 33 MdL (18%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhält 1 MdL (l%) ein Bundestagsmandat und 16 MdL (9%) erneut ein Landtagsmandat. Nach 1945 übt noch 1 MdL (l%) eine politische Funktion in der SBZ bzw. in der DDR aus (kein Landtagsmandat).
1933 (Juni) Hessen: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im hessischen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 62 (100%), darunter befinden sich 4 (6%) Frauen. 55 MdL (89%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 7 MdL (ll%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 30 MdL (48%) bis unter 5 Jahre, 15 MdL (24%) 5 bis 9 Jahre, 14 MdL (23%) 10 bis 19 Jahre und 3 MdL (5%) 20 Jahre und länger. 21 MdL (34%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 17 (27%) nur in der Weimarer Republik, 3 (5%) nur im Kaiserreich und 1 (2%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. 5 MdL (8%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, und zwar nur in der Weimarer Republik.
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1853 bis 1903; die Geburtsjahrgangskohorte 1873-1878 dominiert leicht mit 24 MdL (39%); 1876 mit 8 MdL (13%), 1874 mit 6 MdL (10%) und 1877 sowie 1882 mit jeweils 4 MdL (6%) sind die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbejahrgänge erstrecken sich von 1921 bis 1975; 1955 mit 5 MdL (8%) und 1932, 1933, 1944, 1945, 1949 sowie 1959 mit je 3 MdL (5%) sind die häufigsten Sterbejahre. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 41 bis 90 Jahre und beträgt durchschnittlich 71 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 35 (57%) in Hessen, 14 (23%) in Preußen, 4 (6%) in Bayern, je 2 (3%) in Sachsen und in Thüringen, je 1 (2%) in Württemberg, Braunschweig, Bremen, Hamburg und im Ausland. Die MdL sind in folgenden Ländern verstorben: mind. 50 (81%) in Hessen, je 2 (3%) in Preußen und Bayern; 4 MdL (6%) sterben in NS-Haft, 1 MdL (2%) stirbt in der Emigration und 1 MdL (2%) fällt als Soldat im Zweiten Weltkrieg. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 37 MdL (60%) evangelisch, 11 MdL (18%) katholisch und 1 MdL (2%) jüdisch; insgesamt treten mind. 21 MdL (34%) aus der Kirche aus.
Die Berufe der Väter der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 29 (47%) »Unselbständige Arbeiter«, 5 (8%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 17 (27%) »Selbständige« (6 Landwirte, 5 Kaufleute, 6 Kleinfabrikanten/Handwerksmeister) und 4 (6%) »Bürgerliche Berufe«. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 40 (65%) nur die Volksschule und 15 (24%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 2 mit Lehrerseminar, 2 mit Studium ohne und 5 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 3 (5%) »Ungelernte Arbeiter«, 41 (66%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 7 Schlosser, 7 Maurer, 6 Tischler), 9 (15%) »Angestellte« und 6 (10%) »Bürgerliche Berufe«.
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 3 (5%) »Unselbständige Arbeiter«, 2 (3%) »Untere/Mittlere Angestellte«, 10 (16%) »Selbständige« (u. a. 4 Handwerksmeister, 3 Gastwirte), 4 (7%) »Bürgerliche Berufe«, 10 (16%) »Politische Beamte« (l Reich, 3 Länder, 1 Bezirke/Kreise, 5 Kommunen), 30 (48%) »Arbeiterbeamte« (6 Partei, 8 Parteipublizistik, 11 Gewerkschaften, 4 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 3 (5%) »Ohne Beruf«. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 17 MdL (27%) bei den Gewerkschaften, 6 MdL (10%) bei den Genossenschaften, 6 MdL (10%) bei den Krankenkassen, 12 MdL (19%) bei der Partei und 10 MdL (16%) bei der Parteipublizistik. (Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 5 MdL (8%) in der Reichsverwaltung, 7 MdL (ll%) in der Landesregierung, 8 MdL (13%) in der Landesverwaltung, 6 MdL (10%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 19 (31%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 8 MdL (13%) üben (hauptamtliche/zentrale Funktionen) in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 9 MdL (15%) verbracht; 3 MdL (5%) emigrieren in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 16 MdL (26%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhalten 1 MdL (2%) ein Bundestagsmandat und 5 MdL (8%) erneut ein Landtagsmandat.
1933 (Juni) Lippe: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im lippischen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 31 (100%), darunter befinden sich 3 (10%) Frauen. 29 MdL (94%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 2 MdL (6%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 20 MdL (65%) unter 5 Jahre, 6 MdL (19%) 5 bis 9 Jahre, 4 MdL (13%) 10 bis 19 Jahre und 1 MdL (3%) 20 Jahre und länger. 3 MdL (10%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 1 (3%) nur in der Weimarer Republik, 1 (3%) nur im Kaiserreich und 1 (3%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. 1 MdL (3%) bewirbt sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat (nur in der Weimarer Republik).
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1844 bis 1904; die Geburtsjahrgangskohorte 1885-1894 dominiert leicht mit 12 MdL (39%), 1894 mit 4 MdL (13%) und 1881 sowie 1887 mit je 3 MdL (10%) sind die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbejahrgänge erstrecken sich von 1932 bis 1980; 1967 ist mit 3 MdL (l0%) das häufigste Sterbejahr. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 44 bis 93 Jahre und beträgt durchschnittlich 74 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 23 (74%) in Lippe, 5 (16%) in Preußen und 1 (3%) in Schaumburg-Lippe. Die MdL sind in folgenden Ländern gestorben: mind. 22 (71%) in Lippe, 7 (23%) in Preußen und 1 (3%) in Braunschweig. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 28 MdL (93%) evangelisch und 2 MdL (7%) katholisch; insgesamt treten mind. 3 MdL (10%) aus der Kirche aus.
Die Berufe der Väter der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 14 (45%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 6 Ziegler) und 10 (32%) »Selbständige« (4 Bauern, 6 Handwerksmeister, darunter 3 Ziegler). Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 23 (74%) nur die Volksschule und 2 (7%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Lehrerseminar). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 5 (16%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 4 Tabakarbeiter), 20 (65%) »Gelernte Arbeiter«, 3 (10%) »Angestellte« und 1 (3%) »Bürgerlicher Beruf«.
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 10 (32%) »Unselbständige Arbeiter«, 3 (10%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 4 (13%) »Selbständige«, 1 (3%) »Bürgerlicher Beruf«, 2 (7%) »Politische Beamte« (l Länder, 1 Kommunen), 8 (26%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 4 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften) und 3 (10%) »Ohne Beruf«. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 4 MdL (13%) bei den Gewerkschaften, 5 MdL (16%) bei den Genossenschaften, 3 MdL (10%) bei der Partei und 2 MdL (7%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 2 MdL (7%) in der Reichsverwaltung, 3 MdL (10%) in der Landesregierung, 6 MdL (19%) in der Landesverwaltung, 5 MdL (16%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 14 MdL (45%) in der Kommunalverwaltung. Weitere 6 MdL (19%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 10 MdL (32%) verbracht. Nach 1945 üben noch 13 MdL (42%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhalten 1 MdL (3%) ein Bundestagsmandat und 4 MdL (13%) erneut ein Landtagsmandat.
1933 (Juni) Lübeck: Bürgerschaftsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten in der Lübecker Bürgerschaft beträgt 106 (100%), darunter befinden sich 8 (8%) Frauen. 93 MdL (88%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 13 MdL (12%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 53 MdL (50%) bis unter 5 Jahre, 29 MdL (27%) 5 bis 9 Jahre, 22 MdL (21%) 10 bis 19 Jahre und 2 MdL (2%) 20 Jahre und länger. 4 MdL (4%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 2 (12%) nur in der Weimarer Republik, 1 (l%) nur im Kaiserreich und 1 (1%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. 3 MdL (3%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, und zwar 2 (2%) nur in der Weimarer Republik und 1 (1%) nur im Kaiserreich.
Die GeburtsJahrgänge erstrecken sich von 1841 bis 1902; 1873 mit 7 MdL (7%) und 1888 sowie 1891 sind mit jeweils 5 MdL (5%) die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbejahrgänge erstrecken sich von 1919 bis 1984; 1945 mit 5 MdL (5%) und 1922 sowie 1951 mit jeweils 4 MdL (4%) sind die häufigsten Sterbejahre. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 35 bis 96 Jahre und beträgt durchschnittlich 71 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 39 (37%) in Lübeck, 30 (28%) in Preußen, 18 (17%) in Mecklenburg-Schwerin, 8 (8%) in Oldenburg, je 2 (2%) in Sachsen, Bremen und Hamburg, je 1 (l%) in Baden, Anhalt, Elsaß-Lothringen und im Ausland. Die MdL sind in folgenden Ländern gestorben: mind. 81 (76%) in Lübeck, je 6 (6%) in Preußen und Hamburg, 3 (3%) in Oldenburg, 2 (2%) in Bayern, 1 (1%) in Bremen; 2 MdL (2%) sterben in NS-Haft. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 94 MdL (89%) evangelisch, 6 MdL (6%) katholisch und 1 MdL (l%) jüdisch; insgesamt treten mind. 14 MdL (13%) aus der Kirche aus.
Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 12 (11%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 5 Fabrikarbeiter), 58 (55%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 14 Schlosser, 8 Tischler, 5 Maurer, 5 Buchdrucker), 16 (15%) »Angestellte« und 13 (12%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 7 Lehrer).
1933 (Juni) Mecklenburg-Schwerin: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im mecklenburg-schwerinschen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 77 (100%), darunter befinden sich 3 (4%) Frauen. Alle 77 MdL (100%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 48 MdL (62%) unter 5 Jahre, 18 MdL (23%) 5 bis 9 Jahre und 11 MdL (14%) 10 bis 19 Jahre. 6 MdL (8%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 4 (5%) nur in der Weimarer Republik und 2 (3%) nur im Kaiserreich. 5 MdL (6%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, alle nur in der Weimarer Republik.
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1863 bis 1901; keine Geburtsjahrgangskohorte dominiert; 1869, 1873, 1875 und 1882 sind mit jeweils 5 MdL (6%) die häufigsten Geburtsjahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 45 (58%) in Mecklenburg-Schwerin, 18 (23%) in Preußen, 3 (4%) in Thüringen, je 2 (3%) in Sachsen und Hamburg, je 1 (l%) in Bayern, Hessen und im Ausland.
Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 50 (65%) nur die Volksschule und 24 (31%) weiterführende Schulen (darunter 3 mit Einjährigem, 3 mit Lehrerseminar, 1 mit Studium ohne und 2 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 8 (10%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 6 Landarbeiter), 52 (68%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 10 Tischler, 8 Schlosser, 6 Maurer), 9 (12%) »Angestellte« und 5 (6%) »Bürgerliche Berufe«.
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 12 (16%) »Unselbständige Arbeiter«, 5 (6%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 12 (16%) »Selbständige«, 3 (4%) »Bürgerliche Berufe«, 13 (17%) »Politische Beamte« (3 Länder, 10 Kommunen), 29 (38%) »Arbeiterbeamte« (8 Partei, 4 Parteipublizistik, 6 Gewerkschaften, 8 Genossenschaften und 3 Krankenkassen) und 3 (4%) »Ohne Beruf«. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 4 MdL (5%) bei den Gewerkschaften, 21 MdL (27%) bei den Genossenschaften, 4 MdL (5%) bei den Krankenkassen, 12 MdL (16%) bei der Partei und 8 MdL (10%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 2 MdL (3%) in der Reichsverwaltung, 7 MdL (9%) in der Landesregierung, 9 MdL (12%) in der Landesverwaltung, 4 MdL (5%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 23 MdL (30%) in der Kommunalverwaltung. Weitere 19 MdL (25%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 10 MdL (13%) verbracht, 2 MdL (3%) emigrieren in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 5 MdL (6%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhält 1 MdL (l%) erneut ein Landtagsmandat. Nach 1945 üben noch 9 MdL (12%) eine politische Funktion in der SBZ bzw. in der DDR aus, davon erha lten 2 MdL (3%) ein Volkskammermandat und 5 MdL (6%) erneut ein Landtagsmandat.
1933 (Juni) Mecklenburg-Strelitz: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im mecklenburg-strelitzschen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 58 (100%), darunter befinden sich 5 (9%) Frauen. Alle MdL (100%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 44 MdL (76%) unter 5 Jahre, 10 MdL (17%) 5 bis 9 Jahre und 4 MdL (7%) 10 bis 19 Jahre. 2 MdL (3%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar nur in der Weimarer Republik. 1 MdL (2%) bewirbt sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat in der Weimarer Republik (dazu noch Hans Leuß für die Deutsch-Sozialen).
Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 5 (9%) »Ungelernte Arbeiter«, 27 (66%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 4 Maurer, 4 Tischler), 3 (5%) »Angestellte« und 6 (10%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 Lehrer).
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 18 (31%) »Unselbständige Arbeiter«, 7 (12%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 8 (14%) »Selbständige«, 5 (9%) »Bürgerliche Berufe«, 9 (16%) »Politische Beamte«, 7 (12%) »Arbeiterbeamte« (l Parteipublizistik, 4 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften) und 4 (7%) »Ohne Beruf«. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 6 MdL (10%) bei den Gewerkschaften, 2 MdL (3%) bei den Genossenschaften, 3 MdL (5%) bei der Partei und 3 MdL (5%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 2 MdL (3%) in der Reichsverwaltung, 3 MdL (5%) in der Landesregierung, 12 MdL (21%) in der Landesverwaltung, 5 MdL (9%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 9 MdL (16%) in der Kommunalverwaltung, weitere 13 MdL (22%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 2 MdL (3%) verbracht. Nach 1945 übt noch 1 MdL (2%) eine politische Funktion in der SBZ bzw. in der DDR aus.
1933 (Juni) Oldenburg: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im oldenburgischen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 43 (100%), darunter befinden sich 2 (5%) Frauen. 33 MdL (77%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 10 MdL (23%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 21 MdL (49%) bis unter 5 Jahre, 13 MdL (30%) 5 bis 9 Jahre, 7 MdL (16%) 10 bis 19 Jahre und 2 MdL (5%) 20 Jahre und länger. 10 MdL (23%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 8 (19%) nur in der Weimarer Republik und 2 (5%) nur im Kaiserreich. 2 MdL (5%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, beide nur in der Weimarer Republik.
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1856 bis 1900; die Geburtsjahrgangskohorte 1881-1886 dominiert mit 20 MdL (47%); 1881, 1882 und 1884 sind mit jeweils 4 MdL (9%) die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbejahrgänge erstrecken sich von 1925 bis 1972; 1966 mit 5 MdL (12%), 1945 mit 4 MdL (9%) und 1928 mit 3 MdL (7%) sind die häufigsten Sterbejahre. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 43 bis 86 Jahre und beträgt durchschnittlich 70 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 15 (35%) in Oldenburg, 19 (44%) in Preußen, je 2 (5%) in Bayern, Württemberg und Lübeck, je 1 (2%) in Sachsen, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Die MdL sind in folgenden Ländern verstorben: 26 (60%) in Oldenburg, 7 (16%) in Preußen, 3 (7%) in Bremen, 2 (5%) in Lübeck, je 1 (2%) in Bayern, Sachsen und Hamburg; 2 MdL (5%) sterben in NS-Haft. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 31 MdL (72%) evangelisch, 3 MdL (7%) katholisch und 1 MdL (2%) jüdisch; insgesamt treten mind. 11 MdL (26%) aus der Kirche aus.
Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 6 (14%) »Ungelernte Arbeiter«, 22 (63%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 5 Schlosser, 4 Maurer) und 3 (7%) »Bürgerliche Berufe« (3 Lehrer).
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 11 (26%) »Unselbständige Arbeiter«, 5 (12%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 6 (14%) »Selbständige« (u. a. 3 Handwerksmeister/Kleinfabrikanten, 2 Gastwirte), 4 (9%) »Bürgerliche Berufe«, 2 (5%) »Politische Beamte« (2 Kommunen), 13 (30%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 2 Parteipublizistik, 6 Gewerkschaften, 2 Genossenschaften, 2 Krankenkassen) und 2 (5%) »Ohne Beruf«. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 9 MdL (21%) bei den Gewerkschaften, 4 MdL (9%) bei den Genossenschaften, 3 MdL (7%) bei den Krankenkassen, 3 MdL (7%) bei der Partei und 3 MdL (7%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 4 MdL (9%) in der Landesregierung, 5 MdL (12%) in der Landesverwaltung, 2 MdL (5%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 11 MdL (26%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 7 MdL (16%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 8 MdL (19%) verbracht, 1 MdL (2%) emigriert in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 7 MdL (16%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhält 1 MdL (2%) erneut ein Landtagsmandat.
1933 (Juni) Preußen: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im preußischen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 354 (100%), darunter befinden sich 33 (9%) Frauen. 347 MdL (98%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 7 MdL (2%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 196 MdL (55%) bis unter 5 Jahre, 88 MdL (25%) 5 bis 9 Jahre, 67 MdL (19%) 10 bis 19 Jahre und 3 MdL (l%) 20 Jahre und länger. 135 MdL (38%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 80 (23%) nur in der Weimarer Republik, 44 (12%) nur im Kaiserreich und 11 (3%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. 55 MdL (15%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, und zwar 44 (12%) nur in der Weimarer Republik, 3 (l%) nur im Kaiserreich und 8 (2%) in beiden Phasen.
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1851 bis 1899; die Geburtsjahrgangskohorte 1874-1881 dominiert leicht mit 129 MdL (36%); 1874 mit 20 MdL (6%), 1878 mit 19 MdL (5%) und 1879 mit 18 MdL (5%) sind die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbejahrgänge erstrecken sich von 1919 bis 1981; 1945 mit 16 MdL (5%), 1955 mit 11 MdL (3%) und 1944 sowie 1950 mit jeweils 9 MdL (3%) sind die häufigsten Sterbejahre. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 32 bis 95 Jahre und beträgt durchschnittlich 70 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 282 (80%) in Preußen (17 Ostpreußen, 14 Westpreußen, 30 Berlin, 26 Brandenburg, 13 Pommern, 4 Posen, 50 Schlesien, 31 Prov. Sachsen, 13 Schleswig-Holstein, 16 Hannover, 23 Westfalen, 15 Hessen-Nassau, 30 Rheinprovinz), 14 (4%) in Bayern, 12 (3%) in Sachsen, 6 (2%) in Thüringen, je 5 (l%) in Hessen und Mecklenburg-Schwerin, 4 (l%) in Hamburg, je 3 (l%) in Württemberg, Baden und Braunschweig, je 2 (l%) in Lippe und Lübeck, je 1 (0%) in Oldenburg und Elsaß-Lothringen. Die MdL sind in folgenden Ländern gestorben: mind. 201 (57%) in Preußen, 13 (4%) im Ausland, 9 (3%) in Bayern, 7 (2%) in Hamburg, 4 (l%) in Bremen, 3 (l%) in Baden, 2 (l%) in Sachsen, je 1 (0%) in Württemberg, Hessen, Oldenburg, Waldeck und Lübeck; 14 MdL (4%) sterben in NS-Haft. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 140 MdL (40%) evangelisch, 35 MdL (10%) katholisch und 14 MdL (4%) jüdisch; insgesamt treten mind. 241 MdL (68%) aus der Kirche aus. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 246 (70%) nur die Volksschule und 87 (25%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Einjährigem, 2 mit Abitur, 19 mit Lehrerseminar, 4 mit Studium ohne und 32 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 42 (12%) »Ungelernte Arbeiter« (u. a. 14 Bergarbeiter, 9 Tabakarbeiter, 7 Textilarbeiter), 208 (59%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 26 Tischler, 26 Schlosser, 15 Maurer, 12 Buchdrucker, 10 Former, 9 Schmiede, 9 Dreher, 9 Maler, 8 Schneider, 8 Schuhmacher, 6 Zimmerer, 5 Weber), 30 (8%) »Angestellte« (u. a. 13 Handlungsgehilfen, 8 Büroangestellte, 5 Hausangestellte) und 55 (16%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 29 Lehrer, 9 Rechtsanwälte, 5 Ärzte).
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 16 (4%) »Unselbständige Arbeiter«, 22 (6%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 19 (5%) »Selbständige« (u. a. 7 Kleinfabrikanten/Handwerksmeister, 5 Kleinhändler), 44 (12%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 23 Lehrer, 7 Rechtsanwälte), 26 (7%) »Politische Beamte« (7 Länder, 4 Bezirke/Kreise, 15 Kommunen), 206 (58%) »Arbeiterbeamte« (53 Partei, 45 Parteipublizistik, 82 Gewerkschaften, 16 Genossenschaften, 7 Krankenkassen, 3 Sonstige) und 21 (6%) »Ohne Beruf« (21 Hausfrauen). Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 120 MdL (34%) bei den Gewerkschaften, 31 MdL (9%) bei den Genossenschaften, 21 MdL (6%) bei den Krankenkassen, 93 MdL (26%) bei der Partei und 92 MdL (26%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 1 MdL (0%) in der Reichsregierung, 38 MdL (ll%) in der Reichsverwaltung, 14 MdL (4%) in der Landesregierung, 102 MdL (29%) in der Landesverwaltung, 40 MdL (11%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 83 MdL (23%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 74 MdL (21%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 92 MdL (26%) verbracht; 27 MdL (8%) emigrieren in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 64 MdL (18%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhalten 4 (l%) ein Bundestagsmandat und 15 MdL (4%) erneut ein Landtagsmandat. Nach 1945 üben noch 21 MdL (6%) eine politische Funktion in der SBZ bzw. in der DDR aus, davon erhalten 4 (l%) ein Volkskammermandat.
1933 (Juni) Reich: Reichstagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im Reichstag (einschließlich der Nationalversammlung) in der Weimarer Republik beträgt 437 (100%), darunter befinden sich 49 (11%) Frauen. 346 MdR (79%) erhalten ein Reichstagsmandat nur in der Weimarer Republik und 91 MdR (21%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Reichstagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 212 MdR (49%) unter 5 Jahre, 100 MdR (23%) 5 bis 9 Jahre, 90 MdR (21%) 10 bis 19 Jahre und 35 MdR (8%) 20 Jahre und länger. 153 MdR (35%) bewerben sich erfolgreich um ein Landtagsmandat, und zwar 109 (25%) nur in der Weimarer Republik, 18 (4%) nur im Kaiserreich und 26 (6%) in beiden Phasen.
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1841 bis 1901; die Geburtsjahrgangskohorte 1872-1881 dominiert leicht mit 162 MdR (37%). Die häufigsten Geburtsjahre sind: 1881 (24 MdR; 5%), 1875 und 1876 (je 20 MdR; 5%), 1878 (18 MdR; 4%) sowie 1877 und 1868 (je 16 MdR; 4%). Die Sterbejahrgänge erstrecken sich von 1919 bis 1987 (l MdR lebte zum Zeitpunkt der Erhebung 1987 noch); die häufigsten Sterbejahre sind: 1945 (32 MdR; 7%), 1933 (18 MdR; 4%) sowie 1939 und 1944 (je 15 MdR; 3%). Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 37 bis 98 Jahre und beträgt durchschnittlich 70 Jahre. Die MdR sind in folgenden Ländern geboren: mind. 242 (55%) in Preußen (12 Ostpreußen,13 Westpreußen, 23 Berlin, 21 Brandenburg, 7 Pommern, 9 Posen, 25 Schlesien, 28 Prov. Sachsen, 13 Schleswig-Holstein, 29 Hannover, 22 Westfalen, 14 Hessen-Nassau, 25 Rheinprovinz, 1 Hohenzollern) , je 43 (10%) in Sachsen (14 KH Dresden, 14 KH Leipzig, 13 KH Zwickau, 2 KH Bautzen) und Bayern (9 Oberbayern, 2 Niederbayern, 8 Pfalz, 1 Oberpfalz, 4 Oberfranken, 5 Mittelfranken, 6 Unterfranken, 8 Schwaben), 20 (5%) in Hessen, je 13 (3%) in Württemberg (7 Neckarkreis, 2 Schwarzwaldkreis, 4 Donaukreis), Baden und Thüringen, je 9 (2%) in Hamburg und im Ausland, 8 (2%) in Braunschweig, je 5 (l%) in Mecklenburg-Schwerin und Lübeck, je 3 (l%) in Oldenburg und Bremen, 2 (l%) in Lippe, je 1 (0%) in Waldeck und Schaumburg-Lippe. Die MdR sind in folgenden Ländern gestorben: mind. 209 (48%) in Preußen, 27 (6%) in Bayern, 24 (5%) in Sachsen, 17 (4%) in Hamburg, je 13 (3%) in Württemberg und Hessen, 9 (2%) in Baden, 7 (2%) in Bremen, 6 (l%) in Braunschweig, 4 (l%) in Thüringen, je 2 (l%) in Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin und Lippe, je 1 (0%) in Anhalt, Lübeck und Elsaß-Lothringen; 27 MdR (6%) sterben in NS-Haft und 38 MdR (9%) in der Emigration. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 178 MdR (41%) evangelisch, 56 MdR (13%) katholisch, 23 MdR (5%) jüdisch und 8 MdR (2%) »andersgläubig« (in der Regel alt- bzw. deutsch-katholisch); mind. 333 MdR (76%) treten aus der Kirche aus.
Die Berufe der Väter der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 171 (39%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 7 Fabrikarbeiter, 6 Tabakarbeiter, 5 Bergarbeiter, 11 Weber, 9 Maurer, 8 Schneider, 7 Tischler, 7 Schlosser, 7 Zimmerer, 5 Schuhmacher), 28 (6%) »Untere/ Mittlere Angestellte/Beamte«, 108 (25%) »Selbständige« (48 Handwerksmeister, 13 Rechtsanwälte, 5 Arzte).darunter 14 Schneidermeister, 6 Schuhmachermeister und 5 Tischlermeister; 27 Kaufleute, 18 Bauern, 8 Kleinfabrikanten, 7 Gastwirte) und 28 (6%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 6 Lehrer). Die MdR haben folgende Schulbildung absolviert: 294 (67%) nur die Volksschule und 143 (33%) weiterführende Schulen (darunter 6 mit Einjährigem, 2 mit Abitur, 17 mit Lehrerseminar, 21 mit Studium ohne und 39 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdR lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 45 (10%) »Ungelernte Arbeiter« (u.a. 11 Tabakarbeiter, 8 Bergarbeiter, 8 Textilarbeiter), 250 (57%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 37 Schlosser, 35 Tischler, 32 Buchdrucker, 22 Maurer, 11 Schneider, 10 Dreher, 9 Schuhmacher, 9 Tapezierer, 6 Bildhauer, 5 Lithographen, 5 Maler, 5 Mechaniker/Uhrmacher, 5 Former, 5 Weber), 59 (14%) »Angestellte« (u. a. 13 Hausangestellte), 71 (16%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 26 Lehrer, 23 Schriftsteller,
Die ausgeübten Berufe der MdR bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 14 (3%) »Unselbständige Arbeiter«, 25 (6%) »Selbständige« (u.a. 13 Handwerksmeister/Kleinfabrikanten, 8 Kaufleute), 36 (8%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 12 Rechtsanwälte, 12 Lehrer, 5 »Räte«), 31 (7%) »Politische Beamte« (4 Reich, 13 Länder, 4 Bezirke/ Kreise, 10 Kommunen), 290 (66%) »Arbeiterbeamte« (67 Partei, 116 Parteipublizistik, 95 Gewerkschaften, 5 Genossenschaften, 5 Krankenkassen, 2 Sonstige) und 24 (6%) »Ohne Beruf« (u. a. 23 Hausfrauen).
Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 157 MdR (36%) bei den Gewerkschaften, 28 MdR (6%) bei den Genossenschaften, 25 MdR (6%) bei den Krankenkassen, 154 MdR (35%) bei der Partei und 195 MdR (45%) bei der Parteipublizistik. (Hauptamtliche) Positionen im öffentlichen Dienst im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 17 MdR (4%) in der Reichsregierung, 104 MdR (24%) in der Reichsverwaltung, 68 MdR (16%) in einer Landesregierung, 114 MdR (26%) in einer Landesverwaltung, 48 MdR (11%) in einer Bezirks- und Kreisverwaltung und 83 MdR (19%) in einer Kommunalverwaltung. (Hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen üben aus: 122 MdR (28%). In NS-Haft werden 151 MdR (35%) verbracht; 69 MdR (16%) emigrieren in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 88 MdR (20%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhalten 17 MdR (4%) ein Bundestagsmandat und 26 MdR (6%) ein Landtagsmandat. Nach 1945 üben noch 30 MdR (7%) eine politische Funktion in der SBZ bzw. in der DDR aus, davon erhalten 7 MdR (2%) ein Volkskammermandat und 10 MdR (2%) ein Landtagsmandat.
1933 (Juni) Sachsen: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im sächsischen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 123 (100%), darunter befinden sich 9 (7%) Frauen. 99 MdL (80%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 24 MdL (20%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 53 MdL (43%) bis unter 5 Jahre, 33 MdL (27%) 5 bis 9 Jahre, 36 MdL (29%) 10 bis 19 Jahre und 1 MdL (l%) 20 Jahre und länger. 39 MdL (32%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 29 (24%) nur in der Weimarer Republik, 5 (4%) nur im Kaiserreich und 5 (4%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. 15 MdL (12%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, und zwar 7 (6%) nur in der Weimarer Republik, 5 (4%) nur im Kaiserreich und 3 (2%) in beiden Phasen.
Die GeburtsJahrgänge erstrecken sich von 1853 bis 1898; die Geburtsjahrgangskohorte 1868-1878 dominiert leicht mit 40 MdL (33%); 1866 mit 6 MdL (5%) und 1873 sowie 1886 mit 5 MdL (4%) sind die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbejahrgänge erstrecken sich von 1919 bis 1978 (1 MdL lebte zur Zeit der Erhebung noch); 1924, 1928, 1931, 1932, 1933, 1935 und 1939 sind mit je 3 MdL (2%) die häufigsten Sterbejahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 58 MdL (47%) in Sachsen (18 KH Dresden, 11 KH Leipzig, 23 KH Zwickau, 2 KH Bautzen, 4 ohne KH-Spezifikation), 28 (23%) in Preußen, 3 (2%) in Bayern, 2 (2%) in Württemberg, je 1 (l%) in Lübeck und Thüringen. In Sachsen selbst sind mind. 50 MdL (41%) verstorben; von den übrigen MdL versterben u.a. 3 (2%) in NS-Haft.
Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 63 (51%) nur die Volksschule und 14 (ll%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Abitur, 5 mit Lehrerseminar, 5 mit Studienabschluß). Die »erlernten Berufe« der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 10 (8%) »Ungelernte Arbeiter«, 77 (63%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 10 Weber, 10 Schlosser, 8 Buchdrucker, 6 Tischler, 6 Dreher), 8 (7%) »Angestellte« und 10 (8%) »Bürgerliche Berufe« (u.a. 5 Lehrer).
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 3 (2%) »Unselbständige Arbeiter«, 5 (4%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 6 (5%) »Selbständige«, 5 (4%) »Bürgerliche Berufe«, 6 (5%) »Politische Beamte« (3 Länder, 1 Bezirke/Kreise, 2 Kommunen), 81 (66%) »Arbeiterbeamte« (ll Partei, 28 Parteipublizistik, 25 Gewerkschaften, 12 Genossenschaften, 3 Krankenkassen, 2 Sonstige) und 8 »Ohne Beruf« (8 Hausfrauen). Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 38 MdL (31%) bei den Gewerkschaften, 17 MdL (14%) bei den Genossenschaften, 4 MdL (3%) bei den Krankenkassen, 24 MdL (20%) bei der Partei und 34 MdL (28%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik / öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 3 MdL (2%) in der Reichsverwaltung, 18 MdL (15%) in der Landesregierung, 14 (12%) in der Landesverwaltung, 10 (8%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 21 MdL (17%) in der Kommunalverwaltung. Insgesamt 37 MdL (31%) üben (hauptamtliche/ zentrale Funktionen) in anderen Verbänden / Organisationen aus. Mind. 16 MdL (13%) werden in NS-Haft verbracht; 9 MdL (7%) emigrieren in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 7 MdL (6%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhält 1 MdL (l%) ein Bundestagsmandat und 1 MdL (l%) ein Landtagsmandat. Nach 1945 üben noch 10 MdL (8%) eine politische Funktion in der SBZ bzw. in der DDR aus, davon erhalten 3 MdL (2%) ein Landtagsmandat.
1933 (Juni) Schaumburg-Lippe: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im schaumburg-lippischen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 20 (l 00%), darunter befindet sich 1 (5%) Frau. 19 MdL (95%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 1 MdL (5%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 8 MdL (40%) unter 5 Jahre, 7 MdL (35%) 5 bis 9 Jahre und 5 MdL (25%) 10 bis 19 Jahre. 1 MdL (5%) fungiert auch als Reichstagskandidaten (sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik).
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1865 bis 1897; die Geburtsjahrgangskohorte 1874-1882 dominiert mit 9 MdL (45%), 1876, 1885 und 1893 sind mit jeweils 2 MdL (10%) die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbe Jahrgänge erstrecken sich von 1928 bis 1985; 1957 ist mit 3 MdL (15%) das häufigste Sterbejahr. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 51 bis 93 Jahre und beträgt durchschnittlich 77 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 17 (85%) in Sch aumburg-Lippe, 2 (10%) in Preußen und 1 (5%) in Thüringen. Die MdL sind in folgenden Ländern gestorben: 19 (95%) in Schaumburg-Lippe und 1 (5%) in Preußen.
Die Berufe der Väter der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 8 (40%) »Unselbständige Arbeiter« und 5 (25%) »Selbständige«. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 4 (20%) »Ungel ernte Arbeiter«, 10 (50%) »Gel ernte Arbeiter«, 2 (10%) »Angestellte« und 1 (5%) »Bürgerlicher Beruf«.
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 11 (55%) »Unselbständige Arbeiter« (u.a. 4 Bergarbeiter), 3 (15%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 3 (15%) »Selbständige«, 1 (5%) »Bürgerlicher Beruf«, 1 (5%) »Arbeiterbeamter« (l Partei) und 1 (5%) »Ohne Beruf«. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nimmt ein: 1 MdL (5%) bei der Partei.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberuf skarriere nehmen ein: 1 MdL (5%) in der Reichsverwaltung, 4 MdL (20%) in der Landesregierung, 4 MdL (20%) in der Landesverwaltung, 2 MdL (10%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 1 MdL (5%) in der Kommunalverwaltung. Weitere 2 MdL (10%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. Nach 1945 üben noch 5 MdL (25%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhält keiner ein Landtagsmandat.
1933 (Juni) Thüringen: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im thüringischen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 36 (100%), darunter befinden sich 2 (6%) Frauen. 29 MdL (81%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 7 MdL (19%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat (nur thüringischer Landtag) insgesamt über folgende Zeiträume aus: 21 MdL (58%) unter 5 Jahre, 7 MdL (19%) 5 bis 9 Jahre und 8 MdL (22%) 10 bis 19 Jahre. 14 MdL (39%) fungieren (erfolglos) auch als Reichstagskandidaten, und zwar 13 (36%) nur in der Weimarer Republik und 1 (3%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik.
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1853 bis 1905; die Geburtsjahrgangskohorte 1880-1889 dominiert leicht mit 13 MdL (36%), 1885 ist mit 3 MdL (8%) das häufigste Geburtsjahr. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 18 (50%) in Thüringen, 8 (22%) in Sachsen und 7 (19%) in Preußen.
Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 26 (72%) nur die Volksschule und 5 (14%) weiterführende Schulen (darunter 2 mit Lehrerseminar, 1 mit Studium ohne und 1 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 3 (8%) »Ungelernte Arbeiter«, 23 (66%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 4 Tischler), 4 (ll%) »Angestellte« und 5 (14%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 3 Lehrer).
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 9 (25%) »Unselbständige Arbeiter«, 1 (3%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter«, 4 (11%) »Selbständige«, 3 (8%) »Bürgerliche Berufe«, 6 (17%) »Politische Beamte« (3 Länder, 3 Kommunen), 11 (31%) »Arbeiterbeamte« (2 Partei, 4 Parteipublizistik, 3 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 1 Krankenkassen) und 2 (6%) »Ohne Beruf«. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 3 MdL (8%) bei den Gewerkschaften, 2 MdL (6%) bei den Genossenschaften, 1 MdL (3%) bei den Krankenkassen, 5 MdL (14%) bei der Partei und 10 MdL (28%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 11 MdL (31%) in der Landesregierung, 11 MdL (31%) in der Landesverwaltung, 3 MdL (8%) in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 9 MdL (25%) in der Kommunalverwaltung. Weitere 6 MdL (17%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS Haft werden 6 MdL (17%) verbracht, 1 MdL (3%) emigriert in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 2 MdL (6%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon erhält 1 MdL (3%) erneut ein Landtagsmandat. Nach 1945 üben noch 4 MdL (ll%) eine politische Funktion in der SBZ bzw. in der DDR aus, davon erhält 1 MdL (3%) erneut ein Landtagsmandat.
1933 (Juni) Waldeck: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im waldeckschen Landtag bis zur Vereinigung Waldecks mit Preußen (1.4. 1929) in der Weimarer Republik beträgt 15 (100%), darunter befinden sich keine Frauen. Alle MdL (100%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 13 MdL (87%) unter 5 Jahre, 1 MdL (7%) 5 bis 9 Jahre und 1 MdL (7%) 10 bis 19 Jahre. 2 MdL (13%) fungieren auch als (erfolglose) Reichstagskandidaten (nur in der Weimarer Republik).
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1856 bis 1899; 1857 und 1881 sind mit jeweils 2 MdL (13%) die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbejahrgänge erstrecken sich von 1932 bis 1967; 1934, 1937, 1938 und 1964 sind mit jeweils 2 MdL (13%) die häufigsten Sterbejahre. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 42 bis 92 Jahre und beträgt durchschnittlich 71 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 8 (53%) in Waldeck, 6 (40%) in Preußen und 1 (7%) in Mecklenburg-Strelitz. Die MdL sind in folgenden Ländern gestorben: 11 (73%) in Waldeck, 3 (20) in Preußen und 1 (7%) in Hessen.
Die Berufe der Väter der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 7 (47%) »Unselbständige Arbeiter«, 3 (20%) »Selbständige« und 2 (7%) »Bürgerliche Berufe«. Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 1 (7%) »Ungelernter Arbeiter«, 9 (60%) »Gelernte Arbeiter«, 2 (13%) »Angestellte« und 1 (7%) »Bürgerlicher Beruf«.
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 5 (33%) »Unselbständige Arbeiter«, 6 (40%) »Selbständige«, 1 (7%) »Politischer Beamter« (l Kommunen) und 3 (20%) »Arbeiterbeamte« (l Parteipublizistik, 2 Gewerkschaften). Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 2 MdL (13%) bei den Gewerkschaften und 1 MdL (7%) bei der Parteipublizistik. (Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nimmt ein: 1 MdL (7%) in der Kommunalverwaltung.
1933 (Juni) Württemberg: Landtagsabgeordnete in der Weimarer Republik
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im württembergischen Landtag in der Weimarer Republik beträgt 93 (100%), darunter befinden sich 6 (7%) Frauen. 75 MdL (81%) erhalten ein Landtagsmandat nur in der Weimarer Republik und 18 MdL (19%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 59 MdL (63%) unter 5 Jahre, 14 MdL (15%) 5 bis 9 Jahre, 16 MdL (17%) 10 bis 19 Jahre und 4 MdL (4%) 20 Jahre und länger. 41 MdL (44%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 20 (22%) nur in der Weimarer Republik, 16 (17%) nur im Kaiserreich und 5 (5%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. 14 MdL (15%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat, und zwar 8 (9%) nur in der Weimarer Republik, 4 (4%) nur im Kaiserreich und 2 (2%) in beiden Phasen.
Die GeburtsJahrgänge erstrecken sich von 1849 bis 1898; keine Geburtsjahrgangskohorte dominiert; 1867 mit 7 MdL (8%), 1879 mit 6 MdL (6%) und 1872 mit 5 MdL sind die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbe Jahrgänge erstrecken sich von 1919 bis 1979; 1954 mit 5 MdL (5%) und 1929, 1947 und 1953 mit jeweils 4 MdL (4%) sind die häufigsten Sterbejahre. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 49 bis 98 Jahre und beträgt durchschnittlich 72 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 61 (66%) in Württemberg (mind. 29 Neckarkreis, 8 Schwarzwaldkreis, 10 Jagstkreis, 12 Donaukreis), 15 (16%) in Preußen, 5 (5%) in Bayern, 4 (4%) in Baden, je 3 (3%) in Sachsen und im Ausland, je 1 (l%) in Mecklenburg-Strelitz und Elsaß-Lothringen. Die MdL sind in folgenden Ländern gestorben: mind. 61 (66%) in Württemberg, 6 (6%) in Preußen; 5 (5%) MdL sterben in der Emigration. Der ursprünglichen Konfession nach sind mind. 49 MdL (53%) evangelisch, 12 MdL (13%) katholisch und 1 MdL (l%) jüdisch; insgesamt treten mind. 19 MdL (20%) aus der Kirche aus.
Die Berufe der Väter der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 26 (28%) »Unselbständige Arbeiter«, 13 (14%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 13 (14%) »Selbständige« (u. a. 7 Landwirte) und 6 (6%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 Lehrer). Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 61 (66%) nur Volksschule und 18 (19%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 3 mit Lehrerseminar, 1 mit Studium ohne und 4 mit Abschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 4 (4%) »Ungelernte Arbeiter«, 70 (75%) »Gelernte Arbeiter« (u.a. 13 Schlosser, 11 Tischler, 9 Buchdrucker), 8 (9%) »Angestellte« und 9 (10%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 4 Lehrer).
Die ausgeübten Berufe bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 11 (12%) »Unselbständige Arbeiter«, 6 (6%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 12 (13%) »Selbständige« (u. a. 8 Handwerksmeister/Kleinfabrikanten), 4 (4%) »Bürgerliche Berufe«, 8 (9%) »Politische Beamte« (7 Länder, 1 Kommunen), 49 (53%) »Arb eiterbeamte« (8 Partei, 14 Parteipublizistik, 19 Gewerkschaften, 4 Genossenschaften, 4 Krankenkassen) und 3 (3%) »Ohne Beruf«. Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 25 MdL (27%) bei den Gewerkschaften, 6 MdL (6%) bei den Genossenschaften, 10 MdL (11%) bei den Krankenkassen, 18 MdL (19%) bei der Partei und 22 MdL (24%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 13 MdL (14%) in der Reichsverwaltung, 9 MdL (10%) in der Landesregierung, 17 MdL (18%) in der Landesverwaltung und 8 MdL (9%) in der Kommunalverwaltung. Weitere 18 MdL (19%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 13 MdL (14%) verbracht; 6 MdL (6%) emigrieren in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 26 MdL (28%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus, davon 7 MdL (8%) erneut als Landtagsabgeordnete.
1935 (Apr. 7) Danzig (→ 1938 Jan.)
  Bei den vorgezogenen letzten (6.) Wahlen zum Volkstag sind durch eine Wahlrechtsveränderung auch alle im Reichsgebiet wohnenden Danziger Staatsangehörige (ca. 10 000) wahlberechtigt. Die SP erhält trotz allen Terrors noch einen Stimmenanteil von 16,1% (-1,6%) und verliert (zunächst) ein weiteres Mandat. Bei insgesamt 6 Volkstagswahlen bis 1938 ist dies allerdings das schlechteste SP-Wahlergebnis. Die SP-Volkstagfraktion besteht nun aus 12 Abgeordneten (von 72). Die SP bleibt weiterhin die zweitstärkste Fraktion – allerdings diesmal mit noch mehr Abstand zu NSDAP, die mit einem Stimmenanteil von 59,3% und 43 Mandaten den Volkstag völlig beherrscht, aber erneut vor dem Zentrum (10 Mandate), der Deutschnationalen Volkspartei (3) und der KP und den Polen (je 2). Überraschenderweise wird einer Wahlanfechtungsklage aller nicht-nationalsozialistischen Parteien (außer den Polen) stattgegeben: aufgrund von Terror, Drohung, Wahlfälschung, Zwang zur öffentlichen Stimmabgabe, Mißbrauch staatlicher Einrichtungen zu Propagandazwecken etc. wird der NSDAP ein Mandat aberkannt und der SP zugesprochen. Da die NSDAP ihr Wahlziel – das Erreichen einer verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit – nicht erreicht hat, werden die Abgeordneten anderer Parteien unter stärksten Druck gesetzt, ihr Mandat niederzulegen oder der NSDAP-Fraktion beizutreten. Während im vorletzten Volkstag immerhin ein einziger SP-Abgeordneter tatsächlich zur NSDAP übergewechselt und 1935 als NSDAP-Abgeordneter sogar erneut in den Volkstag eingezogen ist, beugt sich diesmal kein SP-Abgeordneter dem Druck. Die SP als Partei wird im September 1936 verboten, die SP-Fraktion besteht jedoch noch bis Januar 1938; erst nach Flucht von 5 Abgeordneten ins Ausland, nach Ermordung eines Abgeordneten und nach erzwungener Mandatsniederlegung der übrigen SP-Abgeordne-ten wird die SP-Fraktion aufgelöst. Die bürgerlichen Parteien haben sich schon vor dem SP-Verbot selbst aufgelöst; drei Jahre später als im Reich ist damit auch in Danzig das Ende der demokratischen Parteien gekommen.
Bis zum Verbot der SP scheiden unfreiwillig zumindest 6 MdL aus, zumindest 1 SP-MdL tritt nachträglich in den Volkstag ein. Die »Gesamtfraktion« dieser Wahlperiode besteht aus insgesamt 13 MdL (100%), darunter befindet sich erneut 1 (8%) Frau. Erneut 3 MdL (23%) werden zum ersten Mal in den Volkstag gewählt. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: 5 (-2; 38%) in der Stadt Danzig, 5 (4-3; 38%) in Westpreußen und 3 (-1; 23%) im übrigen Preußen. Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: 10 MdL (-1; 77%) nur die Volksschule und 3 (4-1; 23%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 1 mit Lehrerseminar). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: erneut 3 (23%) »Ungelernte Arbeiter«, 6 (-1; 46%) »Gelernte Arbeiter«, erneut 2 (15%) »Angestellte« und 2 (4-1; 15%) »Bürgerliche Berufe«. Die bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 6 (4-3; 46%) »Unselbständige Arbeiter«, erneut 1 (8%) »Unterer/Mittlerer Angestellter/Beamter, erneut 1 (8%) »Selbständiger«, erneut 1 (8%) »Bürgerlicher Beruf« und 4 (-2; 31%) »Arbeiterbeamte« (l Partei, 2 Parteipublizistik, 1 Gewerkschaften). Das Alter der Abgeordneten bei Mandatsantritt reicht von 32 bis 56 Jahre und beträgt durchschnittlich 45 (4-l) Jahre. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 4 MdL (4-2; 31) bis unter 5 Jahre, erneut 4 MdL (31%) 5 bis 9 Jahre und 5 MdL (-2; 38%) 10 bis 19 Jahre.
1938 (Jan.) Danzig: Landtagsabgeordnete 1920-1938
  Die Gesamtzahl der SP-Abgeordneten im Danziger Volkstag von 1920 bis 1938 beträgt 79 (100%), darunter befinden sich 7 (9%) Frauen. Alle MdL (100%) erhalten ein Landtagsmandat nur in dieser Phase. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat insgesamt über folgende Zeiträume aus: 42 MdL (53%) unter 5 Jahre, 17 MdL (22%) 5 bis 9 Jahre und 20 MdL (25%) 10 bis 18 Jahre. 8 MdL (10%) fungieren auch als Reichstagskandidaten, und zwar 5 (6%) nur in der (Anfangsphase der) Weimarer Republik und 3 (4%) nur im Kaiserreich. 2 MdL (3%) bewerben sich erfolgreich um ein Reichstagsmandat (nur in der Anfangsphase der Weimarer Republik).
Die Geburtsjahrgänge erstrecken sich von 1864 bis 1903; die Geburtsjahrgangskohorte 1882-1891 dominiert mit 43 MdL (54%), 1888 mit 7 MdL (9%), 1889 mit 6 MdL (8%) sowie 1885 und 1890 mit jeweils 5 MdL (6%) sind die häufigsten Geburtsjahre. Die Sterbejahrgänge erstrecken sich von 1929 bis 1984 (2 MdL lebten zur Zeit der Erhebung 1987 noch); 1945 mit 9 MdL (11%) und 1957 mit 6 MdL (8%) sind die häufigsten Sterbejahre. Das Sterbealter der Abgeordneten reicht von 40 bis 93 Jahre und beträgt durchschnittlich 69 Jahre. Die MdL sind in folgenden Ländern geboren: mind. 34 (43%) in Danzig, 35 (44%) in Preußen (ohne Danzig, davon 9 Ostpreußen, 13 Westpreußen), je 1 (l%) in Württemberg, Baden, Oldenburg und Lübeck. Die MdL sind in folgenden Ländern gestorben: mind. 13 (16%) in Danzig, 20 (25%) in Preußen (ohne Danzig, davon 1 Ostpreußen, 3 Westpreußen), 5 (6%) in Mecklenburg-Schwerin, 3 (4%) in Württemberg, je 1 (l%) in Bayern, Baden und Braunschweig; 1 MdL (l%) stirbt in NS-Haft, 6 MdL (8%) sterben in der Emigration.
Die Berufe der Väter der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 37 (47%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 4 Maurer, 4 Seeleute, 4 Schuhmacher), 5 (6%) »Untere/Mittlere Angestellte/Beamte«, 9 (ll%) »Selbständige« und 8 (10%) »Bürgerliche Berufe« (u.a. 4 Lehrer). Die MdL haben folgende Schulbildung absolviert: mind. 52 (66%) nur die Volksschule und 21 (27%) weiterführende Schulen (darunter 1 mit Einjährigem, 1 mit Abitur, 6 mit Lehrerseminar, 6 mit Studienabschluß). Die »erlernten« Berufe der MdL lassen sich folgendermaßen klassifizieren: mind. 11 (14%) »Ungelernte Arbeiter«, 42 (53%) »Gelernte Arbeiter« (u. a. 7 Schlosser, 7 Maurer, 4 Maler), 9 (11%) »Angestellte« und 13 (16%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 8 Lehrer).
Die ausgeübten Berufe der MdL bei 1. Mandatsantritt lassen sich folgendermaßen klassifizieren: 26 (33%) »Unselbständige Arbeiter« (u. a. 5 Schlosser, 4 Maurer), 8 (10%) »Untere/ Mittlere Angestellte/Beamte«, 4 (5%) »Selbständige« (4 Kleinhändler), 13 (16%) »Bürgerliche Berufe« (u. a. 9 Lehrer), 22 (28%) »Arbeiterbeamte« (3 Partei, 4 Parteipublizistik, 13 Gewerkschaften, 1 Genossenschaften, 1 Sonstige) und 6 (8%) »Ohne Beruf»(u. a. 5 Hausfrauen). Arbeiterbeamtenpositionen im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 16 MdL (20%) bei den Gewerkschaften, 2 MdL (3%) bei den Genossenschaften, 11 MdL (14%) bei der Partei und 6 MdL (8%) bei der Parteipublizistik.
(Hauptamtliche) Positionen in Politik/öffentlicher Verwaltung im Rahmen der Gesamtberufskarriere nehmen ein: 1 MdL (l%) in der Reichsverwaltung, 11 MdL (14%) in der Landesregierung, 12 MdL (15%) in der Landesverwaltung und 10 MdL (13%) in der Kommunalverwaltung. Weitere 9 MdL (11%) üben (hauptamtliche/zentrale) Funktionen in anderen Verbänden/Organisationen aus. In NS-Haft werden 8 MdL (10%) verbracht, 9 MdL (ll%) emigrieren in der NS-Zeit. Nach 1945 üben noch 5 MdL (6%) eine politische Funktion in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik aus (kein neues Landtagsmandat). Nach 1945 üben noch 3 MdL (4%) eine politische Funktion in der SBZ bzw. in der DDR aus (kein neues Landtagsmandat).